Wenn Sie eine Kreditkarte kündigen, verschwinden offene Salden, spätere Umsätze und laufende Abos nicht automatisch. Klären Sie vorher, welcher Vertrag endet, wie offene Beträge abgerechnet werden und bei welchen Händlern die Karte noch als Zahlungsmittel gespeichert ist.
Ein Saldo kann bestehen bleiben, und Umsätze können erst später erscheinen. Verträge mit Händlern laufen unabhängig von der Karte weiter. Kündigen Sie klar, bewahren Sie die Nachweise auf und prüfen Sie die nächsten Abrechnungen.
Zuerst klären: Karte, Kartenfinanzierung oder Girokonto?
Eine Kreditkarte ist meist ein Zahlungsdienst. Rechtlich kann dafür ein Zahlungsdiensterahmenvertrag gelten. Das ist ein Vertrag für einzelne oder wiederkehrende Zahlungen. Er kann mit einem anderen Vertrag verbunden sein oder zu einem anderen Vertrag gehören, wie sich aus § 675f BGB ergibt.
In der Praxis müssen Sie diese Verträge getrennt betrachten:
- Nur die Kreditkarte kündigen: Die Karte und ihre Nutzung sollen enden.
- Eine Kartenfinanzierung beenden: Bei einer Teilzahlungs- oder Kreditvereinbarung gelten eigene Bedingungen; sie kann von der Kündigung ebenfalls betroffen sein.
- Das Girokonto kündigen: Das ist eine eigene Entscheidung. Die Kartenkündigung beendet das Girokonto nicht automatisch.
Wenn das Girokonto bestehen bleiben soll, schreiben Sie das ausdrücklich in die Kündigung. Eine mögliche Formulierung lautet: „Ich kündige ausschließlich den Kreditkartenvertrag beziehungsweise die zugehörige Karte. Das Girokonto soll weitergeführt werden.“ Ob Sie Karte und Konto bei Ihrem Anbieter getrennt kündigen können, steht im Vertrag und im Preis- und Leistungsverzeichnis.
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Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt nach § 675h BGB grundsätzlich: Sie können einen Zahlungsdiensterahmenvertrag jederzeit kündigen. Eine vereinbarte Kündigungsfrist darf höchstens einen Monat betragen. Für die Kündigung darf der Zahlungsdienstleister kein Entgelt verlangen. Welche Form, welcher Kontaktweg und welcher Beendigungszeitpunkt gelten, steht trotzdem in Ihren Vertragsbedingungen.
Dort stehen meist auch Angaben zu Laufzeit, Entgelten, Zinsen, Kündigung und Kommunikation. Diese Angaben müssen nach Artikel 248 § 4 EGBGB bereitgestellt werden. Die gesetzlichen Regeln richten sich an private Verbraucher. Für geschäftlich genutzte Karten können andere Vereinbarungen gelten.
Offenen Saldo und Schlussabrechnung vor und nach der Kündigung prüfen
Eine Kündigung lässt einen bereits entstandenen Saldo nicht verschwinden. Prüfen Sie deshalb vor dem Absenden, ob die letzte Abrechnung einen offenen Betrag zeigt, ob eine Teilzahlungsfunktion aktiv ist und ob Zinsen oder weitere Entgelte anfallen können.
Die BaFin unterscheidet bei Kreditkarten mehrere Abrechnungsmodelle. Bei einer Sammelabrechnung werden Umsätze gesammelt und später vollständig oder teilweise vom Girokonto eingezogen. Bei einer Kreditkarte mit Teilzahlungsfunktion kann ein offener Betrag über mehrere Abrechnungen bestehen bleiben. Dafür können Zinsen anfallen. Die BaFin weist auf die Finanzierungsrisiken solcher Karten hin.
