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Welche Schritte helfen, wenn die Bank den Kredit kündigt

Dieser Artikel richtet sich an private Kreditnehmerinnen und private Kreditnehmer in Deutschland, deren Bank den Kredit gekündigt hat oder damit droht. Kündigt eine Bank den Kredit, fordert sie in der Regel die gesamte Restschuld auf einmal zurück.

Die meisten Menschen können diese Summe nicht auf einmal aufbringen. Bleiben Sie ruhig, prüfen Sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung und handeln Sie schnell. Die folgenden Abschnitte erklären, wann eine Bank kündigen darf, welche Schritte Sie jetzt unternehmen können und wo Sie verbindliche Hilfe bekommen.

Wann die Bank den Kredit kündigen darf

Eine Bank darf einen Kredit nicht willkürlich kündigen. Sie braucht dafür einen gesetzlichen Grund. Die wichtigsten Gründe sind ein erheblicher Zahlungsverzug und eine Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse. Beim Zahlungsverzug gilt für Immobiliendarlehen eine besondere Regel: Die Bank darf kündigen, wenn Sie mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten ganz oder teilweise nicht zahlen und der Rückstand mindestens einen bestimmten Prozentsatz des Darlehensnennbetrags ausmacht. Bei Verbraucherdarlehen, also Krediten für private Zwecke, sind zwei ausstehende Raten und ein bestimmter Prozentsatz des Nennbetrags nötig. Die Bank muss Ihnen vor der Kündigung eine zweiwöchige Frist einräumen, in der Sie den Rückstand ausgleichen können. Erst wenn diese Frist verstreicht, ohne dass Sie zahlen, ist die Kündigung wirksam.

Die zweite Kündigungsmöglichkeit ist die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse. Bauen Sie zum Beispiel hohe Schulden bei anderen Gläubigern auf oder bricht Ihr Einkommen weg, kann die Bank den Kredit kündigen, wenn dadurch Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gefährdet ist. Diese Kündigung ist seltener als die wegen Zahlungsverzugs, aber sie kommt vor. In beiden Fällen müssen Sie prüfen, ob die Bank die Voraussetzungen wirklich erfüllt. Eine Kündigung, die auf falschen Tatsachen beruht, ist unwirksam.

Ein Sonderfall ist Ihr eigenes Kündigungsrecht als Kreditnehmer. Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB können Sie einen Immobilienkredit zehn Jahre nach Vollauszahlung mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Diese Kündigung geht von Ihnen aus, nicht von der Bank. Sie hilft Ihnen, wenn Sie zu besseren Konditionen umschulden wollen. Die Bank darf in diesem Fall keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Das ist ein Unterschied zur Kündigung durch die Bank: Dort steuern Sie die Rückzahlung nicht selbst.

Die ersten Schritte nach der Kündigung

Wenn die Kündigung in Ihrem Briefkasten liegt, prüfen Sie zuerst die Rechtmäßigkeit. Dafür brauchen Sie den Kreditvertrag, die Kündigungsschreiben und alle Kontoauszüge, die den Zahlungsverlauf zeigen. Vergleichen Sie die Angaben der Bank mit den gesetzlichen Voraussetzungen: Ist der Rückstand wirklich hoch genug? Hat die Bank die zweiwöchige Frist eingehalten? Ist die Kündigung überhaupt von der richtigen Stelle ausgesprochen worden? Wenn Sie Zweifel haben, zahlen Sie nicht sofort, sondern widersprechen Sie der Kündigung schriftlich. Ein Widerspruch muss keiner bestimmten Form folgen. Sie sollten ihn aber per Einschreiben mit Rückschein senden, damit Sie den Zugang nachweisen können.

Der Widerspruch ist jedoch nur der erste Schritt. Gleichzeitig sollten Sie das Gespräch mit der Bank suchen. Viele Banken sind bereit, eine Ratenzahlung zu vereinbaren, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie den Rückstand in absehbarer Zeit abtragen können. Dafür müssen Sie eine realistische Aufstellung Ihrer Einnahmen und Ausgaben vorlegen. Die Bank will sehen, dass Sie den Kredit weiter zurückzahlen können, auch wenn es eine Zeit lang nicht geklappt hat. Ein Zahlungsplan, der die offenen Raten über mehrere Monate verteilt, führt oft dazu, dass die Bank die Kündigung zurücknimmt. Sie sollten diesen Plan schriftlich festhalten und die Bank um eine Bestätigung bitten.

