Wenn Sie als privater Verbraucher in Deutschland einen Kredit abbezahlen und eine fällige Rate nicht vom Konto abgebucht wird, weil die Lastschrift zurückgeht, liegt das zum Beispiel daran, dass das Konto nicht gedeckt ist, die Kontodaten sich geändert haben oder die Bank die Abbuchung aus anderen Gründen ablehnt. Eine solche Rücklastschrift ist kein Weltuntergang, aber sie kostet Geld und hat Folgen, wenn Sie nicht reagieren.
Sie müssen die zurückgegangene Rate schnell nachzahlen und die Belege aufbewahren, denn die Bank oder der Kreditgeber verlangt den fehlenden Betrag und Gebühren. Welche Unterlagen Sie dafür brauchen, welche Fristen gelten und wann Sie sich beraten lassen sollten, erklärt dieser Artikel Schritt für Schritt.
Was bei einer Rücklastschrift passiert und welche Kosten entstehen
Wenn Ihr Kreditgeber die monatliche Rate per Lastschrift einzieht und die Abbuchung fehlschlägt, spricht man von einer Rücklastschrift. Die Bank des Kreditgebers bucht den Betrag zurück, weil Ihr Konto die Deckung nicht hergibt oder weil die Kontoverbindung nicht mehr stimmt. Der Kreditgeber erhält also kein Geld, obwohl die Rate fällig war. In der Folge meldet er sich bei Ihnen, fordert den ausstehenden Betrag an und berechnet Gebühren.
Die Rücklastschriftgebühr darf nur die tatsächlich entstandenen Kosten abdecken. Nach aktueller Rechtsprechung sind überhöhte Gebühren unzulässig, üblich sind etwa 4 Euro.
Zusätzlich darf der Kreditgeber eine Mahngebühr verlangen, die in der Regel nicht über 2,50 Euro liegt. Beide Beträge zusammen bleiben also meist unter 7 Euro, wenn Ihr Kreditgeber sich an die Regeln hält. Überhöhte Gebühren können Sie zurückweisen, denn sie sind rechtswidrig.
Wichtig ist die Reihenfolge: Sie zahlen zuerst den ausstehenden Ratenbetrag, dann die Gebühren. Wenn Sie nur die Rate nachzahlen, aber die Gebühren ignorieren, mahnt der Kreditgeber weiter und es entstehen zusätzliche Kosten. Zahlen Sie also den kompletten geforderten Betrag, sobald Sie die Zahlungsaufforderung erhalten haben. Bewahren Sie den Überweisungsbeleg auf, denn er ist Ihr Nachweis, dass Sie pünktlich gezahlt haben.
Welche Unterlagen Sie sammeln und aufbewahren sollten
Die entscheidende Frage ist, welche Belege Sie brauchen, um im Streitfall mit dem Kreditgeber gewappnet zu sein. Sammeln Sie folgende Unterlagen systematisch:
- Kontoauszüge der letzten zwei bis drei Monate, die die fehlgeschlagene Abbuchung und die spätere Nachzahlung zeigen.
- Den Kreditvertrag mit den vereinbarten Raten, dem Zinssatz und den Zahlungsterminen.
- Die Zahlungsaufforderung des Kreditgebers, in der er die Rücklastschrift und die Gebühren auflistet.
- Den Beleg Ihrer Nachzahlung, etwa den Überweisungsauftrag oder den Kontoauszug mit der Gutschrift.
- Jegliche Korrespondenz mit dem Kreditgeber, etwa E-Mails, Briefe oder Notizen von Telefonaten.
Diese Unterlagen brauchen Sie nicht nur für den aktuellen Fall. Wenn Sie später feststellen, dass der Kreditgeber zu hohe Gebühren berechnet hat oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Vertrag stand, können Sie mit diesen Belegen Ihre Ansprüche durchsetzen. Bewahren Sie alles mindestens bis zur vollständigen Rückzahlung des Kredits auf, besser noch einige Jahre darüber hinaus.
Ein konkreter Tipp: Notieren Sie bei Telefonaten mit dem Kreditgeber Datum, Uhrzeit, den Namen des Gesprächspartners und das Ergebnis. Diese Notizen sind keine offiziellen Dokumente, aber sie helfen Ihnen, den Verlauf nachzuvollziehen, falls später Unstimmigkeiten auftreten.
Ihre Rechte: Widerruf und Fristen
Neben der sofortigen Nachzahlung haben Sie als Kreditnehmer ein wichtiges Recht: den Widerruf des Kreditvertrags. Nach § 495 BGB können Sie einen Verbraucherkredit innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss oder ab Erhalt der Widerrufsbelehrung widerrufen.
Wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder gar nicht erteilt wurde, verlängert sich diese Frist erheblich, im Extremfall besteht ein sogenanntes ewiges Widerrufsrecht. Das bedeutet, Sie können den Vertrag auch Jahre später noch widerrufen, wenn Sie nicht ordnungsgemäß informiert wurden.
Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, also per Brief, E-Mail oder Fax. Eine mündliche Erklärung reicht nicht. Formulieren Sie klar und deutlich, dass Sie den Kreditvertrag widerrufen, und nennen Sie Vertragsnummer und Datum. Nach einem erfolgreichen Widerruf bekommen Sie bereits gezahlte Zinsen und Gebühren erstattet, müssen aber den Kreditbetrag innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen. Wenn Sie diese Frist versäumen, drohen Verzugsgebühren.
