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Welche Fehler Sie vermeiden sollten, wenn Krankenkassenbeiträge nachgefordert werden

Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse nachträglich Beiträge fordert, sind Sie vermutlich selbstständig, freiwillig versichert oder waren zeitweise ohne Versicherung. Freiwillig versichert sind Sie, wenn Sie Ihre Beiträge selbst an die Kasse zahlen, weil Sie nicht über den Arbeitgeber versichert sind – etwa als Selbstständige oder Selbstständiger. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie bei Menschen, die Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld (das frühere Arbeitslosengeld II) beziehen, führt der Arbeitgeber beziehungsweise das Amt die Beiträge direkt ab. Eine Nachforderung kommt dort praktisch nicht vor.

Der Bescheid, mit dem die Kasse die Nachforderung festsetzt, ist ein Verwaltungsakt, also eine behördliche Entscheidung. Er nennt den Zeitraum, die Berechnungsgrundlage und den Betrag, den Sie zahlen sollen. Eine Nachforderung entsteht, wenn die Kasse für einen zurückliegenden Zeitraum feststellt, dass zu wenig Beiträge gezahlt wurden – weil das Einkommen höher war als gemeldet oder weil eine Zeit ohne Versicherung nachberechnet wird. Ob die Forderung berechtigt ist, hängt vor allem von der Berechnung ab, die der Bescheid dokumentiert.

Reagieren Sie auf den Bescheid, aber überstürzen Sie nichts. Zahlen Sie nicht automatisch, nur weil ein Betrag im Raum steht; prüfen Sie zuerst, ob die Forderung stimmt. Wer den Bescheid ignoriert, riskiert, dass die Krankenkasse eine Zwangsvollstreckung einleitet und der Versicherungsschutz eingeschränkt wird. Wer dagegen aktiv wird, kann den Bescheid prüfen, bei Fehlern Widerspruch einlegen und bei berechtigten Forderungen eine Ratenzahlung vereinbaren. Die nächsten Wochen entscheiden, ob die Nachforderung teuer wird oder ob sich die Zahlung in einem vertretbaren Rahmen abwickeln lässt. Ignorieren Sie den Bescheid nicht, zahlen Sie nicht ohne Prüfung und verpassen Sie keine Fristen. Beantragen Sie bei berechtigten Forderungen eine Ratenzahlung, und suchen Sie die Schuldnerberatung frühzeitig auf.

Warum die Nachforderung kommt und was passiert, wenn Sie nicht zahlen

Eine Nachforderung entsteht in der Regel, wenn die Krankenkasse nachträglich feststellt, dass die Beiträge für einen zurückliegenden Zeitraum zu niedrig waren. Bei Selbstständigen bemisst sich der Beitrag am Einkommen. Die Kasse rechnet häufig mit einem vorläufigen Einkommen. Liegt später der Einkommensteuerbescheid vor und ist das Einkommen höher als geschätzt, fordert sie den Unterschied nach. Weil die Kasse die Beiträge erst nach der Steuererklärung abschließend beurteilen kann, kann die Nachforderung auch mehrere Jahre zurückliegende Zeiträume betreffen. Auch wer zeitweise ohne Krankenversicherung war, erhält später eine Rechnung: In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht, und die Kasse berechnet die Beiträge für die Zeit ohne Versicherung nach.

Lassen Sie die Nachforderung nicht einfach liegen: Die Beitragsschuld wächst, weil die Krankenkasse Säumniszuschläge erhebt, also einen Aufschlag für den zu spät gezahlten Betrag. Zahlen Sie weiterhin nicht, kann die Kasse eine Zwangsvollstreckung veranlassen: Sie kann Ihr Konto pfänden oder andere Vermögenswerte verwerten. Parallel dazu kann die Kasse den Versicherungsschutz einschränken. Sie erhalten dann nur noch Leistungen in Notsituationen, etwa bei akuten Beschwerden; planbare Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen oder Zahnersatz fallen bis zur Begleichung der Rückstände weg.

