Ich habe vor, mir eine neue Küche zu kaufen, die kostet rund 8.000 Euro. Mein Arbeitgeber hat mir angeboten, mir das Geld als Darlehen zu geben, mit einem Zinssatz von 1,5 Prozent und einer Laufzeit von fünf Jahren. Die Rückzahlung soll direkt vom Gehalt abgezogen werden, monatlich 120 Euro. Ich bin unsicher, ob ich das machen soll oder lieber einen normalen Kredit bei der Bank aufnehme.
Was genau ist der Unterschied zwischen einem Arbeitgeberdarlehen und einem Gehaltsvorschuss? Und ab welcher Summe muss ich den Zinsvorteil eigentlich versteuern? Was sollte in dem Darlehensvertrag unbedingt geregelt sein?
Wenn du eine größere Ausgabe nicht aus deinem nächsten Gehalt bezahlen kannst, kommt ein Darlehen deines Arbeitgebers infrage. Ein Arbeitgeberdarlehen ist ein eigener Kredit neben dem Arbeitslohn; die Rückzahlung und mögliche Zinsen sollten im Vertrag stehen.
Wichtig ist, ob dein Arbeitgeber dir Geld leiht oder Gehalt vorab auszahlt. Prüfe auch den Zinssatz, die steuerlichen Folgen und die Regeln zur Rückzahlung im Vertrag.
Kurze Antwort
Ein Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn der Arbeitgeber Beschäftigten wegen des Arbeitsverhältnisses Geld leiht, das diese später zurückzahlen. Ein Vorschuss wird auf dein künftiges Gehalt angerechnet. Ein Darlehen musst du separat zurückzahlen. Für zinsgünstige Darlehen gilt steuerlich eine Freigrenze für die offene Darlehenssumme: Liegt sie am Ende des Lohnzahlungszeitraums darüber, kann der Zinsvorteil steuerpflichtig sein. Die Regeln zum Darlehensvertrag stehen in den §§ 488 ff. BGB.
Bevor du das Arbeitgeberdarlehen annimmst, lohnt ein Vergleich mit einem Ratenkredit. Über den Kreditvergleich von smava siehst du mit einer Schufa-neutralen Anfrage, welche Banken dir vergleichbare Kredite anbieten.
Was das Darlehen vom Vorschuss unterscheidet
Ein Arbeitgeberdarlehen ist ein Kredit, den der Arbeitgeber mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis gewährt. Das Geld gehört nicht zum bereits verdienten oder künftig zu verdienenden Lohn. Ein Abschlag betrifft dagegen bereits verdientes, aber noch nicht abgerechnetes Entgelt. Ein Vorschuss wird auf künftiges Gehalt gezahlt. Diese Abgrenzung erläutert die arbeitsrechtliche Einordnung des Arbeitgeberdarlehens.
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Im Darlehensvertrag sollten insbesondere die geliehene Summe, der Zinssatz, die Raten und ihre Fälligkeit sowie der Rückzahlungszeitraum stehen. Zinsen müssen ausdrücklich vereinbart sein. Ein schriftlicher Vertrag und ein Tilgungsplan machen nachvollziehbar, wie viel zu welchem Zeitpunkt noch offen ist.
Was bei Steuern und Rückzahlung gilt
Die Auszahlung des Darlehens ist grundsätzlich kein Arbeitslohn. Ein Zinsvorteil entsteht, wenn der Arbeitgeber weniger als den maßgeblichen Marktzins verlangt oder keine Zinsen berechnet. Die steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen stellt dafür auf die noch offene Darlehenssumme am Ende des Lohnzahlungszeitraums ab.
Liegt die offene Darlehenssumme innerhalb der steuerlichen Freigrenze, bleiben Zinsvorteile lohnsteuerlich unbeachtlich. Übersteigt sie die Freigrenze, kann der Zinsvorteil als steuerpflichtiger Sachbezug gelten. Das heißt, der Vorteil kann wie eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers versteuert werden. Hat der Arbeitgeber mehrere Darlehen gewährt, werden die offenen Summen für diese Grenze zusammengerechnet. Der Vergleichszinssatz hängt unter anderem von der Art des Kredits ab; der Arbeitgeber kann erklären, welchen Zinssatz er für die steuerliche Berechnung heranzieht.
Zieht der Arbeitgeber die Raten direkt von deinem Gehalt ab, muss er die Pfändungsgrenzen beachten. Er darf also nicht beliebig viel von deinem Gehalt einbehalten. Auch das Ende des Arbeitsverhältnisses führt nicht automatisch dazu, dass die gesamte Restschuld sofort fällig wird. Entscheidend sind die Vertragsregelungen und die gesetzlichen Voraussetzungen; eine Klausel, die bei betriebsbedingter Kündigung sofortige Rückzahlung verlangt, ist unzulässig. Die Regeln zu Rückzahlung und Fälligkeit sollten deshalb vor der Unterschrift genau geprüft werden.
