Sie haben von Ihrer Bank ein Kündigungsschreiben für einen Ratenkredit, Autokredit oder Immobilienkredit erhalten, oder Sie sind mit den Raten so stark in Rückstand geraten, dass eine Kündigung droht. Dann geht es um zwei Fragen: Unter welchen Voraussetzungen darf die Bank den Vertrag beenden, und welche Kosten und Fristen gelten ab dem Moment der Kündigung? Die Antwort entscheidet darüber, wie viel Sie am Ende zahlen und ob Sie die Kündigung noch abwenden können.
Wenn die Bank einen Kredit kündigt, beendet sie den Vertrag vorzeitig und verlangt die offene Restschuld in einer Summe. Ab diesem Zeitpunkt gelten andere Regeln als im normalen Zahlungsverkehr: Die Bank darf nur unter strengen Voraussetzungen kündigen, und Sie haben in vielen Fällen ein Zeitfenster, um die Kündigung noch zu verhindern.
Das Wichtigste vorweg: Eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist nur wirksam, wenn die Bank bestimmte Bedingungen eingehalten hat. Dazu gehören zwei aufeinanderfolgende versäumte Raten, ein Rückstand von mindestens zehn Prozent der Kreditsumme und ein Hinweis der Bank, dass Sie den Rückstand innerhalb von zwei Wochen ausgleichen können. Fehlt einer dieser Punkte, können Sie die Kündigung angreifen. Nach einer wirksamen Kündigung schulden Sie die Restschuld sofort, dazu Zinsen und Kosten. Mit jedem weiteren Schritt steigen diese Kosten. Wer schnell prüft, verhandelt und sich beraten lässt, begrenzt den Schaden.
Wann die Bank kündigen darf
Die Bank kann einen Verbraucherkredit nicht nach Belieben beenden. Das Gesetz nennt drei Wege. Für jeden gelten eigene Voraussetzungen.
Der häufigste Fall ist die Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Das Gesetz verlangt drei Dinge: Sie müssen mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen im Verzug sein, der Rückstand muss mindestens zehn Prozent der ursprünglichen Kreditsumme betragen (bei Laufzeiten über drei Jahren genügen fünf Prozent), und die Bank muss Ihnen spätestens zwei Wochen vor der Kündigung die Möglichkeit gegeben haben, den Rückstand innerhalb von zwei Wochen zu zahlen. Diese Ankündigung ist keine bloße Formalie. Zahlen Sie den Rückstand innerhalb der Frist, darf die Bank nicht kündigen. Fehlt die Ankündigung oder ist sie unklar formuliert, ist die Kündigung unwirksam.
Daneben gibt es die Kündigung wegen erheblicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse. Die Bank darf sie aussprechen, wenn Ihre finanzielle Lage sich so verschlechtert hat, dass die Rückzahlung gefährdet ist. Die Bank muss dieses Recht innerhalb von drei Monaten ausüben, nachdem sie von den Umständen erfahren hat. Für Immobilienkredite gilt dieser Kündigungsgrund nicht. Hier bleibt der Bank vor allem der Weg über den Zahlungsverzug.
Schließlich kann die Bank aus wichtigem Grund kündigen, etwa wenn Sie bei der Kreditbeantragung falsche Angaben gemacht haben oder der Wert der Sicherheiten erheblich gesunken ist. Auch diese Kündigung muss die Bank innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnis des Grundes erklären.
Prüfen Sie das Kündigungsschreiben deshalb zuerst auf diese Punkte. Das Schreiben sollte nachvollziehbar machen, worauf sich die Kündigung stützt und welche Summe die Bank fordert. Wenn Sie Zweifel haben, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, lassen Sie das Schreiben von einer Schuldnerberatung oder einem Rechtsanwalt prüfen, bevor Sie zahlen.
Welche Kosten nach der Kündigung auf Sie zukommen
Nach einer wirksamen Kündigung wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Die Bank stellt Ihnen dann eine Summe aus mehreren Teilen zusammen.
Den größten Posten bildet die offene Restschuld, also der noch nicht getilgte Kreditbetrag. Dazu kommen die Zinsen, die bis zur Kündigung aufgelaufen sind. Ab dem Fälligkeitstermin verlangt die Bank Verzugszinsen, also Zinsen für die Zeit, in der die Zahlung aussteht. Bei Verbraucherdarlehen liegt der gesetzliche Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, dem gesetzlichen Referenzzins. Einen Zinseszins, also Zinsen auf Zinsen, darf die Bank nicht berechnen. Die Verzugszinsen muss sie im Kontoauszug gesondert ausweisen.
