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Welche Schritte helfen, wenn ein Kreditvertrag Fehler enthält

Dieser Ratgeber richtet sich an private Verbraucher in Deutschland, die einen Kreditvertrag unterschrieben haben und darin einen Fehler entdecken. Ein Kreditvertrag ist der Vertrag, in dem eine Bank oder Sparkasse Ihnen Geld leiht und Sie sich zur Rückzahlung mit Zinsen verpflichten. Fehler können an vielen Stellen stecken. Sie finden sich etwa in der Monatsrate, im Zinssatz oder im Effektivzins. Auch Laufzeit, Nettodarlehensbetrag und die Pflichtangaben zum Widerrufsrecht sind mögliche Fehlerquellen.

Die wichtigste Antwort vorweg: Prüfen Sie den Vertrag in Ruhe, sammeln Sie alle Unterlagen und reklamieren Sie den Fehler schriftlich bei der Bank. Die meisten Fehler lassen sich korrigieren, ohne dass der Vertrag unwirksam wird. Nur wenn die Bank nicht reagiert oder der Fehler rechtlich schwerwiegend ist, kommen Widerruf, Schlichtungsstelle oder Anwalt in Betracht. Warten Sie mit der Reklamation nicht zu lange, denn für Widerruf und Rückforderungen gelten Fristen.

Welche Fehler im Kreditvertrag wirklich zählen

Die meisten Tippfehler machen einen Kreditvertrag nicht angreifbar. Entscheidend ist, ob der Fehler Ihre Rechte oder Ihre Zahlungen betrifft. Vier Fehlergruppen sind besonders wichtig.

Erstens: Rechenfehler. Wenn die Monatsrate, der Zinsbetrag oder die Laufzeit nicht zum Angebot passt oder die Summe der Vertragsbestandteile nicht stimmt, reklamieren Sie das sofort schriftlich. Ein Beispiel: Im Angebot steht ein anderer Effektivzins als im Vertrag. Der Effektivzins ist der Gesamtpreis des Kredits in Prozent pro Jahr, inklusive aller Kosten. Eine solche Abweichung verändert Ihre monatliche Belastung und ist kein harmloser Schreibfehler.

Zweitens: Fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben. Banken müssen vor Vertragsschluss bestimmte Angaben machen, etwa den Nettodarlehensbetrag, also die Summe, die tatsächlich ausgezahlt wird, und den effektiven Jahreszins. Fehlt eine dieser Angaben oder ist sie falsch, kann das Folgen für das Widerrufsrecht haben. Die Widerrufsinformation ist der Text im Vertrag, der erklärt, wie und bis wann Sie den Vertrag rückgängig machen können.

Drittens: Unzulässige Gebühren. Manche Verträge enthalten Gebühren, die Gerichte später für unzulässig erklären. Ein aktuelles Beispiel sind die jährlichen Kontoentgelte in der Sparphase von Bausparverträgen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass diese Entgelte unzulässig sind. Verbraucher können verlangen, dass ihnen zu Unrecht berechnete Entgelte erstattet werden. Viele Bausparkassen bestreiten allerdings, dass die Urteile auf ihre Tarife anwendbar sind. Prüfen Sie daher genau, ob Ihr Vertrag betroffen ist.

Viertens: Fehler bei den Vertragsparteien. Wenn Ihr Name, Ihre Anschrift oder die Kontonummer falsch ist, sollte die Bank das korrigieren. Solche Fehler machen den Vertrag selten unwirksam, können aber die Zuordnung von Zahlungen erschweren.

Nicht jeder Fehler hat dieselbe Rechtsfolge. Manche Fehler lassen sich einfach korrigieren, etwa ein Rechenfehler. Andere haben weiterreichende Folgen: Eine fehlende Pflichtangabe kann das Widerrufsrecht verlängern, und eine unzulässige Gebühr kann zurückgefordert werden. Was der Fehler für Sie konkret bedeutet, ist wichtiger als die Frage, ob der Vertrag insgesamt gültig ist.

