Sie haben bei einem Kreditabschluss eine Restschuldversicherung mitunterschrieben. Oder Ihnen liegt gerade ein Angebot vor, das diese Zusatzversicherung enthält. Eine Restschuldversicherung (RSV) übernimmt bei Tod, Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit die Kreditraten. Banken, Autohäuser und Elektronikmärkte bieten sie beim Abschluss von Ratenkrediten oder Finanzierungen häufig an. Für Ihre Entscheidung zählen drei Punkte: die tatsächlichen Kosten, das Widerrufsrecht von 14 Tagen und eine seit Anfang 2025 geltende Wartefrist von sieben Tagen.
Die Prämie wird meist auf den Kredit aufgeschlagen. Dadurch zahlen Sie auch Zinsen auf die Versicherungsprämie. Bei einem Kredit über 20.000 Euro kommen durch die RSV nach einer Übersicht zu Restschuldversicherungen schnell 2.000 bis 4.000 Euro zusammen. Für Neuverträge gilt seit dem 2. Januar 2025 eine gesetzliche Wartefrist: Die RSV darf erst eine Woche nach Unterzeichnung des Kreditvertrags geschlossen werden. Wer den Vertrag bereits unterschrieben hat, kann die Versicherung nach Angaben der Verbraucherzentrale in der Regel kündigen.
Was die Restschuldversicherung wirklich kostet
Die Prämie macht das Produkt teuer, nicht der einzelne Versicherungsfall. Die Kosten einer RSV liegen in der Regel bei 10 bis 20 Prozent der Kreditsumme. Bei einem Darlehen über 20.000 Euro sind das 2.000 bis 4.000 Euro.
Weil die Prämie dem Kreditbetrag zugeschlagen wird, steigen die monatliche Rate und die Zinsbelastung. Mit dem Zinseffekt können die tatsächlichen Kosten bis zu 25 Prozent der Kreditsumme betragen.
Den Schutz, den Sie dafür bekommen, schätzen die Verbraucherzentralen als lückenhaft ein. Die Versicherung zahlt selten und leistet nur wenig. Die Bedingungen enthalten enge Voraussetzungen, etwa wann Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit anerkannt werden. Wer den Kredit wirklich absichern möchte, findet mit einer Risikolebensversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung oft gezielteren Schutz zu einem günstigeren Preis.
Prüfen Sie in den Vertragsunterlagen, ob die Prämie als Einmalbetrag oder als monatlicher Zuschlag zur Rate ausgewiesen ist. Entscheidend ist der Gesamtbetrag, den Sie über die Laufzeit tatsächlich zahlen, nicht der einzelne Monatsbeitrag. Stellt die Bank die RSV als Voraussetzung für den Kredit dar, seien Sie besonders aufmerksam: Ein Kredit muss auch ohne Zusatzversicherung angeboten werden.
Welche Fristen für Sie zählen
Für den Kredit und die mitverkaufte RSV gelten mehrere Fristen. Die wichtigste ist das Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehen: Sie können den Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die Frist beginnt, wenn Sie den Vertrag und die Widerrufsbelehrung vollständig erhalten haben. In der Widerrufsbelehrung informiert die Bank Sie über Ihr Widerrufsrecht. Fehlen dort Pflichtangaben oder ist die Belehrung fehlerhaft, bleibt der Widerruf unter Umständen noch Jahre später möglich. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat klargestellt, dass der Widerruf dann auch gegen den Willen der Bank durchgesetzt werden kann.
Für neue RSV-Verträge gilt seit dem 2. Januar 2025 eine gesetzliche Wartefrist von sieben Tagen. Der Versicherungsvertrag darf erst geschlossen werden, wenn seit der Unterzeichnung des Kreditvertrags eine Woche vergangen ist. So können Sie den Kredit in Ruhe prüfen, bevor die Versicherung wirksam wird. Der Verbraucherzentrale Bundesverband berichtet: Versicherer und Kreditgeber wollen diese Schutzvorschrift wieder abschaffen.
Für laufende Verträge gibt es eine dritte Möglichkeit: die Kündigung. Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist die RSV in der Regel jederzeit kündbar. Diese Kündigung betrifft nur die Versicherung, nicht den Kredit.
| Frist | Gilt für | Bedeutung |
|---|---|---|
| 14 Tage | Kreditverträge mit Verbraucher | Widerruf möglich; Frist beginnt mit vollständigen Unterlagen |
| 7 Tage | RSV-Neuverträge seit dem 2. Januar 2025 | Abschluss erst eine Woche nach Kreditunterschrift |
| Jederzeit | Laufende RSV-Verträge | in der Regel Kündigung möglich |
Widerruf des Kredits oder Kündigung der Versicherung
Ob Sie den Kredit widerrufen oder nur die Versicherung kündigen, hängt von Ihrem Ziel ab. Der Widerruf beendet den gesamten Kreditvertrag. Sie müssen den ausgezahlten Betrag verzinst zurückzahlen. Das bedeutet meist eine hohe Einmalbelastung. Ein Widerruf lohnt sich nur, wenn Sie den Kredit nicht mehr brauchen oder wenn der Vertrag wegen fehlender Pflichtangaben widerrufbar ist.
