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Welche Unterlagen wichtig sind, wenn ein Kredit abgelehnt wird

Wenn Ihre Bank Ihren Kreditantrag abgelehnt hat, klären Sie zuerst, woran es lag und wie es weitergeht. Dafür müssen Sie die richtigen Unterlagen anfordern, prüfen und für den nächsten Antrag bereithalten.

Eine Bank prüft vor jeder Kreditvergabe, ob Sie den Kredit voraussichtlich zurückzahlen können. Dazu bewertet sie Ihr Einkommen, Ihre laufenden Verpflichtungen und Ihre Bonität. Bonität bedeutet Zahlungsfähigkeit, also wie zuverlässig Sie Rechnungen und Kredite in der Vergangenheit beglichen haben. Ein Teil dieser Bewertung stützt sich auf Daten von Auskunfteien wie der SCHUFA, einem privatwirtschaftlichen Unternehmen, das Informationen zur Zahlungsfähigkeit von Verbrauchern sammelt und an Vertragspartner weitergibt.

Nach einer Ablehnung klären Sie zuerst den Ablehnungsgrund. Dafür brauchen Sie das Ablehnungsschreiben der Bank, Ihre Einkommensnachweise und eine Selbstauskunft der SCHUFA, also eine Übersicht über die dort gespeicherten Daten zu Ihrer Person. Mit diesen Papieren sehen Sie, ob die Absage an Ihrer finanziellen Lage, an fehlerhaften Daten oder an formalen Mängeln lag. Erst dann können Sie entscheiden, ob ein neuer Antrag sinnvoll ist.

Zuerst den Ablehnungsgrund klären

Bevor Sie einen neuen Antrag stellen, fordern Sie von der Bank eine Begründung an. Nach § 505a des Bürgerlichen Gesetzbuchs muss die Bank Ihnen auf Verlangen mitteilen, warum sie den Kredit abgelehnt hat. Beruht die Entscheidung auf einem Scorewert, also einer statistischen Einschätzung Ihrer Zahlungsfähigkeit, muss Ihnen die Bank die wesentlichen Gründe dafür nennen. Die Bank muss außerdem angeben, welche Auskunftei die Daten geliefert hat. So wissen Sie, bei wem Sie eine Selbstauskunft anfordern müssen.

Die Ablehnung hat meist einen von drei Gründen: finanzielle Gründe, etwa ein zu geringes Einkommen oder hohe laufende Belastungen, bonitätsbezogene Gründe wie negative Einträge bei der SCHUFA oder formale Gründe zum Beispiel fehlende oder unvollständige Unterlagen. Auch ein befristeter Arbeitsvertrag, eine kurze Betriebszugehörigkeit oder ein hohes Lebensalter können die Entscheidung beeinflussen.

Die Begründung der Bank ist nicht immer vollständig. Manche Banken nennen nur den Scorewert und verweisen auf die Auskunftei. Fordern Sie bei der genannten Stelle die Selbstauskunft an und vergleichen Sie die gespeicherten Daten mit Ihrer eigenen Lage. Nennt die Bank formale Mängel wie fehlende Unterlagen, reichen Sie die fehlenden Papiere nach oder stellen Sie den Antrag mit vollständigen Angaben erneut.

Das Ablehnungsschreiben ist das erste Dokument, das Sie aufbewahren sollten. Notieren Sie sich das Datum, die Antragsnummer und die genannte Begründung. Diese Angaben brauchen Sie für Nachfragen bei der Bank, für die Korrektur Ihrer Daten oder für einen neuen Antrag bei einer anderen Bank. Ohne die genaue Begründung bleibt unklar, ob ein neuer Antrag unter denselben Bedingungen erneut scheitert. Wer den Grund nicht kennt, wiederholt im schlimmsten Fall denselben Fehler und sammelt weitere Ablehnungen.

Diese Unterlagen brauchen Sie nach der Ablehnung

Nach der Ablehnung brauchen Sie zwei Arten von Unterlagen: angeforderte Auskünfte und selbst zusammengestellte Nachweise über Ihre finanzielle Lage. Die Übersicht zeigt, welches Dokument wofür dient.

Dokument Was es zeigt Wofür Sie es brauchen
Ablehnungsschreiben der Bank Begründung, Antragsnummer, Datum Ausgangspunkt für Nachfragen und neue Anträge
SCHUFA-Selbstauskunft Gespeicherte Daten zu Ihrer Zahlungsfähigkeit Prüfung auf falsche oder veraltete Einträge
Gehaltsabrechnungen und Arbeitsvertrag Höhe und Stabilität Ihres Einkommens Beleg, dass Sie die Raten tragen können
Kontoauszüge der vergangenen Monate Einnahmen, Ausgaben, regelmäßige Belastungen Nachweis Ihrer Liquidität
Nachweise laufender Verpflichtungen Bestehende Kredite, Unterhaltszahlungen Realistische Einschätzung Ihrer freien Rate
Belege zu Sicherheiten Sparguthaben, Immobilien, Lebensversicherungen Bessere Konditionen oder Ermöglichung der Zusage
Bei Selbstständigkeit: Steuerbescheide und betriebswirtschaftliche Auswertungen Tatsächliche Ertragslage Nachweis stabiler Einkünfte

Die Einkommensnachweise bilden den Kern jedes Kreditantrags. Angestellte reichen in der Regel die letzten Gehaltsabrechnungen und den Arbeitsvertrag ein. Selbstständige brauchen stattdessen die letzten Steuerbescheide und betriebswirtschaftliche Auswertungen, weil die Bank die Ertragslage über einen längeren Zeitraum prüft.

