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Mitantragsteller nach Trennung

Eine Trennung beendet einen gemeinsamen Kreditvertrag nicht automatisch. Haben beide Partner den Darlehensvertrag als Mitkreditnehmer unterschrieben, bleiben beide der Bank gegenüber grundsätzlich verpflichtet. Das gilt, bis die Bank einer Änderung zustimmt oder der Kredit vollständig abgelöst ist.

Ein Mitantragsteller oder Mitkreditnehmer ist nicht nur eine Kontaktperson. Er unterschreibt den Vertrag selbst und haftet bei einer vereinbarten Gesamtschuld grundsätzlich für die gesamte offene Leistung. Die Bank kann deshalb von jedem der beiden Darlehensnehmer Zahlung verlangen. Das gilt auch, wenn die ehemaligen Partner untereinander vereinbart haben, wer die Raten bezahlt. Ob jemand Mitkreditnehmer, Bürge oder Sicherungsgeber ist, steht im Vertrag. Die Folgen sind jeweils unterschiedlich.

Die Bank muss der Entlassung eines Partners in der Regel zustimmen. Bei einer Baufinanzierung heißt dieser Vorgang häufig Schuldhaftentlassung. Die Bank prüft dabei, ob der verbleibende Darlehensnehmer den Kredit allein weiter bezahlen kann.

Warum die Trennung den Kreditvertrag nicht aufhebt

Der Kreditvertrag besteht zwischen der Bank und den Personen, die ihn unterschrieben haben. Die private Beziehung der Darlehensnehmer ist davon unabhängig. Eine Scheidung oder Trennung ändert deshalb weder automatisch die Vertragspartner noch die Zahlungspflichten.

Bei einer Gesamtschuld kann der Gläubiger die Zahlung grundsätzlich von jedem Gesamtschuldner ganz oder teilweise verlangen. Bei einem gemeinsamen Ratenkredit bedeutet das: Zahlt ein ehemaliger Partner nicht mehr, kann die Bank die gesamte fällige Rate auch vom anderen Darlehensnehmer fordern. Bei weiteren Zahlungsproblemen kann sie dort auch andere offene Beträge verlangen. Eine interne Absprache, nach der nur eine Person die Raten zahlt, gilt gegenüber der Bank nicht.

Das gilt auch dann, wenn ein Partner die gemeinsame Wohnung verlässt oder das finanzierte Fahrzeug nicht mehr nutzt. Entscheidend bleibt zunächst, wer im Kreditvertrag als Darlehensnehmer steht.

Vertragliche Rollen unterscheiden

Vor den nächsten Schritten sollte der Vertrag genau geprüft werden:

Rolle Was wurde unterschrieben? Typisches Haftungsrisiko nach der Trennung
Mitkreditnehmer Beide Personen sind Darlehensnehmer und Vertragspartner der Bank. Bei Gesamtschuld haftet jeder grundsätzlich für die gesamte offene Verpflichtung.
Bürge Eine Person verspricht in einem eigenen Bürgschaftsvertrag, für die Schuld des Kreditnehmers einzustehen. Der Umfang hängt unter anderem von Bürgschaftsart und Höchstbetrag ab.
Sicherungsgeber Eine Person stellt beispielsweise eine Sicherheit, ohne selbst denselben Kreditvertrag als Darlehensnehmer zu unterschreiben. Die Folgen richten sich nach der konkreten Sicherungsvereinbarung.

Ein Bürge ist daher nicht automatisch Mitkreditnehmer. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann die Bank den Bürgen in Anspruch nehmen, sobald der Kreditnehmer seine Pflichten nicht erfüllt. Eine Höchstbetragsgrenze begrenzt die Haftung. Die Verbraucherzentrale zur Ehegattenbürgschaft weist außerdem darauf hin, dass eine Bürgschaft unter bestimmten Umständen unwirksam sein kann. Dabei spielen unter anderem die finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die persönlichen und wirtschaftlichen Umstände bei Vertragsschluss eine Rolle.

Die wichtigste Lösung: Schuldhaftentlassung beantragen

Soll ein Partner aus dem Kredit ausscheiden, sollten beide Darlehensnehmer gemeinsam eine Schuldhaftentlassung bei der Bank beantragen. Die Bank prüft dann, ob der verbleibende Partner die monatlichen Raten und die restliche Schuld allein zahlen kann.

Bei einer Baufinanzierung bewertet der Kreditgeber unter anderem:

  • Einkommen und regelmäßige Ausgaben,
  • weitere bestehende Kredite und Unterhaltsverpflichtungen,
  • Bonität,
  • Höhe der verbleibenden Darlehensschuld,
  • Wert und Belastung der Immobilie,
  • bisherige Zahlungshistorie.

