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Welche Schritte helfen, wenn mehrere Gläubiger gleichzeitig mahnen

Wenn Sie in Deutschland als privater Verbraucher gleichzeitig mehrere Mahnungen oder Inkassoschreiben bekommen, wissen Sie oft nicht, womit Sie anfangen sollen. Eine Mahnung ist die Aufforderung eines Gläubigers, eine offene Rechnung zu bezahlen. Gläubiger ist, wem Sie Geld schulden, zum Beispiel ein Stromanbieter, Mobilfunkanbieter, Onlinehändler oder Vermieter. Mehrere Schreiben erwecken den Eindruck, Sie müssten alles sofort bezahlen. Das stimmt nicht.

Bevor Sie etwas zahlen, brauchen Sie eine Übersicht über alle Schulden. Wer zuerst eine vollständige Liste erstellt, kann entscheiden, welche Forderung berechtigt ist, welche sich in Raten zahlen lässt und wo Sie Hilfe brauchen. Wer aus Panik einzelne Beträge überweist oder Mahnungen ignoriert, riskiert, zu viel zu zahlen oder ein gerichtliches Verfahren auszulösen.

Die Reihenfolge ist immer dieselbe: Übersicht erstellen, jede Forderung prüfen, nur berechtigte Beträge zahlen, bei Bedarf Beratung suchen.

Zuerst eine vollständige Schuldenübersicht erstellen

Bevor Sie mit einem Gläubiger verhandeln, müssen Sie wissen, wem Sie etwas schulden. Die vollständige Schuldenübersicht ist die Grundlage für jede weitere Entscheidung. Ohne sie können Sie keine Ratenzahlung vereinbaren und keine Verbraucherinsolvenz vorbereiten. Die Verbraucherinsolvenz ist das gesetzliche Verfahren, mit dem Privatpersonen ihre Schulden bereinigen und nach drei Jahren eine Restschuldbefreiung erreichen können. Die Übersicht können Sie selbst anlegen, auf Papier oder in einer Tabellenvorlage.

Sammeln Sie alle Unterlagen, die Sie zu den Forderungen haben: Rechnungen, Verträge, Mahnungen, Inkassoschreiben und Kontoauszüge. Tragen Sie für jede Forderung die folgenden Angaben ein:

Angabe Warum sie wichtig ist
Name des Gläubigers Sie sehen, wer welche Forderung stellt und ob sich Schreiben überschneiden.
Höhe der Forderung Sie erkennen, welche Schulden am dringendsten sind und was Sie sich leisten können.
Aktenzeichen oder Rechnungsnummer Sie können in jedem Briefwechsel eindeutig auf die richtige Forderung Bezug nehmen.
Bearbeitungsstand Sie sehen, ob es sich um eine erste Mahnung, ein Inkassoschreiben oder bereits einen gerichtlichen Titel handelt.

Achten Sie besonders auf den Bearbeitungsstand. Eine erste Mahnung vom ursprünglichen Gläubiger klären Sie oft mit einem Anruf oder einer kurzen Nachricht. Ein Inkassoschreiben bedeutet, dass der Gläubiger die Forderung an ein Inkassounternehmen abgegeben hat. Inkassounternehmen treiben offene Forderungen für Gläubiger ein. Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist ein Schreiben vom Amtsgericht und der erste Schritt eines gerichtlichen Verfahrens. Diese Unterscheidung zeigt, wie dringend Sie reagieren müssen.

Ob gegen Sie bereits vollstreckt wird, können Sie im gemeinsamen Vollstreckungsportal von Bund und Ländern abfragen. Dafür brauchen Sie einen Identitätsnachweis. Die Abfrage zeigt laufende Vollstreckungsverfahren und die betreibenden Gläubiger. So ergänzen Sie Ihre Übersicht um Verfahren, von denen Sie vielleicht noch nichts wissen.

Wenn die Übersicht vollständig ist, sortieren Sie die Forderungen nach Dringlichkeit: zuerst mit gerichtlichem Titel, dann Inkassoforderungen, dann offene Rechnungen beim ursprünglichen Gläubiger. So sehen Sie, wo Sie sofort handeln müssen und wo Sie noch Zeit haben. Die Liste zeigt auch doppelte Forderungen: Manchmal mahnen der ursprüngliche Gläubiger und ein Inkassounternehmen dieselbe Forderung gleichzeitig. Zahlen Sie dann nur einmal.

Jede Mahnung einzeln prüfen, bevor Sie zahlen

Nicht jede Zahlungsaufforderung ist berechtigt. Unseriöse Inkassobüros verschicken Schreiben, um Verbraucher zu verunsichern. Häufig geht es um angebliche Gewinnspielschulden oder Erotikdienste, die Sie nie genutzt haben. Diese Forderungen sind erfunden. Sie können solche Schreiben ignorieren und auf keinen Fall bezahlen.

Achten Sie auf die Fristen in den Schreiben. Wenn Sie nicht zahlen können, antworten Sie trotzdem vor Ablauf der Frist, auch nur mit der Mitteilung, dass Sie die Forderung prüfen. So verhindern Sie, dass der Gläubiger sofort zum nächsten Schritt übergeht.

