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Wenn eine Rate versehentlich zurückgeht

Dieser Artikel richtet sich an private Kreditnehmer in Deutschland, die einen Ratenkredit, einen Autokredit oder eine Immobilienfinanzierung bedienen und bemerken, dass eine fällige Rate nicht abgebucht wurde. Eine Rücklastschrift liegt vor, wenn die Bank den Lastschrifteinzug ablehnt und die Forderung an den Kreditgeber zurückgibt. Die Rate gilt dann als nicht gezahlt, auch wenn Sie selbst nichts falsch gemacht haben.

Häufige Auslöser sind eine fehlende Kontodeckung am Einzugstermin oder falsche Kontodaten. Entscheidend ist, dass Sie den Vorgang nicht ignorieren: Der Kreditgeber versucht in der Regel erneut abzubuchen. Scheitert auch das, drohen Mahngebühren, Verzugszinsen und im schlimmsten Fall die Kündigung des Kredits. Wer schnell prüft, ob das Konto gedeckt ist, und bei einer Doppelbelastung widerspricht, hält die Kosten gering und das Kreditverhältnis intakt.

Was eine Rücklastschrift auslöst

Eine Rücklastschrift entsteht im Lastschriftverfahren, wenn der Einzug fehlschlägt. Der Kreditgeber bekommt die Forderung von Ihrer Bank zurück, ohne dass er den Grund erfährt. Deshalb informiert er Sie per Post über den fehlgeschlagenen Einzug und versucht, die Rate etwa 11 bis 13 Tage später erneut abzubuchen.

Haben Sie das Konto bis dahin ausgeglichen, bucht der Kreditgeber die Rate ab und der Fall ist erledigt, abgesehen von den Gebühren. Scheitert auch der zweite Einzug, geraten Sie in Zahlungsverzug. Bei einem Darlehen tritt der Verzug sofort ein, ohne dass die Bank eine Mahnung abwarten muss. Sie darf dann Mahngebühren und Verzugszinsen verlangen und den Vertrag nach kurzer Zeit kündigen.

Die Kosten eines einmaligen Vorfalls bleiben überschaubar, wenn Sie reagieren. Üblich sind Rücklastschriftgebühren von etwa 4 Euro und Mahngebühren von in der Regel nicht mehr als 2,50 Euro. Die Gebühr darf nur die tatsächlich entstandenen Kosten abdecken; überhöhte Rücklastschriftgebühren gelten nach aktueller Rechtsprechung als unzulässig. Solche Beträge müssen Sie nicht widerspruchslos akzeptieren.

Zeitpunkt Was passiert
Erster Einzugstermin Die Lastschrift schlägt fehl, die Bank gibt den Einzug zurück
Kurz danach Der Kreditgeber informiert Sie per Post über die Rücklastschrift
Etwa 11 bis 13 Tage später Der Kreditgeber bucht die Rate erneut ab
Zweiter Einzug erfolgreich Rate und Gebühren sind ausgeglichen, der Vorgang ist abgeschlossen
Zweiter Einzug fehlgeschlagen Mahnung, Verzugszinsen und Kündigungsrisiko folgen

Was Sie jetzt tun sollten

Prüfen Sie zuerst, ob die Abbuchung tatsächlich fehlgeschlagen ist. Viele Kreditnehmer bemerken die Rücklastschrift erst durch die Benachrichtigung des Anbieters oder beim Blick auf den Kontoauszug. Prüfen Sie anhand Ihres Kontostands, ob am Einzugstermin Geld auf dem Konto war.

Sorgen Sie dann dafür, dass das Konto bis zum zweiten Einzugstermin gedeckt ist. Haben Sie die Rate bereits manuell überwiesen, weil Sie die Rücklastschrift bemerkt hatten, droht eine Doppelbelastung: Der Anbieter bucht die Rate trotz Ihrer Überweisung erneut ab, weil sich die Zahlungen zeitlich überschneiden. In diesem Fall legen Sie kostenlos Widerspruch ein, direkt im Online-Banking oder gegenüber Ihrer Bank. Bei Lastschriften gilt ein gesetzliches Widerspruchsrecht: Innerhalb von acht Wochen nach der Belastung können Sie die Rückbuchung ohne Angabe von Gründen verlangen.

Melden Sie sich außerdem aktiv beim Kreditgeber. Die Verbraucherzentrale rät, sofort das Gespräch mit dem Darlehensgeber zu suchen und eine einvernehmliche Lösung zu finden, statt abzuwarten. Ein kurzer Anruf oder eine Nachricht im Kundenportal klärt, ob der zweite Einzug stattfindet und welche Gebühren anfallen.

Halten Sie die Belege bereit: Kontoauszüge, Überweisungsbelege und das Schreiben des Anbieters. Sie brauchen diese Unterlagen, wenn Sie eine Doppelbelastung zurückbuchen lassen oder eine Gebühr anfechten wollen. Scheitert auch der zweite Einzug, zahlen Sie die Rate umgehend per Überweisung nach, bevor die Bank mahnt oder kündigt. Eine einzelne Rücklastschrift führt in der Regel noch zu keinem negativen Eintrag bei der SCHUFA; das ändert sich, wenn der Kredit gekündigt wird.

