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Privat Geld verleihen: So sichern Sie sich ab

✓ Beantwortet von der Redaktion Kredit allgemein 5 Min. Lesezeit

Inhalt der Antwort
  1. Kurze Antwort
  2. Regeln für private Darlehen
  3. Was Sie selbst prüfen sollten
  4. Typische Fehler beim privaten Verleihen
  5. Wenn die Rückzahlung ausbleibt
  6. Kernaussagen
  7. FAQ
FrageSo oder ähnlich fragen viele

Ich habe meinem Cousin 4.000 Euro geliehen, damit er seine Mietkaution bezahlen kann. Wir haben mündlich vereinbart, dass er mir das Geld in Raten von 200 Euro pro Monat zurückzahlt, aber einen schriftlichen Vertrag gibt es nicht. Vor zwei Monaten hat er die erste Rate gezahlt, jetzt stockt es.

Wie muss ein privater Darlehensvertrag aussehen, damit ich rechtlich abgesichert bin? Und was passiert, wenn er gar nicht mehr zahlt? Wie lange kann ich mein Geld zurückfordern und muss ich vorher kündigen?

Redaktion KreditzentraleAntwort der Redaktion

Wenn Sie einer Freundin, einem Verwandten oder einer anderen Privatperson Geld leihen, möchten Sie meist helfen und zugleich sicher sein, dass Sie es zurückbekommen. Am besten schützen Sie sich mit einem schriftlichen Vertrag. Dokumentieren Sie die Zahlung mit einem nachvollziehbaren Beleg und vereinbaren Sie einen Rückzahlungsplan, der zur finanziellen Lage der Person passt.

Ein klarer Vertrag hilft auch dann, wenn es später zu Unstimmigkeiten über die Rückzahlung kommt. Welche Regelungen wichtig sind und was Sie bei ausbleibender Zahlung tun können, erfahren Sie hier.

Kurze Antwort

Ja, Sie können das Risiko senken, aber eine Rückzahlung lässt sich nie garantieren. Halten Sie Betrag, Zinsen und Rückzahlungstermine schriftlich fest und überweisen Sie das Geld mit einem eindeutigen Verwendungszweck. Fehlt ein Rückzahlungstermin, ist das Darlehen nach einer Kündigung grundsätzlich erst mit einer Frist von drei Monaten fällig. Auch bei einem guten Vertrag müssen Sie eine Forderung rechtzeitig verfolgen: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Sollte die Rückzahlung dauerhaft stocken, suchen Sie frühzeitig das persönliche Gespräch und ziehen Sie im Zweifel eine Schuldnerberatung hinzu. Falls Sie parallel Geld für Ihren eigenen Lebensunterhalt brauchen, vergleichen Sie Ratenkredit-Angebote über smava, das funktioniert mit einer Schufa-neutralen Anfrage.

Regeln für private Darlehen

Ein privates Darlehen kann grundsätzlich auch mündlich vereinbart werden. Schriftliche Absprachen sind jedoch leichter zu beweisen, falls die andere Person später behauptet, das Geld sei ein Geschenk gewesen. Ein von beiden Seiten unterschriebener Vertrag und eine Überweisung mit klarem Verwendungszweck schaffen dafür nachvollziehbare Belege. Mehr zu den Inhalten eines Privatdarlehensvertrags finden Sie in einer Vertragsübersicht.

Der Vertrag sollte mindestens festhalten, wer wem welchen Betrag leiht, wann das Geld ausgezahlt wird und wann die Rückzahlung fällig ist. Vereinbaren Sie außerdem ausdrücklich, ob Zinsen anfallen und ob die Rückzahlung in Raten erfolgt. Nach § 488 BGB muss die darlehensnehmende Person vereinbarte Zinsen zahlen und das Darlehen bei Fälligkeit zurückzahlen.

Wenn der Vertrag keinen Rückzahlungstermin nennt, hängt die Fälligkeit grundsätzlich von einer Kündigung ab; die gesetzliche Frist beträgt drei Monate. Legen Sie deshalb besser schon im Vertrag ein Datum oder einen Ratenplan fest. Eine Erklärung zu Fälligkeit und Kündigung erläutert, worauf es dabei ankommt.

Bei einem zinslosen oder deutlich unter dem marktüblichen Zins vergebenen Darlehen kann außerdem der Zinsvorteil steuerlich als Schenkung zählen. Der Bundesfinanzhof hat dies in einem konkreten Fall zu einem Angehörigendarlehen beurteilt; bei größeren Beträgen oder längeren Laufzeiten sollten Sie die steuerlichen Folgen vorab prüfen lassen.

Was Sie selbst prüfen sollten

Bei einem privaten Darlehen beurteilt keine Bank die Rückzahlungsfähigkeit für Sie. Fragen Sie daher vor der Auszahlung, wie die Person das Geld zurückzahlen will und ob die vereinbarten Raten zu ihren laufenden Einnahmen und Ausgaben passen. Berücksichtigen Sie dabei auch andere Kredite und bereits bestehende Zahlungsschwierigkeiten.

