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Was tun bei Arbeitgeber-Insolvenz?

Wenn dein Gehalt ausbleibt und im Betrieb Gerüchte über eine Insolvenz kursieren, kläre zuerst nicht "wie schlimm ist das", sondern "was ist bei meinem Arbeitgeber eigentlich passiert". Zahlungsverzug, ein gestellter Insolvenzantrag und eine gerichtliche Verfahrenseröffnung sind rechtlich verschiedene Situationen mit unterschiedlichen Folgen für dein Geld und deinen Job. Wenn du diese Stufen nicht unterscheidest, kannst du wegen Fristen Ansprüche verlieren, die dir vielleicht gar nicht bekannt waren.

Für Beschäftigte geht es dabei um zwei Dinge gleichzeitig: den ausstehenden Lohn und den eigenen Arbeitsplatz. Beides hängt zusammen, wird aber nach unterschiedlichen Regeln behandelt. Insolvenzgeld ersetzt unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil des ausgefallenen Lohns, während dein Arbeitsvertrag durch die Insolvenz allein nicht endet. Wer beides vermischt, trifft leicht vorschnelle Entscheidungen. Das gilt etwa für einen Aufhebungsvertrag, der sich später oft nicht mehr rückgängig machen lässt.

Amtliche Quellen nennen die Fristen für Insolvenzgeld. Sofort nötige Maßnahmen werden von Fragen getrennt, die im Einzelfall geprüft werden sollten. Wenn es bei dir nicht um die Insolvenz deines Arbeitgebers, sondern um deine eigene Überschuldung geht, findest du passende Hilfe unter /thema/privatinsolvenz.

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Die ersten acht Schritte im Überblick

Bevor du einen Antrag stellst oder auf ein Schreiben reagierst, prüfe kurz die richtige Reihenfolge. Die acht Schritte bauen aufeinander auf: Zuerst klärst du, was bei deinem Arbeitgeber passiert ist. Dann sicherst du Belege und kümmerst dich um Fristen und Ansprüche.

Schritt 1 bis 4: Fakten und Status klären

Schritt 1: Tatsächliches Ereignis prüfen. Ein Gerücht in der Kaffeeküche, eine interne Mail oder eine verspätete Zahlung bedeuten noch nicht, dass ein Insolvenzverfahren läuft. Finde heraus, ob tatsächlich ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ob das Gericht das Verfahren eröffnet hat oder ob der Antrag mangels Masse abgewiesen wurde. Gerichtliche Beschlüsse werden zentral und länderübergreifend über das Insolvenzportal veröffentlicht, sodass du dort nach dem Namen des Betriebs suchen kannst.

Schritt 2: Arbeitsvertrag und Nachweise sichern. Sammle Arbeitsvertrag, die letzten Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge mit den fehlenden Zahlungen, Arbeitszeit- und Urlaubsnachweise sowie jeden Schriftverkehr zu Lohnrückständen. Diese Unterlagen brauchst du später für den Insolvenzgeldantrag, egal wie sich die Lage entwickelt.

Schritt 3: Offene Lohnbestandteile nach Zeitraum ordnen. Trage jeden fehlenden Betrag mit Monat, Art (Grundlohn, Überstunden, Provision, Sonderzahlung) und Beleg in eine Liste ein. Diese Liste ist die Grundlage für die nächsten Schritte: Insolvenzgeld gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Ältere Forderungen werden anders behandelt.

Schritt 4: Aktuellen Beschäftigungsstatus beachten. Bist du noch aktiv beschäftigt, freigestellt oder schon gekündigt? Das ist wichtig, weil davon deine Meldepflichten und laufenden Fristen abhängen.

Schritt 5 bis 8: Ansprüche und Fristen sichern

Schritt 5: Insolvenzgeld-Antrag und Frist anhand der amtlichen Quelle prüfen. Insolvenzgeld muss grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis beantragt werden, wie das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit erläutert. Verlass dich nicht auf Hörensagen. Prüfe das Datum direkt.

Schritt 6: Insolvenzgeldzeitraum von anderen Lohnforderungen trennen. Forderungen aus der Zeit vor den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzereignis musst du separat bei der Insolvenzverwaltung anmelden.

Schritt 7: Arbeitssuchend- oder Arbeitslosmeldung prüfen. Sobald ein Enddatum für dein Arbeitsverhältnis feststeht, läuft eine eigene Meldefrist bei der Agentur für Arbeit, unabhängig vom Insolvenzgeld.

