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Wenn Steuerschulden nicht sofort zahlbar sind

Sie haben einen Steuerbescheid mit einer Zahlungsfrist erhalten, aber das Geld fehlt. Damit gehören Sie zu den Privatpersonen in Deutschland, die eine Steuernachzahlung nicht auf einmal bezahlen können. Eine unerwartete Nachzahlung aus Vermietung, Nebentätigkeit oder Lohnersatzleistungen überfordert Ihr Konto.

Sie müssen nicht sofort zahlen, wenn Sie nachweisen, dass Sie dazu nicht in der Lage sind. Das Finanzamt kann Ihnen eine Stundung gewähren, also einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung. Dafür verlangt es Zinsen; Sicherheiten kann das Finanzamt ebenfalls fordern.

Wenn die Schulden bereits größer sind und Sie mehrere Gläubiger haben, hilft eine Schuldnerberatung weiter. Je früher Sie handeln, desto mehr Spielraum haben Sie.

Stundung beantragen: Das Wichtigste zuerst

Eine Stundung ist der formelle Weg, eine Steuerschuld später zu zahlen. Sie beantragen sie beim Finanzamt, das den Bescheid erlassen hat. Der Antrag ist formlos möglich, muss aber schriftlich per Brief oder über das Finanzamt-Postfach eingehen. Ein Anruf genügt nicht. Sie müssen zwei Dinge glaubhaft machen: Sie können die Steuern nicht pünktlich zahlen, und Sie können auch keinen Kredit aufnehmen, um die Schuld zu begleichen. Das Finanzamt prüft Ihre finanzielle Lage, bevor es zustimmt.

Die Stundung ist für alle Steuerarten möglich, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte darstellen würde. Eine erhebliche Härte liegt vor, wenn die Zahlung Ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet oder Sie in eine Notlage bringt, die über die normale Belastung hinausgeht. Sie müssen Ihre Einnahmen, Ausgaben und Vermögensverhältnisse offenlegen. Reichen Sie den Antrag so früh wie möglich ein, am besten bevor die Zahlungsfrist abläuft. Wenn Sie den Fristablauf abwarten, riskieren Sie Säumniszuschläge, die zusätzlich zur Steuerschuld anfallen.

Für die Stundung berechnet das Finanzamt Stundungszinsen, die die Gesamtkosten Ihrer Steuerschuld spürbar erhöhen.

Linienchart, das die kumulierten Stundungszinsen bei einer Steuerschuld von 10.000 Euro zeigt: Sie steigen gleichmäßig von 50 Euro im ersten Monat auf 600 Euro nach zwölf Monaten. Zusätzlich kann das Finanzamt zu Beginn eine Sicherheitsleistung verlangen, etwa eine Grundschuld oder eine Bürgschaft, wenn die Schuld hoch ist oder die Gefahr besteht, dass Sie die Raten nicht einhalten.

Steuerbescheid prüfen und Einspruch einlegen

Bevor Sie eine Stundung beantragen, sollten Sie den Steuerbescheid genau prüfen. Häufig stecken in der Nachzahlung Fehler, die Sie mit einem Einspruch korrigieren können. Kontrollieren Sie, ob alle geltend gemachten Ausgaben berücksichtigt wurden. Prüfen Sie, ob Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen vollständig angerechnet sind und ob die Steuerberechnung selbst stimmt. Wenn Sie Ungereimtheiten feststellen, legen Sie schnell Einspruch ein. Die Frist dafür beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Der Einspruch sorgt dafür, dass der Bescheid noch nicht bestandskräftig wird und sich die Zahlungsfrist verlängert. Zudem kann er die Nachzahlung reduzieren oder ganz beseitigen.

Ein Beispiel: Sie haben eine Nebentätigkeit ausgeübt und dafür Arbeitsmittel gekauft, die Sie in der Steuererklärung angegeben haben. Im Bescheid fehlt dieser Posten, weil das Finanzamt die Belege übersehen hat. Ein Einspruch mit Verweis auf die eingereichten Unterlagen führt zur Korrektur. Die Nachzahlung sinkt, und Sie müssen weniger oder gar nichts stunden.

Wenn die Schulden größer sind: Schuldnerberatung und Insolvenz

Eine Stundung hilft nur, wenn Sie die Steuerschuld in absehbarer Zeit aus eigener Kraft zurückzahlen können. Wenn Ihre Verbindlichkeiten insgesamt höher sind als Ihr Vermögen und Sie fällige Forderungen nicht mehr bezahlen können, gelten Sie als überschuldet. In dieser Situation reicht ein Stundungsantrag nicht aus, weil auch andere Gläubiger wie Vermieter, Krankenkasse oder Telefonanbieter Forderungen stellen. Dann sollten Sie rechtzeitig Hilfe von außen holen.

Die erste Anlaufstelle ist eine Schuldnerberatung. Diese Stellen gibt es bei gemeinnützigen Trägern wie der Caritas, der Diakonie oder der Arbeiterwohlfahrt, aber auch bei kommunalen Beratungsstellen. Die Beratung ist in der Regel kostenlos oder kostet einen geringen Eigenanteil. Die Berater prüfen Ihre gesamte finanzielle Situation, erstellen eine Aufstellung aller Schulden und verhandeln mit den Gläubigern. Bei Steuerschulden ist das Finanzamt ein Gläubiger wie jeder andere, aber mit besonderen Rechten. Es kann Pfändungen ausbringen und muss nicht jedem Vergleich zustimmen.

