Sie haben einen Kredit, meist eine Baufinanzierung, und möchten eine Sondertilgung leisten. Eine Sondertilgung ist eine freiwillige Zahlung zusätzlich zu Ihrer monatlichen Rate. Damit sinken Restschuld und Zinskosten, und die Laufzeit des Darlehens verkürzt sich. Aber nicht jeder Vertrag erlaubt eine Sondertilgung. Die Bank muss kein Sondertilgungsrecht einräumen. Steht nichts im Vertrag, haben Sie keinen Anspruch auf eine Sonderzahlung.
Deshalb ist der Kreditvertrag die wichtigste Unterlage. Prüfen Sie ihn zuerst. Danach kümmern Sie sich um die Ankündigung bei Ihrer Bank, die Überweisung mit dem richtigen Verwendungszweck und bei größeren Beträgen um die Prüfung einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung. Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Ausgleichszahlung an die Bank für Zinsen, die sie durch die vorzeitige Rückzahlung verliert. Im Folgenden erfahren Sie, welche Unterlagen Sie für jeden Schritt brauchen, welche Fristen und Kosten wichtig sind und wann eine unabhängige Beratung sinnvoll ist.
Der Kreditvertrag ist die zentrale Unterlage
Der Kreditvertrag ist die wichtigste Unterlage für eine Sondertilgung. Er muss ein Sondertilgungsrecht ausdrücklich vereinbaren. Sonst muss die Bank eine Sonderzahlung nicht annehmen. Prüfen Sie also zuerst den Vertrag, nicht Ihre Kontoauszüge oder das Online-Banking.
Suchen Sie im Vertrag nach den Begriffen „Sondertilgung“, „Sondertilgungsrecht“ oder „außerordentliche Tilgung“. Diese Passagen stehen meist im Abschnitt zu den Zahlungsbedingungen oder in den besonderen Vereinbarungen. Bei Baufinanzierungen sind Sondertilgungen von 5 % des Darlehensbetrags häufig kostenlos vereinbart. Gegen einen Aufschlag bieten manche Anbieter auch höhere Extra-Zahlungen an. Der Vertrag legt außerdem fest, ob es eine Mindesthöhe für eine einzelne Sondertilgung gibt und ob Sie pro Jahr nur einen bestimmten Betrag zahlen dürfen.
Wenn Sie den Vertrag nicht mehr finden, fordern Sie ihn bei Ihrer Bank an; die Bank muss Ihnen die Vertragsunterlagen auf Verlangen herausgeben. Prüfen Sie auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Vertrag gehören; dort stehen oft die Anforderungen an Ankündigungsfristen und den Ablauf der Zahlung. Notieren Sie sich die relevanten Passagen, damit Sie sie bei der Ankündigung parat haben.
Ein häufiger Irrtum: Kreditnehmerinnen verlassen sich auf die mündliche Aussage eines Beraters, dass eine Sondertilgung möglich sei. Maßgeblich ist allein der Vertragstext. Eine mündliche Zusage ersetzt keine vertragliche Regelung. Steht nichts im Vertrag, haben Sie keinen Anspruch. Sie können die Bank fragen, ob sie eine Sondertilgung außerhalb des Vertrags zulässt, aber sie muss nicht zustimmen.
Vorfälligkeitsentschädigung: Wann sie droht und wie Sie sie prüfen
Bei größeren Sondertilgungen oder einer frühzeitigen Ablösung des Kredits kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Das ist eine Ausgleichszahlung für Zinsen, die der Bank durch die vorzeitige Rückzahlung entgehen. Nach § 502 Abs. 1 BGB darf die Bank eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen.
Besonders teuer wird es, wenn die Zinsen seit Vertragsabschluss gesunken sind. Dann muss die Bank das Geld zu niedrigeren Marktzinsen wieder anlegen, und Sie zahlen die Differenz. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Sie bei vorzeitiger Rückzahlung draufzahlen, wenn die Zinsen im Vergleich zum vereinbarten Darlehenszins gesunken sind.
Die geforderte Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht immer angemessen. Die Anbieter berechnen sie nach eigenen Methoden, und die Ergebnisse können stark abweichen. Deshalb sollten Sie die Berechnung unabhängig überprüfen lassen. Einige Verbraucherzentralen bieten diese Prüfung an. Dafür brauchen Sie den Kreditvertrag, die Zinsabrechnung und das Schreiben der Bank mit der Entschädigungsforderung.
Hat die Bank im Darlehensvertrag Fehler gemacht, darf sie unter Umständen keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Das kann etwa bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen der Fall sein. Prüfen Sie den Vertrag deshalb auch auf solche Fehler, bevor Sie eine größere Sondertilgung planen. Eine unabhängige Prüfung kann hier Klarheit schaffen.
Fristen, Ankündigung und Ablauf der Zahlung
Sondertilgungen sind nur zu bestimmten Zeitpunkten möglich. Der Vertrag legt fest, wann Sie zahlen können, zum Beispiel zum Zinszahlungstermin oder zum Jahresende. Planen Sie diese Termine frühzeitig ein. Verpassen Sie den Termin, müssen Sie bis zum nächsten Zeitpunkt warten, den der Vertrag vorsieht.