Leihen Sie nur einen Betrag, dessen Ausfall Sie finanziell verkraften könnten. Wenn Sie Einkommens- oder Ausgabenangaben erfragen, vereinbaren Sie klar, welche Informationen Sie tatsächlich benötigen. Eine zusätzliche Sicherheit kann helfen, muss aber rechtlich wirksam vereinbart und praktisch verwertbar sein. Bei einer wertvollen Sicherheit oder einem hohen Darlehen ist rechtliche Beratung sinnvoll.

Typische Fehler beim privaten Verleihen

Ein häufiger Fehler ist, Rückzahlungstermin oder Ratenhöhe offen zu lassen. Dann entsteht Streit darüber, wann die Forderung fällig ist. Ebenso riskant ist eine Barauszahlung ohne Quittung oder eine Überweisung mit einem unklaren Verwendungszweck. Schreiben Sie deshalb zum Beispiel „Privatdarlehen gemäß Vertrag vom [Datum]“ in den Überweisungszweck und bewahren Sie Vertrag sowie Zahlungsbelege auf.

Verlassen Sie sich auch nicht allein auf eine Mahnung. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt grundsätzlich mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon wussten oder hätten wissen müssen. Eine außergerichtliche Mahnung hemmt die Verjährung nicht. Die Regeln zu Fristbeginn und Verjährung sind in den Vorschriften des BGB zusammengefasst.

Wenn die Rückzahlung ausbleibt

Prüfen Sie zuerst, ob die Rückzahlung laut Vertrag bereits fällig ist. Ist kein Termin vereinbart, kündigen Sie das Darlehen nachweisbar und berücksichtigen Sie die dreimonatige Frist. Bei einer fälligen Rate mahnen Sie schriftlich, nennen den offenen Betrag und setzen eine klare Zahlungsfrist.

Bleibt die Zahlung aus, können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen. Das Gericht prüft dabei nicht, ob Ihre Forderung inhaltlich berechtigt ist; Sie sollten also Vertrag und Zahlungsbelege aufbewahren. Die darlehensnehmende Person hat nach Zustellung eines Mahnbescheids zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Die Verbraucherzentrale erklärt den Ablauf des Mahnverfahrens.

Wenn die Forderung bestritten wird oder es um eine größere Summe geht, holen Sie frühzeitig rechtlichen Rat ein. Ein gerichtlicher Titel, etwa ein Vollstreckungsbescheid, ermöglicht die Zwangsvollstreckung; für solche Titel gilt grundsätzlich eine Frist von 30 Jahren. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie das Geld sicher erhalten: Es kommt auch darauf an, ob die andere Person pfändbares Vermögen oder Einkommen hat.

Kernaussagen

  • Unterschreiben Sie einen Vertrag: Halten Sie Darlehensbetrag, Zinsen, Fälligkeit und Raten schriftlich fest.
  • Prüfen Sie die Rückzahlung: Leihen Sie nur so viel, wie die Person realistisch zurückzahlen kann und Sie notfalls entbehren können.
  • Belegen Sie jede Zahlung: Nutzen Sie eine Überweisung mit eindeutigem Verwendungszweck und bewahren Sie die Unterlagen auf.
  • Beachten Sie Fristen: Ohne vereinbarten Rückzahlungstermin gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten; die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre.

FAQ

Reicht eine Nachricht im Messenger als Vertrag?

Eine Vereinbarung per Nachricht kann belegen, dass ein Darlehen vereinbart wurde. Achten Sie darauf, dass Betrag, Rückzahlung und gegebenenfalls Zinsen klar erkennbar sind. Ein gemeinsamer, unterschriebener Vertrag ist meist einfacher als Beweis zu verwenden.

Muss ich Zinsen verlangen?

Nein, ein privates Darlehen kann zinslos sein. Bei einem zinslosen oder ungewöhnlich niedrig verzinsten Darlehen kann der Zinsvorteil jedoch steuerlich als Schenkung relevant werden. Das sollten Sie besonders bei größeren Beträgen und längeren Laufzeiten prüfen.

Was passiert, wenn im Vertrag kein Rückzahlungstermin steht?

Dann hängt die Fälligkeit grundsätzlich von einer Kündigung ab; die Frist beträgt drei Monate. Vereinbaren Sie den Rückzahlungstermin deshalb möglichst von Anfang an schriftlich.

Hemmt eine Mahnung die Verjährung?

Eine außergerichtliche Mahnung hemmt die Verjährung nicht. Für eine Forderung gilt regelmäßig eine Verjährungsfrist von drei Jahren; eine Klage oder ein zugestellter Mahnbescheid kann die Verjährung hemmen.

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