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Kreditvertrag widerrufen oder kündigen: Ihre Rechte und Fristen

Wenn Sie einen Kredit nicht mehr möchten, früher zurückzahlen wollen oder Zweifel am Vertrag haben, kommen zwei unterschiedliche Wege infrage: Widerruf und Kündigung. Mit einem Widerruf machen Sie den Vertrag innerhalb einer gesetzlichen Frist rückgängig. Eine Kündigung beendet ihn für die Zukunft. Dafür gelten die Bedingungen im Kreditvertrag und die gesetzlichen Regeln.

Welche Frist gilt, hängt unter anderem davon ab, ob Sie einen Ratenkredit oder eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben und ob Sie den Kredit bereits vollständig zurückgezahlt haben. Prüfen Sie deshalb zuerst Ihre Vertragsunterlagen, statt einfach die Raten einzustellen.

Widerruf und Kündigung erfüllen unterschiedliche Zwecke

Ihre Situation Was infrage kommt Worauf Sie achten sollten
Sie haben den Vertrag erst vor Kurzem abgeschlossen Widerruf Bei Verbraucherdarlehen gilt grundsätzlich eine Frist von 14 Tagen. Der Fristbeginn hängt davon ab, ob Sie den Vertrag und die nötigen Informationen erhalten haben.
Sie wollen einen Ratenkredit früher zurückzahlen Vorzeitige Rückzahlung Allgemeine Verbraucherdarlehen dürfen Sie grundsätzlich ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Eine Kündigungsfrist ist dafür nicht nötig.
Sie wollen eine Immobilienfinanzierung vorzeitig beenden Kündigung oder Ablösung Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallen. Besondere Kündigungsrechte gelten zum Beispiel nach zehn Jahren ab vollständigem Darlehensempfang.
Sie haben den Kredit bereits vollständig zurückgezahlt Prüfung im Einzelfall Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs kann das Widerrufsrecht nach vollständiger Erfüllung des Vertrags erloschen sein.

Ein Verbraucherdarlehen ist ein Kredit, den eine Privatperson für private Zwecke aufnimmt. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern bei solchen Verträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Die Verbraucherzentrale erläutert, dass es auch bei einer Null-Prozent-Finanzierung gelten kann, wenn die vereinbarte Kreditsumme mindestens 200 Euro beträgt. Einzelheiten und Ausnahmen finden Sie in den Regeln zum Widerrufsrecht bei Darlehen.

Wann die Widerrufsfrist beginnt

Bei einem Verbraucherdarlehen beträgt die Widerrufsfrist grundsätzlich 14 Tage. Sie beginnt nicht automatisch mit der Unterschrift: Der Vertrag und die vorgeschriebenen Informationen müssen Ihnen zur Verfügung stehen. Fehlen bestimmte Pflichtangaben, kann die Frist später beginnen; die Einzelheiten hängen vom Vertrag und den fehlenden Angaben ab. Die Regeln zum Fristbeginn stehen in § 356b BGB.

Bei Immobiliendarlehen gelten besondere Regeln. Fehlen Pflichtangaben, kann eine Monatsfrist gelten. Das Gesetz setzt außerdem eine äußerste Erlöschensfrist fest: Nach diesem Zeitpunkt erlischt das Widerrufsrecht spätestens. Lassen Sie daher die Frist nicht allein anhand des Vertragsdatums berechnen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei Immobilienkrediten, eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung prüfen zu lassen, bevor Sie sich auf einen späten Widerruf verlassen.

Der Bundesgerichtshof entschied, dass sich ein Verbraucher nach vollständiger Erfüllung des Darlehensvertrags im entschiedenen Fall nicht mehr auf das Widerrufsrecht berufen konnte. Wenn Sie den Kredit bereits abgelöst haben, sollten Sie deshalb vor einem Widerruf fachkundigen Rat einholen und die Entscheidung des BGH berücksichtigen.

