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Welche Kosten und Fristen zählen, wenn ein Vergleichsangebot geprüft werden muss

Sie haben private Schulden und haben von einem Gläubiger oder einer Inkassofirma ein Vergleichsangebot erhalten. Oder Sie überlegen, Ihren Gläubigern selbst einen Vergleich vorzuschlagen, weil Sie Ihre Schulden nicht mehr vollständig zahlen können. Dann müssen Sie als privater Verbraucher in Deutschland wissen, welche Kosten und Fristen bei der Prüfung des Angebots zählen.

Ein außergerichtlicher Vergleich ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihren Gläubigern. Er kann eine Einmalzahlung, einen Ratenzahlungsplan oder einen Zahlungsaufschub sein. Die Vereinbarung regelt die Schulden, ohne dass ein Gericht oder ein Insolvenzverfahren eingeschaltet wird. Das Angebot ist verbindlich, sobald Sie es annehmen. Deshalb müssen Sie vorher drei Dinge klären: Was kostet die Lösung, welche Fristen gelten und welche Unterlagen brauchen Sie, um das Angebot zu bewerten.

Die wichtigste Frist betrifft die Bescheinigung über den außergerichtlichen Einigungsversuch. Diese Bescheinigung brauchen Sie, wenn Sie ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen wollen, also das gerichtliche Verfahren zur Schuldenbefreiung. Sie darf bei der Antragstellung höchstens sechs Monate alt sein. Behalten Sie diese Frist im Blick, wenn Sie ein Vergleichsangebot prüfen, denn sie bestimmt, wie viel Zeit Ihnen für die Entscheidung bleibt.

Was ein Vergleichsangebot enthält und was Sie prüfen

Ein Vergleichsangebot legt die Bedingungen der Schuldenregulierung fest. Konkret geht es um die angebotene Quote, also den Anteil der offenen Forderung, den Sie zahlen sollen, und um die Zahlungsweise: einmalig oder in Raten. Ein außergerichtlicher Vergleich ist nur dann eine gute Lösung, wenn Sie die vereinbarten Zahlungen vollständig und fristgerecht leisten können. Beide Seiten profitieren dann davon, dass keine Insolvenz nötig ist und die Gläubiger mehr bekommen als in einem Insolvenzverfahren.

Ein Ratgeber nennt 30 Prozent der offenen Forderungen als Anhaltspunkt für ein ernsthaftes Angebot.

Kreisdiagramm: Bei einem ernsthaften Vergleichsangebot werden häufig 30 Prozent der offenen Forderungen gezahlt; über 70 Prozent kann der Gläubiger erlassen. Das ist kein gesetzlicher Wert, sondern eine Orientierung. Ob ein Gläubiger das Angebot annimmt, hängt von der Höhe seiner Forderung, Ihrer Zahlungsfähigkeit und der Frage ab, ob ein Insolvenzverfahren droht. In einem Insolvenzverfahren bekommt der Gläubiger womöglich weniger.

Prüfen Sie vor der Annahme diese drei Punkte:

Vergleichsform Was vereinbart wird Worauf Sie achten müssen
Einmalzahlung Sie zahlen einen festen Betrag; die Restforderung wird erlassen Ob Sie den Betrag wirklich aufbringen können, ohne neue Schulden zu machen
Ratenzahlung Sie zahlen über einen festgelegten Zeitraum feste Raten Ob die Rate dauerhaft tragbar ist und was bei Zahlungsausfall passiert
Zahlungsaufschub Der Gläubiger stundet die Forderung; Sie zahlen zu einem späteren Zeitpunkt Ob die Forderung während der Stundung weiter wächst, etwa durch Zinsen

Die Vereinbarung ist verbindlich. Wenn Sie die Frist oder die Raten nicht einhalten, bleibt die Schuld bestehen, und der Gläubiger kann die ursprüngliche Forderung wieder geltend machen. Lassen Sie sich deshalb vor der Unterschrift schriftlich bestätigen, wie der Gläubiger bei Zahlungsausfall vorgeht.