Schritt 8: Schwierige Fälle zu qualifizierter Beratung bringen. Bei einer strittigen Kündigung, einem Aufhebungsvertrag, einem unklaren Geschäftsführerstatus oder einer fehlenden Insolvenzgeldbescheinigung solltest du frühzeitig Beratung suchen. Mögliche Anlaufstellen sind eine Gewerkschaft, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die Agentur für Arbeit.

Was ist bei Arbeitgeber-Insolvenz wirklich passiert?

Im Alltag wird der Begriff "Insolvenz" für verschiedene Situationen verwendet. Für deinen Anspruch auf Insolvenzgeld zählt aber nur ein kleiner Kreis von Ereignissen. Die folgende Übersicht hilft dir, die Lage bei deinem Arbeitgeber richtig einzuordnen.

Gerücht und Zahlungsverzug

Wenn Kolleginnen und Kollegen über eine mögliche Krise sprechen, ist das kein rechtlicher Status und erst recht kein Nachweis für irgendetwas. Genauso ist ein verspäteter oder ausbleibender Lohn für sich allein noch kein Insolvenzereignis. Du kannst trotzdem etwas tun: Fordere den Lohn schriftlich ein und bewahre die Aufforderung als Nachweis auf. Beachte außerdem mögliche Ausschlussfristen aus deinem Arbeits- oder Tarifvertrag. Sie gelten auch bei einer Insolvenz. Nächster Schritt: Verschriftliche jede Zahlungsaufforderung und behalte eine Kopie.

Insolvenzantrag, Eröffnung und Abweisung mangels Masse

Hier liegt die häufigste Verwechslung. Ein Insolvenzantrag bedeutet zunächst nur, dass jemand, meist der Arbeitgeber oder ein Gläubiger, das Verfahren beim Gericht beantragt hat. Das allein reicht nach § 165 SGB III noch nicht für einen Insolvenzgeldanspruch. Anspruchsbegründend sind erst die gerichtliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Abweisung des Antrags mangels Masse, also die gerichtliche Feststellung, dass das Vermögen des Betriebs voraussichtlich nicht einmal für die Verfahrenskosten reicht. Für das Insolvenzgeld haben beide Ereignisse dieselbe Bedeutung. Wenn dein Arbeitsverhältnis bei laufendem Antrag bereits beendet ist, kann unter engen Voraussetzungen ein Vorschuss sinnvoll sein, dazu später mehr. Nächster Schritt: Frag bei der Insolvenzverwaltung oder im Insolvenzportal aktiv nach dem aktuellen Verfahrensstand, statt zu warten.

Vollständige Betriebseinstellung ohne Antrag

Ein eng begrenzter Sonderfall: Wenn ein Betrieb seine Tätigkeit im Inland vollständig einstellt, ohne dass ein Insolvenzantrag gestellt wurde, und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse gar nicht in Betracht kommt, kann das einem Insolvenzereignis gleichstehen. Das steht so im Insolvenzgeld-Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit. Das darf aber nicht einfach vermutet werden. Die Voraussetzungen müssen im Einzelfall geprüft werden. Nächster Schritt: Wenn dein Betrieb einfach die Türen schließt, ohne dass irgendetwas beim Gericht passiert, kontaktiere die Agentur für Arbeit direkt und schildere die Lage, damit geprüft werden kann, ob ein vorsorglicher Antrag sinnvoll ist.

Insolvenzgeld bei Arbeitgeber-Insolvenz beantragen: Zeitraum, Frist, Vorschuss

Insolvenzgeld soll ausgefallenen Lohn bei einer Arbeitgeberinsolvenz teilweise ersetzen. Es gilt aber nicht für jede offene Forderung. Entscheidend sind ein bestimmter Zeitraum und eine feste Frist.

Der maßgebliche Dreimonatszeitraum

Insolvenzgeld deckt grundsätzlich das ausgefallene Arbeitsentgelt für die letzten drei Monate deines Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis ab, wie das Merkblatt 10 der Bundesagentur für Arbeit beschreibt. Neben dem Grundlohn können unter bestimmten Voraussetzungen auch variable Bestandteile berücksichtigt werden, etwa Provisionen, Überstundenvergütung oder Weihnachtsgeld. Sie müssen in diesen Zeitraum fallen. Die Höhe richtet sich am Nettoarbeitsentgelt, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze, wie in § 167 SGB III geregelt.