Die DZ HYP beschreibt die Schuldhaftentlassung als eine Vertragsänderung, für die die Zustimmung des Kreditgebers und der beteiligten Darlehensnehmer erforderlich ist. Der verbleibende Schuldner muss seine finanzielle Tragfähigkeit nachweisen.

Eine Entlassung ist daher keine reine Formalität. Für die Bank ist nicht entscheidend, wem die Immobilie künftig gehört oder wer die Trennung verursacht hat. Sie prüft, ob die Rückzahlung weiterhin ausreichend gesichert ist.

Unterlagen für die Prüfung vorbereiten

Welche Nachweise erforderlich sind, hängt vom Kreditgeber und von der Kreditart ab. Bei einer Baufinanzierung können beispielsweise verlangt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Einkommensnachweise,
  • Nachweise über laufende Ausgaben sowie weitere Verpflichtungen,
  • Unterlagen zur Immobilie,
  • notariell beglaubigter Übertragungsvertrag,
  • Scheidungsfolgenvereinbarung oder Vermögensauseinandersetzungsvereinbarung,
  • Nachweise zu Ausgleichs- oder Unterhaltszahlungen.

Die Bank sollte schriftlich mitteilen, welche Unterlagen sie benötigt und ob sie eine Vertragsänderung, eine neue Finanzierung oder eine andere Lösung prüft. Kosten, Bearbeitungsdauer und konkrete Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Kreditgeber und lassen sich nicht pauschal vorhersagen.

Was passiert, wenn die Bank den Partner nicht entlässt?

Lehnt die Bank die Schuldhaftentlassung ab, gilt der ursprüngliche Vertrag zunächst weiter. Dann gibt es mehrere Möglichkeiten.

Kredit gemeinsam weiterführen

Die ehemaligen Partner können den Kredit unverändert fortführen. Dazu müssen sie intern klären, wer welche Rate zahlt und wie sie Kosten, Nutzung oder Eigentum behandeln. Diese Vereinbarung regelt jedoch nur das Verhältnis zwischen den ehemaligen Partnern. Sie befreit niemanden gegenüber der Bank.

Diese Lösung birgt ein praktisches Risiko: Zahlt der allein nutzende Partner nicht, muss der andere unter Umständen einspringen, obwohl er die Wohnung oder das finanzierte Fahrzeug nicht mehr nutzt.

Kredit ablösen oder umfinanzieren

Der bestehende Kredit kann auch vollständig abgelöst werden. Dafür kann eine Person eine neue Finanzierung aufnehmen, wenn der neue Kreditgeber zustimmt. Die Ablösung kann außerdem aus eigenem Vermögen oder durch den Verkauf des finanzierten Gegenstands finanziert werden.

Vorher sollten die Beteiligten den bisherigen Vertrag auf Ablösebedingungen, mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen und Sicherheiten prüfen. Bei einer Baufinanzierung betrifft die Ablösung außerdem die Grundschuld und die Eigentumsübertragung. Eine neue Finanzierung ist kein automatischer Anspruch und hängt von Einkommen, Bonität, Beleihung und den Bedingungen des neuen Kreditgebers ab.

Immobilie oder finanzierten Gegenstand verkaufen

Wenn kein Partner die Finanzierung allein tragen kann, kann der Verkauf der Immobilie oder des finanzierten Gegenstands die gemeinsame Schuld beenden. Der Verkaufserlös muss den Kredit und die Kosten der Ablösung decken. Reicht der Erlös nicht aus, bleibt eine Restschuld. Dafür haften die bisherigen Darlehensnehmer weiter, wenn die Bank keiner anderen Vereinbarung zustimmt.

Bei einer Immobilie sollten Eigentumsübertragung, Verkauf, Darlehensablösung und mögliche Ausgleichszahlungen rechtlich und notariell aufeinander abgestimmt werden.

Kreditgeber um eine Übergangslösung bitten

Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten sollten die Darlehensnehmer die Bank frühzeitig kontaktieren. Je nach Vertrag und Kreditart kommen beispielsweise eine Anpassung des Zahlungsplans oder eine andere vertragliche Lösung infrage. Ein Anspruch auf eine bestimmte Änderung besteht nicht. Entscheidend ist, dass die Bank die Vereinbarung ausdrücklich bestätigt und keine Raten eigenmächtig ausgesetzt werden.