Fehlerart Beispiel Erste Reaktion
Rechenfehler Monatsrate oder Zins weicht vom Angebot ab Vertrag und Angebot vergleichen, Differenz schriftlich reklamieren
Fehlende Pflichtangabe Effektivzins oder Nettodarlehensbetrag fehlt Widerrufsrecht prüfen, Bank zur Nachlieferung auffordern
Unzulässige Gebühr Kontoentgelt in der Sparphase eines Bausparvertrags Rückzahlung fordern, bei Weigerung Schlichtung oder Anwalt
Falsche Vertragspartei Name, Anschrift oder Kontonummer falsch Bank um Korrektur bitten und Bestätigung verlangen

Fehler prüfen, dokumentieren, schriftlich reklamieren

Der erste Schritt ist ein sorgfältiger Vergleich. Legen Sie den Kreditvertrag neben das Angebot, die E-Mails, die Europäische Standardinformationen und Ihre eigenen Notizen. Das gesetzlich vorgegebene Informationsblatt heißt Europäische Standardinformationen. Die Bank muss es vor Vertragsschluss aushändigen. Prüfen Sie Beträge, Zinsen, Laufzeit, Raten und alle Gebühren Zeile für Zeile.

Dokumentieren Sie alles. Bewahren Sie den Vertrag, das Angebot, den Schriftverkehr und Zahlungsbelege an einem Ort auf. Notieren Sie, wann Sie den Fehler entdeckt haben und welche Stelle im Vertrag betroffen ist. Diese Unterlagen brauchen Sie, wenn die Bank den Fehler bestreitet oder Sie später eine Schlichtungsstelle einschalten.

Reklamieren Sie den Fehler schriftlich. Ein Anruf reicht nicht, weil Sie später keinen Nachweis haben. Beschreiben Sie den Fehler konkret, nennen Sie die Vertragsnummer und fordern Sie eine Korrektur oder Erstattung. Formulieren Sie das Schreiben so, dass die Bank den Fehler ohne Rückfragen versteht. Nennen Sie das Datum des Vertragsschlusses, die fehlerhafte Stelle und die korrekte Angabe, falls Sie sie kennen. Setzen Sie eine angemessene Frist und bitten Sie um eine schriftliche Antwort. Verschicken Sie das Schreiben per Einschreiben oder mit Sendungsnachweis, damit Sie belegen können, dass die Bank es erhalten hat. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf, falls die Bank später behauptet, Ihr Schreiben nie bekommen zu haben.

Führt der Fehler dazu, dass die Bank einen falschen Betrag abbucht, gelten die Regeln für nicht autorisierte Zahlungen: Die Bank muss den Betrag erstatten, sofern sie keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Fordern Sie die Erstattung schriftlich und nennen Sie die betroffene Abbuchung. Lehnt die Bank ab, verlangen Sie eine schriftliche Begründung.

Widerruf, Schlichtung und Anwalt als nächste Schritte

Wenn die Bank den Fehler nicht korrigiert oder bestreitet, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Die Reihenfolge hängt davon ab, wie schwerwiegend der Fehler ist.

Bei Krediten an private Verbraucher, den sogenannten Verbraucherdarlehen, ist das Widerrufsrecht das wichtigste Instrument. Sie können den Vertrag in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen. Fehlt die Widerrufsinformation oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist. Ein Widerruf beendet den Vertrag rückwirkend. Sie müssen den ausgezahlten Kreditbetrag samt Zinsen zurückzahlen. Prüfen Sie vorher, ob Sie das finanziell stemmen können.

Bei schwerwiegenden Fehlern, etwa wenn der Vertrag nicht dem entspricht, was Sie vereinbart haben, kann eine Anfechtung in Betracht kommen. Bei einer Anfechtung erklären Sie der Bank, dass Sie den Vertrag von Anfang an nicht gegen sich gelten lassen. Ob eine Anfechtung sinnvoll ist, sollte ein Anwalt prüfen. Das gilt auch, wenn die Bank eine Erstattung verweigert und Sie klagen wollen.

Bevor Sie klagen, lohnt sich der Gang zur Schlichtungsstelle. Die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank und der Ombudsmann der privaten Banken vermitteln zwischen Ihnen und der Bank. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos. Voraussetzung ist, dass Sie die Bank bereits schriftlich reklamiert haben und sie nicht oder nicht zufriedenstellend reagiert hat.