Ein wirksamer Widerruf macht den Vertrag rückgängig. Bei einer Finanzierung, die mit einem Kauf verbunden ist, kann der Widerruf des Darlehens auch Folgen für den Kaufvertrag haben. Das kann zum Beispiel Finanzierungen betreffen, die Sie gleichzeitig mit dem Kauf einer Ware abschließen. Wenn das finanzierte Produkt Mängel hat, stellen Sie die Kreditraten nicht einfach selbst ein: Kauf- und Kreditvertrag sind zunächst getrennte Verträge. Informieren Sie den Kreditgeber und lassen Sie prüfen, ob Sie Gründe haben, der Forderung des Kreditgebers zu widersprechen. Die Verbraucherzentrale zu Kreditverträgen erläutert diese Unterschiede.

Wann Sie kündigen oder den Kredit früher zurückzahlen können

Bei einem allgemeinen Verbraucherdarlehen können Sie den offenen Betrag grundsätzlich jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Dafür brauchen Sie keine Kündigung und müssen keine Kündigungsfrist abwarten.

Bei einem festen Sollzins darf der Kreditgeber unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung für die frühere Rückzahlung verlangen. Bei allgemeinen Verbraucherdarlehen ist sie auf höchstens ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags begrenzt. Liegt zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung höchstens ein Jahr, beträgt die Obergrenze 0,5 Prozent. Die Entschädigung darf außerdem nicht höher sein als die Sollzinsen, die bis zum regulären Rückzahlungstermin angefallen wären. Für variable Zinssätze und bestimmte weitere Fälle gelten Ausnahmen. Diese Grenzen betreffen allgemeine Verbraucherdarlehen; für Immobilienkredite gelten andere Maßstäbe.

Bei einem Immobiliendarlehen mit gebundenem Sollzins können Sie vorzeitig kündigen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, etwa wenn Sie die finanzierte Immobilie verkaufen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann dann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Für langfristige Immobilienkredite gibt es außerdem ein besonderes Kündigungsrecht: Nach zehn Jahren seit dem vollständigen Empfang des Darlehens können Sie mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem der Kredit vollständig ausgezahlt war, nicht allein das Datum der Vertragsunterschrift. Informationen zur vorzeitigen Ablösung einer Baufinanzierung helfen bei der Einordnung.

Lassen Sie sich vor der Ablösung schriftlich auflisten, wie hoch die Restschuld ist, wann Sie zurückzahlen sollen und wie die Bank eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Bei einer Immobilienfinanzierung sollten Sie außerdem prüfen lassen, ob ein gesetzliches Kündigungsrecht greift oder die Berechnung nachvollziehbar ist.

Wenn die Bank wegen Zahlungsrückständen kündigt

Stellen Sie Kreditraten nicht einfach ein, wenn Sie sich über den Vertrag oder ein finanziertes Produkt ärgern. Bei allgemeinen Verbraucherdarlehen darf die Bank nicht wegen eines beliebigen Rückstands sofort den gesamten Kredit fällig stellen. Ob die gesetzlichen Kündigungsvoraussetzungen erfüllt sind, hängt vom Vertrag und der Laufzeit ab. Dazu zählen Rückstände bei mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten und ein Mindestumfang des Rückstands.

Bei Immobilienkrediten gelten eigene Schwellen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale kann die Bank wegen Zahlungsverzugs kündigen, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten offen sind und der Rückstand insgesamt mindestens 2,5 Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrags erreicht. Vor der Kündigung ist eine Mahnung erforderlich; anschließend bleibt eine zweiwöchige Frist, um den Rückstand auszugleichen. Bei einer Immobilienfinanzierung sollten Sie deshalb sofort reagieren und nicht auf weitere Schreiben warten. Die Verbraucherzentrale zu Zahlungsschwierigkeiten bei Immobilienkrediten beschreibt die möglichen Folgen.

So prüfen Sie Ihre Unterlagen

Legen Sie Ihre Vertragsurkunde, die Widerrufsbelehrung und die Informationen bereit, die Sie vor Vertragsabschluss erhalten haben. Notieren Sie, wann Sie Vertrag und Unterlagen erhalten haben. Halten Sie außerdem fest, wann der Kredit vollständig ausgezahlt wurde und wann Sie gegebenenfalls die letzte Rate gezahlt haben. Vergleichen Sie diese Angaben mit dem Grund für Ihren Schritt: Geht es um einen fristgerechten Widerruf, eine frühere Rückzahlung, eine Kündigung der Immobilienfinanzierung oder einen Zahlungsrückstand?