Ob die RSV beim Kreditwiderruf automatisch entfällt, hängt vom Vertrag ab. Ist die Versicherung Teil des Kreditvertrags, kann der Widerruf sie mit erfassen. Bei einem eigenen Versicherungsvertrag müssen Sie sie getrennt kündigen. Prüfen Sie die Unterlagen oder fragen Sie die Bank, die den Vertrag vermittelt hat.
Die Kündigung beendet nur die Versicherung, der Kredit bleibt bestehen. Legen Sie Kreditvertrag, Versicherungsschein und Antrag mit der Vertragsnummer bereit und formulieren Sie die Kündigung schriftlich. Richten Sie die Kündigung an den Versicherer oder die vermittelnde Stelle. Verlangen Sie eine Bestätigung. Klären Sie vor der Kündigung, ob bereits gezahlte Prämien anteilig erstattet werden, und prüfen Sie, ob Sie den Versicherungsschutz nicht doch brauchen. Wenn Sie auf den Schutz angewiesen sind, schließen Sie zuerst eine Alternative ab und stimmen Sie deren Beginn mit der Kündigung ab.
Wann Beratung und amtliche Hilfe sinnvoll sind
Sie brauchen keine Hilfe, wenn Sie die Unterlagen verstehen und die Bank die Kündigung akzeptiert. Hilfe ist sinnvoll, wenn die Bank eine Kündigung ablehnt, der Vertrag unlesbar oder unvollständig ist oder Sie den Kredit wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung angreifen wollen. Die Verbraucherzentralen beraten zu Versicherungs- und Kreditverträgen und kennen die üblichen Klauseln der Anbieter.
Bei Zahlungsschwierigkeiten wenden Sie sich früh an eine Schuldnerberatung. Die Schuldnerberatung kann prüfen, ob ein Widerruf des Kredits die Belastung senkt. Außerdem kann sie klären, ob Sie besser umschulden oder Raten anpassen. Anwaltliche Beratung ist sinnvoll, wenn Fristen bereits abgelaufen sind oder die Bank den Widerruf nicht anerkennt.
Kernaussagen
- Die Prämie macht die RSV zum teuren Zusatzgeschäft: Die Kosten liegen meist bei 10 bis 20 Prozent der Kreditsumme. Durch Zinsen auf die Prämie steigen sie auf bis zu 25 Prozent.
- Seit dem 2. Januar 2025 gilt eine Wartefrist von sieben Tagen: Neue RSV-Verträge dürfen erst eine Woche nach der Kreditunterschrift geschlossen werden.
- Das Widerrufsrecht von 14 Tagen gilt für den Kreditvertrag: Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung bleibt ein späterer Widerruf unter Umständen möglich.
- Laufende Verträge sind in der Regel kündbar: Kündigen Sie schriftlich und klären Sie vorher, ob Prämien erstattet werden.
- Alternativen ersetzen den Schutz gezielter: Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung decken die Lebensrisiken besser ab als eine RSV.
FAQ
Kann ich eine mitverkaufte Restschuldversicherung nachträglich kündigen?
Ja, in der Regel können Sie die RSV kündigen. Senden Sie die Kündigung schriftlich an den Versicherer oder die Stelle, die den Vertrag vermittelt hat, und verlangen Sie eine Bestätigung. Lassen Sie sich vorher schriftlich erklären, ob und wie bereits gezahlte Prämien berücksichtigt werden.
Gilt die 14-Tage-Frist, wenn die RSV zusammen mit dem Kredit angeboten wurde?
Die Frist gilt für den Kreditvertrag, den Sie als Verbraucher abgeschlossen haben. Ob die RSV mit vom Widerruf erfasst wird, hängt von der Vertragsgestaltung ab. Steht die Police im Kreditvertrag, erfasst der Widerruf sie in der Regel mit; bei einem eigenen Versicherungsvertrag kündigen Sie getrennt.
Was passiert, wenn ich den Widerruf verpasst habe?
Ist die Widerrufsbelehrung korrekt, bleibt der Kredit nach Ablauf der 14 Tage bestehen. Bei fehlenden Pflichtangaben oder einer fehlerhaften Belehrung kann der Widerruf unter Umständen noch später möglich sein. Lassen Sie die Belehrung dann von einer Verbraucherzentrale oder einer Anwältin prüfen.
Bekomme ich gezahlte Prämien zurück, wenn ich die RSV kündige?
Nicht automatisch. Die Erstattung hängt von den Vertragsbedingungen und vom Zeitpunkt der Kündigung ab. Fragen Sie schriftlich beim Versicherer nach und lassen Sie sich die Berechnung zeigen, bevor Sie die Kündigung abschicken.
Was bringt die siebentägige Wartefrist?
Sie verhindert, dass Sie Kredit und RSV am selben Tag unterschreiben. So haben Sie Zeit, die Vertragsbedingungen in Ruhe zu prüfen. Versicherer und Kreditgeber wollen diese Schutzvorschrift nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands wieder abschaffen.