Hinzu kommen Kosten der Rechtsverfolgung. Dazu zählen Mahngebühren, Kosten für ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt, Gerichtskosten und später die Gebühren des Gerichtsvollziehers. Jede dieser Stufen verteuert die Angelegenheit. Sie tragen diese Kosten zusätzlich zur Restschuld. Das Gesetz legt außerdem fest, in welcher Reihenfolge Ihre Zahlungen angerechnet werden: zuerst auf die Kosten der Rechtsverfolgung, dann auf die Restschuld und zuletzt auf die Zinsen. Bei Immobilienkrediten sieht das Gesetz eine andere Reihenfolge vor. Eine Zahlung, die nicht die gesamte Forderung abdeckt, verringert also zunächst die Nebenkosten.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt die Bank in dieser Situation nicht. Diese Entschädigung fällt an, wenn Sie selbst den Kredit vorzeitig ablösen möchten. Kündigt die Bank wegen Zahlungsverzugs, ersetzt der Verzugszins den Zinsverlust der Bank. Eine zusätzliche Entschädigung für entgangene Zinsen ist damit nicht vereinbar.
Ein weiterer Kostenpunkt, den viele übersehen, ist der Eintrag bei einer Auskunftei wie der SCHUFA. Die Bank darf Zahlungsstörungen melden. Ein solcher Eintrag erschwert künftige Kredite, Mietverträge oder Handyverträge. Der Eintrag verschwindet nicht automatisch, sobald Sie die Schuld bezahlt haben. Unter Umständen müssen Sie bei der Auskunftei selbst eine Korrektur anregen.
Fordern Sie nach der Kündigung eine detaillierte Aufstellung der geforderten Summe. Die Bank muss nachvollziehbar darlegen, wie sich Restschuld, Zinsen und Kosten zusammensetzen. Vergleichen Sie die Zahlen mit Ihren Kontoauszügen und dem Kreditvertrag. Fehler in der Berechnung kommen vor. Ein korrigierter Betrag kann die Verhandlungsbasis verbessern.
Fristen und erste Schritte nach der Kündigung
Die wichtigste Frist liegt vor der Kündigung: die zwei Wochen, in denen Sie den Rückstand ausgleichen können. Nutzen Sie dieses Fenster, wenn Sie das Geld auftreiben können. Zahlen Sie den vollen Rückstand, entfällt der Kündigungsgrund.
Ist die Kündigung bereits ausgesprochen, wird die Restschuld in der Regel sofort fällig. Die Bank setzt Ihnen im Schreiben oft eine kurze Zahlungsfrist, etwa zwei Wochen. Nach Ablauf dieser Frist darf die Bank weitere Schritte einleiten, etwa Inkasso oder ein gerichtliches Mahnverfahren. Tun Sie nichts, folgen in der Regel Inkasso, Mahnverfahren und Klage. Bei Immobilienkrediten droht die Zwangsversteigerung der Immobilie.
Handeln Sie deshalb in den ersten Tagen nach Erhalt des Schreibens. Prüfen Sie zuerst, ob die Kündigung wirksam ist, und fordern Sie die genaue Aufstellung der Forderung an. Wenn Sie die Summe nicht sofort zahlen können, nehmen Sie Kontakt zur Bank auf und schlagen Sie eine Ratenzahlungsvereinbarung oder eine Stundung vor. Viele Banken stimmen einer Ratenzahlung zu, wenn Sie einen realistischen Plan vorlegen und nachweisen, dass Sie künftig zahlen können. Eine einvernehmliche Lösung ist fast immer günstiger als ein Gerichtsverfahren, weil sie weitere Kosten und den Eintrag bei der Auskunftei vermeiden kann.
Suchen Sie sich früh Unterstützung. Die Schuldnerberatung ist kostenlos und auf genau solche Situationen spezialisiert. Die Verbraucherzentrale hilft bei der Prüfung von Kündigung und Forderung. Wenn Ihr Einkommen gering ist, können Sie Beratungshilfe beantragen. Damit übernimmt ein Rechtsanwalt die Prüfung. Nehmen Sie zum Beratungstermin den Kreditvertrag, das Kündigungsschreiben, Kontoauszüge, Zahlungsnachweise und die gesamte Korrespondenz mit der Bank mit.