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Der gesamte offene Betrag wird nach der Kündigung also nicht immer sofort eingezogen. Auch für die Schlussabrechnung gibt es keinen einheitlichen Termin. Bitten Sie den Anbieter deshalb schriftlich um:
- den offenen Saldo zum gewünschten Beendigungszeitpunkt,
- eine Aufstellung noch nicht abgerechneter Umsätze,
- Informationen zu weiteren Zinsen oder Entgelten,
- den vorgesehenen Ablauf der Schlussabrechnung,
- die Zahlungsweise für den verbleibenden Betrag.
Speichern Sie die letzte Abrechnung und vergleichen Sie den Saldo mit den Kontoauszügen. Notieren Sie auch vorgemerkte Umsätze und Umsätze, die Sie noch nicht eindeutig zuordnen können. Bei einer Charge-Karte kann eine Abrechnung noch vom Girokonto eingezogen werden, obwohl Sie die Karte bereits nicht mehr verwenden. Prüfen Sie deshalb das Girokonto weiter und achten Sie darauf, dass eine vereinbarte Belastung nicht unbeachtet bleibt.
Die Angaben zu einzelnen Zahlungsvorgängen müssen eine Zuordnung ermöglichen. Dazu gehören unter anderem Zahlungsempfänger, Betrag, Entgelte, gegebenenfalls der Wechselkurs und das Wertstellungsdatum. Diese Vorgaben aus Artikel 248 § 7 EGBGB helfen Ihnen beim Abgleich späterer Abrechnungen.
Regelmäßig erhobene Entgelte müssen Sie nach der gesetzlichen Grundregel nur bis zum Vertragsende anteilig zahlen. Vorausgezahlte Entgelte für die Zeit danach sind anteilig zu erstatten. Ob eine konkrete Jahres- oder Monatsgebühr darunterfällt und wie sie berechnet wird, hängt jedoch von Vertrag und Abrechnung ab. Trennen Sie dieses Thema vom offenen Saldo: Die Kündigung darf kostenfrei sein, bereits entstandene Umsätze, Zinsen oder andere Forderungen können trotzdem bestehen.
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Wiederkehrende Zahlungen getrennt vom Händlervertrag beenden
Die Kündigung der Karte beendet laufende Abos und Mitgliedschaften nicht automatisch. Der Zahlungsweg und der Vertrag mit dem Händler sind rechtlich zwei verschiedene Dinge. Kündigen Sie deshalb jeden zugrunde liegenden Vertrag zusätzlich beim jeweiligen Anbieter oder ändern Sie dort die Zahlungsart.
Prüfen Sie die letzten Kartenabrechnungen auf wiederkehrende Belastungen, zum Beispiel für:
- Streaming, Cloud-Speicher und Software,
- Mobilfunk, Internet und digitale Dienste,
- Mitgliedschaften, Spenden und Versicherungen,
- Liefer-, Reise- und Mobilitätsdienste,
- App-Stores, Spiele und Marktplätze,
- Händlerkonten, in denen Kartendaten gespeichert sind.
Bei mehreren künftigen Zahlungsvorgängen können Sie Ihre Zustimmung gegenüber dem Zahlungsdienstleister nach § 675j BGB widerrufen. Wie Sie den Widerruf erklären müssen, steht in der Vereinbarung mit dem Zahlungsdienstleister. Fragen Sie den Kartenanbieter daher nach dem vorgesehenen Weg und bewahren Sie den Widerruf ebenso wie die Händlerkündigung auf.
Eine bereits ausgelöste Zahlung können Sie nicht immer später widerrufen. Nach § 675p BGB kommt es auf den Zeitpunkt und die beteiligten Stellen an. Verlassen Sie sich deshalb nicht darauf, dass eine unmittelbar bevorstehende Belastung durch die Kartenkündigung automatisch gestoppt oder erstattet wird.
Senden Sie die Kündigung über den im Vertrag vorgesehenen Weg. Geben Sie Ihren Namen, Ihre Kundennummer oder Kartenreferenz, eine klare Kündigungserklärung und Ihre Entscheidung zum Girokonto an. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung und eine nachvollziehbare Schlussabrechnung. Speichern Sie die Kündigung, den Versand- oder Eingangsbeleg, die Antwort des Anbieters, Abrechnungen und Kontoauszüge.