Wenn die Bank nicht einlenkt, können Sie den Kredit durch eine andere Bank ablösen. Das ist eine Umschuldung: Sie nehmen einen neuen Kredit auf, um die Restschuld bei der alten Bank zu bezahlen. Dafür müssen Sie kreditwürdig sein. Nach einer Kündigung ist das schwieriger, weil die Kündigung in der Regel bei der SCHUFA eingetragen wird. Die Eintragung kann Ihre Kreditwürdigkeit für Jahre beeinträchtigen. Deshalb ist es wichtig, die Kündigung zu vermeiden, bevor sie wirksam wird. Wenn Sie die Kündigung bereits erhalten haben, sollten Sie die Umschuldung schnell angehen, bevor die Eintragung erfolgt.

Unterlagen, Fristen und Kosten im Blick behalten

Für alle Verhandlungen mit der Bank und für eine mögliche Umschuldung brauchen Sie eine vollständige Unterlagenmappe. Dazu gehören der Kreditvertrag, die Kündigungsschreiben, die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate, eine Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben sowie Nachweise über Vermögenswerte wie Sparguthaben oder Immobilien. Diese Unterlagen zeigen der Bank, dass Sie zahlungsfähig sind, wenn auch mit Verzögerung. Sie sollten auch prüfen, ob die Bank die Kündigung rechtzeitig ausgesprochen hat. Bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs muss die Bank die zweiwöchige Frist einhalten, bevor sie die Kündigung ausspricht. Wenn die Bank das nicht getan hat, ist die Kündigung unwirksam, und Sie können die Ratenzahlung fortsetzen.

Die Kosten einer Kündigung können hoch sein. Wenn die Bank den Kredit kündigt, wird die Restschuld sofort fällig. Das bedeutet, dass Sie die Zinsen für die restliche Laufzeit nicht mehr zahlen müssen, aber die gesamte Summe auf einmal aufbringen müssen. Dazu kommen mögliche Zahlungen an die Bank, etwa eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn Sie den Kredit vorzeitig ablösen. Bei einer Kündigung durch die Bank ist diese Entschädigung umstritten. Die Bank kann sie aber verlangen, wenn ihr ein Schaden entsteht. Wenn Sie selbst kündigen, also das Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren nutzen, darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Das ist ein Vorteil für Sie.

Die zweiwöchige Frist zur Nachzahlung ist gesetzlich festgelegt, und Sie müssen sie einhalten, wenn Sie die Kündigung vermeiden wollen. Für den Widerspruch gibt es keine feste Frist. Trotzdem sollten Sie schnell handeln, weil die Bank sonst die Zwangsvollstreckung einleiten kann. Nach der Kündigung hat die Bank das Recht, den gesamten Betrag einzufordern. Wenn Sie nicht zahlen, kann sie vor Gericht einen Titel erwirken und die Pfändung einleiten. Die Pfändung kann Ihr Konto betreffen, aber auch Ihr Einkommen oder Ihr Eigentum. Deshalb sollten Sie die Fristen nicht verstreichen lassen und sich frühzeitig Hilfe holen.

Beratung und amtliche Hilfe nutzen

Wenn Sie die Kündigung nicht selbst abwenden können, sollten Sie sich an eine unabhängige Beratungsstelle wenden. Die Verbraucherzentralen in den Bundesländern bieten kostenlose oder kostengünstige Beratung zu Kreditfragen an. Sie prüfen die Rechtmäßigkeit der Kündigung, helfen beim Widerspruch und verhandeln mit der Bank. Auch die Schuldenberatung der Kommunen oder von Wohlfahrtsverbänden wie der Caritas oder der Diakonie hilft Ihnen weiter. Diese Stellen sind auf die Situation überschuldeter Personen spezialisiert und können einen Schuldenbereinigungsplan erstellen. Die Beratung ist vertraulich und unabhängig, sie arbeitet nicht im Auftrag der Bank.

Wenn Sie bereits in einer Zwangsvollstreckung stecken, kann die amtliche Hilfe sinnvoll sein. Das Amtsgericht kann ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnen, wenn Sie zahlungsunfähig sind. In diesem Verfahren zahlen Sie drei Jahre lang einen Teil Ihres Einkommens an die Gläubiger. Diese Zeit heißt Wohlverhaltensphase. Danach erlässt das Gericht die restlichen Schulden. Das ist ein harter Schritt, aber es ist der einzige Weg, wenn Sie die Schulden nicht selbst abtragen können. Die Schuldenberatung kann Sie bei diesem Verfahren begleiten und die Anträge vorbereiten.

