Sie haben Ihre Strom- oder Gasrechnung nicht mehr bezahlt, und auch die Miete ist im Rückstand. Sie wissen nicht, wohin Sie sich wenden sollen? Wenn beides zusammenkommt, stellen sich schnell existenzielle Fragen: Wird der Strom abgestellt? Kann der Vermieter kündigen? In Deutschland gibt es für genau diese Lage kostenlose Beratung und staatliche Hilfen, wenn Sie früh handeln.
Überschuldet ist, wer seine laufenden Zahlungen aus Einkommen und Vermögen dauerhaft nicht mehr bezahlen kann. Das ist keine Seltenheit: Laut Creditreform waren zum Stichtag 1. Oktober 2024 in Deutschland 5,56 Millionen Menschen überschuldet, das entspricht 8,09 Prozent der erwachsenen Bevölkerung
. Wer in dieser Lage steckt, gehört zu einer großen Gruppe und hat Anspruch auf kostenlose Unterstützung.
Zwei Schulden sind besonders dringlich, weil sie den Wohnraum und die Grundversorgung betreffen: Energieschulden können zu einer Stromsperre führen, Mietschulden im schlimmsten Fall zur Kündigung und Räumung. Beide Probleme lassen sich oft entschärfen, wenn Sie die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge gehen.
Warum Energie- und Mietschulden zusammen besonders riskant sind
Energie- und Mietschulden sind deshalb so gefährlich, weil beide eine harte Eskalationsstufe haben: den Stromabschlag und die Kündigung. Bei der Energie gilt eine klare Schwelle: Ein Stromversorger kann den Strom sperren, wenn mindestens 100 Euro fehlen und zwei Monate lang nicht bezahlt wurde. Die Sperre kündigt der Versorger vorher an. Sie löscht die Schulden nicht. Nach der Sperre kommen Kosten für die Wiedereinschaltung dazu. Ohne Strom verderben Lebensmittel, und Heizung und Warmwasser fallen aus. Was Sie gegen eine angekündigte Sperre tun können, erklärt der Ratgeber der Verbraucherzentrale zur Stromsperre.
Bei der Miete liegt die Schwelle bei zwei Monatsmieten. Wer so viel im Rückstand ist, dem kann der Vermieter fristlos kündigen. Eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs können Sie oft noch abwenden, wenn Sie den Rückstand vor dem Kündigungstermin oder kurz danach ausgleichen. Kommt es zur Räumungsklage, kommen Gerichts- und Anwaltskosten dazu. Eine Zwangsräumung gefährdet nicht nur Ihre Wohnung, sondern erschwert auch die Suche nach einer neuen.
Das eigentliche Problem ist, dass beide Schulden um dasselbe Geld konkurrieren. Wer den Strom bezahlt, kann die Miete nicht zahlen, und umgekehrt. Gleichzeitig verschärfen sich beide Schulden gegenseitig: Offene Forderungen gehen an Inkassobüros, negative Einträge bei Auskunfteien wie der Schufa entstehen. Wer einmal eine Stromsperre oder eine Räumungsklage hatte, bekommt später schwerer einen neuen Vertrag oder eine neue Wohnung. Hinzu kommt der psychische Druck. Viele öffnen dann keine Briefe mehr, und genau das verschlimmert die Lage, weil Fristen ungenutzt verstreichen.
Die folgende Übersicht zeigt die beiden zentralen Risiken und die ersten Gegenmittel:
| Risiko | Auslöser | Was droht | Was jetzt hilft |
|---|---|---|---|
| Stromsperre | Rückstand von mindestens 100 Euro bei zwei unbezahlten Monaten | Stromabschaltung, Wiedereinschaltkosten, verdorbene Lebensmittel | Versorger kontaktieren, Ratenzahlung vereinbaren, Härtefall prüfen |
| Mietkündigung | Rückstand von zwei Monatsmieten oder mehr | fristlose Kündigung, Räumungsklage, Umzugskosten | Vermieter ansprechen, Raten anbieten, Übernahme der Mietschulden beantragen |
Die ersten Schritte bei Energie- und Mietschulden
Der wichtigste erste Schritt ist nicht das Bezahlen, sondern das Gespräch. Öffnen Sie alle Briefe von Versorger, Vermieter und Inkassobüro, notieren Sie sich Fristen und antworten Sie, bevor eine Frist abläuft. Wer schweigt, gibt dem Gegenüber keinen Anlass nachzugeben. Wer antwortet, schafft Verhandlungsspielraum.