Was die Prüfung kostet und wer sie übernimmt

Die Prüfung eines Vergleichsangebots kostet nichts, wenn Sie eine geeignete Schuldnerberatungsstelle nutzen. Solche Schuldnerberatungsstellen arbeiten häufig kostenlos. Sie helfen überschuldeten Personen, ihre finanzielle Lage zu ordnen, Forderungen zu prüfen und tragfähige Lösungen mit den Gläubigern zu entwickeln. Das ist der erste Anlaufpunkt, wenn Sie nicht selbst einschätzen können, ob das Angebot fair ist.

Anders sieht es bei gewerblichen Anbietern aus. Sie dürfen ihre Vergütung vertraglich vereinbaren und verlangen für die Prüfung, die Beratung oder die Vermittlung eine Gebühr. Lassen Sie sich die Kosten vor der Beauftragung schriftlich nennen. Ein seriöser Anbieter nennt den Preis, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. Wenn ein Anbieter eine Gebühr vorab verlangt oder mit Erfolgsversprechen wirbt, ist Vorsicht geboten.

Auch ein Anwalt kann das Angebot prüfen. Die Kosten richten sich nach der gesetzlichen Vergütung und der Höhe der Forderung. Lassen Sie sich vorab eine verbindliche Kostenschätzung geben. Wenn Ihr Einkommen gering ist, können Sie beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen; dann übernimmt der Staat die Kosten der anwaltlichen Beratung. Die Schuldnerberatungsstelle kann Ihnen sagen, ob Sie dafür in Frage kommen und wie Sie den Antrag stellen.

Wenn Sie das Angebot nicht selbst beurteilen können, ist eine kostenlose Schuldnerberatung der richtige Weg. Ein gewerblicher Anbieter ist nur dann sinnvoll, wenn Sie vorher genau wissen, was er für welches Geld leistet.

Sechs Monate für die Bescheinigung, drei Jahre für die Abtretung

Die wichtigste Frist bei einem Vergleichsangebot ist die Gültigkeit der Bescheinigung über den außergerichtlichen Einigungsversuch, die Sie brauchen, wenn Sie ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen wollen. Sie bestätigt, dass Sie zuvor versucht haben, sich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Die Bescheinigung darf bei der Antragstellung höchstens sechs Monate alt sein. Ist sie älter, müssen Sie den Einigungsversuch wiederholen, bevor Sie den Insolvenzantrag stellen können. Ausstellen kann die Bescheinigung eine geeignete Person oder Stelle, zum Beispiel die Schuldnerberatungsstelle.

Eine gesetzliche Frist für die Reaktion auf ein Vergleichsangebot gibt es nicht; das Angebot selbst nennt in der Regel eine Frist, innerhalb der Sie es annehmen müssen. Fehlt eine solche Frist, können Sie den Gläubiger um eine schriftliche Fristverlängerung bitten. Nehmen Sie ein Angebot nicht unter Zeitdruck an, denn eine falsche Entscheidung bindet Sie an eine Zahlung, die Sie womöglich nicht leisten können.

Wenn der Vergleich scheitert und Sie ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen, gilt eine weitere Frist: die Abtretungsfrist von grundsätzlich drei Jahren ab Eröffnung des Verfahrens

Balkendiagramm: Die Bescheinigung über den außergerichtlichen Einigungsversuch ist sechs Monate gültig, die Abtretungsfrist im Insolvenzverfahren beträgt grundsätzlich 36 Monate. . In dieser Zeit treten Sie pfändbare Einkommensteile an den Treuhänder ab. Die Gesamtdauer des Verfahrens kann im Einzelfall darüber hinausgehen. Diese Frist zeigt Ihnen, was auf Sie zukommt, wenn der außergerichtliche Weg nicht klappt.

Unterlagen, Schritte und wann Beratung sinnvoll ist

Um ein Vergleichsangebot zu prüfen, brauchen Sie einen Überblick über Ihre gesamte Schuldenlage. Dazu gehören eine Liste der Gläubiger mit den offenen Forderungen, Ihre Einkommens- und Ausgabensituation und die Unterlagen, die die Forderungen belegen. Ohne diese Grundlage können Sie nicht beurteilen, ob das Angebot eine echte Entlastung bringt oder die Schulden nur umschichtet.

