Wenn Ihnen im Alltag kurzfristig Geld fehlt, wirkt ein Minikredit über wenige hundert Euro überschaubar. Teuer wird er oft durch Kosten, die neben den Zinsen anfallen: etwa für eine schnelle Auszahlung oder ein Zusatzpaket. Bei kurzen Laufzeiten kommen diese Gebühren zu einem kleinen Kreditbetrag hinzu. Deshalb können sie einen großen Teil der Rückzahlung ausmachen.
„Minikredit“ ist keine eigene gesetzliche Kreditart. Gemeint sind meist kleine Verbraucherkredite mit kurzer Laufzeit. Vergleichen Sie deshalb Zinssatz und Gesamtbetrag Ihrer Rückzahlung einschließlich aller Extras. Prüfen Sie vorher, ob eine Ratenvereinbarung mit dem Gläubiger oder eine andere Lösung günstiger ist.
Warum Gebühren bei kleinen Krediten so stark ins Gewicht fallen
Zinsen richten sich nach Kreditsumme und Laufzeit. Eine feste Zusatzgebühr fällt dagegen unabhängig davon an, ob Sie wenige hundert oder mehrere tausend Euro leihen. Je kleiner der Kredit, desto größer ist ihr Anteil am geliehenen Betrag.
Ein Ratgeber eines Kreditvermittlers weist auf zusätzliche Kosten durch optionale Pakete hin. Der Vermittler verdient daran, Kredite zu vermitteln. Prüfen Sie die dort genannten Konditionen deshalb kritisch und behandeln Sie sie nicht als allgemeine Preisübersicht. (Kostenbeispiel zu Minikrediten)
Auch eine Expressauszahlung kann die Rechnung verändern. Prüfen Sie, ob sie wirklich nötig ist und welchen Betrag sie zusätzlich kostet. Ein beworbener effektiver Jahreszins hilft beim Vergleich, doch gebuchte Zusatzleistungen können die tatsächliche Rückzahlung erhöhen. Entscheidend ist daher der Gesamtbetrag, den Sie für genau Ihr Angebot zahlen sollen.
Diese Kosten sollten Sie vor dem Abschluss prüfen
Lesen Sie im Angebot nach, welche Kosten verpflichtend sind und welche Sie freiwillig auswählen. Achten Sie besonders auf Gebühren für eine schnellere Auszahlung, Zusatzpakete oder weitere Leistungen. Ein bereits angekreuztes Kästchen sollten Sie prüfen: Entfernen Sie jede Zusatzleistung, die Sie nicht ausdrücklich brauchen.
Klären Sie außerdem, was bei einer verspäteten Rate passiert. Mahn- und Verzugsfolgen hängen vom Vertrag und der konkreten Situation ab. Wenn Sie die Rate schon bei Vertragsabschluss nur knapp bezahlen können, erhöht eine Verzögerung Ihre Belastung. Nehmen Sie keinen Kredit auf, wenn die Rate nur dann passt, wenn nichts Unvorhergesehenes passiert.
Bei mehreren kleinen Käufen auf Rechnung oder in Raten verlieren Sie leicht den Überblick über fällige Beträge. Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt, dass viele kleine Konsumkredite das Risiko erhöhen, sich zu überschulden. Das vom Verband beschriebene Beispiel aus einer Schuldnerberatung ist ein Einzelfall und zeigt, wie Gebühren und Verzugskosten offene Beträge vergrößern können. (Hinweise zu Kleinkrediten und Zahlungsaufschub)
Prüfen Sie Alternativen, bevor Sie sich Geld leihen
Wenn es um eine konkrete Rechnung geht, fragen Sie zuerst den Gläubiger, ob Sie später zahlen oder den Betrag in Raten begleichen können. Lassen Sie sich mögliche Kosten und Termine schriftlich bestätigen. Eine Ratenvereinbarung ist nicht automatisch kostenlos, aber Sie können sie direkt mit den Kosten des Kredits vergleichen.
