p. M. bedeutet meist pro Monat, p. a. bedeutet pro Jahr. Mehr sagt die Abkürzung zunächst nicht. Liest du „0,40 % p. M.“, „299 Euro p. M.“ oder „2 Euro p. M.“, weißt du nur: Die Zahl bezieht sich auf einen Monat. Erst die Bezeichnung daneben zeigt, ob es um Zinsen, eine Rate, eine Gebühr oder etwas anderes geht.
Bei Krediten sorgt das oft für Missverständnisse. Dieselbe Abkürzung kann für einen Monatszins, eine Monatsrate oder laufende Zusatzkosten stehen. Wenn du p. M. vorschnell als „Zins“ verstehst oder eine Monatsprozentzahl einfach mit zwölf multiplizierst, vergleichst du schnell falsche Werte.
Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Begriffe Schritt für Schritt. Du erfährst außerdem, welche Pflichtangaben wichtig sind und warum „p. M. mal zwölf“ in einem ausdrücklich fiktiven Beispiel nicht automatisch dem effektiven Jahreszins entspricht. Konkrete Rückfragen helfen dir, unklare Angaben schriftlich zu klären.
Was p. M. wirklich aussagt
„p. M.“ ist nur eine Zeitangabe. Sie zeigt, dass sich eine Zahl auf einen Monat bezieht. Was diese Zahl bedeutet, sagt die Abkürzung nicht. Dasselbe gilt für „p. a.“: Auch diese Abkürzung ordnet nur zeitlich ein.
Lies deshalb immer auch den Begriff direkt neben der Zahl. „Sollzinssatz 4,99 % p. a.“ meint etwas anderes als „monatliche Rate 299 Euro p. M.“. Auch „Kontoführungsgebühr 2 Euro p. M.“ ist etwas anderes als „0,40 % p. M.“ als Prozentangabe. Erst Wert, Einheit und Bezeichnung zusammen machen die Angabe verständlich.
Für den Angebotsvergleich reicht eine Monatsangabe allein nicht aus. Erst wenn klar ist, ob es um Zins, Rate, Gebühr oder Versicherung geht, lässt sich die Zahl sinnvoll einordnen. Prüffrage: Steht direkt neben p. M. klar dabei, worauf sich die Angabe bezieht?
Die wichtigsten Begriffe im Kreditangebot verstehen
Betrachte ein Kreditangebot immer als Gesamtpaket. Bei allgemeinen Verbraucherdarlehen gehören dazu unter anderem Nettodarlehensbetrag, Sollzinssatz, effektiver Jahreszins, Laufzeit, Betrag und Anzahl der Raten, Gesamtbetrag und sonstige Kosten aus den vorvertraglichen Pflichtangaben.
Eine einzelne Zahl kann irreführen: Eine niedrige Monatsrate kann an einer langen Laufzeit liegen, ein auffälliger Prozentwert nur ein Teil der Kostenbeschreibung sein. Schau dir deshalb die wichtigsten Angaben gemeinsam an.
Sollzinssatz und effektiver Jahreszins
Der Sollzinssatz zeigt, mit welchem Zinssatz der genutzte Kreditbetrag verzinst wird. Anbieter müssen bei Verbraucherkrediten angeben, ob dieser Zinssatz fest, variabel oder kombiniert ist und unter welchen Bedingungen er sich ändern kann, wie es die vorvertraglichen Informationspflichten vorsehen. Der Sollzinssatz beschreibt also die Zinsen für das Darlehen, aber nicht automatisch alle Kreditkosten.
Der effektive Jahreszins ist die gesetzlich festgelegte Vergleichsgröße. Er soll die Gesamtkosten eines Verbraucherdarlehens als jährlichen Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags abbilden und muss neben Zinsen weitere bekannte, vom Verbraucher zu zahlende Kosten enthalten, wie es die Preisangabenverordnung regelt. Nicht jede denkbare Ausgabe zählt automatisch dazu. Kosten bei Zahlungsverzug, freiwillige Versicherungen sowie bestimmte Notar- oder Grundbuchkosten gehören in der Regel nicht dazu. Ist eine Zusatzleistung aber Voraussetzung für den Kredit oder die beworbenen Konditionen und ihre Höhe nicht von Anfang an bestimmbar, muss darauf zusammen mit dem Effektivzins klar hingewiesen werden.