Anhand der Kontoauszüge der vergangenen Monate erkennt die Bank, ob nach Abzug aller Fixkosten genug Spielraum für eine neue Rate bleibt. Wenn die Ablehnung auf zu geringer Liquidität beruhte, sehen Sie anhand dieser Auszüge selbst, wo Sie Ausgaben reduzieren können. Nachweise über bestehende Kredite und Unterhaltszahlungen gehören dazu, weil die Bank Ihre freie Rate berechnet, die nach allen laufenden Verpflichtungen übrig bleibt.

Die SCHUFA-Selbstauskunft ist das wichtigste Dokument, das Sie anfordern müssen. Darin sehen Sie, welche Einträge zu Ihrer Person gespeichert sind. Die gesetzliche Selbstauskunft nach der Datenschutz-Grundverordnung ist einmal im Jahr kostenlos.

Ordnen Sie alle Unterlagen in einem Ordner oder einer digitalen Ablage. Sie brauchen sie für den nächsten Antrag, für den Schriftwechsel mit der SCHUFA und für ein mögliches Beratungsgespräch.

SCHUFA-Daten prüfen und Fehler korrigieren

Die SCHUFA erhebt die Daten in der Regel nicht selbst, sondern bekommt sie von Banken, Mobilfunkanbietern und anderen Vertragspartnern. Deshalb können dort Einträge stehen, die nicht zu Ihrer aktuellen Lage passen: eine bereits bezahlte Forderung, ein falscher Betrag oder ein veralteter Eintrag.

Fordern Sie nach der Ablehnung eine Selbstauskunft an. Sie zeigt alle gespeicherten Daten, die Herkunft der Einträge und die Empfänger Ihrer Daten. Prüfen Sie jeden Eintrag einzeln. Stimmen Name und Anschrift? Ist die Forderung wirklich Ihre? Ist der Betrag korrekt? Ist der Eintrag noch aktuell? In der Selbstauskunft finden Sie verschiedene Arten von Einträgen: bestehende Kreditverträge, Girokonten und Mobilfunkverträge. Dazu kommen Inkassoforderungen und Anfragen von Banken. Ein Kredit, der vor Jahren abbezahlt wurde, darf nicht mehr als offene Forderung geführt werden. Eine Anfrage, die Sie nie gestellt haben, deutet auf einen Datenfehler oder im schlimmsten Fall auf Identitätsmissbrauch hin.

Falsche oder veraltete Einträge können Sie bestreiten. Wenden Sie sich schriftlich an die SCHUFA und benennen Sie den fehlerhaften Eintrag. Legen Sie Belege bei, etwa eine Zahlungsbestätigung oder einen Kontoauszug. Die Auskunftei muss Ihre Angaben prüfen und Sie über das Ergebnis informieren. Nach der Datenschutz-Grundverordnung muss sie auf Ihre Anfrage innerhalb eines Monats reagieren.

Ein korrigierter Eintrag verbessert nicht automatisch Ihre Bonität, weil die Bank immer Ihre gesamte finanzielle Lage bewertet. Aber ein bereinigter Datenbestand nimmt eine falsche Belastung aus der Bewertung heraus. Wer fehlerhafte Einträge ignoriert, trägt sie in jeden neuen Antrag, und solange die Daten nicht korrigiert sind, kann die nächste Bank dieselbe Ablehnung aussprechen.

Was Sie vor dem nächsten Antrag ändern können

Ein neuer Antrag lohnt sich nur, wenn sich etwas geändert hat. Ein unveränderter Antrag führt bei derselben Bank in der Regel zur zweiten Ablehnung. Stellen Sie einen neuen Antrag erst, wenn Sie eine konkrete Änderung benennen können: ein höheres Einkommen, eine abbezahlte Kreditkarte, ein Bürge oder mehr Eigenkapital.

Verbessern Sie zuerst Ihre Bonität: Zahlen Sie bestehende Kredite oder Kreditkarten ab. Reduzieren Sie laufende Belastungen und vermeiden Sie neue Verpflichtungen. Auch ein höheres Eigenkapital ändert die Bewertung, weil die Bank dann weniger Risiko trägt.

