Der Brief kommt meist ohne Vorwarnung: Statt der gewohnten monatlichen Rate verlangt der Stromanbieter ab dem nächsten Monat einen deutlich höheren Abschlag. Wer keine Preiserhöhung angekündigt bekommen und nicht mehr Strom verbraucht hat, fragt sich zu Recht, ob diese Forderung stimmt.
Ein Abschlag ist eine Vorauszahlung auf den erwarteten Jahresverbrauch. Der Anbieter schätzt, wie viel Strom Sie im kommenden Jahr verbrauchen, und verteilt die voraussichtlichen Kosten auf monatliche Raten. Erst die Jahresabrechnung zeigt, ob diese Schätzung gepasst hat, ob Sie Geld zurückbekommen oder nachzahlen müssen.
Ein plötzlich stark erhöhter Abschlag bedeutet nicht automatisch einen Fehler. Aber Sie müssen die Forderung nicht einfach hinnehmen. Abschläge sind eine Prognose und dürfen nicht ohne Grundlage angepasst werden. Prüfen Sie die Erhöhung, bevor Sie zahlen. Zahlen Sie die Rechnung zunächst, beanstanden Sie sie aber parallel schriftlich und erklären Sie ausdrücklich, dass Sie den Ihrer Meinung nach zu hohen Anteil nur unter Vorbehalt zahlen. So sichern Sie sich das Recht, zu viel gezahltes Geld später zurückzufordern.
Warum der Abschlag plötzlich steigt
Der Abschlag orientiert sich an den Verbrauchswerten des vergangenen Jahres. Er soll möglichst nah am tatsächlichen Verbrauch liegen, damit die Jahresabrechnung am Ende keine böse Überraschung bringt. Deshalb passt der Anbieter die Höhe nach jeder Jahresabrechnung an: Wer mehr verbraucht hat, zahlt im nächsten Jahr höhere Raten, wer weniger verbraucht hat, zahlt entsprechend niedrigere Raten.
Eine Anpassung braucht eine Grundlage. Vier Gründe sind plausibel, wenn der Abschlag deutlich steigt:
- Höherer Verbrauch im Vorjahr. Ein Umzug in eine größere Wohnung, ein Elektroauto, eine Wärmepumpe, mehr Personen im Haushalt oder ein Homeoffice-Arbeitsplatz erhöhen den Stromverbrauch. Der neue Abschlag bildet diesen höheren Verbrauch ab.
- Eine wirksame Preiserhöhung. Wenn der Anbieter den Arbeitspreis, also den Preis pro verbrauchter Kilowattstunde, oder den monatlichen Grundpreis erhöht hat, steigt auch die monatliche Vorauszahlung. Voraussetzung ist, dass die Preiserhöhung auf einer vertraglichen Grundlage beruht.
- Ein Fehler in der Abrechnung. Nach Angaben der Verbraucherzentrale können Stromrechnungen an vielen Punkten fehlerhaft sein. Typische Fehlerquellen sind der abgerechnete Verbrauch, die angesetzten Preise, die Höhe der neuen Abschläge und die Auszahlung von Boni.
- Eine einseitige Anhebung ohne Grundlage. Der Anbieter erhöht den Abschlag, obwohl sich weder Verbrauch noch Preis geändert haben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen den Anbieter EnStroGa geklagt, weil dieser die monatlichen Abschläge drastisch erhöht hatte. Das Landgericht Berlin untersagte dem Unternehmen, die Abschläge während des Abrechnungszeitraums einseitig und ohne wirksame Preiserhöhung anzuheben. Betroffen waren auch Kunden mit Preisgarantie. Das Urteil betrifft nur diesen einen Anbieter. Der Grundsatz, dass Abschläge eine Grundlage brauchen, gilt für jeden Vertrag.
So prüfen Sie die Erhöhung
Nehmen Sie die letzte Jahresabrechnung und den neuen Abschlagsplan zur Hand. Prüfen Sie vier Punkte:
| Prüfpunkt | Worauf Sie achten | Welche Unterlage hilft |
|---|---|---|
| Verbrauch | Passt der abgerechnete Zählerstand zu Ihrem tatsächlichen Verbrauch? | Jahresabrechnung, eigener Zählerstand |
| Preis | Wurde der Arbeitspreis oder Grundpreis wirksam erhöht? | Vertrag, Preisänderungsschreiben |
| Abschlagshöhe | Lässt sich der neue Abschlag aus Verbrauch und Preis nachvollziehen? | Abrechnung, Abschlagsplan |
| Bonus | Wurde der vereinbarte Bonus verrechnet oder ausgezahlt? | Vertrag, Abrechnung |
Vergleichen Sie zuerst den Zählerstand auf der Abrechnung mit Ihrem eigenen Zählerstand. Weicht der abgerechnete Stand deutlich ab, ist das ein häufiger Fehler. Vergleichen Sie dann den abgerechneten Verbrauch mit dem der Vorjahre. Prüfen Sie außerdem, ob der Anbieter den Bonus, den er Ihnen bei Vertragsschluss zugesagt hat, tatsächlich verrechnet hat. Fehlt er, erklärt das einen Teil der Erhöhung.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass auch die Höhe der neuen Abschläge selbst eine Fehlerquelle sein kann. Rechnen Sie selbst nach: Jahresverbrauch mal Arbeitspreis plus Grundpreis ergibt die voraussichtlichen Jahreskosten. Der Abschlag ist die monatliche Rate auf diese Jahreskosten. Liegt er deutlich darüber, stimmt die Berechnung vermutlich nicht.