Wichtig: Trage jede offene Position mit Monat und Beleg einzeln ein. Schätze nicht einfach eine Gesamtsumme. Das erleichtert nicht nur den Antrag, sondern hilft dir auch, später zu erkennen, welche Beträge außerhalb des Dreimonatszeitraums liegen und getrennt verfolgt werden müssen.

Antragsfrist und vorsorglicher Antrag

Für den Insolvenzgeldantrag gilt eine Ausschlussfrist: Er muss grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis gestellt werden. Das gilt bei der Verfahrenseröffnung, bei der Abweisung mangels Masse und beim gleichgestellten Fall der vollständigen Betriebseinstellung. Diese Frist ist besonders wichtig: Wenn sie abgelaufen ist, nicht verlängerbar ist.

Wenn du unsicher bist, wann genau das Insolvenzereignis eingetreten ist, oder wenn die Einordnung deiner Situation unklar bleibt, beschreibt das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit eines vorsorglichen Antrags. Das bedeutet: Du reichst den Antrag auch dann ein, wenn das genaue Datum oder der Status noch unklar ist. So vermeidest du einen Fristnachteil.

Frist nicht schätzen, amtlich prüfen: Für Insolvenzgeld gilt grundsätzlich eine Ausschlussfrist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis. Wenn du den Beschluss oder das genaue Datum nicht sicher feststellen kannst, wende dich direkt an die Agentur für Arbeit und frage nach einem vorsorglichen Antrag.

Vorschuss: Voraussetzungen und Rückzahlungsrisiko

Ein Vorschuss auf Insolvenzgeld ist möglich, muss aber nicht bewilligt werden. Nach § 168 SGB III kann die Agentur für Arbeit einen Vorschuss als Ermessensleistung zahlen, wenn ein Insolvenzantrag gestellt ist, dein Arbeitsverhältnis bereits beendet ist und die Voraussetzungen für Insolvenzgeld mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erfüllt sind. Der Vorschuss wird später auf das eigentliche Insolvenzgeld angerechnet. Besteht später kein oder nur ein geringerer Anspruch, kann die Agentur den Vorschuss zurückfordern.

Nächster Schritt: Wenn dein Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet ist und ein Insolvenzantrag läuft, frag die Agentur für Arbeit gezielt nach einem Vorschuss und lege deine letzten Abrechnungen sowie eine Bestätigung über die Lohnrückstände vor.

Dein Arbeitsverhältnis: Weiterarbeit bis Aufhebungsvertrag

Wichtig: Die Insolvenz deines Arbeitgebers beendet deinen Arbeitsvertrag nicht automatisch. Nach § 108 der Insolvenzordnung bestehen Dienstverhältnisse grundsätzlich mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Auch wenn du schon eine neue Stelle in Aussicht hast, endet der alte Vertrag nicht von selbst.

Weiterarbeit und Freistellung

Wenn du weiterhin zur Arbeit eingeteilt wirst, ist die bloße Tatsache der Insolvenz kein Grund, ohne Klärung wegzubleiben. Halte Arbeitsanweisungen, Einsatzzeiten und geleistete Stunden schriftlich fest, damit du später nachweisen kannst, was tatsächlich gearbeitet wurde. Wenn unklar ist, wer während des Verfahrens überhaupt weisungsbefugt ist oder ob dein Lohn für die Zeit nach der Verfahrenseröffnung gesichert ist, ist das ein Punkt für qualifizierte Beratung.

Eine Freistellung ist keine Kündigung. Du bleibst angestellt, arbeitest aber nicht mehr. Laut Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit kann bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis ohne Arbeitsleistung und ohne Lohnzahlung unter Umständen sogar Arbeitslosengeld in Betracht kommen. Nächster Schritt: Lass dir die Freistellung schriftlich geben, prüfe Dauer, Vergütung und Urlaubsanrechnung, und melde dich bei der Agentur für Arbeit, statt dich allein auf die Bezeichnung "Freistellung" zu verlassen.

