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Kreditrate nicht mehr zahlbar: Fristen, Gespräch und nächste Schritte

Wenn die Kreditrate nicht mehr zahlbar ist

Wenn du eine Kreditrate voraussichtlich nicht vollständig zahlen kannst, gehe Schritt für Schritt vor: Prüfe die Fälligkeit, sammle deine Unterlagen, rechne dein Monatsbudget durch und sprich früh mit dem Kreditgeber. Wer wartet, bis mehrere Schreiben eingegangen sind, verliert leicht den Überblick über Fristen und offene Beträge.

Trotzdem solltest du nicht vorschnell eine Zahlung, eine neue Rate oder eine Vertragsänderung zusagen. Eine verpasste Rate macht bei einem Ratenkredit nicht automatisch die gesamte Restschuld fällig. Bei einem fest vereinbarten Zahlungstermin können Verzugsfolgen aber schon ohne Mahnung beginnen. Deshalb solltest du schnell Klarheit schaffen, ohne etwas zu versprechen, das du nicht einhalten kannst.

Wichtig ist auch, ob die Zahlungsschwierigkeit nur kurzfristig oder längerfristig besteht. Eine einmalige, unerwartete Reparatur führt zu einer anderen Lage als dauerhaft weniger Einkommen, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder eine Trennung. Diese Unterscheidung hilft dir, dem Kreditgeber realistisch zu erklären, was du derzeit zahlen kannst und wann sich die Situation voraussichtlich ändern könnte.

Fälligkeit prüfen und Unterlagen ordnen

Beginne mit einer kurzen Übersicht. Schreibe auf, welcher Kredit betroffen ist, wie hoch die nächste Rate ist und wann sie laut Vertrag oder Tilgungsplan fällig wird. Prüfe außerdem, ob die Bank schon abgebucht hat, eine Lastschrift zurückkam oder bereits ein Schreiben mit einer Frist vorliegt.

Bei einer zurückgegebenen Lastschrift solltest du den Kontoauszug genau prüfen. Notiere den abgebuchten oder zurückgegebenen Betrag, das Buchungsdatum und einen Hinweis der Bank. So kannst du später besser erkennen, ob nur die Rate offen ist oder ob zusätzlich Kosten verlangt werden. Reicht das Guthaben nicht aus, prüfe auch, welche weiteren Abbuchungen in den nächsten Tagen anstehen. So betrifft derselbe Fehlbetrag nicht mehrere Zahlungen.

Ein fester Zahlungstag kann rechtlich entscheidend sein. Nach § 286 BGB kann Verzug auch ohne Mahnung eintreten, wenn der Zeitpunkt der Zahlung nach dem Kalender bestimmt ist. Die verbreitete Annahme, man sei erst nach dem ersten Mahnbrief in Verzug, stimmt deshalb nicht allgemein. Die 30-Tage-Regel für Verbraucher setzt außerdem den Zugang einer Rechnung oder Zahlungsaufstellung und einen besonderen Hinweis auf diese Folge voraus.

Lege danach alle Unterlagen an einem Ort ab:

  • Kreditvertrag mit Nachträgen,
  • aktueller Tilgungsplan,
  • Kontoauszüge mit den bisherigen Abbuchungen,
  • Mahnungen, Fristsetzungen und sonstige Schreiben,
  • Nachweise über veränderte Einnahmen oder außergewöhnliche Belastungen,
  • einfache Übersicht über regelmäßige Einnahmen und Ausgaben.

Bei einem Verbraucherdarlehen muss der Kreditgeber eine Vertragsabschrift zur Verfügung stellen. Ist ein Rückzahlungstermin bestimmt, kann außerdem ein Tilgungsplan verlangt werden. Er soll unter anderem zeigen, wann Zahlungen anfallen und welcher Anteil auf Tilgung, Zinsen und sonstige Kosten entfällt. Bei veränderlichen Zinsen oder anpassbaren Kosten können die Angaben nur bis zur nächsten Anpassung gelten. Deshalb lohnt sich der Abgleich mit dem aktuellen Plan und den tatsächlichen Kontoauszügen.

Notiere bei jedem Brief den Tag, an dem er eingegangen ist. Markiere die Frist im Kalender und bewahre den Umschlag oder die elektronische Nachricht auf. Bei E-Mails oder Nachrichten im Onlinebanking kann ein Screenshot mit Datum und Uhrzeit sinnvoll sein. So verpasst du keine wichtige Frist, auch wenn mehrere Schreiben mit unterschiedlichen Beträgen vorliegen.