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Was Banken bei einem Bankkredit prüfen
Ein Arbeitgeberdarlehen beantragst du beim Arbeitgeber, nicht bei einer Bank. Wenn du stattdessen oder zusätzlich einen Bankkredit brauchst, prüft der Kreditgeber, ob du ihn voraussichtlich zurückzahlen kannst. Dafür betrachtet die Bank unter anderem dein Einkommen und deine laufenden Ausgaben. Sie berücksichtigt auch andere Verpflichtungen sowie dein bisheriges Zahlungsverhalten. Banken fragen häufig Daten bei Auskunfteien wie der SCHUFA ab. Sie müssen ihre Entscheidung aber nicht allein auf einen externen Score stützen, also eine von einer Auskunftei berechnete Zahl zur Einschätzung deiner Kreditwürdigkeit. Die SCHUFA erklärt die Kreditwürdigkeitsprüfung.
Ein Vergleichsportal wie smava kann bei Partnerbanken eine Konditionenanfrage stellen. Damit fragst du unverbindlich nach möglichen Kreditkonditionen. Dafür gibst du zum Beispiel Kreditsumme, Laufzeit und Verwendungszweck an. Die Anfrage soll nach Angaben von smava SCHUFA-neutral sein und den Score nicht belasten. Prüfe vor dem Absenden, ob es ausdrücklich um eine Konditionenanfrage und nicht um einen verbindlichen Kreditantrag geht.
Typische Fehler beim Arbeitgeberdarlehen
Ein häufiger Fehler ist, Darlehen und Vorschuss gleichzusetzen. Ein Darlehen musst du zurückzahlen, auch wenn dein Arbeitgeber dir das Geld leiht. Verlass dich deshalb nicht nur auf eine mündliche Absprache, sondern prüfe den Vertrag und den Tilgungsplan.
Achte außerdem auf Regeln für den Fall, dass du kündigst oder der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beendet. Eine sofortige Rückzahlung kann nicht beliebig für jede Beendigung vereinbart werden. Auch eine allgemeine Ausgleichsklausel im Arbeitsvertrag erledigt die Darlehensschuld nicht zwangsläufig; der genaue Wortlaut zählt.
Kredit kostenlos und Schufa-neutral anfragen
Ein Arbeitgeberdarlehen darf zudem nicht dazu dienen, Waren des Arbeitgebers zu kaufen. Diese Einschränkung ergibt sich aus den gesetzlichen Regeln zum Schutz des Arbeitsentgelts, auf die die arbeitsrechtliche Einordnung hinweist.
Was tun, wenn der Arbeitgeber kein Darlehen anbietet?
Frage deinen Arbeitgeber, ob er dir ein Darlehen anbieten kann. Lass dir die mögliche Summe und Laufzeit nennen und die Rückzahlungsbedingungen erklären. Falls die Rate zu hoch wäre, frage nach einer kleineren Darlehenssumme oder einem längeren Tilgungszeitraum. Vergleiche die Gesamtkosten. Kläre auch, ob der Arbeitgeber Zinsen verlangt und ob ein steuerlicher Zinsvorteil entsteht.
Wenn du einen Bankkredit erwägst, prüfe zuerst dein monatliches Budget und vergleiche die Kreditangebote anhand des effektiven Jahreszinses und der Gesamtrückzahlung. Eine SCHUFA-neutrale Konditionenanfrage über ein Vergleichsportal ist eine Möglichkeit, Angebote einzuholen, ohne eine Kreditanfrage mit Score-Auswirkung auszulösen. Sei vorsichtig bei Vermittlern, die Gebühren im Voraus verlangen oder eine Kreditzusage unabhängig von deiner finanziellen Lage versprechen.
Kernaussagen
- Unterscheide Darlehen und Vorschuss: Ein Arbeitgeberdarlehen ist ein eigener Kredit mit Rückzahlungspflicht.
- Prüfe die steuerliche Freigrenze: Sie betrifft die offene Darlehenssumme für die steuerliche Behandlung des Zinsvorteils, nicht die Höhe des Darlehens.
- Lies die Rückzahlungsklauseln: Achte besonders auf Raten, Gehaltsabzüge und Regeln bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Vergleiche Bankangebote sorgfältig: Eine Konditionenanfrage ist von einer verbindlichen Kreditanfrage zu unterscheiden.
FAQ
Ist ein Arbeitgeberdarlehen dasselbe wie ein Gehaltsvorschuss?
Nein. Ein Vorschuss wird auf künftig zu verdienendes Gehalt gezahlt. Ein Arbeitgeberdarlehen ist ein separater Kredit, dessen Rückzahlung unabhängig vom Lohn vereinbart wird.
Muss ich ein zinsloses Arbeitgeberdarlehen versteuern?
Die ausgezahlte Darlehenssumme gilt grundsätzlich nicht als Arbeitslohn. Bei einem zinslosen oder günstigen Darlehen kann aber ein steuerlicher Zinsvorteil entstehen, wenn die offene Darlehenssumme am Ende des Lohnzahlungszeitraums die steuerliche Freigrenze überschreitet.
Muss ich das Darlehen sofort zurückzahlen, wenn ich kündige?
Nicht automatisch. Ob die Restschuld sofort fällig wird, hängt von der Vertragsregelung und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Prüfe die Klausel vor der Unterschrift und lass sie bei Unklarheiten fachkundig prüfen.
Meldet der Arbeitgeber das Darlehen an die SCHUFA?
Aus der Bezeichnung „Arbeitgeberdarlehen“ allein lässt sich keine SCHUFA-Meldung ableiten. Frage den Arbeitgeber vor Vertragsabschluss ausdrücklich, ob er Daten an eine Auskunftei übermittelt.