Beim Vergleich zweier Angebote ist der effektive Jahreszins meist hilfreicher als der Sollzinssatz. Trotzdem solltest du ihn nicht isoliert lesen. Wichtig bleibt, ob der Sollzinssatz fest oder variabel ist und auf welchen Annahmen das Angebot beruht. Prüffrage: Sind Sollzinssatz und effektiver Jahreszins getrennt ausgewiesen, und ist erkennbar, ob der Sollzinssatz fest oder variabel ist?
Rate, Laufzeit, Ratenzahl und Gesamtbetrag
Die monatliche Rate ist meist ein Betrag in Euro und kein Zinssatz. Wenn dort „299 Euro p. M.“ steht, ist damit in der Regel die laufende Zahlung gemeint. Allein daraus erkennst du aber noch nicht, wie teuer der Kredit insgesamt ist. Auch Betrag, Zahl und Fälligkeit der Teilzahlungen gehören zu den mitzuteilenden Angaben.
Die Laufzeit reicht bis zur geplanten vollständigen Rückzahlung. Zusammen mit Zins und Tilgung bestimmt sie die Höhe der Rate und den Gesamtbetrag. Die Ratenzahl zeigt, wie viele Teilzahlungen insgesamt vorgesehen sind. Eine Rate von 250 Euro ist nur dann sinnvoll vergleichbar, wenn du auch weißt, ob sie 12, 36 oder 72 Monate lang gezahlt wird.
Der Gesamtbetrag beantwortet eine einfache Frage: Wie viel zahlst du während der vereinbarten Laufzeit insgesamt zurück? Er setzt sich aus Nettodarlehensbetrag und den vertraglich zugrunde gelegten Gesamtkosten zusammen. Bei variablen Zinsen oder veränderlichen Kosten beruht dieser Wert auf Annahmen, die ebenfalls genannt werden müssen.
Rate mal Anzahl der Raten entspricht nicht immer genau dem vertraglichen Gesamtbetrag. Eine andere erste Rate, eine Schlussrate oder genaue Zinstermine können Abweichungen erzeugen. Prüffrage: Stehen Rate, Laufzeit, Ratenzahl, Fälligkeit und Gesamtbetrag vollständig und passend zueinander im Angebot?
Pflichtkosten und Zusatzleistungen
Pflichtkosten sind Zahlungen, die du für den Kredit oder die beworbenen Konditionen leisten musst. Ihre Höhe steht fest. Die Preisangabenverordnung nennt dazu unter anderem Zinsen, Vermittlungskosten, Kosten für ein erforderliches spezifisches Konto oder Zahlungsmittel sowie notwendige Kosten einer Immobilienbewertung.
Bei vermittelten Verbraucherdarlehen können Angaben zur Vermittlungsvergütung wichtig sein, etwa wenn eine eigene Gebühr verlangt wird.
Entscheidend ist, ob die Zusatzleistung für den Kredit erforderlich ist. Eine Versicherung oder ein Konto ist nicht schon deshalb Teil der Kreditkosten, weil es zusammen mit dem Darlehen angeboten wird. Wichtig ist die Frage, ob du es wirklich brauchst, um genau diesen Kredit oder genau diese Konditionen zu bekommen. Prüffrage: Musst du für den Kredit oder für den beworbenen Zinssatz noch etwas zusätzlich abschließen, und ist dieser Posten im effektiven Jahreszins enthalten?
Repräsentatives Beispiel in der Werbung
Sobald in der Kreditwerbung mit Zinssätzen oder Kosten geworben wird, ist ein repräsentatives Beispiel vorgeschrieben. Es soll zentrale Angaben greifbar machen, etwa Nettodarlehensbetrag, Sollzinssatz, effektiven Jahreszins und je nach Fall auch Gesamtbetrag, Laufzeit, Ratenhöhe und Ratenzahl, wie es die Preisangabenverordnung verlangt.
Wichtig für dich: Ein repräsentatives Beispiel ist eine Musterrechnung, keine persönliche Zusage. Der Werbende muss dabei von einem effektiven Jahreszins ausgehen, zu dem er erwarten darf, dass mindestens zwei Drittel der aufgrund der Werbung abgeschlossenen Verträge zu diesem oder einem günstigeren Satz zustande kommen.