Bei einem Immobilienkredit gilt eine gesetzliche Kündigungsschwelle: Die Bank darf kündigen, wenn Sie mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten in Rückstand sind und der Rückstand insgesamt mindestens 2,5 Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrags ausmacht

Kreisdiagramm: Rückstand von 2,5 Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrags kann zur Kündigung führen, 97,5 Prozent bleiben übrig. . Bei anderen Verbraucherdarlehen gelten ähnliche gesetzliche Schwellen. Deshalb gilt auch hier: Je früher Sie reagieren, desto größer ist der Spielraum für eine Lösung ohne Kündigung.

Wann Sie sich wehren oder Hilfe holen sollten

Nicht jede Kündigung ist rechtmäßig. Wenn die Bank formale oder rechtliche Fehler macht, etwa den Rückstand falsch berechnet oder die gesetzliche Frist nicht einhält, können Sie sich gegen die Kündigung wehren. Lassen Sie das Kündigungsschreiben von der Verbraucherzentrale oder einem auf Bankrecht spezialisierten Anwalt prüfen, bevor Sie reagieren. Wer sich einen Anwalt nicht leisten kann, kann beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen; der Eigenanteil liegt dann bei wenigen Euro.

Auch bei Gebühren lohnt sich ein Widerspruch. Verlangt der Kreditgeber eine überhöhte Rücklastschriftgebühr oder eine ungewöhnlich hohe Mahngebühr, schreiben Sie ihm, verweisen Sie auf die Rechtsprechung und bitten Sie um Rückbuchung. Nennen Sie dabei das Datum der Abbuchung und die Höhe des Betrags.

Wenn die Rücklastschrift kein Versehen war, sondern das Geld tatsächlich fehlt, ist sie ein Warnsignal. Suchen Sie das Gespräch mit dem Kreditgeber, bevor die Kündigung ausgesprochen wird, und schlagen Sie eine Stundung oder eine niedrigere Rate vor. Eine Kündigung macht die gesamte Restschuld sofort fällig; bei einem Immobilienkredit droht im schlimmsten Fall die Zwangsversteigerung der Immobilie.

Bei dauerhaften Zahlungsschwierigkeiten oder mehreren Gläubigern ist eine Schuldnerberatung der richtige Anlaufpunkt. Angebote von Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt oder kommunalen Stellen sind kostenlos oder kostengünstig und arbeiten vertraulich. Die Schuldnerberatung prüft Ihre Gesamtsituation, verhandelt mit Gläubigern und hilft, eine Kündigung abzuwenden, solange der Vertrag noch läuft.

Kernaussagen

  • Konto vor dem zweiten Einzug ausgleichen: Der Kreditgeber bucht etwa 11 bis 13 Tage nach der fehlgeschlagenen Abbuchung erneut ab; bis dahin muss das Konto gedeckt sein.
  • Doppelbelastung per Widerspruch zurückholen: Haben Sie bereits manuell überwiesen und der Anbieter bucht trotzdem ab, legen Sie kostenlos Widerspruch ein, im Online-Banking oder bei Ihrer Bank.
  • Gebühren nicht einfach akzeptieren: Rücklastschriftgebühren um 4 Euro und Mahngebühren um 2,50 Euro sind üblich; überhöhte Beträge sind nach aktueller Rechtsprechung unzulässig.
  • Kündigung früh abwenden: Sprechen Sie rechtzeitig mit dem Kreditgeber: Bei einem Immobilienkredit droht die Kündigung bereits bei zwei aufeinanderfolgenden ausstehenden Raten ab 2,5 Prozent des Darlehensbetrags.
  • Bei echten Zahlungsschwierigkeiten Hilfe holen: Eine Schuldnerberatung verhandelt mit dem Kreditgeber und verhindert im besten Fall die Kündigung, solange der Vertrag noch läuft.

FAQ

Was ist eine Rücklastschrift?

Eine Rücklastschrift ist eine fehlgeschlagene Abbuchung im Lastschriftverfahren. Die Bank des Kreditnehmers lehnt den Einzug ab und gibt die Forderung an den Kreditgeber zurück, meist wegen fehlender Kontodeckung oder falscher Kontodaten. Die Rate gilt dann als nicht gezahlt.

Was kostet eine Rücklastschrift?

Überhöhte Gebühren sind nach aktueller Rechtsprechung unzulässig, weil sie nur die tatsächlich entstandenen Kosten abdecken dürfen. Zusätzlich können Verzugszinsen anfallen.

Kann ich eine doppelte Abbuchung zurückholen?

Ja. Wenn Sie die Rate bereits manuell überwiesen haben und der Kreditgeber trotzdem erneut abbucht, legen Sie kostenlos Widerspruch ein, direkt im Online-Banking oder gegenüber Ihrer Bank. Bei Lastschriften gilt ein gesetzliches Widerspruchsrecht von acht Wochen nach der Belastung.

Wann kann die Bank den Kredit kündigen?

Bei einem Immobilienkredit darf die Bank kündigen, wenn Sie mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten in Rückstand sind und der Rückstand insgesamt mindestens 2,5 Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrags beträgt. Nicht jede Kündigung ist rechtmäßig; formale Fehler der Bank machen sie angreifbar.

Was tun, wenn ich die Rate wirklich nicht zahlen kann?

Suchen Sie sofort das Gespräch mit dem Kreditgeber und schlagen Sie eine Stundung oder eine niedrigere Rate vor, bevor die Kündigung ausgesprochen wird. Bei dauerhaften Schwierigkeiten hilft eine kostenlose oder kostengünstige Schuldnerberatung, etwa bei Caritas, Diakonie oder kommunalen Stellen. Warten Sie nicht ab, bis die Bank die gesamte Restschuld fällig stellt.

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