Prüfen Sie zuerst, ob die Forderung berechtigt ist. Halten Sie den Bescheid für falsch, legen Sie Widerspruch ein. Ist die Forderung richtig, beantragen Sie eine Ratenzahlung oder Stundung. Belasten die Schulden Ihre gesamte finanzielle Situation, ziehen Sie früh eine Schuldnerberatung hinzu, bevor die Kasse von sich aus vollstreckt. Wenn Sie nicht sicher sind, wie die Forderung zustande kommt, fragen Sie bei der Kasse nach, welche Unterlagen der Berechnung zugrunde liegen. Die Auskunft hilft Ihnen einzuschätzen, ob sich ein Widerspruch lohnt. Wer diese Schritte überspringt und einfach nicht zahlt, verliert die Kontrolle darüber, wie die Kasse weiter vorgeht.

Den Bescheid prüfen und Widerspruch einlegen

Der erste Fehler ist, den Bescheid nicht genau zu lesen. Die Krankenkasse muss darin angeben, für welchen Zeitraum sie Beiträge fordert, wie sie die Beiträge berechnet hat und auf welcher Grundlage. Nehmen Sie sich den Bescheid zusammen mit Ihren Einkommensunterlagen zur Hand und prüfen Sie drei Dinge: Stimmt der Zeitraum? Sind Ihre Einkünfte richtig berücksichtigt? Hat die Kasse bereits gezahlte Beiträge angerechnet? Bei Selbstständigen ist zusätzlich wichtig, ob die Kasse den Einkommensteuerbescheid des richtigen Jahres herangezogen hat. Häufig hängt die Nachforderung daran, dass die Kasse mit einem höheren Einkommen rechnet, als in der Steuererklärung steht. Weichen die Zahlen voneinander ab, sollten Sie das im Widerspruch genau benennen. Finden Sie Fehler, teilen Sie das der Kasse mit. Eine Nachforderung, die auf einer falschen Berechnung beruht, sollten Sie anfechten statt zu zahlen.

Wenn Sie die Entscheidung der Krankenkasse für falsch halten, können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist ein formeller Einwand, der die Kasse veranlasst, ihre Entscheidung erneut zu prüfen. Er muss schriftlich erfolgen; ein einfacher Brief genügt, ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben. Versenden Sie den Widerspruch so, dass Sie den Eingang belegen können, etwa per Einschreiben. Wichtig ist die Frist: Der Widerspruch muss innerhalb der Frist eingehen, die der Bescheid nennt – in der Regel einen Monat nach Erhalt. Verpassen Sie diese Frist, wird der Bescheid bindend und die Forderung schwer anzufechten. Prüfen Sie außerdem, ob der Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, also den Hinweis, dass und innerhalb welcher Frist Sie Widerspruch einlegen können. Fehlt dieser Hinweis, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. In Ihrem Widerspruch begründen Sie, warum Sie die Forderung für falsch halten, und legen Belege bei, etwa den Einkommensteuerbescheid oder Einkommensnachweise. Bewahren Sie den Bescheid und eine Kopie des Widerspruchs gut auf. Auch gegen Entscheidungen der Pflegekasse können Sie Widerspruch einlegen, denn sie erhebt ihre Beiträge häufig gemeinsam mit der Krankenkasse.

Lehnt die Krankenkasse den Widerspruch ab, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Dann können Sie vor dem Sozialgericht klagen, das für Streitigkeiten mit Krankenkassen zuständig ist. Auch die Klage müssen Sie fristgerecht erheben, in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids. Die Klage können Sie schriftlich einreichen oder persönlich bei der Geschäftsstelle des Sozialgerichts zu Protokoll geben. Ein Anwalt ist dafür nicht vorgeschrieben; Sie können selbst klagen. Ein Prozess kostet Zeit, und wenn Sie einen Anwalt beauftragen, zahlen Sie dessen Honorar selbst. Deshalb sollten Sie vorher einschätzen, ob die Forderung tatsächlich fehlerhaft ist. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat, suchen Sie eine Verbraucherzentrale oder eine unabhängige Beratungsstelle auf. Dort können Sie den Bescheid und Ihre Belege besprechen, bevor Sie den Weg zum Gericht gehen.