Passen Sie den Kreditwunsch an Ihre finanzielle Realität an. Ein kleinerer Betrag, eine längere Laufzeit oder eine höhere Anzahlung erhöhen die Chance auf eine Zusage. Reicht Ihr Einkommen für die gewünschte Rate nicht, nennen Sie der Bank einen Betrag, der zu Ihrem Budget passt.

Ein Bürge kann helfen, wenn Ihr eigenes Einkommen nicht ausreicht. Die Bank prüft dann auch die Bonität der bürgenden Person. Die Bürgschaft ist eine ernste Verpflichtung: Im Zweifel muss die bürgende Person für die Raten einstehen.

Warten Sie zwischen zwei Anträgen. Jede Kreditanfrage wird bei der SCHUFA gespeichert. Mehrere Anfragen in kurzer Zeit können den Eindruck erwecken, Sie seien dringend auf Geld angewiesen, und die Bewertung weiter belasten.

Wenn keine Bank Ihnen einen Kredit gewährt, prüfen Sie Alternativen. Unterstützung durch Familie oder Freunde ist oft der einfachste Weg. Peer-to-Peer-Plattformen vermitteln Kredite zwischen Privatpersonen, verlangen aber häufig höhere Zinsen als Banken. Auslandskredite sind riskant: Kosten, Laufzeiten und Rechtsweg unterscheiden sich von deutschen Angeboten. Prüfen Sie die Anbieter genau, bevor Sie sich darauf einlassen.

Wenn Ihr Einkommen die laufenden Kosten nicht deckt oder mehrere offene Forderungen bestehen, ist ein Kredit nicht die richtige Lösung. In dieser Situation hilft eine Schuldnerberatung. Sie prüft Ihre Einnahmen und Ausgaben und klärt, ob eine Einigung mit Gläubigern möglich ist. Sie begleitet Sie zudem bei der Entschuldung. Die Beratungsstellen der Kommunen sind meist kostenlos, die Verbraucherzentralen verlangen einen geringen Eigenanteil.

Kernaussagen

  • Ablehnungsgrund zuerst klären: Fordern Sie von der Bank eine schriftliche Begründung an, bevor Sie einen neuen Antrag stellen. Ohne diese Angaben wissen Sie nicht, ob der nächste Versuch erneut scheitert.
  • SCHUFA-Selbstauskunft anfordern: Die einmal im Jahr kostenlose Selbstauskunft zeigt, welche Daten gespeichert sind. Falsche oder veraltete Einträge bestreiten Sie schriftlich mit Belegen.
  • Einkommensnachweise und Kontoauszüge bereithalten: Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag und Kontoauszüge belegen, dass Sie die Rate tragen können. Selbstständige brauchen Steuerbescheide und betriebswirtschaftliche Auswertungen.
  • Kreditwunsch anpassen statt wiederholen: Ein neuer Antrag lohnt nur bei veränderten Bedingungen: kleinerer Betrag, längere Laufzeit, mehr Eigenkapital oder ein Bürge.
  • Zwischen Anträgen warten: Jede Kreditanfrage wird gespeichert. Mehrere Ablehnungen in kurzer Zeit verschlechtern die Ausgangslage für den nächsten Antrag.

FAQ

Muss mir die Bank den Ablehnungsgrund nennen?

Ja, auf Verlangen muss die Bank Ihnen mitteilen, warum der Kredit abgelehnt wurde. Beruht die Entscheidung auf einem Scorewert, muss sie Ihnen die wesentlichen Gründe dafür nennen. Die Bank muss außerdem angeben, welche Auskunftei Daten geliefert hat.

Was kostet die SCHUFA-Selbstauskunft?

Die gesetzliche Selbstauskunft nach der Datenschutz-Grundverordnung ist einmal im Jahr kostenlos. Für weitere Auskünfte kann die SCHUFA ein Entgelt verlangen, dessen Höhe vom jeweiligen Produkt abhängt.

Wie lange dauert die Korrektur eines falschen Eintrags?

Die Auskunftei muss auf Ihre Anfrage innerhalb eines Monats reagieren. Wie schnell ein fehlerhafter Eintrag tatsächlich korrigiert wird, hängt vom Einzelfall ab. Legen Sie Belege bei, dann kann die Prüfung zügig abgeschlossen werden.

Soll ich sofort einen neuen Antrag stellen?

Nein. Erst wenn sich Ihre finanzielle Lage oder der Kreditwunsch geändert hat, lohnt sich ein neuer Antrag. Jede Anfrage wird gespeichert, und mehrere Ablehnungen in kurzer Zeit können die Bonitätsbewertung weiter belasten.

Was kann ich tun, wenn keine Bank den Kredit gewährt?

Prüfen Sie Unterstützung durch Familie oder Freunde oder lassen Sie sich bei einer Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatung beraten. Auslandskredite und Peer-to-Peer-Kredite sind möglich, aber mit höheren Kosten und Risiken verbunden; prüfen Sie die Anbieter genau.

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