Bitten Sie die Bank bei einer geplanten Ablösung um eine schriftliche Aufstellung des Ablösebetrags und der Vorfälligkeitsentschädigung. Holen Sie Unterstützung bei einer Verbraucherzentrale oder einer auf Bank- und Darlehensrecht spezialisierten Rechtsberatung ein, wenn die Frist unklar ist, die Belehrung fehlerhaft erscheint, die Bank eine hohe Entschädigung verlangt oder bereits eine Kündigung angedroht hat. Bei Streit mit der Bank können Sie nach einem eigenen Klärungsversuch außerdem eine passende Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Informationen zu Schlichtungsstellen für Verbraucher erklären den Ablauf und seine Grenzen.

Kernaussagen

  • Prüfen Sie zuerst den Fristbeginn: Die 14-Tage-Frist für den Widerruf beginnt erst, wenn die maßgeblichen Vertragsunterlagen und Informationen vorliegen; bei Immobilienkrediten gelten Besonderheiten.
  • Trennen Sie Widerruf und Rückzahlung: Ein Widerruf richtet sich gegen den Vertragsschluss, eine vorzeitige Rückzahlung tilgt einen laufenden Kredit.
  • Fordern Sie vor der Ablösung eine Abrechnung an: Bei allgemeinen Verbraucherdarlehen gelten Höchstgrenzen für eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung; bei Immobilienkrediten gelten andere Regeln.
  • Reagieren Sie auf Zahlungsrückstände sofort: Eine Kündigung kann den gesamten offenen Betrag fällig machen; bei Immobilienfinanzierungen drohen weitere Folgen für die gestellte Sicherheit.
  • Lassen Sie Sonderfälle prüfen: Eine fehlerhafte Belehrung, eine bereits vollständige Rückzahlung oder eine strittige Entschädigung kann eine individuelle rechtliche Prüfung erfordern.

FAQ

Kann ich einen Kredit jederzeit widerrufen?

Nein. Für Verbraucherdarlehen gilt grundsätzlich eine 14-tägige Widerrufsfrist, deren Beginn von den erhaltenen Unterlagen und Pflichtinformationen abhängt. Bei Immobilienkrediten gelten Sonderregeln; nach vollständiger Rückzahlung kann das Widerrufsrecht erloschen sein.

Kann ich einen Ratenkredit ohne Kündigung früher zurückzahlen?

Ja. Ein allgemeines Verbraucherdarlehen können Sie grundsätzlich jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Bei einem festen Sollzins kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen, für die gesetzliche Höchstgrenzen gelten.

Was passiert, wenn ich die Kreditraten wegen eines Mangels am gekauften Produkt einstelle?

Stellen Sie die Zahlungen nicht ohne Prüfung ein. Kredit- und Kaufvertrag sind zunächst getrennt; informieren Sie den Kreditgeber und lassen Sie prüfen, ob Sie wegen des Mangels Rechte gegen den Verkäufer oder Einwendungen gegenüber dem Kreditgeber geltend machen können.

Kann ich nach vollständiger Rückzahlung noch widerrufen?

Das ist nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs problematisch. Im entschiedenen Fall konnte sich der Verbraucher nach vollständiger Erfüllung nicht mehr auf das Widerrufsrecht berufen; lassen Sie einen abweichenden Einzelfall prüfen.

Was kann ich tun, wenn die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt?

Fordern Sie eine schriftliche Berechnung an und prüfen Sie, ob ein besonderes Kündigungsrecht besteht und ob die Entschädigung nach den für Ihren Vertrag geltenden Regeln berechnet wurde. Bei Immobilienkrediten können eine Verbraucherzentrale oder eine spezialisierte Rechtsberatung die Berechnung und Vertragsunterlagen prüfen.

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