Können Sie ein Inkassoschreiben nicht einordnen, prüfen Sie zwei Dinge. Erstens: Ist die Forderung berechtigt? Vergleichen Sie den Betrag mit Ihren Unterlagen und prüfen Sie, ob Sie bei dem genannten Unternehmen jemals etwas bestellt oder beauftragt haben. Zweitens: Ist der Absender behördlich registriert? Im Rechtsdienstleistungsregister sehen Sie, ob das Unternehmen überhaupt Geld eintreiben darf. Nur registrierte Unternehmen dürfen das.

Wenn das Unternehmen registriert ist, das Schreiben aber trotzdem betrügerisch wirkt, könnte der Briefkopf gefälscht sein. Rufen Sie dann nicht die Nummer aus dem Brief an, sondern die Nummer aus dem Rechtsdienstleistungsregister. So sprechen Sie mit dem echten Unternehmen und nicht mit Betrügern.

Auch bei berechtigten Forderungen gilt: Zahlen Sie nicht mehr als nötig. Prüfen Sie, ob der geforderte Betrag mit dem ursprünglichen Rechnungsbetrag übereinstimmt und ob Zinsen und Gebühren nachvollziehbar sind. Wenn Sie unsicher sind, fordern Sie vom Inkassounternehmen eine Aufstellung an: aus welcher Rechnung die Forderung stammt, welche Zinsen und Kosten dazugekommen sind und wie sich der Gesamtbetrag zusammensetzt. Ein seriöses Unternehmen kann diese Aufstellung liefern. Bleibt sie aus, ist das ein weiteres Zeichen, dass die Forderung nicht in Ordnung ist. Bewahren Sie zu jedem Schreiben eine Kopie auf und notieren Sie, wann Sie was geschrieben oder bezahlt haben. Diese Belege brauchen Sie, wenn später Unklarheiten entstehen.

Ratenzahlung vereinbaren, ohne zu viel zu zahlen

Wenn Sie mehrere Schulden haben, aber nicht genug Geld, um alles auf einmal zu zahlen, ist eine Ratenzahlung oft der praktische Weg. Schlagen Sie dem Gläubiger oder dem Inkassounternehmen einen konkreten monatlichen Betrag vor, den Sie sicher aufbringen können. Ein Vorschlag ist besser als Schweigen, weil er zeigt, dass Sie die Schuld anerkennen und zahlen wollen.

Bei Ratenzahlungen mit einem Inkassounternehmen sollten Sie die Zusatzkosten beachten. Diese Kosten fallen nicht automatisch an. Sie zahlen sie nur, wenn Sie der Ratenzahlung zustimmen, und das Gesetz begrenzt ihre Höhe. Ein Beispiel: Bei 500 Euro Schulden und fünf monatlichen Raten von je 100 Euro darf das Inkassounternehmen insgesamt

Balkendiagramm, das einen Schuldenbetrag von 500 Euro den maximalen Zusatzkosten von 41,16 Euro gegenüberstellt; die Gesamtbelastung liegt bei 541,16 Euro. 41,16 Euro Zusatzkosten berechnen. Was darüber hinausgeht, müssen Sie nicht ohne Weiteres zahlen. Die Verbraucherzentrale erklärt die Regeln für Ratenzahlungen und rät, nicht mehr zu zahlen als nötig.

Bevor Sie einem Ratenplan zustimmen, rechnen Sie nach, was Sie sich leisten können. Berücksichtigen Sie Miete, Strom, Lebensmittel und andere feste Ausgaben. Ein Ratenplan, den Sie nach zwei Monaten abbrechen, verschlechtert Ihre Position, weil der Gläubiger dann die gesamte Restschuld sofort verlangen kann. Besser ist ein niedrigerer Betrag, den Sie dauerhaft zahlen können.

Wenn mehrere Gläubiger gleichzeitig eine Ratenzahlung verlangen, verteilen Sie das verfügbare Geld nach der Priorität aus Ihrer Schuldenübersicht: zuerst die Forderungen mit gerichtlichem Titel, dann die übrigen. Halten Sie jeden Ratenplan schriftlich fest, damit später klar ist, was vereinbart wurde.

Wann Sie sich Hilfe holen sollten

Sie müssen den Weg durch die Schulden nicht allein gehen. Eine Schuldnerberatung hilft, wenn die Übersicht zu unübersichtlich wird, wenn Sie Fristen nicht mehr überblicken oder wenn Sie nicht wissen, welche Forderung berechtigt ist. Auch bei einem gerichtlichen Mahnbescheid oder einer drohenden Lohnpfändung ist professionelle Hilfe der richtige Schritt.

Schuldnerberatung gibt es bei vielen Stellen: bei der Caritas, der Diakonie, der Arbeiterwohlfahrt, bei kommunalen Beratungsstellen und bei vielen Verbraucherzentralen. Viele Träger bieten die Beratung kostenlos an, manche erheben einen kleinen Beitrag. Fragen Sie vor dem ersten Termin nach den Kosten. Die Beraterinnen und Berater arbeiten auf Ihrer Seite, die Beratung ist vertraulich und wertet Sie nicht ab.

