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Darf die Bank den Zinssatz erhöhen?

✓ Beantwortet von der Redaktion Kredit allgemein 4 Min. Lesezeit

Inhalt der Antwort
  1. Kurze Antwort
  2. Festzins oder variabler Zins: Das steht im Vertrag
  3. Woran sich die Bank bei einer Anpassung halten muss
  4. Was Sie tun können, wenn der Zins steigt
  5. Typische Fehler bei einer Zinserhöhung
  6. Kernaussagen
  7. FAQ
FrageSo oder ähnlich fragen viele

Vor zwei Jahren habe ich bei meiner Hausbank einen Ratenkredit über 12.000 Euro für die neue Heizung abgeschlossen, Laufzeit sechs Jahre, Monatsrate 220 Euro. Jetzt schreibt mir die Bank, sie wolle den Zins wegen der gestiegenen Marktzinsen erhöhen.

In meinem Vertrag ist ein variabler Sollzins vereinbart. Darf die Bank den Zinssatz jederzeit anheben, und muss sie dabei bestimmte Regeln beachten? Habe ich ein Recht, dagegen vorzugehen?

Redaktion KreditzentraleAntwort der Redaktion

Wenn Sie einen Kredit zurückzahlen, möchten Sie wissen, ob die Bank den vereinbarten Zins später erhöhen darf. Entscheidend ist, ob im Vertrag ein fester Sollzins oder ein veränderlicher Zinssatz vereinbart wurde.

Welche Regeln gelten, steht im Kreditvertrag.

Kurze Antwort

Bei einem Kredit mit festem Sollzins gilt der vereinbarte Zinssatz für einen festgelegten Zeitraum. Die Bank darf ihn während der vereinbarten Zinsbindung nicht erhöhen. Bei einem variablen Zinssatz darf sie den Zins anpassen, wenn der Vertrag dies wirksam regelt und sie die vereinbarten Vorgaben einhält. Erhöht sich der vereinbarte Referenzzinssatz, also der im Vertrag festgelegte Vergleichszins, wächst dadurch auch Ihre Zinsbelastung. Bei variablen Darlehen haben Sie grundsätzlich ein Kündigungsrecht mit drei Monaten Frist.

Bevor Sie einer Erhöhung zustimmen, sollten Sie in Ihrem Vertrag prüfen, wann eine Anpassung erlaubt ist. Nützlich ist auch ein Blick auf alternative Angebote: Über den Kreditvergleich von smava sehen Sie mit einer Schufa-neutralen Anfrage, welche Konditionen andere Banken bieten.

Festzins oder variabler Zins: Das steht im Vertrag

Ein fester Sollzins bleibt während der vereinbarten Zinsbindung gleich. Das gilt auch dann, wenn die Marktzinsen steigen. Die Sparkasse erklärt die Zinsbindung als Schutz vor Zinserhöhungen innerhalb dieses Zeitraums.

Bei einem variablen Darlehen richtet sich der Zins dagegen nach einer vereinbarten Bezugsgröße, oft dem Drei-Monats-Euribor, plus einem festgelegten Aufschlag der Bank. Ändert sich der Referenzzinssatz, kann die Bank den Kreditzins nach dem im Vertrag festgelegten Verfahren anpassen. Der Vertrag legt fest, wie oft die Bank den Zins anpasst; eine vierteljährliche Anpassung ist verbreitet, aber nicht automatisch für jeden Kredit vorgeschrieben. Die Einzelheiten zu variablen und festen Zinsen sollten Sie mit den Formulierungen in Ihrem eigenen Vertrag abgleichen.

Die Bank muss Sie über eine Zinsänderung informieren. Bei einer Anpassung an einen Referenzzinssatz kann der Vertrag vorsehen, dass sie bereits vor der Mitteilung wirksam wird. Dann gelten besondere Informationspflichten für die Bank.

Woran sich die Bank bei einer Anpassung halten muss

Prüfen Sie im Kreditvertrag, ob dort „gebundener Sollzins“ oder „veränderlicher Sollzins“ steht. Suchen Sie bei einem variablen Zins außerdem nach dem Referenzzinssatz, dem Aufschlag der Bank und dem Zeitpunkt oder Verfahren der Anpassung. Die Begründung „aufgrund der Marktlage“ allein zeigt nicht, ob die Zinserhöhung den vereinbarten Regeln entspricht.