Haushaltsrechnung erstellen und früh das Gespräch suchen

Vor dem Anruf oder der Nachricht an die Bank solltest du dein Monatsbudget realistisch berechnen. Schreibe zuerst deine Nettoeinnahmen auf und ziehe die laufenden Ausgaben ab, zum Beispiel für Wohnen und Energie, Lebensmittel, notwendige Gesundheitskosten, Mobilität für Arbeit oder Betreuung sowie weitere feste Verträge und Kredite.

Eine einfache Tabelle reicht:

Bereich Monatlicher Betrag Sicher oder unsicher?
Einnahmen
Wohnen und Energie
Lebensmittel und notwendiger Alltag
Gesundheit und Versicherung
Mobilität für Arbeit, Ausbildung oder Betreuung
Weitere feste Zahlungen und Kreditraten
Verbleibender Betrag

Die Tabelle legt keine allgemeine Reihenfolge für alle Rechnungen fest. Sie zeigt, welcher Betrag nach den bekannten Kosten verfügbar sein könnte. Berücksichtige auch absehbare, unregelmäßige Kosten. Dazu gehören zum Beispiel jährliche Versicherungsbeiträge, Kinderbetreuung, Medikamente, Reparaturen oder Nachzahlungen für Energie. Teile solche Jahreskosten auf die einzelnen Monate auf. So fällt deine Rechnung nicht zu günstig aus.

Bei schwankenden Einnahmen, etwa durch Schichtarbeit, Selbstständigkeit oder befristete Beschäftigung, ist es vorsichtiger, mit einem niedrigen typischen Monat zu rechnen. Ein Betrag, der nur mit Überstunden, Bonuszahlungen oder einer erwarteten Steuererstattung erreichbar wäre, sollte nicht als sichere Rate zugesagt werden. Eine Zusage, die nur in einem besonders guten Monat funktioniert, ist keine belastbare Grundlage für ein Gespräch.

Melde dich beim Kreditgeber, sobald du den Fehlbetrag absehen kannst, und nicht erst nach mehreren offenen Raten. Beschreibe deine Lage kurz und sachlich. Nenne die Vertragsnummer, das betroffene Fälligkeitsdatum und, wenn möglich, den Grund für die Schwierigkeit. Frage, welche Möglichkeiten die Bank prüfen oder anbieten kann und welche Folgen sie hätten.

Ein möglicher Text lautet:

„Ich sehe, dass ich die Rate zum [Datum] voraussichtlich nicht wie geplant leisten kann. Ich prüfe derzeit meine Unterlagen und meine monatliche Situation. Bitte teilen Sie mir schriftlich mit, welche Möglichkeiten Sie in meinem Fall prüfen können und welche Folgen die jeweiligen Optionen hätten.“

Damit fragst du nur nach Möglichkeiten und versprichst nicht unüberlegt eine Zahlung. Bitte um eine schriftliche Antwort. Wenn du telefonierst, notiere Datum, Ansprechpartner, besprochene Beträge und die nächsten Schritte. Eine telefonische Auskunft ersetzt nicht die genaue Prüfung einer schriftlichen Vertragsänderung.

Prüfe jeden Vorschlag in Ruhe. Achte besonders auf eine geänderte Laufzeit, zusätzliche Kosten, einen neuen Vertrag und die gesamte Belastung. Bei einer niedrigeren Monatsrate kann sich die Laufzeit verlängern. Dadurch können insgesamt höhere Zinsen oder weitere Kosten entstehen. Kläre deshalb nicht nur die neue Monatsrate. Frage auch, ab wann die Änderung gilt, wie der bisherige Rückstand behandelt wird und ob zusätzliche Gebühren anfallen.

Aus dem gesetzlichen Gesprächsangebot folgt nicht, dass die Bank einer bestimmten Änderung zustimmen muss. § 498 BGB sieht bei einer dort geregelten Fristsetzung zwar ein Gespräch über eine einvernehmliche Lösung vor. Eine bestimmte Stundung, niedrigere Rate oder Laufzeitverlängerung ergibt sich daraus jedoch nicht.