Die Ankündigung erfolgt schriftlich bei Ihrer Bank. Viele Banken verlangen eine formlose Erklärung, manche stellen ein eigenes Formular bereit. Fragen Sie nach, ob ein Formular erforderlich ist. In der Ankündigung nennen Sie den gewünschten Betrag, den Termin und Ihre Kreditnummer. Bewahren Sie eine Kopie der Ankündigung auf, damit Sie den Nachweis haben.
Für die Überweisung brauchen Sie Ihre Bankverbindung und den Verwendungszweck, den die Bank vorgibt. Oft lautet er „Sondertilgung mit Darlehennummer“. Überweisen Sie den Betrag ohne diesen Verwendungszweck, kann die Bank die Zahlung nicht als Sondertilgung verbuchen oder sie ablehnen.
Vor der Überweisung sollten Sie die aktuelle Restschuld kennen. Sie finden Sie im Jahresabschluss oder in der Zinsabrechnung. Die Bank kann Ihnen den aktuellen Saldo auch auf Anfrage mitteilen. So stellen Sie sicher, dass die Sondertilgung nicht versehentlich den Kredit vollständig ablöst, wenn Sie das nicht möchten.
Wann Beratung oder amtliche Hilfe sinnvoll ist
Bei größeren Sondertilgungen oder einer geplanten Ablösung der Baufinanzierung lohnt sich eine unabhängige Prüfung. Die Verbraucherzentralen bieten Beratung zur Vorfälligkeitsentschädigung an und prüfen, ob die geforderte Summe angemessen ist. Das ist wichtig, weil die Anbieter ein Interesse an hohen Zinserträgen haben und die geforderte Entschädigung nicht immer der gesetzlichen Vorgabe entspricht.
Auch bei Vertragsfragen, etwa wenn unklar ist, ob ein Sondertilgungsrecht besteht oder ob die Bank Fehler im Vertrag gemacht hat, kann eine Beratung helfen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, angebotene Finanzierungsverträge zu prüfen und zu vergleichen, weil Kreditinstitute und Bausparkassen ein Interesse an hohen Zinserträgen und Provisionszahlungen haben.
Für die Beratung brauchen Sie den Kreditvertrag, die Zinsabrechnung, die Jahresabschlüsse und das Schreiben der Bank zur Vorfälligkeitsentschädigung. Legen Sie diese Unterlagen bereit, bevor Sie den Termin vereinbaren. So kann die Beratung direkt beginnen, ohne dass Sie Unterlagen nachreichen müssen.
Kernaussagen
- Prüfen Sie den Kreditvertrag: Ein Sondertilgungsrecht muss dort ausdrücklich vereinbart sein; ohne diese Vereinbarung haben Sie keinen Anspruch auf eine Sonderzahlung.
- Planen Sie den Zahlungstermin frühzeitig: Sondertilgungen sind nur zu bestimmten Zeitpunkten möglich; wer den Termin verpasst, wartet bis zum nächsten.
- Lassen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung unabhängig prüfen: Die Berechnung der Bank ist nicht immer angemessen, und eine Prüfung durch die Verbraucherzentrale kann Geld sparen.
- Überweisen Sie nur mit dem richtigen Verwendungszweck: Sonst verbucht die Bank die Zahlung nicht als Sondertilgung.
- Achten Sie auf Vertragsfehler: Hat die Bank einen Fehler im Darlehensvertrag gemacht, darf sie unter Umständen keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
FAQ
Was ist eine Sondertilgung?
Eine Sondertilgung ist eine freiwillige Zahlung zusätzlich zu Ihrer monatlichen Kreditrate. Sie können selbst entscheiden, ob Sie sie leisten. Durch Sondertilgungen sinken Restschuld und Zinskosten, und die Laufzeit des Darlehens verkürzt sich.
Wie finde ich heraus, ob ich überhaupt sonderdozen darf?
Suchen Sie in Ihrem Kreditvertrag nach dem Begriff „Sondertilgung“ oder „Sondertilgungsrecht“. Steht dort eine Regelung, dürfen Sie sonderzahlen. Wenn Sie den Vertrag nicht mehr haben, fordern Sie ihn bei Ihrer Bank an.
Was passiert, wenn ich ohne Sondertilgungsrecht eine Extra-Zahlung sende?
Die Bank kann die Zahlung ablehnen oder als vorzeitige Rückzahlung behandeln. Im zweiten Fall droht eine Vorfälligkeitsentschädigung. Fragen Sie vor der Zahlung bei Ihrer Bank nach, wie sie mit außerordentlichen Zahlungen umgeht.
Wie kündige ich eine Sondertilgung an?
Sie kündigen die Sondertilgung schriftlich an, per Brief oder über das Online-Portal Ihrer Bank. Nennen Sie den Betrag, den gewünschten Termin und Ihre Kreditnummer. Fragen Sie nach, ob ein eigenes Formular erforderlich ist, und bewahren Sie eine Kopie auf.
Brauche ich einen Berater für die Vorfälligkeitsentschädigung?
Bei größeren Summen oder einer geplanten Ablösung lohnt sich eine unabhängige Prüfung, zum Beispiel durch die Verbraucherzentrale. Sie prüft, ob die geforderte Summe angemessen ist und ob der Vertrag Fehler enthält.
Kann ich eine Sondertilgung auch online überweisen?
Viele Banken bieten die Ankündigung online an. Die Überweisung selbst läuft dann mit dem vorgeschriebenen Verwendungszweck. Prüfen Sie im Vertrag oder in den AGB, ob Ihre Bank das zulässt.