Rufen Sie beim Energieversorger an oder schreiben Sie ihm, sobald absehbar ist, dass Sie eine Rechnung nicht vollständig zahlen können. Fragen Sie nach einer Ratenzahlung oder einer Stundung, also einem Zahlungsaufschub. Solange Sie in Kontakt stehen und regelmäßig kleine Beträge zahlen, ist eine Sperre deutlich unwahrscheinlicher. Beziehen Sie Bürgergeld oder haben Sie nur sehr wenig Einkommen, fragen Sie ausdrücklich nach einer Härtefallregelung.
Beim Vermieter gilt Ähnliches: Sprechen Sie ihn an, bevor die zweite Mahnung kommt. Erklären Sie kurz und sachlich, dass Sie den Rückstand in Raten abtragen möchten, und halten Sie sich an die vereinbarten Zahlungen. Ein Vermieter, der regelmäßig Geld sieht, kündigt seltener als einer, der monatelang nichts hört.
Prüfen Sie parallel, ob Sie staatliche Hilfe beanspruchen können. Wer Bürgergeld bezieht, kann beim Jobcenter beantragen, dass es die Energieschulden übernimmt, wenn sonst die Sperre droht. In vielen Fällen geschieht das als zinsloses Darlehen, in Härtefällen auch als Zuschuss. Auch Mietschulden kann das Jobcenter übernehmen, wenn dadurch eine Kündigung oder Obdachlosigkeit abgewendet wird. Wer kein Bürgergeld bekommt, aber wenig verdient, sollte prüfen, ob Wohngeld in Frage kommt. Die Beratungsstellen helfen bei diesen Anträgen.
Für jedes Gespräch und jeden Antrag brauchen Sie dieselben Unterlagen:
- Verträge und aktuelle Rechnungen von Strom-, Gas- und Wärmelieferanten
- Mahnungen und Kündigungsandrohungen von Versorger und Vermieter
- Bescheide über Bürgergeld, Wohngeld oder andere Leistungen
- Einkommensnachweise aus den letzten drei Monaten
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
Wer diese Unterlagen einmal vollständig gesammelt hat, kann sie für Beratung, Anträge und Verhandlungen immer wieder verwenden.
Wann Sie zur Schuldnerberatung oder zum Amt sollten
Zur Schuldnerberatung sollten Sie gehen, sobald Sie absehen, dass Sie Ihre Rechnungen nicht mehr aus eigener Kraft bezahlen können. Warten Sie nicht, bis die Stromsperre angekündigt oder die Kündigung ausgesprochen ist. Die Beratung ist in der Regel kostenlos. Sie wird von Städten, Kreisen oder Wohlfahrtsverbänden finanziert und arbeitet unabhängig von Versorgern, Vermietern und Banken. Die Adresse der nächsten Stelle erfahren Sie über die Gemeinde, das Sozialamt oder die Verbraucherzentrale.
In einer ersten, kurzen Beratung, oft bis zu einer Stunde, klären Sie, wie groß der Schuldenberg ist und welche Stelle für Sie zuständig ist. In einer intensiven Beratung bringen Sie alle Unterlagen mit. Die Beraterin oder der Berater bespricht mit Ihnen die Lösungswege und übernimmt die Korrespondenz mit den Gläubigern oder führt sie gemeinsam mit Ihnen. Wie unterschiedlich diese Wege sind, zeigt das Beispiel der Schuldnerberatung Ludwigshafen. Von den 1.085 Kontakten im Jahr 2024
waren 584 kurze Beratungen und 501 intensive Beratungen
. 167 Klientinnen und Klienten gingen mit Hilfe der Beratung in die Privatinsolvenz. Die meisten anderen Klienten fanden mit der Beratung einen Weg ohne Insolvenzverfahren, etwa über Ratenvereinbarungen oder Leistungsanträge.
Die Beratung lohnt sich auch dann, wenn Sie glauben, selbst noch alles regeln zu können. Beraterinnen und Berater kennen die gesetzlichen Spielräume. Sie prüfen, ob Ihnen Bürgergeld oder Wohngeld zusteht. Sie kontrollieren auch, ob der Versorger die Sperre zu Recht androht und ob der Vermieter die Kündigung wirksam ausgesprochen hat. Sie verhandeln mit Gläubigern um Stundungen und Raten und können verhindern, dass aus einer überschaubaren Nachzahlung eine gerichtliche Zwangsvollstreckung wird.