So verlangen Sie eine Anpassung
Wenn Sie einen Fehler gefunden haben, zahlen Sie die Rechnung zunächst trotzdem, beanstanden Sie sie aber parallel beim Anbieter. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Beanstandung per Einschreiben zu schicken und dabei Ihre Kundennummer und die Rechnungsnummer anzugeben.
Formulieren Sie in dem Schreiben ausdrücklich, dass Sie den aus Ihrer Sicht zu hohen Anteil des geforderten Betrags nur unter Vorbehalt bezahlen, damit Sie das zu viel gezahlte Geld später zurückverlangen können, wenn sich der Fehler bestätigt. Wenn die Rechnung ein zu geringes Guthaben ausweist, teilen Sie dem Anbieter Ihre Einschätzung mit und begründen Sie sie. Reagiert der Anbieter nicht oder lehnt er die Korrektur ab, müssen Sie rechtliche Schritte einleiten, um Ihr Guthaben durchzusetzen.
Setzen Sie dem Anbieter in Ihrem Schreiben eine angemessene Frist für eine Antwort. Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens und den Einlieferungsbeleg auf. Wenn der Anbieter den Abschlag ohne Grundlage erhöht hat, verlangen Sie, dass er ihn auf die alte Höhe zurücksetzt.
Wann ein Anbieterwechsel oder eine Beratung sinnvoll ist
Ein Anbieterwechsel lohnt sich, wenn der Anbieter auf Ihre Beanstandung nicht reagiert, einen nachgewiesenen Fehler nicht korrigiert oder den Abschlag ohne Rechtsgrundlage erhöht. Vergleichen Sie aber nicht die Abschlagshöhe, sondern die Jahreskosten: Arbeitspreis multipliziert mit Ihrem Verbrauch plus Grundpreis. Der Abschlag ist nur ein Zahlungsplan, nicht der Preis. Achten Sie außerdem auf die Kündigungsfristen Ihres laufenden Vertrags.
Eine Beratungsstelle sollten Sie einschalten, wenn der Streit mit dem Anbieter festgefahren ist, eine hohe Nachzahlung droht oder der Anbieter mit einer Sperre droht. Die Verbraucherzentrale unterstützt bei der Prüfung von Rechnungen und Abschlägen und erklärt auf ihrer Website, woran Sie erkennen, ob Rechnung und Abschläge für Strom oder Gas stimmen.
FAQ
Muss ich eine fehlerhafte Rechnung trotzdem bezahlen? Ja, zunächst schon. Zahlen Sie den geforderten Betrag, beanstanden Sie die Rechnung aber parallel schriftlich und erklären Sie, dass Sie den Ihrer Meinung nach zu hohen Anteil nur unter Vorbehalt zahlen. So können Sie zu viel gezahltes Geld später zurückfordern.
Darf der Anbieter den Abschlag einfach erhöhen? Nicht ohne Grundlage. Der Abschlag ist eine Prognose und soll am tatsächlichen Verbrauch orientiert sein. Das Landgericht Berlin hat eine einseitige Anhebung ohne wirksame Preiserhöhung für unzulässig erklärt. Das Urteil betrifft einen einzelnen Anbieter. Der Grundsatz, dass Abschläge eine Grundlage brauchen, gilt für jeden Vertrag.
Was mache ich, wenn der Anbieter nicht reagiert? Erinnern Sie ihn schriftlich an Ihre Beanstandung und setzen Sie eine angemessene Frist. Bleibt die Antwort aus, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale. Im Zweifel bleiben rechtliche Schritte.
Kann ich den Abschlag selbst kürzen? Nein. Zahlen Sie nicht einfach weniger, sonst geraten Sie in Zahlungsrückstand und riskieren Mahnungen. Verlangen Sie stattdessen eine Anpassung und begründen Sie diese mit den konkreten Fehlern, die Sie gefunden haben.