Zum ersten Termin bringen Sie alle Unterlagen mit: die Schuldenübersicht, Mahnungen, Inkassoschreiben, Verträge und Kontoauszüge. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto konkreter kann die Beratung helfen.

Eine Verbraucherinsolvenz sollten Sie nur mit fachlicher Begleitung vorbereiten. Die Schuldnerberatung prüft, ob das Verfahren für Sie sinnvoll ist, und begleitet Sie durch die Anträge. Ohne vollständige Schuldenübersicht ist dieser Schritt nicht möglich. Deshalb ist die Übersicht aus dem ersten Abschnitt so wichtig.

Suchen Sie die Beratung auf, sobald Sie merken, dass Sie Raten nicht mehr zuverlässig zahlen können oder dass Mahnungen zu gerichtlichen Schritten führen. Warten Sie nicht, bis der Gerichtsvollzieher klingelt. Eine frühzeitige Beratung verhindert, dass sich Kosten und Zinsen weiter auftürmen.

FAQ

Muss ich jede Mahnung sofort bezahlen?

Nein. Eine Mahnung ist eine Zahlungsaufforderung. Sie ist noch kein gerichtlicher Titel. Prüfen Sie zuerst, ob der Betrag stimmt, ob die Forderung berechtigt ist und ob der Absender seriös ist. Erst danach entscheiden Sie, ob und wie Sie zahlen. Wer sofort zahlt, riskiert, mehr zu zahlen als nötig.

Was tun, wenn ein Inkassobüro eine Forderung verlangt, die ich nicht kenne?

Prüfen Sie zuerst, ob die Forderung berechtigt ist, und sehen Sie im Rechtsdienstleistungsregister nach, ob das Unternehmen registriert ist. Wenn die Forderung erfunden ist, etwa wegen eines angeblichen Gewinnspiels, können Sie das Schreiben ignorieren und auf keinen Fall bezahlen. Wirkt der Briefkopf gefälscht, rufen Sie nicht die Nummer aus dem Brief an, sondern die Nummer aus dem Register.

Was passiert, wenn ich Mahnungen ignoriere?

Wenn Sie auf Mahnungen nicht reagieren, kann der Gläubiger beim Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen. Gegen den Mahnbescheid können Sie innerhalb der im Schreiben genannten Frist Widerspruch einlegen. Wenn Sie auch das ignorieren, kann ein Vollstreckungsbescheid folgen. Damit kann der Gläubiger die Forderung zwangsweise durchsetzen, etwa durch eine Lohnpfändung. Reagieren Sie deshalb auf jede Mahnung, auch wenn Sie nur mitteilen, dass Sie nicht zahlen können.

Darf ich mehrere Gläubiger in Raten abzahlen?

Ja. Ratenzahlung ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Gläubiger. Sie können jedem Gläubiger einen Ratenplan vorschlagen. Achten Sie aber darauf, dass Zusatzkosten, etwa bei Inkassounternehmen, gesetzlich begrenzt sind und nur mit Ihrer Zustimmung anfallen. Halten Sie jede Vereinbarung schriftlich fest.

Kostet eine Schuldnerberatung etwas?

Bei vielen Trägern wie Caritas, Diakonie oder kommunalen Beratungsstellen ist die Beratung kostenlos oder mit einem kleinen Eigenanteil verbunden. Die Beratung hilft Ihnen, die Übersicht zu behalten und zu entscheiden, ob eine Verbraucherinsolvenz sinnvoll ist.

Kernaussagen

  • Erstellen Sie zuerst eine vollständige Schuldenübersicht: Listen Sie jeden Gläubiger, die Forderungshöhe, das Aktenzeichen und den Bearbeitungsstand auf. Ohne diese Übersicht können Sie weder Ratenzahlungen verhandeln noch eine Verbraucherinsolvenz vorbereiten.
  • Prüfen Sie jede Mahnung einzeln, bevor Sie zahlen: Unseriöse Inkassobüros verschicken erfundene Forderungen, etwa zu Gewinnspielen. Ob ein Unternehmen Geld eintreiben darf, sehen Sie im Rechtsdienstleistungsregister.
  • Zahlen Sie nie mehr, als Sie müssen: Bei Ratenzahlungen mit Inkassounternehmen fallen Zusatzkosten nur mit Ihrer Zustimmung an, und das Gesetz begrenzt ihre Höhe. Bei 500 Euro Schulden in fünf Raten sind das höchstens 41,16 Euro.
  • Reagieren Sie auf jede Mahnung, auch mit einer kurzen Nachricht: Wer schweigt, riskiert einen gerichtlichen Mahnbescheid und später eine Lohnpfändung.
  • Suchen Sie frühzeitig eine Schuldnerberatung auf: Sie hilft bei unübersichtlichen Schulden, gerichtlichen Schritten und der Frage, ob eine Verbraucherinsolvenz der richtige Weg ist.

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