Wenn eine Kreditrate versehentlich zurückgeht, weil Ihr Konto nicht gedeckt war oder die Lastschrift nicht eingezogen werden konnte, sind Sie sofort im Zahlungsverzug. Das betrifft Sie als privaten Verbraucher in Deutschland, wenn Sie einen Ratenkredit oder Immobilienkredit abbezahlen und Ihre letzte Rate nicht eingezogen wurde. Die zentrale Botschaft: Wer eine Kreditrate nicht zahlt, ist sofort in Verzug. Das gilt auch, wenn die Zahlung nicht absichtlich ausblieb, sondern durch eine Rücklastschrift entstanden ist.
Eine Rücklastschrift ist eine Lastschrift, die die Bank nicht ausführen konnte, weil das Konto nicht gedeckt war oder die Kontodaten falsch waren. Der Darlehensgeber erhält das Geld nicht, und Sie müssen ab dem Fälligkeitstag zahlen. Ein einzelner versehentlicher Rückgang bedeutet nicht das Ende des Kredits. Entscheidend ist, wie schnell Sie handeln und welche Kosten und Fristen Ihr Vertrag vorsieht.
Die Bank darf einen Kreditvertrag schon nach kurzer Zeit kündigen, wenn Raten ausbleiben. Deshalb sollten Sie die genauen Bedingungen kennen, bevor die Situation eskaliert.
Was eine Rücklastschrift bei einem Kredit auslöst
Eine fehlgeschlagene Lastschrift hat mehrere Folgen. Die wichtigste ist der Zahlungsverzug: Sobald die Rate fällig ist und das Geld nicht eingeht, sind Sie im Verzug. Das gilt auch für eine versehentlich ausgelassene Zahlung. Der Darlehensgeber kann ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen verlangen, die höher sind als der reguläre Kreditzins. Dazu kommt die Rücklastschriftgebühr, die die Bank für die fehlgeschlagene Lastschrift erhebt. Diese Gebühr gibt die Bank in der Regel an Sie weiter, weil die Zahlung nicht ausgeführt werden konnte. Die Höhe ist nicht gesetzlich festgelegt und unterscheidet sich von Bank zu Bank. Bei einem einzelnen versehentlichen Rückgang bleibt der Schaden überschaubar, solange Sie die Rate schnell nachzahlen.
Die größere Gefahr ist die Kündigung des Kredits. Bei einem Immobilienkredit darf die Bank den Vertrag kündigen, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten ausstehen und der Rückstand insgesamt mindestens 2,5 Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrags beträgt
, wie die Verbraucherzentrale in ihrer Übersicht zur Immobilienfinanzierung erklärt. Diese Schwelle ist bei einem einzelnen Rückgang nicht erreicht. Sie rückt aber näher, wenn Sie die Rate nicht nachzahlen und die nächste Rate ebenfalls ausfällt. Eine Kündigung durch die Bank sollten Sie unbedingt vermeiden, weil dann die restliche Darlehenssumme sofort zurückzuzahlen ist.
Nicht jede Rücklastschrift führt automatisch in den Verzug. Wenn die Bank die Lastschrift selbst fehlerhaft ausgeführt hat, etwa weil sie das falsche Konto belastet hat, sind Sie für den Rückgang nicht verantwortlich. In diesem Fall können Sie die Gebühren anfechten und die Bank muss die Zahlung korrekt einrichten. Der Regelfall ist jedoch, dass der Rückgang auf Ihrem Konto beruht, weil die Deckung fehlte oder die Kontodaten falsch waren. Dann tragen Sie die Kosten und den Verzug.
Die ersten Schritte nach einer zurückgegangenen Rate
Der wichtigste Schritt ist, den Darlehensgeber frühzeitig zu informieren. Die Verbraucherzentrale rät dazu, sich sofort mit der Bank in Verbindung zu setzen und gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Wer zu lange wartet, erhöht das Risiko, dass die Bank den Kredit kündigt. Ein einzelner Rückgang ist noch kein Grund zur Sorge, aber die Zeit arbeitet gegen Sie.
Zahlen Sie die ausstehende Rate sofort nach. Wenn das Geld innerhalb weniger Tage eingeht, bleibt der Verzug kurz und die Kosten überschaubar. Prüfen Sie vorher, warum die Lastschrift fehlgeschlagen ist: War das Konto nicht gedeckt, oder stimmten die Kontodaten nicht? Diese Information hilft Ihnen, den Fehler zu beheben und eine Wiederholung zu vermeiden.
Kontaktieren Sie die Bank schriftlich oder telefonisch und erklären Sie den Sachverhalt. Fragen Sie nach der Höhe der Rücklastschriftgebühr und der Verzugszinsen. Bewahren Sie alle Unterlagen auf: Kontoauszüge, die fehlgeschlagene Lastschrift, Mahnschreiben und die Kommunikation mit der Bank. Diese Belege brauchen Sie, wenn Sie die Gebühren anfechten oder später nachweisen müssen, dass Sie die Zahlung nachgeholt haben.