Unterstützung bekommen Sie bei den Verbraucherzentralen. Sie beraten bei Kreditverträgen, prüfen Verträge und helfen, Schreiben zu formulieren. Wenn es zum Rechtsstreit kommt, kann ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einschätzen, ob sich eine Klage lohnt. Wenn Ihr Einkommen gering ist, können Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Er übernimmt die Kosten für eine erste anwaltliche Beratung. Bei einem Gerichtsverfahren kann Prozesskostenhilfe die Kosten übernehmen.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe sind vor allem dann sinnvoll, wenn Sie sich eine Klage nicht leisten können oder die Rechtslage unklar ist. Eine Strafanzeige ist nur dann der richtige Weg, wenn der Fehler auf Betrug zurückgeht, etwa wenn jemand in Ihrem Namen einen Kredit abgeschlossen hat. In diesem Fall sollten Sie zusätzlich Ihr Konto prüfen und die Bank sofort informieren.

FAQ

Welche Fehler im Kreditvertrag sind rechtlich relevant?

Relevant sind vor allem Rechenfehler, fehlende oder falsche Pflichtangaben, unzulässige Gebühren und Fehler bei den Vertragsparteien. Ein einfacher Tippfehler bei der Anschrift macht den Vertrag in der Regel nicht unwirksam, sollte aber trotzdem korrigiert werden. Entscheidend ist, ob der Fehler Ihre Zahlungen oder Ihre Rechte beeinflusst.

Kann ich den Kreditvertrag wegen eines Fehlers widerrufen?

Bei Verbraucherdarlehen besteht in der Regel ein gesetzliches Widerrufsrecht. Fehlt die Widerrufsinformation oder ist sie fehlerhaft, kann sich die Frist verlängern. Ein Widerruf beendet den Vertrag; Sie müssen den ausgezahlten Kreditbetrag samt Zinsen zurückzahlen.

Was kostet die Schlichtungsstelle?

Die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank und der Ombudsmann der privaten Banken sind für Verbraucher kostenlos. Voraussetzung ist, dass Sie die Bank zuerst schriftlich reklamiert haben und diese nicht oder nicht zufriedenstellend reagiert hat. Das Verfahren kann einige Monate dauern.

Muss ich die Raten weiterzahlen, solange der Fehler nicht geklärt ist?

Ja, in der Regel müssen Sie die Raten weiterzahlen. Der Vertrag bleibt wirksam, bis er korrigiert, widerrufen oder angefochten ist. Wenn Sie eigenmächtig die Zahlungen stoppen, riskieren Sie eine Kündigung und negative Einträge bei Auskunfteien.

Wie lange kann ich unzulässige Gebühren zurückfordern?

Ansprüche auf Rückzahlung verjähren in der Regel nach drei Jahren. Prüfen Sie daher, ob die Frist für Ihren Vertrag noch läuft. Beim Beispiel der Bauspar-Entgelte lohnt sich eine genaue Prüfung, weil viele Bausparkassen bestreiten, dass die Urteile auf ihre Tarife anwendbar sind.

Kernaussagen

  • Schriftlich reklamieren: Reklamieren Sie den Fehler immer schriftlich und mit Sendungsnachweis, damit Sie später einen Beleg haben.
  • Unterlagen sammeln: Bewahren Sie Vertrag, Angebot, Schriftverkehr und Zahlungsbelege auf; sie sind die Grundlage für jede weitere Forderung.
  • Widerrufsfrist prüfen: Bei Verbraucherdarlehen gilt in der Regel eine gesetzliche Widerrufsfrist, die sich bei fehlender oder fehlerhafter Widerrufsinformation verlängern kann.
  • Schlichtung nutzen: Die Schlichtungsstelle ist kostenlos und kann helfen, bevor Sie einen Anwalt einschalten.
  • Raten nicht stoppen: Zahlen Sie die Raten weiter, bis der Vertrag korrigiert, widerrufen oder angefochten ist; sonst riskieren Sie Kündigung und negative Einträge.

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