Eine Umschuldung kann sich auch lohnen, wenn keine Kündigung vorliegt. Die Umschuldung kann mehrere tausend Euro über die Restlaufzeit einsparen, wenn Sie einen günstigeren Zinssatz erhalten. Bereits eine Zinsdifferenz von 0,2 Prozentpunkten kann die Umschuldung wirtschaftlich sinnvoll machen. Diese Rechnung gilt für Kredite, die noch laufen, nicht für gekündigte. Bei einer Kündigung ist die Umschuldung schwieriger, weil die Bank die Restschuld sofort verlangt und die neue Bank die Kündigung als Risiko sehen kann. Trotzdem ist es einen Versuch wert, wenn Sie kreditwürdig sind.

Kernaussagen

  • Prüfen Sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung: Verlangen Sie den Kreditvertrag, die Kündigungsschreiben und die Zahlungsnachweise. Prüfen Sie dann, ob die Bank die gesetzlichen Voraussetzungen wie die zweiwöchige Frist eingehalten hat.
  • Widersprechen Sie schriftlich und suchen Sie das Gespräch: Ein Einschreiben mit Rückschein belegt den Zugang. Ein konkreter Zahlungsplan kann die Bank zur Rücknahme der Kündigung bewegen.
  • Handeln Sie schnell, bevor die Kündigung wirksam wird: Die Kündigung führt zur sofortigen Rückzahlung und zur SCHUFA-Eintragung, die Ihre Kreditwürdigkeit für Jahre schädigt.
  • Nutzen Sie unabhängige Beratung: Verbraucherzentralen und Schuldenberatungsstellen prüfen den Fall, verhandeln mit der Bank und helfen bei der Verbraucherinsolvenz, wenn die Schulden nicht mehr abzutragen sind.
  • Prüfen Sie die Umschuldung nur bei laufenden Krediten: Bei einer Kündigung ist die Umschuldung schwierig. Bei laufenden Verträgen kann bereits eine Zinsdifferenz von 0,2 Prozentpunkten die Umschuldung wirtschaftlich sinnvoll machen.

FAQ

Kann die Bank den Kredit kündigen, wenn ich eine Rate verpasse?

Eine einzelne versäumte Rate reicht nicht für eine Kündigung. Bei Verbraucherdarlehen muss die Bank einen erheblichen Zahlungsverzug nachweisen, in der Regel zwei aufeinanderfolgende Raten. Der Rückstand muss einen bestimmten Prozentsatz der Restschuld erreichen. Vor der Kündigung muss sie Ihnen eine Frist von zwei Wochen geben, um den Rückstand zu begleichen.

Was passiert, wenn ich die Kündigung nicht widerspreche?

Wenn Sie nicht widersprechen und nicht zahlen, wird die Kündigung wirksam. Die Bank kann dann den gesamten Betrag einfordern und nach Ablauf der Frist die Zwangsvollstreckung einleiten, was die Pfändung von Lohn oder Konto bedeuten kann. Ein Widerspruch allein verhindert das nicht, aber er gibt Ihnen Zeit für Verhandlungen.

Wie kann ich eine Umschuldung nach einer Kündigung erreichen?

Eine Umschuldung ist nach einer Kündigung schwierig, weil die Kündigung bei der SCHUFA eingetragen wird und die neue Bank die Kreditwürdigkeit prüft. Sie brauchen einen neuen Kreditgeber, der die Restschuld der alten Bank übernimmt. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie die Raten künftig zahlen können, etwa durch ein stabiles Einkommen und wenige andere Schulden.

Welche Unterlagen brauche ich für die Beratung?

Für die Schuldenberatung brauchen Sie den Kreditvertrag, die Kündigungsschreiben und die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate. Außerdem benötigen Sie eine Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben sowie Nachweise über Vermögenswerte. Die Beratungsstelle kann mit diesen Unterlagen prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist und wie Sie die Schulden abtragen können.

Ist die Verbraucherinsolvenz der einzige Ausweg?

Die Verbraucherinsolvenz ist der letzte Ausweg, wenn Sie die Schulden nicht mehr abtragen können. Sie führt zu einer Restschuldbefreiung nach drei Jahren, aber Sie müssen währenddessen einen Teil des Einkommens abgeben und die Verfahrenskosten tragen. Die Schuldenberatung kann Ihnen helfen, zuerst zu prüfen, ob eine Ratenzahlung oder Umschuldung möglich ist.

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