Die sinnvollen Schritte in der Reihenfolge:

  1. Sammeln Sie alle Unterlagen zu Ihren Schulden und Ihrem Einkommen.
  2. Vergleichen Sie das Angebot mit der offenen Gesamtsumme aller Forderungen.
  3. Klären Sie die Kosten der Beratung oder Prüfung, bevor Sie jemanden beauftragen.
  4. Lassen Sie sich die Fristen schriftlich bestätigen: die Annahmefrist des Angebots und die Gültigkeit der Bescheinigung.
  5. Holen Sie eine unabhängige Meinung ein, wenn Sie unsicher sind.

Beratung ist sinnvoll, wenn mehrere Gläubiger beteiligt sind, wenn die Forderungen unübersichtlich sind oder wenn Sie nicht einschätzen können, ob der Vergleich oder das Insolvenzverfahren der bessere Weg ist. Die Schuldnerberatung hilft auch, die Forderungen zu prüfen, also zu klären, ob die Ansprüche überhaupt in voller Höhe berechtigt sind. Viele Betroffene unterschätzen diesen Punkt: Nicht jede Forderung, die ein Gläubiger geltend macht, ist in voller Höhe berechtigt. Eine unabhängige Prüfung kann hier Geld sparen.

Kernaussagen

  • Vergleichsangebote sind verbindlich: Sobald Sie annehmen, gelten die vereinbarte Quote und der Zahlungsplan; bei Zahlungsausfall bleibt die Schuld bestehen.
  • Sechs-Monats-Frist beachten: Die Bescheinigung über den außergerichtlichen Einigungsversuch darf bei einem späteren Insolvenzantrag höchstens sechs Monate alt sein.
  • Kostenlose Schuldnerberatung nutzen: Geeignete Schuldnerberatungsstellen arbeiten häufig kostenlos, gewerbliche Anbieter dürfen Gebühren verlangen. Klären Sie die Kosten vorher schriftlich.
  • 30 Prozent als Orientierung: Ein Ratgeber nennt 30 Prozent der offenen Forderungen als Anhaltspunkt für ein ernsthaftes Angebot, nicht als gesetzlichen Wert.
  • Bei Unsicherheit beraten lassen: Wer die Forderungen nicht selbst prüfen kann, sollte vor der Annahme eine unabhängige Schuldnerberatung einschalten.

FAQ

Muss ich ein Vergleichsangebot annehmen?

Nein. Ein Vergleichsangebot ist ein Vorschlag, den Sie annehmen oder ablehnen können. Sie sollten ihn nur annehmen, wenn Sie die vereinbarten Zahlungen sicher leisten können. Wenn Sie ablehnen, bleibt die Forderung in voller Höhe bestehen, und der Gläubiger kann weiterhin auf Zahlung bestehen.

Was kostet die Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle?

Geeignete Schuldnerberatungsstellen arbeiten häufig kostenlos. Gewerbliche Anbieter dürfen ihre Vergütung vertraglich vereinbaren und verlangen dann eine Gebühr. Fragen Sie vor dem ersten Termin, ob die Beratung kostenlos ist und welche Kosten bei einem Vertrag entstehen.

Wie lange habe ich Zeit, ein Vergleichsangebot anzunehmen?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Das Angebot selbst nennt in der Regel eine Frist, innerhalb der Sie es annehmen müssen.

Wie lange ist die Bescheinigung für den Einigungsversuch gültig?

Die Bescheinigung darf bei der Antragstellung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens höchstens sechs Monate alt sein. Wenn der Vergleich scheitert, müssen Sie den Insolvenzantrag innerhalb dieses Zeitraums stellen, sonst müssen Sie den Einigungsversuch wiederholen.

Was passiert, wenn ich die vereinbarten Raten nicht zahle?

Der Vergleich ist eine verbindliche Vereinbarung. Zahlen Sie die Raten nicht, bleibt die Schuld bestehen, und der Gläubiger kann die ursprüngliche Forderung wieder geltend machen. Lassen Sie sich vor der Unterschrift schriftlich bestätigen, wie der Gläubiger bei Zahlungsausfall vorgeht.

Wie hoch muss die Quote sein, damit ein Vergleich sinnvoll ist?

Ein Ratgeber nennt 30 Prozent der offenen Forderungen als Anhaltspunkt. Ob ein Gläubiger zustimmt, hängt von der Höhe seiner Forderung, Ihrer Zahlungsfähigkeit und der Frage ab, ob ein Insolvenzverfahren droht.

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