Kündigung durch die Insolvenzverwaltung

Die Insolvenzverwaltung kann dein Arbeitsverhältnis kündigen. Dabei gilt insolvenzrechtlich nach § 113 InsO eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende, sofern nicht ohnehin eine kürzere Frist maßgeblich ist. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Notiere unbedingt den Tag, an dem dir die Kündigung zugeht, denn dieser Tag ist der Ausgangspunkt für eine mögliche Klage. Willst du die Kündigung als unwirksam angreifen, gilt nach § 4 Kündigungsschutzgesetz regelmäßig eine Frist von drei Wochen ab Zugang, um Klage beim Arbeitsgericht zu erheben. Nächster Schritt: Wenn du Zweifel an der Wirksamkeit hast, lass die Kündigung innerhalb weniger Tage rechtlich prüfen, damit die Klagefrist nicht verstreicht.

Aufhebungsvertrag nicht überstürzt unterschreiben

Ein Aufhebungsvertrag beendet dein Arbeitsverhältnis einvernehmlich, meist gegen eine Abfindung oder mit einem vereinbarten Enddatum. Das wirkt oft wie der einfachere Weg, kann aber Nachteile haben: Wer sein Arbeitsverhältnis selbst löst, kann beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit riskieren, wenn kein wichtiger Grund vorliegt, wie sich aus den Regelungen im SGB III ergibt. Die genaue Bewertung hängt vom Einzelfall ab. Nächster Schritt: Unterschreibe nichts unter Zeitdruck. Lass Enddatum, Abfindungsregelung, Freistellungsklausel und mögliche Folgen für dein Arbeitslosengeld vorher arbeitsrechtlich und sozialrechtlich prüfen.

Offene Forderungen, Arbeitslosengeld und weitere Ansprüche

Neben dem Insolvenzgeld können weitere Ansprüche bestehen, die du bei einer Arbeitgeberinsolvenz beachten solltest. Für sie gelten eigene Regeln, deshalb solltest du sie nicht durcheinanderbringen.

Forderungen nach Zeitraum sortieren und anmelden

Mit der Antragstellung auf Insolvenzgeld gehen laut Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit nur die Arbeitsentgeltansprüche auf die Bundesagentur über, die den Insolvenzgeldanspruch begründen. Alles andere musst du selbst verfolgen. Teile die Forderungen in drei Gruppen ein:

Erstens die insolvenzgeldfähigen Ansprüche der letzten drei Monate vor dem Ereignis. Zweitens ältere Forderungen, die vor diesem Zeitraum entstanden sind. Sie gelten als gewöhnliche Insolvenzforderungen und müssen bei der Insolvenzverwaltung angemeldet werden. Die Frist dafür steht im Eröffnungsbeschluss und muss nach der Insolvenzordnung mindestens zwei Wochen und höchstens drei Monate betragen. Drittens Ansprüche, die erst nach der Verfahrenseröffnung entstanden sind, etwa weil du weiterbeschäftigt wurdest. Diese können als sogenannte Masseforderungen einzuordnen sein, wobei die genaue Behandlung von deinem Beschäftigungsstatus und der konkreten Verfahrensgestaltung abhängt.

Nächster Schritt: Lies den Eröffnungsbeschluss vollständig durch. Dort findest du die Kontaktdaten der Insolvenzverwaltung, das Aktenzeichen und die Anmeldefrist für ältere Forderungen. Melde jede Forderung außerhalb des Insolvenzgeldzeitraums schriftlich mit Betrag, Grund und Belegen an.

Arbeitssuchend und arbeitslos melden

Diese Meldungen haben mit dem Insolvenzgeld nichts zu tun. Wenn du dich vor allem um dein Geld kümmerst, werden sie leicht übersehen. Sobald das Ende deines Arbeitsverhältnisses feststeht, solltest du dich nach den Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich spätestens drei Monate vorher arbeitsuchend melden. Erfährst du kurzfristiger vom Ende, etwa bei einer plötzlichen Kündigung, gilt eine Frist von drei Tagen nach Kenntnis. Wird diese Meldung versäumt, kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld eintreten.

Die Arbeitslosmeldung selbst ist davon zu unterscheiden und muss spätestens am ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit erfolgen, wie auf der Seite wie du dich arbeitslos meldest beschrieben. Eine verspätete Meldung kann dazu führen, dass Arbeitslosengeld frühestens ab dem tatsächlichen Meldetag gezahlt wird.

Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld können sich zeitlich überschneiden. Für einen deckungsgleichen Zeitraum wird das Arbeitslosengeld auf das Insolvenzgeld angerechnet, wobei die Anspruchsdauer für diese angerechneten Tage nach den Angaben der Bundesagentur für Arbeit wieder erhöht wird. Nächster Schritt: Sobald dir ein Enddatum bekannt ist, melde dich noch am selben Tag arbeitsuchend. Bist du bereits ohne Beschäftigung, melde dich spätestens am ersten Tag arbeitslos.

Sozialversicherung, Urlaub, Überstunden und mehr

Für den Insolvenzgeldzeitraum kann die Agentur für Arbeit auf Antrag der zuständigen Einzugsstelle die rückständigen Pflichtbeiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitsförderung übernehmen, wie § 175 SGB III regelt. Säumniszuschläge und bestimmte Zinsen sind davon ausgenommen. Wenn zwischen Beschäftigungsende, Freistellung und Arbeitslosmeldung eine Lücke entsteht, kann das trotzdem Folgen für deinen Versicherungsschutz haben. Nächster Schritt: Kläre bei deiner Krankenkasse direkt, ob deine Versicherungszeiten lückenlos gemeldet sind.

Urlaub, den du wegen der Beendigung deines Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen kannst, muss abgegolten werden, das ergibt sich aus § 7 Bundesurlaubsgesetz. Sichere dafür dein Urlaubskonto und alle Genehmigungen. Offene Überstunden solltest du ebenfalls mit Arbeitszeitnachweisen oder Schichtplänen belegen, damit du sie später eindeutig zuordnen kannst.

Bei einer betrieblichen Altersversorgung greift unter bestimmten Voraussetzungen der Pensions-Sicherungs-Verein, der Betriebsrenten und unverfallbare Versorgungsanwartschaften nach dem Betriebsrentengesetz sichert. Welcher Schutz genau greift, hängt von der Art deiner Zusage ab. Nächster Schritt: Sichere deine Versorgungszusage und die jährlichen Standmitteilungen und frag beim Versorgungsträger oder direkt beim PSVaG nach, welche Absicherung in deinem Fall besteht.

Und schließlich: Bei Beendigung deines Arbeitsverhältnisses hast du nach § 109 Gewerbeordnung Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, auf Wunsch auch ein qualifiziertes Zeugnis, das sich zu Leistung und Verhalten äußert. Nächster Schritt: Fordere dein Zeugnis schriftlich an und bewahre eine Kopie der Anfrage auf.

Wenn du selbst überschuldet bist

Die Insolvenz deines Arbeitgebers betrifft erst einmal den Betrieb und deine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Über deine eigene finanzielle Lage sagt sie noch nichts aus. Trotzdem kann ausbleibender Lohn über Monate dazu führen, dass Rechnungen, Miete oder Kredite nicht mehr pünktlich bezahlt werden und sich eine persönliche Überschuldung entwickelt.

Das ist ein anderes Thema mit anderen Lösungswegen als der Insolvenzgeldantrag oder die Forderungsanmeldung bei der Insolvenzverwaltung deines Arbeitgebers. Wenn deine eigenen Schulden zum Problem werden, findest du passende Informationen und nächste Schritte unter /thema/privatinsolvenz. Vermische diese beiden Baustellen nicht: Kümmere dich zuerst um deine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, und prüfe parallel, ob du zusätzlich Unterstützung bei deiner privaten Zahlungsfähigkeit brauchst.

Kernaussagen

Wenn du bei der Arbeitgeberinsolvenz gerade den Überblick behalten willst, sind das die wichtigsten Punkte für den nächsten Schritt:

  • Ereignis zuerst prüfen: Ein Gerücht, Zahlungsverzug oder bloßer Insolvenzantrag reicht für einen Anspruch auf Insolvenzgeld nicht aus. Maßgeblich sind die Verfahrenseröffnung, die Abweisung mangels Masse oder eine gleichgestellte vollständige Betriebseinstellung.
  • Frist nicht verpassen: Stelle den Insolvenzgeldantrag grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis. Bei unklarer Lage kann ein vorsorglicher Antrag helfen.
  • Zeiträume trennen: Insolvenzgeld deckt nur die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis. Ältere Forderungen und Ansprüche nach der Eröffnung meldest du separat bei der Insolvenzverwaltung an.
  • Arbeitsvertrag bleibt bestehen: Die Insolvenz beendet dein Arbeitsverhältnis nicht automatisch. Eine Kündigung, Freistellung oder ein Aufhebungsvertrag hat jeweils eigene Folgen.
  • Meldungen nicht vergessen: Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldung laufen unabhängig vom Insolvenzgeld. Bei einer verspäteten Meldung kann eine Sperrzeit entstehen.