Die Berater können einen Schuldenbereinigungsplan aufstellen, der vorsieht, dass Sie über mehrere Jahre einen Teil Ihrer Einkünfte an die Gläubiger abführen. Wenn alle Gläubiger zustimmen, können Teile der Schulden erlassen werden. Stimmt ein Gläubiger nicht zu, bleibt das Insolvenzverfahren. Als Privatperson sind Sie nicht verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, anders als Unternehmer. Das Verfahren dauert in der Regel drei Jahre, in denen Sie pfändbare Einkommensanteile abgeben, und endet mit der Restschuldbefreiung, wenn Sie Ihre Pflichten erfüllen. Während dieser Zeit dürfen Sie keine neuen Schulden machen und müssen alle Einkommensänderungen melden.

Was Sie konkret tun sollten

Die Reihenfolge der Schritte entscheidet darüber, wie viel die Steuerschuld am Ende kostet. Prüfen Sie zuerst den Steuerbescheid auf Fehler und legen Sie bei Zweifeln Einspruch ein. Danach beantragen Sie beim Finanzamt eine Stundung, wenn die Nachzahlung nach Korrektur noch besteht und Sie sie nicht auf einmal zahlen können. Legen Sie dem Antrag eine Aufstellung Ihrer Einnahmen und Ausgaben bei. Fügen Sie einen Nachweis bei, dass Sie keinen Kredit erhalten, etwa eine Ablehnung Ihrer Bank. Wenn die Schulden mehrere Gläubiger betreffen, suchen Sie parallel eine Schuldnerberatung auf.

Wenn Sie die Zahlungsfrist verstreichen lassen, ohne zu reagieren, erlässt das Finanzamt einen Mahnbescheid und kann anschließend pfänden. Eine Pfändung von Konto oder Lohn trifft Sie härter als eine Stundung, weil Sie keine Kontrolle über die Höhe und den Zeitpunkt der Zahlungen haben. Ein Gerichtsvollzieher kann zudem Sachwerte verwerten. Diese Eskalation lässt sich fast immer vermeiden, wenn Sie frühzeitig Kontakt zum Finanzamt aufnehmen und Ihre Lage offen darlegen.

Kernaussagen

  • Stellen Sie den Stundungsantrag frühzeitig: Je früher Sie das Finanzamt über Ihre Zahlungsunfähigkeit informieren, desto eher vermeiden Sie Säumniszuschläge und Pfändungen.
  • Prüfen Sie den Steuerbescheid vor der Stundung: Ein Einspruch innerhalb eines Monats kann die Nachzahlung reduzieren oder beseitigen und verlängert die Zahlungsfrist.
  • Kalkulieren Sie die Stundungszinsen ein: Stundungszinsen erhöhen die Gesamtschuld, eine Sicherheitsleistung kann zusätzlich verlangt werden.
  • Suchen Sie bei Überschuldung eine Schuldnerberatung auf: Kostenlose Beratungsstellen verhandeln mit allen Gläubigern und erstellen einen Schuldenbereinigungsplan.
  • Reagieren Sie auf Mahnungen und Pfändungen nicht mit Ignorieren: Ein Insolvenzverfahren ist für Privatpersonen freiwillig, aber die Restschuldbefreiung nach drei Jahren ist der Weg aus einer festgefahrenen Schuldensituation.

FAQ

Wie lange habe ich Zeit, einen Stundungsantrag zu stellen?

Es gibt keine feste Frist für den Antrag, aber Sie sollten ihn vor Ablauf der Zahlungsfrist im Steuerbescheid stellen. Wenn Sie den Fristablauf verstreichen lassen, fallen Säumniszuschläge an, und das Finanzamt kann Mahnungen und Pfändungen einleiten. Ein Stundungsantrag nach Fristablauf ist noch möglich, wird aber strenger geprüft.

Welche Unterlagen brauche ich für den Stundungsantrag?

Sie benötigen eine Aufstellung Ihrer monatlichen Einnahmen und Ausgaben. Außerdem brauchen Sie einen Nachweis über Ihr Vermögen, etwa Kontostände oder Sparbücher, und eine Begründung, warum Sie die Steuern nicht zahlen können. Wenn Sie keinen Kredit erhalten, legen Sie die Ablehnung Ihrer Bank bei. Das Finanzamt kann weitere Nachweise verlangen, etwa Mietverträge oder Kontoauszüge der letzten Monate.

Was passiert, wenn das Finanzamt die Stundung ablehnt?

Bei einer Ablehnung müssen Sie die Steuerschuld innerhalb der gesetzten Frist zahlen. Sie können gegen den Ablehnungsbescheid Einspruch einlegen und die Entscheidung überprüfen lassen. Wenn Sie die Zahlung nicht leisten, kann das Finanzamt Mahnungen, Vollstreckungsankündigungen und schließlich Pfändungen ausbringen. In dieser Situation ist eine Schuldnerberatung der nächste sinnvolle Schritt.

Kann ich eine Stundung mit einer Schuldnerberatung kombinieren?

Ja, die beiden Wege schließen sich nicht aus. Die Stundung regelt nur die Steuerschuld beim Finanzamt, die Schuldnerberatung kümmert sich um alle Gläubiger. Es ist sinnvoll, die Beratung frühzeitig einzuschalten, wenn Sie mehrere Schulden haben, weil die Berater die Gesamtsituation koordinieren und mit dem Finanzamt über einen Vergleich verhandeln können.

Was kostet eine Schuldnerberatung?

Die Beratung bei gemeinnützigen Trägern wie Caritas, Diakonie oder kommunalen Stellen ist in der Regel kostenlos oder verlangt einen geringen Eigenanteil. Private Schuldnerberater oder Anwälte berechnen Honorare, die je nach Aufwand variieren. Wenn Sie wenig Einkommen haben, können Sie einen Beratungshilfeschein beantragen, der die Kosten für eine anwaltliche Beratung übernimmt.

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