Prüfen Sie auch, ob Sie die Ausgabe verschieben, aus einer Rücklage bezahlen oder eine bereits bestehende Kreditlinie nutzen können. Bei einem Dispokredit oder einer Kreditkarte sollten Sie ebenfalls auf den tatsächlichen Zinssatz achten und darauf, wie lange Sie bis zur Rückzahlung brauchen. Vergleichen Sie die Kosten für denselben Zeitraum, statt allein auf eine niedrige Monatsrate zu schauen.
Wenn Ihnen bereits mehrere Raten oder Rechnungen über den Kopf wachsen, nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle auf. Kommunale Stellen und Wohlfahrtsverbände bieten ebenso wie Verbraucherzentralen häufig kostenlose Beratung oder Beratung gegen einen geringen Eigenanteil an. (Informationen zur Schuldnerberatung)
Ab 20. November 2026 gelten erweiterte Kreditregeln
Ab dem 20. November 2026 sollen die erweiterten Verbraucherkreditregeln auch Kleinkredite bis 200 Euro einbeziehen. Dazu zählen außerdem zins- und gebührenfreie Kredite sowie bestimmte kurzfristige Zahlungsmodelle. Für neue Verträge gelten dann strengere Vorgaben zur Prüfung der Rückzahlungsfähigkeit. Die Bundesregierung erläutert, wie die europäische Verbraucherkreditrichtlinie umgesetzt wird und ab wann sie gilt. (Informationen der Bundesregierung zu den neuen Regeln)
Vergleichen Sie die Kosten weiterhin selbst. Fragen Sie vor einem Abschluss nach der gesamten Rückzahlung und prüfen Sie, ob die Rate zu Ihrem monatlichen Budget passt.
Kernaussagen
- Vergleichen Sie die Gesamtrückzahlung: Rechnen Sie Zinsen und alle gewählten Zusatzleistungen zusammen.
- Prüfen Sie feste Gebühren besonders genau: Eine Expressgebühr oder ein Monatspaket fällt bei kleinen Krediten stark ins Gewicht.
- Fragen Sie zuerst den Gläubiger: Eine schriftliche Raten- oder Zahlungsvereinbarung kann eine Kreditaufnahme überflüssig machen.
- Holen Sie früh Unterstützung: Wenn mehrere Zahlungen offen sind, wenden Sie sich an eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle.
FAQ
Warum kann ein kleiner Kredit trotz niedrigem Zinssatz teuer sein?
Zusatzgebühren kommen zu den Zinsen hinzu. Bei einer kleinen Kreditsumme machen feste Kosten wie ein Expressentgelt oder ein Monatspaket einen großen Anteil der gesamten Rückzahlung aus.
Wie erkenne ich, was ich wirklich zurückzahlen muss?
Suchen Sie im Angebot nach dem Gesamtbetrag und prüfen Sie, ob darin alle von Ihnen ausgewählten Extras enthalten sind. Fragen Sie den Anbieter vor dem Abschluss schriftlich nach der Rückzahlungssumme zum vereinbarten Termin.
Was soll ich tun, wenn ich eine Rate nicht zahlen kann?
Melden Sie sich möglichst früh beim Kreditgeber und bitten Sie um eine Lösung, bevor weitere Zahlungen fällig werden. Wenn mehrere Rechnungen oder Kredite offen sind, wenden Sie sich an eine anerkannte Schuldnerberatung.
Gelten die neuen Kreditregeln schon für jeden Kleinkredit?
Die erweiterten Regeln sollen ab dem 20. November 2026 für neue Verträge gelten. Dazu zählen dann auch bestimmte Kleinkredite und kurzfristige Zahlungsmodelle; für einen bereits geschlossenen Vertrag gelten grundsätzlich die Regeln, die beim Vertragsschluss maßgeblich waren.