Wenn Sie die Rate nicht sofort nachzahlen können, sollten Sie nicht warten. Die Verbraucherzentrale nennt mehrere Lösungen: eine Stundung, eine Absenkung der Raten, eine Ratenpause, eine Umschuldung oder eine Verlängerung der Kreditlaufzeit. Eine Stundung ist eine Zahlungspause, die Sie mit der Bank vereinbaren, während eine Ratenabsenkung die monatliche Belastung verringert. Diese Optionen müssen Sie mit der Bank verhandeln; automatisch gewährt werden sie nicht. Prüfen Sie außerdem, ob Sie eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben, die die Kreditraten in bestimmten Situationen übernehmen kann.
Wann Sie Beratung und amtliche Hilfe in Anspruch nehmen
Nicht jede einzelne Rücklastschrift erfordert professionelle Hilfe. Wenn Sie die Rate schnell nachzahlen können, reicht ein Anruf bei der Bank. Anders sieht es aus, wenn Sie absehbar wissen, dass Sie mehrere Raten nicht mehr zahlen können oder die Bank bereits eine Kündigung angedroht hat. In dieser Situation ist eine Schuldnerberatung sinnvoll. Die Verbraucherzentralen der Bundesländer bieten kostenlose oder kostengünstige Beratung an und kennen die üblichen Wege, um einen Kreditvertrag zu retten.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, bei Zahlungsschwierigkeiten die Finanzierung zu prüfen, bevor die Schulden eskalieren. Wer absehbar längere Zeit weniger verdient, sollte klären, ob der Vertrag flexibel gestaltet ist. Manche Kreditverträge erlauben eine Anpassung der Ratenhöhe oder eine Verlängerung der Laufzeit, ohne dass ein neuer Vertrag nötig ist. Diese Regelungen stehen im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Amtliche Hilfe wird wichtig, wenn die Bank mit der Zwangsvollstreckung droht. Bei einem Immobilienkredit kann die Bank nach einer Kündigung die Zwangsversteigerung einleiten, was den Verlust der Immobilie bedeutet. In dieser Lage müssen Sie schnell handeln, weil die Fristen streng sind und Fehler hohe Kosten verursachen. Die Schuldnerberatung kann Ihnen helfen, eine Lösung mit der Bank zu finden oder die Zahlungsunfähigkeit zu klären.
Bleiben Sie ruhig, aber warten Sie nicht zu lange. Ein einzelner Rückgang ist kein Grund, den Kreditvertrag zu beenden. Je länger die Zahlung offen bleibt, desto höher werden die Kosten und desto näher rücken die Kündigungsbedingungen. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Zahlung selbst leisten können, holen Sie sich frühzeitig Unterstützung.
FAQ
Was passiert, wenn meine Kreditrate nicht eingezogen wird?
Wenn die Lastschrift fehlschlägt, sind Sie ab dem Fälligkeitstag im Zahlungsverzug. Die Bank kann Verzugszinsen und eine Rücklastschriftgebühr verlangen. Bei einem einzelnen Rückgang bleibt der Kreditvertrag in der Regel bestehen, solange Sie die Rate schnell nachzahlen.
Muss ich die Rücklastschriftgebühr der Bank zahlen?
In der Regel ja, wenn der Rückgang auf Ihrem Konto beruht, weil das Konto nicht gedeckt war. Die Höhe der Gebühr ist nicht gesetzlich festgelegt und variiert zwischen den Banken. Wenn die Bank selbst den Fehler verursacht hat, können Sie die Gebühr anfechten.
Wie viel Zeit habe ich, bevor die Bank den Kredit kündigt?
Bei einem Immobilienkredit darf die Bank kündigen, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten ausstehen und der Rückstand insgesamt mindestens 2,5 Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrags beträgt. Bei einem einzelnen Rückgang ist diese Schwelle in der Regel nicht erreicht, aber Sie sollten die Rate sofort nachzahlen.
Was passiert, wenn die Bank den Kredit kündigt?
Die restliche Darlehenssumme wird sofort fällig. Bei einem Immobilienkredit kann die Bank die Zwangsversteigerung einleiten, und Sie verlieren die Immobilie. Sie sollten eine Kündigung unbedingt vermeiden und frühzeitig eine einvernehmliche Lösung mit der Bank suchen.
Ich habe die Rate versehentlich nicht gezahlt, weil das Konto nicht gedeckt war. Was soll ich tun?
Zahlen Sie die Rate sofort nach und informieren Sie die Bank über den Fehler. Wenn die Zahlung innerhalb weniger Tage eingeht, bleibt der Verzug kurz und die Kosten überschaubar. Die Bank kann trotzdem eine Gebühr für die fehlgeschlagene Lastschrift erheben.
Kernaussagen
- Handeln Sie sofort: Zahlen Sie die ausstehende Rate und die anfallenden Gebühren schnell nach, damit der Verzug kurz bleibt.
- Informieren Sie die Bank früh: Eine einvernehmliche Lösung wie Stundung oder Ratenpause verhindert, dass die Bank den Kredit kündigt.
- Kennen Sie die Kündigungsgrenze: Bei Immobilienkrediten darf die Bank bei zwei ausstehenden Raten und einem Rückstand von 2,5 Prozent des Darlehensbetrags kündigen.
- Vermeiden Sie die Kündigung: Nach der Kündigung ist die restliche Darlehenssumme sofort fällig, und bei Immobilien droht die Zwangsversteigerung.
- Suchen Sie Beratung bei anhaltenden Problemen: Schuldnerberatung und Verbraucherzentrale helfen, wenn Sie absehbar längere Zeit nicht mehr verdienen.