Das hilft bei der ersten Einschätzung, ersetzt aber kein persönliches Angebot. Zwischen Werbebeispiel und deinem späteren Vertrag können Unterschiede liegen, etwa beim Kreditbetrag, bei der Laufzeit oder bei deiner Bonität. Prüffrage: Siehst du nur ein Werbebeispiel oder auch die Werte, die für deinen konkreten Kreditbetrag und deine Laufzeit gelten sollen?
Warum p. M. mal zwölf nicht der Effektivzins ist
Wenn du „0,40 % p. M.“ liest und zu „4,80 % pro Jahr“ kommst, hast du nur eine grobe Umrechnung gemacht. Das ist nicht automatisch der gesetzlich maßgebliche effektive Jahreszins. Die gesetzliche Berechnung arbeitet nicht mit einer einzelnen Periodenzahl, sondern mit dem gesamten Zahlungsstrom: Auszahlungen, Rückzahlungen und einzubeziehende Kosten zu ihren jeweiligen Zeitpunkten, wie es die Anlage zur Preisangabenverordnung vorgibt.
Deshalb reicht einfaches Multiplizieren nicht aus. Es blendet aus, wann Zahlungen fällig werden, wie sich die Restschuld mit jeder Rate verändert und welche Kosten einzubeziehen sind.
Eine Monatsangabe beschreibt nur einen Teil der Rechnung, nicht den vollständigen Jahreswert. Der effektive Jahreszins soll dagegen den Kredit in seiner Gesamtheit vergleichbar machen. Prüffrage: Vergleichst du gerade nur eine Monatszahl oder den ausgewiesenen effektiven Jahreszins samt Kostenannahmen?
Fiktives Rechenbeispiel zu Kredit, Rate und Monatsangaben
Das folgende Beispiel ist ausdrücklich fiktiv. Es dient nur dem Verständnis.
Angenommen, du erhältst 10.000 Euro ausgezahlt. Der Sollzinssatz beträgt 4,99 % p. a. und bleibt für 36 Monate fest. In diesem Beispiel fallen keine weiteren einzubeziehenden Kosten an. Unter der vereinfachten Annahme gleich hoher Monatsraten ergibt sich rechnerisch eine Rate von rund 299,66 Euro pro Monat. Bei 36 Raten läge der Gesamtbetrag bei rund 10.787,91 Euro, die Zinskosten also bei rund 787,91 Euro.
Würdest du nun einen monatlichen Periodenzins auf Jahresbasis umrechnen, ergäbe sich bei monatlicher Aufzinsung ein anderer rechnerischer Jahreswert als bei einer bloßen linearen Umrechnung. Selbst ohne zusätzliche Kosten ist eine Monatsangabe also nicht automatisch identisch mit dem auszuweisenden Jahreswert. Ein echter Vertragswert kann wegen konkreter Fälligkeiten, taggenauer Zinsberechnung und weiterer einzubeziehender Kosten nochmals abweichen.
Eine Monatsangabe ist nur ein Teil der Rechnung. Prüffrage: Wird im Angebot erklärt, wie aus Monatswerten der ausgewiesene Jahreswert berechnet oder rechtlich eingeordnet wird?
Sechs Fragen zur schriftlichen Klärung
Wenn etwas unklar bleibt, frag am besten schriftlich nach. So kannst du die Antworten später mit der Werbung, den Vorabinformationen und dem Vertrag vergleichen.
- Worauf bezieht sich die Angabe „p. M.“ genau? Auf die Rate, einen Zinssatz, eine Gebühr, eine Versicherung oder etwas anderes?
- Wie hoch sind Sollzinssatz und effektiver Jahreszins jeweils in Prozent pro Jahr? Und ist der Sollzinssatz fest oder variabel?
- Wie hoch sind Nettodarlehensbetrag, monatliche Rate, Anzahl der Raten, Fälligkeitstermine und der insgesamt zu zahlende Gesamtbetrag?
- Welche Kosten sind im effektiven Jahreszins enthalten und welche ausdrücklich nicht?
- Muss für die Kreditgewährung oder für die genannten Konditionen ein Konto, eine Versicherung, eine Mitgliedschaft, ein bestimmtes Zahlungsmittel oder eine andere Zusatzleistung abgeschlossen werden?
- Können die Berechnungsannahmen zum effektiven Jahreszins und ein vollständiger Tilgungsplan in Textform zugesendet werden?