Amtliche Hilfe ist vor allem dann der richtige Weg, wenn Ihr Einkommen unter dem Existenzminimum liegt. Dann gehört der Antrag auf Bürgergeld oder Wohngeld an den Anfang, und die Schuldnerberatung kann diesen Antrag begleiten. Die Privatinsolvenz ist der letzte Weg. Sie kommt erst in Frage, wenn die Schulden insgesamt nicht mehr zu bewältigen sind. Sie führt in der Regel nach drei Jahren zur Restschuldbefreiung, also dazu, dass die restlichen Schulden erlassen werden, wenn Sie die Verfahrenskosten tragen können. Sonst dauert das Verfahren fünf Jahre. Während der Privatinsolvenz verwaltet ein Treuhänder Ihre Finanzen. Ob dieser Weg sinnvoll ist, sollten Sie nur mit einer Beratungsstelle entscheiden.
Kernaussagen
- Handeln Sie früh: Kontakt zu Versorger und Vermieter, bevor die zweite Mahnung kommt, eröffnet Spielraum für Ratenzahlung statt Sperre oder Kündigung.
- Nutzen Sie die kostenlose Schuldnerberatung: Sie prüft Ihre Lage, verhandelt mit Gläubigern und verhindert oft, dass aus einer Nachzahlung eine Zwangsvollstreckung wird.
- Prüfen Sie staatliche Leistungen: Jobcenter oder Sozialamt können Energieschulden und Mietschulden in Härtefällen übernehmen, wenn sonst Sperre oder Obdachlosigkeit drohen.
- Sammeln Sie alle Unterlagen: Verträge, Rechnungen, Mahnungen, Bescheide und Kontoauszüge sind die Grundlage jeder Beratung und jedes Antrags.
- Die Privatinsolvenz ist der letzte Weg: Viele Betroffene lösen die Lage mit Ratenvereinbarungen oder Leistungsanträgen, ohne ein Insolvenzverfahren zu durchlaufen.
FAQ
Kann der Strom gesperrt werden, wenn ich nur eine Nachzahlung nicht bezahlt habe?
Ja. Ein Stromversorger kann den Strom sperren, wenn mindestens 100 Euro fehlen und zwei Monate lang nicht bezahlt wurde. Die Sperre muss der Versorger vorher ankündigen. Sie können dagegen vorgehen, indem Sie eine Ratenzahlung vereinbaren oder einen Härtefall geltend machen. Die Verbraucherzentrale erklärt die konkreten Schritte.
Was passiert, wenn ich die Miete nicht mehr zahlen kann?
Bei einem Rückstand von zwei Monatsmieten oder mehr kann der Vermieter fristlos kündigen. Sie können die Kündigung oft abwenden, indem Sie den Rückstand zahlen oder eine Ratenvereinbarung treffen. Wenn Sie Bürgergeld beziehen, kann das Jobcenter die Mietschulden übernehmen, um eine Kündigung zu verhindern.
Was kostet eine Schuldnerberatung?
Die Beratung bei einer kommunalen oder gemeinnützigen Schuldnerberatung ist in der Regel kostenlos, weil sie von Städten, Kreisen oder Wohlfahrtsverbänden finanziert wird. Kostenpflichtig sind nur private Schuldnerberater, die Sie in der Regel nicht brauchen. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach der zuständigen kostenlosen Stelle.
Kann das Jobcenter meine Energieschulden übernehmen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wer Bürgergeld bezieht, kann beim Jobcenter beantragen, dass es die Energieschulden übernimmt, wenn sonst die Stromsperre droht. Stellen Sie den Antrag früh und legen Sie die Sperrandrohung bei.
Muss ich in die Privatinsolvenz, wenn ich Energie- und Mietschulden habe?
Nein, die Privatinsolvenz ist nur eine Option, wenn die Schulden insgesamt nicht mehr zu bewältigen sind. Viele Betroffene lösen ihre Lage mit Ratenvereinbarungen, staatlichen Leistungen oder einem Vergleich. Ob ein Insolvenzverfahren sinnvoll ist, sollten Sie mit einer Schuldnerberatung klären.