Ratenzahlung, Stundung und Schuldnerberatung

Wenn die Forderung berechtigt ist und Sie den Betrag nicht auf einmal zahlen können, beantragen Sie eine Ratenzahlung. Die Krankenkassen sind in der Regel bereit, Raten zu vereinbaren, wenn Sie kooperieren und pünktlich zahlen. Einen festen Anspruch auf eine bestimmte Ratenhöhe gibt es nicht; die Kasse prüft Ihre Einkommens- und Ausgabensituation und legt die Ratenhöhe fest. Die Stelle, die im Bescheid als Ansprechpartnerin genannt ist, nimmt Ihren Antrag entgegen. Stellen Sie den Antrag schriftlich und schlagen Sie konkret vor, wie viel Sie pro Monat zahlen können. Eine kurze Aufstellung Ihrer monatlichen Einnahmen und Ausgaben macht den Antrag glaubwürdig. Solange Sie die Raten pünktlich zahlen, bleibt die Zwangsvollstreckung aus. Halten Sie die vereinbarten Raten zuverlässig ein. Stockt die Zahlung, kann die Kasse auf die ursprüngliche Forderung zurückkommen und vollstrecken. Ist Ihre Lage vorübergehend so angespannt, dass nicht einmal Raten möglich sind, können Sie eine Stundung beantragen. Die Kasse räumt Ihnen damit mehr Zeit ein, ohne dass sofort Zahlungen fällig werden.

Der nächste Fehler ist, die Schuldnerberatung zu spät einzuschalten. Wenn die Nachforderung nicht Ihre einzige Schuld ist oder Sie absehen, dass Sie sie allein nicht bewältigen können, hilft eine Schuldnerberatung, die Lage zu ordnen. Die Beratungsstellen der Kommunen und der Wohlfahrtsverbände arbeiten in der Regel kostenlos oder kostengünstig. Sie prüfen mit Ihnen, ob eine Stundung möglich ist, ob sich ein Widerspruch lohnt und ob eine außergerichtliche Einigung mit der Krankenkasse erreichbar ist. Geht es um hohe Gesamtschulden, bereitet die Beratungsstelle auch den Weg in die Privatinsolvenz vor. Der Widerspruch gegen einen fehlerhaften Bescheid bleibt trotzdem in Ihrer Verantwortung. Die Beratungsstelle kann Ihnen dabei helfen, ihn zu formulieren. Suchen Sie die Beratung auf, sobald Sie merken, dass die Forderung Ihre finanzielle Situation übersteigt. Dann bleibt noch Zeit, bevor die Kasse pfändet. Bringen Sie den Bescheid, Kontoauszüge und eine Übersicht Ihrer Einnahmen und Ausgaben mit, dann kann die Beratungsstelle direkt prüfen, welche Schritte sich lohnen.

Situation Sinnvoller Schritt Was Sie dazu wissen sollten
Sie halten den Bescheid für fehlerhaft Widerspruch einlegen Schriftlich und fristgerecht, in der Regel innerhalb eines Monats
Die Forderung ist richtig, der Betrag zu hoch Ratenzahlung beantragen Die Kasse entscheidet nach Prüfung von Einkommen und Ausgaben
Auch andere Schulden belasten Sie Schuldnerberatung aufsuchen Kommunale Stellen und Wohlfahrtsverbände beraten in der Regel kostenlos
Einkommen oder Beschäftigung ändern sich Änderung der Kasse melden Laufende Pflicht, nicht erst bei einer Nachforderung

Ein dritter Fehler betrifft die laufende Meldepflicht. Wenn Sie sich selbstständig machen, Ihr Einkommen sinkt oder Sie arbeitslos werden, müssen Sie das der Kasse melden. Die Kasse kann die Beiträge dann an das tatsächliche Einkommen anpassen. Wer die Mitteilung unterlässt, riskiert, dass die Beiträge auf einem höheren Niveau berechnet werden und später eine neue Nachforderung entsteht. Diese Pflicht gilt laufend, nicht erst wenn ein Bescheid im Briefkasten liegt. Nehmen Sie den Kontakt zur Kasse selbst auf, bevor Mahnung oder Vollstreckung folgen. Eine kurze Nachricht mit der Bitte um Neuberechnung verhindert, dass sich Rückstände erneut aufbauen.