Wenn die Schulden insgesamt so hoch sind, dass Sie sie in absehbarer Zeit nicht zurückzahlen können, ist die Verbraucherinsolvenz ein Weg, den Sie nicht von vornherein ausschließen sollten. Sie dauert mehrere Jahre und hat Folgen für Ihre Kreditwürdigkeit, befreit Sie aber am Ende von den restlichen Schulden. Die Schuldnerberatung kann einschätzen, ob dieser Weg für Ihre Situation sinnvoll ist.
Kernaussagen
- Kündigung nur bei klaren Voraussetzungen: Bei Zahlungsverzug braucht die Bank zwei versäumte Raten, einen Rückstand von zehn Prozent (fünf Prozent bei Laufzeiten über drei Jahren) und eine zweiwöchige Zahlungsfrist. Fehlt ein Punkt, ist die Kündigung unwirksam.
- Rückstand innerhalb der Frist zahlen: Gleichen Sie den Rückstand innerhalb der gesetzten zwei Wochen aus, entfällt der Kündigungsgrund und die Bank darf nicht kündigen.
- Nach der Kündigung zählen Restschuld, Zinsen und Rechtskosten: Sie schulden die sofort fällige Restschuld, aufgelaufene Zinsen, Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie Mahn-, Anwalts- und Gerichtskosten. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an.
- Forderung prüfen lassen: Fordern Sie eine detaillierte Aufstellung der Summe und lassen Sie Kündigung und Berechnung von Schuldnerberatung, Verbraucherzentrale oder Anwalt prüfen, bevor Sie zahlen.
- Mit der Bank verhandeln: Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist meist günstiger als Inkasso, Mahnverfahren und Pfändung, weil sie weitere Kosten und den Eintrag bei der Auskunftei vermeidet.
FAQ
Darf die Bank meinen Kredit kündigen, wenn ich nur eine Rate verpasst habe?
Nein. Bei einem Verbraucherdarlehen mit Ratenzahlung verlangt das Gesetz mindestens zwei aufeinanderfolgende versäumte Teilzahlungen und einen Rückstand von zehn Prozent der Kreditsumme (fünf Prozent bei Laufzeiten über drei Jahren). Zusätzlich muss die Bank Ihnen vorher die Möglichkeit geben, den Rückstand innerhalb von zwei Wochen zu zahlen.
Was passiert, wenn ich die Kündigung ignoriere?
Die Restschuld bleibt fällig, und die Bank treibt sie mit weiteren Kosten ein. Üblicherweise folgen Mahnungen, ein Inkassounternehmen oder ein gerichtliches Mahnverfahren, dann Klage und schließlich die Pfändung von Konto oder Lohn. Bei Immobilienkrediten droht die Zwangsversteigerung. Jede Stufe erhöht die Gesamtschuld.
Muss ich eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn die Bank kündigt?
Nein. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Entschädigung für den Fall, dass Sie selbst den Kredit vorzeitig ablösen. Kündigt die Bank wegen Zahlungsverzugs, verlangt sie die Restschuld, die aufgelaufenen Zinsen und ab Fälligkeit Verzugszinsen, aber keine zusätzliche Entschädigung für entgangene Zinsen.
Kann ich die Kündigung noch abwenden, wenn das Schreiben schon da ist?
Ja, in vielen Fällen. Zahlen Sie die geforderte Summe, wenn Sie sie auftreiben können, oder schlagen Sie der Bank eine Ratenzahlungsvereinbarung vor. Viele Banken akzeptieren einen realistischen Zahlungsplan, weil eine einvernehmliche Lösung für beide Seiten günstiger ist als ein Gerichtsverfahren. Lassen Sie die Kündigung außerdem prüfen. Ist sie formal fehlerhaft, können Sie sich dagegen wehren.
Wo bekomme ich kostenlose Hilfe?
Die Schuldnerberatung ist kostenlos und auf Überschuldungssituationen spezialisiert. Die Verbraucherzentrale prüft Kündigung und Forderung. Bei geringem Einkommen können Sie Beratungshilfe beantragen. Damit übernimmt ein Rechtsanwalt Ihre Interessen.