Wenn nach der Kündigung eine unbekannte oder fehlerhafte Belastung auftaucht, melden Sie sie dem Zahlungsdienstleister sofort. Für nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Zahlungsvorgänge gilt regelmäßig eine Ausschlussfrist von 13 Monaten ab dem Belastungstag, allerdings nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach § 676b BGB. Bei einem Streit empfiehlt die BaFin zunächst eine schriftliche Beschwerde beim Unternehmen und eine schriftliche Stellungnahme.
Konkrete Checkliste für die Kündigung
Mit dieser Reihenfolge bereiten Sie die Kündigung vor und prüfen später die Abrechnung. Lesen Sie trotzdem Ihre Vertragsbedingungen. Die Liste zeigt, welche Angaben und Nachweise vor und nach der Kündigung wichtig sind.
- Kündigungsziel festlegen: Entscheiden Sie, ob nur die Kreditkarte, zusätzlich eine Kartenfinanzierung oder auch das Girokonto betroffen sein soll, und halten Sie ausdrücklich fest, wenn das Girokonto bleiben soll.
- Vertragsunterlagen sammeln: Legen Sie Kartenvertrag, Preis- und Leistungsverzeichnis, letzte Abrechnungen und Unterlagen zu Teilzahlung oder Kredit zusammen.
- Kündigungsbedingungen prüfen: Lesen Sie Frist, Form, Kontaktweg und Beendigungsregel. Für private Verbraucher darf eine vereinbarte Kündigungsfrist beim Zahlungsdiensterahmenvertrag höchstens einen Monat betragen.
- Offenen Saldo erfassen: Notieren Sie offenen Betrag, Teilzahlungsrate, Zinsen und sonstige ausgewiesene Entgelte.
- Abrechnungstermin feststellen: Prüfen Sie, ob Umsätze gesammelt, vollständig oder teilweise vom Girokonto eingezogen werden.
- Noch nicht abgerechnete Umsätze dokumentieren: Erfassen Sie vorgemerkte, unklare oder zeitversetzt erwartete Umsätze mit Datum, Händler und Betrag.
- Wiederkehrende Zahlungen suchen: Kontrollieren Sie Kartenabrechnungen, Händlerkonten und digitale Dienste auf gespeicherte Kartendaten.
- Händlerverträge separat beenden: Kündigen oder ändern Sie Abos, Mitgliedschaften und andere Verträge direkt beim Händler.
- Zustimmung zu künftigen Zahlungen prüfen: Fragen Sie den Kartenanbieter nach dem vorgesehenen Weg, um wiederkehrende Zahlungszustimmungen zu widerrufen.
- Kündigung eindeutig formulieren: Nennen Sie Ihre Daten, die Karten- oder Kundennummer, den betroffenen Vertragsteil, den gewünschten Beendigungszeitpunkt und die Bitte um schriftliche Bestätigung.
- Nachweis sichern: Speichern Sie Kündigung, Versand- oder Eingangsbeleg und jede Antwort des Anbieters.
- Schlussabrechnung kontrollieren: Vergleichen Sie spätere Kartenabrechnungen und Kontoauszüge mit Ihrer Liste. Prüfen Sie Händler, Betrag, Entgelte und Wertstellungsdatum.
- Unklare Belastungen sofort melden: Reklamieren Sie nicht autorisierte oder fehlerhafte Vorgänge unverzüglich schriftlich und bewahren Sie alle Belege auf.
- Bei Streit Unterstützung einholen: Wenden Sie sich zunächst schriftlich an das Unternehmen. Je nach Fall kommen zusätzlich Verbraucherberatung, Ombudsstelle oder BaFin-Beschwerde infrage.
Kernaussagen zur Kreditkartenkündigung
Bei der Kündigung sollten Sie den Beendigungszeitpunkt zusammen mit dem Vertragsumfang, dem offenen Saldo, späteren Umsätzen und separat fortbestehenden Händlerverträgen prüfen.