Die interne Vereinbarung schützt nicht vor der Bank

Eine schriftliche Vereinbarung zwischen den ehemaligen Partnern kann trotzdem sinnvoll sein. Sie sollte zum Beispiel regeln:

  • wer die monatlichen Raten überweist,
  • wer Nebenkosten, Versicherungen und Instandhaltung trägt,
  • wer die Immobilie oder das Fahrzeug nutzt,
  • die Berechnung von Ausgleichszahlungen,
  • was bei Zahlungsverzug geschieht,
  • bis wann die Schuldhaftentlassung oder der Verkauf angestrebt wird.

Die Vereinbarung ersetzt jedoch keine Vertragsänderung mit der Bank. Erst die schriftliche Bestätigung des Kreditgebers zeigt, dass ein Partner aus dem Kreditvertrag entlassen ist. Bis dahin sollte jeder Mitkreditnehmer Kontoauszüge und Zahlungseingänge prüfen und bei ausbleibenden Raten sofort handeln.

Praktisches Vorgehen nach der Trennung

Eine feste Reihenfolge hilft, zusätzliche Kosten und Missverständnisse zu vermeiden:

  1. Kreditvertrag prüfen: Namen, Vertragsrollen, Gesamtschuld, Bürgschaft, Sicherheiten, Restschuld und Kündigungs- oder Ablösebedingungen feststellen.
  2. Bank schriftlich informieren: Die Trennung mitteilen und eine Schuldhaftentlassung oder Vertragsänderung anfragen.
  3. Alle Unterlagen sammeln: Einkommen, Ausgaben, Vermögenswerte, Unterhaltszahlungen und Unterlagen zum finanzierten Gegenstand vorbereiten.
  4. Alleinige Tragfähigkeit berechnen: Die verbleibende Person sollte die Rate nicht nur aus dem Nettoeinkommen, sondern nach Abzug aller festen Verpflichtungen beurteilen.
  5. Eigentum und Kredit getrennt betrachten: Die Übertragung einer Immobilie oder eines Fahrzeugs ändert den Kreditvertrag nicht automatisch.
  6. Alternativen vergleichen: Gemeinsame Fortführung, neue Finanzierung, Verkauf oder eine mit der Bank vereinbarte Übergangslösung prüfen.
  7. Schriftlich bestätigen lassen: Keine Entlassung, Ablösung oder Vertragsänderung als abgeschlossen betrachten, bevor die Bank dies in Textform bestätigt.
  8. Bei Bürgschaften rechtlich prüfen lassen: Bürgschaftsart, Höchstbetrag, wirtschaftliche Vorteile und finanzielle Situation bei Vertragsschluss können entscheidend sein.

Beispiel: Einer bleibt in der Wohnung

Ein Paar hat gemeinsam eine Baufinanzierung unterschrieben. Nach der Trennung bleibt eine Person in der Wohnung und übernimmt intern die monatlichen Raten. Der andere Partner zieht aus und erhält möglicherweise einen Ausgleich für seinen Eigentumsanteil.

Damit der ausgezogene Partner auch gegenüber der Bank nicht mehr haftet, reicht diese private Regelung nicht aus. Die Bank muss ihn aus dem Darlehensvertrag entlassen. Dafür prüft sie, ob die verbleibende Person das Darlehen allein tragen kann. Scheitert die Prüfung, bleiben als mögliche Alternativen etwa eine gemeinsame Fortführung, eine neue Finanzierung oder der Verkauf der Immobilie.

Was bei Zahlungsproblemen sofort zu tun ist

Eine ausbleibende Rate kann beide Mitkreditnehmer betreffen. Wer merkt, dass die vereinbarte Zahlung nicht geleistet wird, sollte deshalb nicht abwarten:

  • Konto und Kreditkonto auf Rückstände prüfen,
  • den anderen Darlehensnehmer schriftlich zur Klärung auffordern,
  • die Bank kontaktieren,
  • Zahlungsbelege und Nachrichten aufbewahren,
  • keine neuen privaten Zusagen machen, ohne die eigene Haftung zu prüfen,
  • bei erheblichen Beträgen eine Schuldnerberatung oder anwaltliche Beratung einholen.

Wer als Mitkreditnehmer eine Rate für den anderen übernimmt, sollte die Zahlung dokumentieren. Ob und in welcher Höhe daraus ein Ausgleichsanspruch gegen den ehemaligen Partner entsteht, hängt von den Absprachen und den Umständen ab. Das ergibt sich nicht automatisch aus dem Kreditvertrag.