Auch eine Umschuldung sollte nicht automatisch die erste Lösung sein. Ein neuer Vertrag kann die Monatsrate ändern. Er kann aber auch die Gesamtkosten, die Laufzeit und die Prüfung der Kreditwürdigkeit verändern. Vergleiche deshalb den neuen Vertrag mit dem bestehenden Kredit. Wichtig sind Restschuld, Monatsrate, Laufzeit, Sollzins, mögliche Ablösekosten und der Gesamtbetrag. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen gelten für neue Verträge zur Vermeidung einer Kündigung oder Vollstreckung besondere Regeln zur Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 505a BGB.

Mahnungen, Zwei-Wochen-Frist und unabhängige Hilfe

Ignoriere eine Mahnung nicht. Sie beweist aber nicht automatisch, dass die gesamte Restschuld sofort fällig ist. Prüfe den geforderten Betrag, die betroffenen Raten, das Fälligkeitsdatum und die Zahlungsfrist. Vergleiche diese Angaben mit dem Vertrag, dem Tilgungsplan und den Kontoauszügen. Passen die Beträge nicht zusammen, bitte den Kreditgeber schriftlich um eine verständliche Aufstellung.

Bei einem Verbraucherdarlehen, das in Teilzahlungen zurückgezahlt wird, gelten für eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs besondere Voraussetzungen. Nach § 498 BGB müssen unter anderem mindestens zwei aufeinanderfolgende Teilzahlungen ganz oder teilweise rückständig sein. Außerdem muss der Rückstand eine gesetzlich festgelegte Höhe erreichen, die von der Laufzeit abhängt. Bei einer Laufzeit bis zu drei Jahren sind grundsätzlich 10 Prozent des Nennbetrags, also des im Vertrag genannten Kreditbetrags, genannt, bei einer längeren Laufzeit 5 Prozent. Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen gilt in dieser Vorschrift eine abweichende Schwelle von 2,5 Prozent.

Außerdem muss eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des Rückstands erfolglos bleiben. Das Schreiben muss dabei ankündigen, dass bei Nichtzahlung innerhalb dieser Frist die gesamte Restschuld verlangt wird. Diese Zwei-Wochen-Frist ist keine allgemeine Schonfrist nach jeder ausgebliebenen Rate. Sie gehört zu einer bestimmten gesetzlichen Kündigungssituation und darf nicht mit einer pauschalen Regel für alle Kreditarten verwechselt werden.

Wenn ein Schreiben Begriffe wie „Kündigung“, „Gesamtfälligkeit“, „Restschuld“ oder „zweiwöchige Frist“ enthält, gehe so vor:

  1. Zugangstag und Fristende notieren.
  2. Das vollständige Schreiben einschließlich Anlagen sichern.
  3. Rückstand und Vertragsnummer mit den eigenen Unterlagen abgleichen.
  4. Den Kreditgeber schriftlich um Klärung offener Punkte bitten.
  5. Kurzfristig unabhängige Unterstützung suchen, bevor du eine neue Vereinbarung unterschreibst.

Während des Verzugs können nach § 288 BGB grundsätzlich Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr anfallen. Daneben können je nach Rechtsgrund weitere Schäden oder Kosten eine Rolle spielen. Aus einer allgemeinen Orientierung lässt sich deshalb weder eine konkrete Kostenhöhe noch die Wirkung einer bestimmten Teilzahlung ableiten.

Wenn du einen Betrag zahlen kannst, dokumentiere genau, wann und in welcher Höhe er überwiesen wurde. Eine Teilzahlung kann die offene Summe verringern, beantwortet aber nicht automatisch alle Fragen zu Frist, Kündigung oder verbleibendem Rückstand. Gerade bei einer kurzen Frist sollte deshalb vor einer Zahlung oder einer neuen Vereinbarung geklärt werden, wie der Kreditgeber den Betrag zuordnet und welcher Rest danach noch offen sein soll.

Wenn ein anderer Kreditgeber oder Dienstleister schreibt, gleiche Absender, Vertragsnummer, Forderungsaufstellung und Zahlungsdaten sorgfältig ab. Nach Angaben der BaFin zum Verkauf von Krediten bleiben die vertraglichen Rechte und Pflichten durch einen Gläubigerwechsel grundsätzlich bestehen. Das bedeutet aber nicht, dass jedes einzelne Schreiben ohne Prüfung berechtigt oder echt ist.