- Trennen Sie die Verträge: Eine Kreditkartenkündigung beendet weder automatisch das Girokonto noch eine separate Teilzahlungsvereinbarung.
- Prüfen Sie den Saldo vollständig: Berücksichtigen Sie dabei offene, vorgemerkte und noch nicht abgerechnete Umsätze sowie mögliche Zinsen.
- Beenden Sie Abos beim Händler: Die Kündigung der Karte ersetzt dabei nicht ohne Weiteres die Kündigung des zugrunde liegenden Händlervertrags.
- Sichern Sie jeden Nachweis: Bewahren Sie die Kündigung, den Zugangsnachweis, Abrechnungen, Kontoauszüge und Händlerbestätigungen als Nachweis auf.
- Reklamieren Sie unbekannte Belastungen sofort: Die gesetzliche Frist von regelmäßig 13 Monaten hat Voraussetzungen und ersetzt keine unverzügliche Prüfung.
Wann Beratung zur Kreditkartenkündigung sinnvoll ist
Die Angaben sind allgemeine Verbraucherinformationen und ersetzen keine Prüfung Ihres konkreten Karten-, Girokonto- oder Kreditvertrags. Bei einem strittigen Saldo, Zinsforderungen, Mahnungen, unautorisierten Umsätzen, einer abgelehnten Kündigung, Vollstreckungsrisiken oder einer unklaren Verbindung zwischen Karte und Girokonto sollten Sie die Unterlagen von einer Verbraucherberatungsstelle, einer Ombudsstelle oder einer Rechtsanwältin beziehungsweise einem Rechtsanwalt prüfen lassen.
FAQ
Kündige ich mit der Kreditkarte automatisch auch mein Girokonto?
Nein, das lässt sich nicht allgemein annehmen. Ein Zahlungsdiensterahmenvertrag kann mit einem Konto verbunden oder Bestandteil eines anderen Vertrags sein. Schreiben Sie deshalb ausdrücklich, ob das Girokonto weitergeführt oder ebenfalls gekündigt werden soll.
Muss ich den offenen Saldo vor der Kündigung vollständig begleichen?
Eine allgemeine Pflicht zu dieser Reihenfolge lässt sich nicht pauschal festlegen. Sie sollten den Saldo, die letzte Abrechnung, eine mögliche Teilzahlungsvereinbarung und weitere Zinsen oder Entgelte prüfen und den Anbieter um eine schriftliche Übersicht zur weiteren Abrechnung bitten.
Wird eine vorausgezahlte Jahresgebühr automatisch vollständig erstattet?
Für regelmäßig erhobene Entgelte sieht das Gesetz grundsätzlich eine anteilige Behandlung bis zur Vertragsbeendigung vor. Ob eine konkrete Gebühr darunterfällt und welcher Betrag anzusetzen ist, hängt von den Vertragsbedingungen und der Abrechnung ab.
Reicht die Kartenkündigung aus, damit mein Streaming-Abo endet?
Nein, darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Kündigen Sie das Abo beim Streaminganbieter oder ändern Sie dort die Zahlungsart. Zusätzlich können Sie beim Zahlungsdienstleister prüfen, wie eine Zustimmung zu mehreren künftigen Zahlungsvorgängen widerrufen wird.
Was mache ich bei einer Belastung nach der Kündigung?
Vergleichen Sie die Belastung mit Ihren letzten Abrechnungen und der Liste offener Umsätze. Bei einem unbekannten oder fehlerhaften Vorgang informieren Sie den Zahlungsdienstleister unverzüglich und fügen Sie Kündigungsnachweis, Abrechnung und weitere Belege bei.
Was gilt, wenn eine Teilzahlung vereinbart ist?
Lesen Sie neben dem Kartenvertrag auch die Kredit- oder Teilzahlungsbedingungen. Ein offener Saldo kann nach der Kartenkündigung weiter abzurechnen sein, und für die Finanzierung können Zinsen gelten. Die konkrete Ablösung oder Fortführung muss der Anbieter anhand des Vertrags erklären.