Wenn du diese Punkte im Kopf behältst, gehst du bei der Arbeitgeberinsolvenz in der richtigen Reihenfolge vor: Erst die Lage einordnen, dann Fristen sichern, dann Ansprüche sauber trennen. Wenn bei deinem Fall etwas unklar ist, hol dir früh Hilfe bei Fachanwalt, Gewerkschaft oder Agentur für Arbeit.

FAQ

Reicht es für Insolvenzgeld, dass mein Arbeitgeber Insolvenz beantragt hat?

Nein, ein gestellter Insolvenzantrag allein ist noch kein Insolvenzereignis. Entscheidend ist die gerichtliche Eröffnung des Verfahrens, die Abweisung mangels Masse oder unter engen Voraussetzungen eine vollständige Betriebseinstellung ohne Antrag. Wenn dein Arbeitsverhältnis bei laufendem Antrag schon beendet ist, kann ein Vorschuss in Betracht kommen.

Muss ich nach der Insolvenz meines Arbeitgebers weiterarbeiten?

Die Insolvenz deines Arbeitgebers beendet deinen Arbeitsvertrag nicht automatisch, das Arbeitsverhältnis besteht grundsätzlich fort. Wenn du weiter beschäftigt bist, halte Arbeitsanweisungen und geleistete Stunden schriftlich fest. Ist unklar, wer weisungsbefugt ist oder wie dein Lohn gesichert wird, hol dir Beratung.

Wie lange bekomme ich Insolvenzgeld?

Insolvenzgeld betrifft grundsätzlich die letzten drei Monate deines Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis. Der genaue Zeitraum kann sich je nach vorheriger Beendigung, Freistellung oder besonderer Konstellation unterscheiden.

Muss ich Insolvenzgeld selbst beantragen?

Ja, dafür stellt die Bundesagentur für Arbeit einen Online-Antrag und einen Papierantrag bereit. Der Antrag muss grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis gestellt werden. Wenn der genaue Verfahrensstand noch unklar ist, kann ein vorsorglicher Antrag sinnvoll sein. Für die Bearbeitung brauchst du in der Regel eine Insolvenzgeldbescheinigung, den Arbeitsvertrag, die letzten Abrechnungen und das Aktenzeichen des Verfahrens.

Was passiert mit älteren Lohnrückständen, die nicht ins Insolvenzgeld fallen?

Ansprüche außerhalb des Insolvenzgeldzeitraums gelten als gewöhnliche Insolvenzforderungen und müssen bei der Insolvenzverwaltung angemeldet werden. Die Frist dafür steht im Eröffnungsbeschluss, sie liegt gesetzlich zwischen zwei Wochen und drei Monaten.

Was ist bei einer Freistellung zu beachten?

Freistellung bedeutet nicht, dass dein Arbeitsvertrag beendet ist, du bleibst formal angestellt. Prüfe schriftlich, ob du weiter bezahlt wirst, ob Urlaub angerechnet wird, und melde dich vorsorglich bei der Agentur für Arbeit.

Sollte ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Nicht ohne vorherige Prüfung. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Lass Enddatum, Abfindung und Freistellungsregelung vor der Unterschrift arbeitsrechtlich prüfen.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung während der Insolvenz?

Für den Insolvenzgeldzeitraum können rückständige Sozialversicherungsbeiträge übernommen werden. Wenn dein Arbeitsverhältnis endet oder sich Meldungen verzögern, kläre deinen Versicherungsstatus direkt mit Krankenkasse und Agentur für Arbeit.

Was ist mit Urlaub, Überstunden und meinem Arbeitszeugnis?

Nicht genommener Urlaub muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden. Überstunden solltest du mit Arbeitszeitnachweisen belegen. Bei Beendigung kannst du ein schriftliches, auf Wunsch qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen.

Was mache ich, wenn ich wegen eigener Schulden nicht mehr weiterweiß?

Dann geht es um deine persönliche finanzielle Lage, nicht nur um die Insolvenz deines Arbeitgebers. Lies dazu weiter unter /thema/privatinsolvenz und hole bei akuter Zahlungsnot zusätzlich Beratung ein.

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