Kernaussagen

  • Reagieren Sie sofort auf den Bescheid. Wer die Nachforderung ignoriert, riskiert Zwangsvollstreckung und einen eingeschränkten Versicherungsschutz.
  • Prüfen Sie die Berechnung. Zeitraum, Einkünfte und angerechnete Zahlungen können Fehler enthalten, die die Forderung reduzieren.
  • Legen Sie Widerspruch schriftlich und fristgerecht ein. Verpassen Sie die Frist, wird die Entscheidung bindend und die Forderung schwer anzufechten.
  • Beantragen Sie Ratenzahlung aktiv. Die Kassen vereinbaren in der Regel Raten, wenn Sie kooperieren und pünktlich zahlen.
  • Ziehen Sie die Schuldnerberatung früh hinzu. Wenn die Schulden Ihre Gesamtsituation belasten, hilft eine Beratungsstelle bei Stundung und Einigung.
  • Dokumentieren Sie den Schriftverkehr. Bewahren Sie Bescheid, Widerspruch, Belege und Antworten der Kasse auf, bis die Sache abgeschlossen ist.

FAQ

Kann ich gegen eine Nachforderung Widerspruch einlegen?

Ja, wenn Sie die Entscheidung der Krankenkasse für falsch halten. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und innerhalb der Frist eingehen, die der Bescheid nennt – in der Regel einen Monat nach Erhalt. Begründen Sie Ihren Widerspruch und legen Sie Belege wie den Einkommensteuerbescheid bei. Lehnt die Kasse den Widerspruch ab, können Sie vor dem Sozialgericht klagen.

Was passiert, wenn ich die Beiträge nicht zahlen kann?

Kontaktieren Sie die Krankenkasse, bevor eine Mahnung oder Vollstreckung kommt, und beantragen Sie eine Ratenzahlung oder Stundung. Die Kasse ist in der Regel zu einer Vereinbarung bereit, wenn Sie kooperieren und die vereinbarten Raten pünktlich zahlen. Zahlen Sie nicht und reagieren Sie nicht, kann die Kasse eine Zwangsvollstreckung veranlassen und Ihr Konto pfänden.

Was passiert mit meinem Versicherungsschutz, wenn ich Schulden habe?

Bei Beitragsrückständen kann die Krankenkasse den Versicherungsschutz einschränken. Sie erhalten dann nur noch Leistungen in Notsituationen, etwa bei akuten Beschwerden. Planbare Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen oder Zahnersatz fallen vorerst weg. Sobald Sie die Schulden beglichen haben, haben Sie wieder Anspruch auf die vollen Leistungen. Ob die Kasse die vollen Leistungen schon während einer laufenden Ratenvereinbarung freischaltet, können Sie direkt bei der Kasse erfragen.

Ab wann sollte ich eine Schuldnerberatung aufsuchen?

Sobald die Nachforderung nicht Ihre einzige Schuld ist oder Sie absehen, dass Sie sie allein nicht bewältigen können. Die Beratungsstellen der Kommunen und Wohlfahrtsverbände arbeiten in der Regel kostenlos. Sie helfen Ihnen bei Stundung, Ratenzahlung und der Vorbereitung einer Privatinsolvenz. Bringen Sie Bescheid, Kontoauszüge und eine Übersicht Ihrer Einnahmen und Ausgaben mit.

Was kostet Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch selbst kostet bei der Kasse in der Regel keine Gebühren. Vor dem Sozialgericht ist das Verfahren für Versicherte ebenfalls in der Regel kostenfrei. Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, zahlen Sie dessen Honorar in der Regel selbst.

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