Besondere Vorsicht bei Bürgschaften

Wer lediglich eine Bürgschaft unterschrieben hat, sollte zuerst feststellen, ob die Bürgschaft selbstschuldnerisch, betragsmäßig begrenzt oder anderweitig eingeschränkt ist. Eine selbstschuldnerische Bürgschaft ermöglicht der Bank einen direkten Zugriff auf den Bürgen, wenn der Kreditnehmer nicht zahlt. Ohne Höchstbetragsbegrenzung kann sich die Haftung grundsätzlich auf die gesamte Darlehensschuld erstrecken.

Auch eine Bürgschaft endet durch die Trennung nicht automatisch. Ihre Wirksamkeit und ihr Umfang müssen anhand des Bürgschaftsvertrags und der Situation bei Vertragsschluss geprüft werden. Die Verbraucherzentrale nennt Fälle, in denen eine finanziell völlig überfordernde Ehegattenbürgschaft wegen besonderer persönlicher Nähe und fehlender eigener wirtschaftlicher Vorteile unwirksam sein kann. Eine regionale Verbraucherzentrale oder eine auf Bank- und Vertragsrecht spezialisierte Kanzlei kann den konkreten Vertrag prüfen.

Kernaussagen

  • Kreditvertrag prüfen: Entscheidend ist, ob beide Personen Mitkreditnehmer, Gesamtschuldner oder nur Bürge sind.
  • Bankzustimmung einholen: Eine Trennung, ein Auszug oder eine private Zahlungsabsprache entlässt niemanden automatisch aus der Haftung.
  • Tragfähigkeit nachweisen: Für eine Schuldhaftentlassung muss der verbleibende Darlehensnehmer regelmäßig Einkommen, Ausgaben und Bonität offenlegen.
  • Alternativen vergleichen: Wenn die Bank ablehnt, kommen gemeinsame Fortführung, Umfinanzierung, Ablösung oder Verkauf infrage.
  • Bürgschaft prüfen lassen: Höchstbetrag, Bürgschaftsart und eine mögliche finanzielle Überforderung können die Haftung begrenzen oder rechtlich infrage stellen.

FAQ

Bin ich nach der Trennung automatisch nicht mehr für den Kredit verantwortlich?

Nein. Wer den Kreditvertrag als Mitkreditnehmer unterschrieben hat, bleibt grundsätzlich Vertragspartner der Bank. Die Haftung endet erst, wenn der Kredit vollständig abgelöst, der Vertrag wirksam geändert oder die Schuldhaftentlassung ausdrücklich bestätigt wurde.

Reicht eine private Vereinbarung, dass mein Ex-Partner die Raten übernimmt?

Nein, gegenüber der Bank reicht sie nicht. Die Vereinbarung kann das interne Verhältnis regeln, ändert aber nichts an der ursprünglichen Haftung, solange die Bank den Vertrag nicht angepasst hat.

Wie beantrage ich eine Schuldhaftentlassung?

Beide Darlehensnehmer sollten die Bank schriftlich kontaktieren und um Prüfung der Entlassung bitten. Der verbleibende Partner muss in der Regel seine finanzielle Tragfähigkeit mit Einkommens-, Ausgaben- und Bonitätsnachweisen belegen.

Was passiert, wenn mein ehemaliger Partner die Rate nicht mehr zahlt?

Bei einer gesamtschuldnerischen Haftung kann die Bank die Zahlung auch von Ihnen verlangen. Kontaktieren Sie die Bank sofort, dokumentieren Sie die Rückstände und lassen Sie sich beraten, bevor weitere Mahn- oder Vollstreckungsschritte entstehen.

Kann ich den Kredit einfach auf meinen Namen umschreiben lassen?

Das funktioniert nur, wenn die Bank zustimmt. Sie prüft, ob Sie den Kredit allein tragen können; alternativ kann eine neue Finanzierung bei demselben oder einem anderen Kreditgeber die bisherige Schuld ablösen.

Was gilt, wenn ich nur Bürge und nicht Mitantragsteller bin?

Dann richtet sich Ihre Haftung nach dem Bürgschaftsvertrag. Prüfen Sie insbesondere, ob eine selbstschuldnerische Bürgschaft und eine Höchstbetragsgrenze vereinbart wurden. Bei einer möglicherweise überfordernden Ehegattenbürgschaft sollte eine fachkundige Stelle den Vertrag prüfen.

Was ist, wenn die Immobilie auf einen Partner übertragen wird?

Die Übertragung des Eigentums beendet den gemeinsamen Kredit nicht automatisch. Eigentum und Haftung aus dem Darlehen müssen getrennt betrachtet und mit dem Notar und der Bank abgestimmt werden.

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