Zum Inhalt springen
kreditzentrale.com

Welche Kosten und Fristen zählen, wenn die Bank weitere Unterlagen verlangt

Sie haben einen Kredit beantragt, und die Bank meldet sich mit der Bitte um weitere Unterlagen. Das ist ein normaler Schritt im Kreditvergabeprozess: Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Kreditwürdigkeit zu prüfen, bevor sie Ihnen Geld leiht. Dafür braucht sie Nachweise über Ihre Einkünfte, Ihre Ausgaben und Ihre bestehenden Verpflichtungen.

Wichtig: Für die Prüfung Ihrer Unterlagen darf die Bank keine Bearbeitungsgebühr verlangen. Der Bundesgerichtshof hat solche Gebühren bei Verbraucherkrediten für unzulässig erklärt. Es gibt allerdings Kosten, die auf Sie zukommen können, etwa für Notar, Grundbucheintrag oder eine Immobilienbewertung. Außerdem gibt es Fristen. Halten Sie sie ein, sonst kann die Bank vom Angebot zurücktreten.

Dieser Artikel ist für alle, die gerade einen Kredit beantragt haben und nun Unterlagen nachliefern sollen. Er erklärt, welche Unterlagen die Bank verlangen darf, welche Kosten zulässig sind, welche Fristen gelten und wann Sie sich an eine Beratungsstelle wenden sollten.

Welche Unterlagen die Bank verlangen darf

Bevor die Bank Ihnen Geld leiht, muss sie prüfen, ob Sie den Kredit voraussichtlich zurückzahlen können. Diese Kreditwürdigkeitsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt Sie davor, einen Kredit zu erhalten, den Sie später nicht abzahlen können. Dafür braucht die Bank Informationen über Ihre finanzielle Situation.

Typische Unterlagen, die Banken anfordern:

  • Einkommensnachweise: Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, bei Selbstständigen Steuerbescheide der letzten zwei Jahre
  • Arbeitsnachweis: Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbescheinigung
  • Kontoauszüge: Kontoauszüge der letzten drei Monate; daran erkennt die Bank Ihre regelmäßigen Ausgaben
  • Nachweise über bestehende Verpflichtungen: Verträge über andere Kredite, Leasingverträge oder Unterhaltszahlungen
  • Bei Immobilienkrediten: Kaufvertrag, Grundbuchauszug, gegebenenfalls eine Bewertung der Immobilie

Die Bank darf auch später weitere Unterlagen verlangen, wenn die ersten Informationen nicht ausreichen oder sich Ihre Situation geändert hat. Das ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung. Wenn Sie die Unterlagen nicht liefern, kann die Bank den Antrag ablehnen oder vom Angebot zurücktreten.

Welche Kosten zulässig sind

Für die Bearbeitung Ihres Kreditantrags darf die Bank keine Gebühr verlangen. Der Bundesgerichtshof hat Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten für unzulässig erklärt. Wenn Sie eine solche Gebühr in den Unterlagen finden, können Sie sie ablehnen und sich bei der Verbraucherzentrale beschweren.

Manche Kosten müssen Sie selbst tragen. Diese hängen davon ab, welche Art von Kredit Sie beantragen:

Kostenart Wer zahlt Wann fällt sie an
Bearbeitungsgebühr Unzulässig Bei jedem Verbraucherkredit
Notarkosten Kreditnehmer Bei Immobilienkrediten
Grundbucheintrag Kreditnehmer Bei Immobilienkrediten
Immobilienbewertung Kreditnehmer Wenn die Bank ein Gutachten verlangt
Bereitstellungszins Kreditnehmer Wenn die Auszahlung verzögert wird

Bei einem Immobilienkredit müssen Sie den Kaufvertrag und die Grundschuld notariell beurkunden lassen. Die Notarkosten richten sich nach dem Wert der Immobilie und liegen meist im vierstelligen Bereich. Auch die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch kostet Sie Geld.

Wenn die Bank eine Bewertung der Immobilie verlangt, müssen Sie das Wertgutachten bezahlen. Die Bank muss Sie vorher informieren, dass ein Gutachten nötig ist und was es kostet.

Der Bereitstellungszins fällt an, wenn Sie den Kreditvertrag unterschrieben haben, aber die Auszahlung später erfolgt als vereinbart. Die Höhe und die Bedingungen stehen im Kreditvertrag. Wenn Sie die Auszahlung verzögern, etwa weil Sie den Notartermin verschieben, müssen Sie diesen Zins zahlen.

Lesen Sie den Kreditvertrag und die zugehörigen Unterlagen genau, bevor Sie unterschreiben. Wenn eine Gebühr auftaucht, die Sie nicht erwartet haben, fragen Sie die Bank schriftlich nach der Rechtsgrundlage. Die Bank muss Ihnen diese Auskunft geben.

Welche Fristen gelten

Für die Bearbeitung Ihres Kreditantrags gibt es keine gesetzliche Frist. Die Bank kann so lange prüfen, wie sie will. In der Praxis dauert die Prüfung bei vollständigen Unterlagen meist ein bis zwei Wochen. Wenn die Bank weitere Unterlagen anfordert, dauert es entsprechend länger.

Die Bank setzt Ihnen für die Nachlieferung von Unterlagen eine Frist. Diese Frist ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern steht im Angebot der Bank. Üblich sind zwei bis vier Wochen. Wenn Sie die Frist verstreichen lassen, kann die Bank von ihrem Angebot zurücktreten. Sie müssen dann einen neuen Antrag stellen, und die Bank kann die Konditionen ändern.