Ein Widerruf ist nicht in jeder Situation sinnvoll. Wenn Sie den Kredit bereits seit Jahren abbezahlen und die Konditionen günstig sind, lohnt sich der Aufwand meist nicht. Wenn Sie jedoch feststellen, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war und Sie durch den Kredit hohe Kosten hatten, kann ein Widerruf finanziell vorteilhaft sein. Lassen Sie sich in diesem Fall von einer unabhängigen Stelle beraten, bevor Sie handeln.
Wann Beratung oder amtliche Hilfe sinnvoll ist
Sie müssen nicht jeden Konflikt allein austragen. Wenn der Kreditgeber überhöhte Gebühren verlangt, Ihre Nachzahlung nicht anerkennt oder Sie mit einem Widerruf überfordert sind, gibt es Anlaufstellen. Die Verbraucherzentralen bieten kostenlose oder kostengünstige Beratung zu Verbraucherkrediten und Rücklastschriften an. Sie prüfen Ihre Unterlagen, bewerten die Rechtmäßigkeit der Gebühren und helfen Ihnen bei der Formulierung von Schreiben an den Kreditgeber.
Amtliche Hilfe ist dann sinnvoll, wenn Sie in eine Zahlungskrise geraten. Wenn Sie die Rate nicht nur versehentlich verpasst haben, sondern auch die Nachzahlung nicht stemmen können, sollten Sie frühzeitig das Gespräch mit dem Kreditgeber suchen und eine Ratenvereinbarung oder Stundung anfragen. Wenn das nicht gelingt und Sie mehrere Kredite bedienen müssen, kann eine Schuldnerberatung helfen. Diese berät unabhängig von Banken und Kreditgebern und kann mit Ihnen einen Plan zur Entschuldung aufstellen.
Ein wichtiger Hinweis: Je früher Sie reagieren, desto geringer sind die Folgen. Eine einzelne Rücklastschrift ist kein Grund für eine Kündigung des Kredits oder einen Eintrag bei der Schufa. Wenn Sie jedoch mehrere Raten verpassen und die Nachzahlungen ausbleiben, kann der Kreditgeber den Vertrag kündigen und die gesamte Restschuld fällig stellen. In diesem Fall steigt das Risiko von negativen Einträgen und weiteren Kosten erheblich.
Kernaussagen
- Sammeln Sie sofort Belege: Kontoauszüge, Kreditvertrag, Zahlungsaufforderung und Überweisungsbeleg sind die wichtigsten Belege, wenn eine Rate zurückgeht.
- Zahlen Sie die Rate und die Gebühren schnell nach: Rücklastschriftgebühren von etwa 4 Euro und Mahngebühren bis etwa 2,50 Euro sind üblich, überhöhte Forderungen können Sie zurückweisen.
- Prüfen Sie Ihre Widerrufsrechte: Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung kann das Widerrufsrecht auch Jahre nach Vertragsschluss noch bestehen.
- Reagieren Sie früh: Eine einzelne Rücklastschrift hat meist keine schweren Folgen, mehrere verpasste Raten können zur Kreditkündigung führen.
- Holen Sie sich Hilfe, wenn nötig: Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungen unterstützen bei Gebührenstreit und Zahlungsschwierigkeiten.
FAQ
Was passiert, wenn meine Rate zurückgeht, weil das Konto nicht gedeckt ist?
Der Kreditgeber erhält kein Geld und fordert Sie zur Nachzahlung auf. Sie müssen den ausstehenden Ratenbetrag plus Rücklastschriftgebühr und Mahngebühr zahlen. Zahlen Sie schnell, um weitere Kosten zu vermeiden.
Kann ich die Rücklastschriftgebühr anfechten?
Ja, wenn die Gebühr überhöht ist. Überhöhte Gebühren gelten nach aktueller Rechtsprechung als unzulässig. Üblich sind etwa 4 Euro. Wenn Ihr Kreditgeber mehr verlangt, weisen Sie das schriftlich zurück und verweisen auf die Rechtsprechung.
Wie lange habe ich Zeit, um einen Kredit zu widerrufen?
Die reguläre Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss oder Erhalt der Widerrufsbelehrung. Wenn die Belehrung fehlerhaft oder fehlend ist, kann das Widerrufsrecht Jahre bestehen bleiben. Lassen Sie die Belehrung von einer Verbraucherzentrale prüfen.
Was muss ich nach einem Widerruf beachten?
Sie müssen den Kreditbetrag innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen, sonst drohen Verzugsgebühren. Bereits gezahlte Zinsen und Gebühren werden Ihnen erstattet. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, etwa per Brief oder E-Mail.
Wann sollte ich eine Schuldnerberatung aufsuchen?
Wenn Sie mehrere Raten nicht zahlen können oder die Nachzahlung Ihr Budget überfordert. Eine Schuldnerberatung hilft unabhängig von Banken und kann mit Ihnen einen Plan zur Entschuldung erstellen. Je früher Sie sich beraten lassen, desto mehr Optionen bleiben Ihnen.