Bei mehreren offenen Forderungen, unklaren Vertragsänderungen oder einer kurzen Frist kann unabhängige Hilfe sinnvoll sein. Die BaFin empfiehlt zunächst, sich schriftlich an das Unternehmen zu wenden und eine schriftliche Stellungnahme zu verlangen. Sie entscheidet einzelne Streitfälle jedoch nicht verbindlich und bietet keine individuelle Rechtsberatung. Je nach Problem kommen Ombuds- oder Schlichtungsstellen, Verbraucherorganisationen oder eine anwaltliche Prüfung infrage. Eine Beschwerde bei der BaFin ersetzt aber nicht deine eigene Fristenkontrolle: Zahlungs- und andere Fristen laufen weiter.

Kernaussagen bei Zahlungsschwierigkeiten mit dem Kredit

  • Prüfe die Fälligkeit zuerst: Für den Verzug kann ein fest vereinbarter Zahlungstag ausreichen, auch wenn noch keine Mahnung eingegangen ist.
  • Ordne Vertrag und Zahlen: Kreditvertrag, Tilgungsplan, Kontoauszüge, Schreiben und Haushaltsübersicht bilden die Grundlage für jedes Gespräch.
  • Kontaktiere den Kreditgeber früh: Frage nach prüfbaren Möglichkeiten, ohne eine Rate oder Vertragsänderung zu versprechen, die dein Haushalt nicht sicher tragen kann.
  • Lies Kündigungsandrohungen genau: Zwei aufeinanderfolgende Rückstände, gesetzliche Schwellen und eine erfolglose Zwei-Wochen-Frist sind bei bestimmten Raten-Verbraucherdarlehen relevante Voraussetzungen.
  • Hole unabhängige Hilfe hinzu: Bei mehreren Forderungen oder einer kurzen Frist sollten Vertrag, Fristschreiben und Haushaltsrechnung fachlich geprüft werden.

FAQ

Muss ich auf eine Mahnung warten, bevor ich die Bank kontaktiere?

Nein. Bei einem im Kalender festgelegten Fälligkeitstag kann Verzug auch ohne Mahnung eintreten, wie § 286 BGB regelt. Wenn du früh Kontakt aufnimmst, ist eine bestimmte Lösung zwar nicht garantiert. Du kannst aber die weitere Kommunikation und offene Fragen früh klären.

Wird nach einer verpassten Rate sofort der gesamte Kredit fällig?

Nicht automatisch. Für bestimmte Verbraucherdarlehen mit Teilzahlungen nennt § 498 BGB mehrere Voraussetzungen, darunter zwei aufeinanderfolgende Rückstände, gesetzliche Schwellenwerte und eine erfolglose Frist mit Ankündigung der Gesamtfälligkeit. Die konkrete Vertragsart und das Schreiben müssen im Einzelfall geprüft werden.

Muss die Bank einer niedrigeren Rate oder einer Stundung zustimmen?

Eine solche Zusage lässt sich allgemein nicht machen. Das gesetzliche Gesprächsangebot bei einer bestimmten Fristsetzung bedeutet nicht automatisch, dass das Institut eine bestimmte Vertragsänderung annehmen muss.

Was sollte ich zum Gespräch mitnehmen?

Nimm den Kreditvertrag, Nachträge, den Tilgungsplan, aktuelle Kontoauszüge, alle Schreiben und eine einfache Haushaltsrechnung mit. Fehlt der Tilgungsplan, kann er bei einem bestimmten Rückzahlungstermin grundsätzlich verlangt werden. Notiere außerdem kurz, ob die Schwierigkeit einmalig ist oder voraussichtlich mehrere Monate dauert.

Was mache ich mit einer Zwei-Wochen-Frist?

Notiere den Zugangstag und das genaue Fristende. Prüfe Rückstand, Vertragsnummer und die Ankündigung zur Gesamtfälligkeit und hole bei einer Kündigungsandrohung kurzfristig unabhängige Unterstützung hinzu.

Kann eine Teilzahlung die Kündigung sicher verhindern?

Nein. Eine pauschale Aussage dazu wäre nicht zuverlässig, weil Vertragsart, Rückstand, Fristen und weitere Voraussetzungen eine Rolle spielen. Leiste oder verspreche daher nicht allein aufgrund einer allgemeinen Empfehlung einen Betrag, dessen Folgen du nicht geprüft hast.

Kann die BaFin meinen Streit mit der Bank entscheiden?

Nein. Die BaFin kann eine Beschwerde entgegennehmen und Unterlagen prüfen, entscheidet einen individuellen Streit aber nicht verbindlich und bietet keine Rechtsberatung. Zahlungs- und andere Fristen laufen während einer Beschwerde weiter.

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