Nach der Unterschrift des Kreditvertrags haben Sie ein Widerrufsrecht: Sie können den Vertrag innerhalb dieser Frist ohne Begründung widerrufen. Die Frist beginnt mit der Unterschrift. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, zum Beispiel per Brief oder E-Mail.

Wenn die Bank Ihren Antrag ablehnt, muss sie Ihnen das mitteilen. Sie können die Bank um eine schriftliche Begründung bitten. Die Bank muss Ihnen die Gründe nennen, wenn Sie das verlangen. Die Begründung kann sich auf Ihre Einkommensverhältnisse, Ihre SCHUFA-Daten oder andere Umstände beziehen.

Was Sie tun können, wenn die Bank ablehnt

Wenn die Bank Ihren Kreditantrag ablehnt, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  1. Fragen Sie nach den Gründen: Die Bank muss Ihnen die Ablehnungsgründe nennen, wenn Sie das verlangen. Die Begründung hilft Ihnen, die nächsten Schritte zu planen.
  2. Prüfen Sie Ihre SCHUFA-Daten: Wenn die Ablehnung auf einer SCHUFA-Auskunft beruht, haben Sie einmal im Jahr Anspruch auf eine kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA. Sie können die Daten prüfen und falsche Einträge löschen lassen.
  3. Stellen Sie einen Antrag bei einer anderen Bank: Jede Bank bewertet Ihre Kreditwürdigkeit nach eigenen Kriterien. Eine Ablehnung bei einer Bank bedeutet nicht, dass andere Banken ebenfalls ablehnen.
  4. Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentrale bietet Beratung zu Kreditfragen an. Sie hilft Ihnen auch, wenn Sie mit der Bank über Kosten oder Fristen streiten.

Wenn Sie die Unterlagen nicht beschaffen können, etwa weil Sie keine Gehaltsabrechnungen aus dem Ausland erhalten, sagen Sie der Bank das offen. Die Bank kann Ihnen eine Fristverlängerung gewähren oder alternative Nachweise akzeptieren. Wenn Sie gar keine Unterlagen liefern können, wird die Bank den Antrag wahrscheinlich ablehnen.

FAQ

Kann die Bank eine Gebühr für die Prüfung meiner Unterlagen verlangen?

Nein. Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten sind unzulässig. Der Bundesgerichtshof hat diese Gebühren für unwirksam erklärt. Wenn die Bank eine solche Gebühr verlangt, können Sie sie ablehnen und sich bei der Verbraucherzentrale beschweren.

Wie lange darf die Bank für die Prüfung brauchen?

Es gibt keine gesetzliche Frist. Die Bank kann so lange prüfen, wie sie will. In der Praxis dauert es bei vollständigen Unterlagen meist ein bis zwei Wochen. Wenn die Bank Ihnen eine Frist für die Nachlieferung von Unterlagen setzt, sollten Sie diese einhalten, sonst kann die Bank vom Angebot zurücktreten.

Was passiert, wenn ich die Unterlagen nicht rechtzeitig liefern kann?

Sagen Sie der Bank offen, dass Sie die Unterlagen nicht rechtzeitig beschaffen können. Die Bank kann Ihnen eine Fristverlängerung gewähren. Wenn Sie die Unterlagen gar nicht liefern können, wird die Bank den Antrag wahrscheinlich ablehnen.

Kann ich den Kreditvertrag nach der Unterschrift noch widerrufen?

Ja. Sie haben ein Widerrufsrecht nach Abschluss des Vertrags. Sie müssen den Widerruf schriftlich erklären, zum Beispiel per Brief oder E-Mail. Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss.

Was kann ich tun, wenn die Bank meinen Kredit ablehnt?

Bitten Sie die Bank um eine schriftliche Begründung. Wenn die Ablehnung auf einer SCHUFA-Auskunft beruht, können Sie die SCHUFA kostenlos einsehen und falsche Einträge löschen lassen. Sie können auch bei einer anderen Bank einen Antrag stellen. Bei Streit hilft die Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle für Kreditfragen.

Kernaussagen

  • Bearbeitungsgebühren sind unzulässig: Der Bundesgerichtshof hat Gebühren für die Bearbeitung von Verbraucherkrediten für unwirksam erklärt. Diese Gebühr können Sie ablehnen.
  • Reagieren Sie schnell auf Fristen: Die Bank setzt Ihnen eine Frist für die Nachlieferung von Unterlagen. Wenn Sie die Frist verpassen, kann die Bank vom Angebot zurücktreten.
  • Kosten für Notar, Grundbuch und Immobilienbewertung tragen Sie selbst: Diese Kosten sind zulässig und müssen im Vertrag stehen. Fragen Sie vor der Unterschrift schriftlich nach.
  • Prüfen Sie Ihre SCHUFA-Daten: Bei einer Ablehnung haben Sie einmal im Jahr Anspruch auf eine kostenlose Selbstauskunft. Falsche Einträge können Sie löschen lassen.
  • Holen Sie sich Hilfe bei der Verbraucherzentrale: Bei Streit mit der Bank über Kosten oder Fristen unterstützt die Verbraucherzentrale. Sie können sich auch an die Schlichtungsstelle für Kreditfragen wenden.

Seitenadresse: https://www.kreditzentrale.com/thema/welche-kosten-und-fristen-zahlen-wenn-die-bank-weitere-unterlagen-verlangt