Ein Tilgungsplan ist bei einem Verbraucherdarlehen mit festem Rückzahlungszeitpunkt grundsätzlich jederzeit nach Vertragsschluss erhältlich, wie § 492 BGB vorsieht.
Wenn die Antwort ausweichend bleibt oder nur auf ein repräsentatives Beispiel verweist, frag noch einmal konkret nach. Prüffrage: Hast du konkrete Werte für deinen Betrag und deine Laufzeit bekommen oder nur allgemeine Werbung?
Das Wichtigste auf einen Blick
p. M. ist lediglich eine Zeitangabe. Die Abkürzung bedeutet „pro Monat“, erklärt aber nicht von selbst, ob ein Zinssatz, eine Rate, eine Gebühr oder eine andere Position gemeint ist.
Für den Vergleich von Verbraucherkrediten ist der effektive Jahreszins meist die bessere Ausgangsgröße als eine einzelne Monatszahl oder der Sollzinssatz allein. Trotzdem ersetzt auch er nicht den Blick auf Rate, Laufzeit, Ratenzahl, Gesamtbetrag und mögliche Zusatzkosten.
Eine niedrige Monatsrate bedeutet nicht automatisch, dass ein Kredit günstig ist. Erst Laufzeit, Ratenzahl und Gesamtbetrag zeigen, wie hoch die gesamte Rückzahlung ausfällt.
Auch die einfache Rechnung „mal zwölf“ reicht nicht für einen belastbaren Vergleich. Monatswerte, Zahlungszeitpunkte, sinkende Restschuld und einzubeziehende Kosten können dazu führen, dass der ausgewiesene Jahreswert anders ausfällt als eine schnelle Kopfrechnung vermuten lässt.
Repräsentative Werbebeispiele helfen nur bei der ersten Orientierung. Am Ende kommt es auf die konkreten Werte für deinen Kreditbetrag, deine Laufzeit und die tatsächlich verlangten Zusatzleistungen an.
FAQ
Bedeutet „p. M.“ bei einem Kredit immer Zinsen?
Nein. „p. M.“ heißt nur „pro Monat“. Gemeint sein können eine Monatsrate, ein monatlicher Prozentsatz, eine Gebühr, eine Versicherungsprämie oder eine andere wiederkehrende Zahlung. Prüffrage: Welches Wort steht direkt neben der Angabe?
Ist „p. M.“ dasselbe wie „p. a.“ oder lässt sich einfach auf das Jahr umrechnen?
Nein. „p. M.“ steht für „pro Monat“, „p. a.“ für „pro Jahr“. Eine Monatsangabe lässt sich nicht ohne weitere Prüfung in eine verlässliche Jahresangabe umrechnen. Vor allem bei Krediten ist „mal zwölf“ keine sichere Abkürzung für den effektiven Jahreszins. Prüffrage: Willst du gerade nur umrechnen oder einen echten Angebotsvergleich machen?
Welcher Zins eignet sich bei Krediten besser zum Vergleichen?
Bei vergleichbaren Verbraucherdarlehen ist der effektive Jahreszins meist der bessere Vergleichswert. Zusätzlich solltest du Gesamtbetrag, Rate, Laufzeit, Ratenzahl und mögliche nicht einbezogene Kosten prüfen. Prüffrage: Vergleichst du nur Zinsen oder das gesamte Zahlenpaket?
Warum kann der effektive Jahreszins höher sein als der Sollzinssatz?
Weil neben den reinen Zinsen auch weitere Kosten und die genauen Zahlungszeitpunkte in die gesetzliche Berechnung eingehen können. Prüffrage: Sind im Angebot Zusatzkosten oder besondere Zahlungsbedingungen genannt?
Heißt eine niedrige Monatsrate automatisch, dass der Kredit günstig ist?
Nein. Eine niedrige Rate kann durch eine längere Laufzeit oder eine Schlussrate zustande kommen. Prüffrage: Wie hoch ist der Gesamtbetrag und wie lange zahlst du tatsächlich?
Bekommst du den Zinssatz aus einem repräsentativen Beispiel sicher?
Nein. Ein repräsentatives Beispiel ist eine gesetzlich geregelte Werbeangabe, keine individuelle Zusage. Prüffrage: Liegt dir schon ein konkretes Angebot mit deinen persönlichen Werten vor?