Bei einem Festzins ist die Bonität, also die Einschätzung Ihrer Rückzahlungsfähigkeit, grundsätzlich kein Grund, den vereinbarten Zins während der Zinsbindung anzuheben. Nach Ende der Zinsbindung muss für die weitere Finanzierung ein neuer Zinssatz vereinbart werden. Die BaFin weist darauf hin, dass bei einer Anschlussfinanzierung höhere Zinsen als beim ursprünglichen Darlehen anfallen können.

Was Sie tun können, wenn der Zins steigt

Vergleichen Sie die Mitteilung der Bank mit der Zinsanpassungsklausel im Vertrag. Fragen Sie schriftlich nach, welcher Referenzzinssatz zu welchem Zeitpunkt zugrunde gelegt wurde und wie sich die neue Rate daraus ergibt. Wenn die Berechnung oder die Vertragsgrundlage unklar bleibt, lassen Sie die Unterlagen von einer Verbraucherzentrale oder einer unabhängigen Schuldnerberatung prüfen.

Bei einem variablen Darlehen können Sie grundsätzlich mit drei Monaten Frist kündigen. Ein Darlehen mit gebundenem Sollzins können Sie nach zehn Jahren seit vollständigem Empfang mit sechs Monaten Frist kündigen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Klären Sie vor der Kündigung, wie Sie den Kredit weiterfinanzieren: Wird der geschuldete Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückgezahlt, gilt die Kündigung als nicht erfolgt.

Ein Kreditvergleich kann zeigen, ob eine Umschuldung günstiger wäre. Bei einem Vergleichsportal wie smava können Sie zunächst eine Konditionsanfrage stellen: Sie erhalten eine unverbindliche Einschätzung möglicher Angebote, ohne damit schon einen konkreten Kreditantrag zu stellen. smava beschreibt diese Anfrage als SCHUFA-neutral; der tatsächliche Zinssatz hängt unter anderem von Einkommen, Bonität, Laufzeit und Kreditsumme ab. Prüfen Sie vor einem Wechsel auch mögliche Kosten einer vorzeitigen Ablösung.

Typische Fehler bei einer Zinserhöhung

Eine höhere Rate bedeutet nicht automatisch, dass der Zinssatz gestiegen ist. Die Rate kann sich auch durch eine vereinbarte Änderung der Tilgung oder durch das Ende der Zinsbindung verändern. Entscheidend ist deshalb, ob der Sollzins selbst geändert wurde und welche Vertragsregel die Bank dafür nennt.

Auch ein Schreiben der Bank ist kein Beleg dafür, dass jede geforderte Anpassung korrekt ist. Prüfen Sie den angekündigten Zinssatz und das Wirksamkeitsdatum anhand der Vertragsklausel. Bei einem Festzins innerhalb der vereinbarten Bindungszeit sollten Sie einer Zinserhöhung nicht allein deshalb zustimmen, weil die Marktzinsen gestiegen sind.

Kernaussagen

  • Prüfen Sie die Zinsart: Ein gebundener Sollzins ändert sich während der vereinbarten Zinsbindung nicht.
  • Gleichen Sie variable Änderungen ab: Referenzzinssatz, Aufschlag und Anpassungsrhythmus müssen zu den Vertragsregeln passen.
  • Verlangen Sie eine nachvollziehbare Berechnung: Fragen Sie bei unklaren Mitteilungen schriftlich nach Grundlage und Höhe der Änderung.
  • Planen Sie einen Wechsel rechtzeitig: Variable Darlehen können grundsätzlich mit drei Monaten Frist gekündigt werden; für eine Anschlussfinanzierung brauchen Sie eine Rückzahlungsplanung.

FAQ

Darf die Bank den festen Kreditzins wegen gestiegener Marktzinsen erhöhen?

Nein, solange die vereinbarte Zinsbindung läuft. Nach deren Ende braucht es eine neue Zinsvereinbarung für die weitere Finanzierung.

Wie erkenne ich, ob mein Kredit einen variablen Zinssatz hat?

Suchen Sie im Vertrag nach den Begriffen „veränderlicher Sollzins“ oder „variabler Zinssatz“. Bei variabler Verzinsung sollte der Vertrag auch erklären, woran die Anpassung geknüpft ist.

Kann ich einen variabel verzinsten Kredit kündigen?

Ein Darlehen mit veränderlichem Zinssatz können Sie grundsätzlich jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Prüfen Sie den Vertrag und planen Sie, wie Sie die Restschuld anschließend zurückzahlen oder finanzieren.

Was gilt, wenn meine Zinsbindung endet?

Dann muss für die weitere Finanzierung ein neuer Zinssatz vereinbart werden. Fragen Sie Ihre Bank rechtzeitig nach einem Angebot und vergleichen Sie es mit anderen Anschlussfinanzierungen.

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