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Die Monatsrate ist zu hoch

Wenn die Kreditrate einen zu großen Teil Ihres verfügbaren Einkommens aufbraucht, sollten Sie schnell und planvoll handeln. Die Rate sinkt nicht automatisch, wenn das Geld im Haushalt knapp wird. Sie werden erst entlastet, wenn Sie dies mit dem Kreditgeber vereinbaren, andere laufende Kosten senken oder den Kredit geordnet zurückzahlen.

Nehmen Sie nicht vorschnell einen weiteren Kredit auf. Ein zusätzlicher Kredit verschiebt das Problem häufig nur und bringt eine weitere Rate hinzu. Prüfen Sie zuerst, ob eine vorübergehende Zahlungspause, eine niedrigere Tilgung, eine längere Laufzeit, der Abbau einzelner Kosten oder eine Beratung die Lage besser löst.

Die „Monatsrate“ ist der Betrag, den Sie regelmäßig für Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens zahlen. Bei einem Immobilienkredit kommt meist noch die Tilgung hinzu, also der Teil der Rate, mit dem Sie die Schulden zurückzahlen. Je nach Kreditart gelten unterschiedliche Möglichkeiten.

Prüfen Sie zuerst, wie viel Geld tatsächlich fehlt

Beginnen Sie mit einer Haushaltsrechnung. Vergleichen Sie alle monatlichen Einnahmen mit den festen und veränderlichen Ausgaben. Dazu zählen neben Miete, Strom, Versicherungen und Lebensmitteln auch unregelmäßige Kosten wie Reparaturen, Nachzahlungen, Kfz-Ausgaben und Jahresbeiträge.

Teilen Sie die Ausgaben in drei Gruppen:

  • Unvermeidbare Kosten: etwa Miete, Energie, notwendige Versicherungen und Lebensmittel
  • Veränderbare Kosten: etwa Mobilfunk, Abonnements, Versicherungsumfang, Freizeit und bestimmte Verkehrskosten
  • Einmalige oder unregelmäßige Kosten: etwa Urlaub, Reparaturen und Nachzahlungen

Teilen Sie unregelmäßige Ausgaben auf Monatsbeträge um. So sehen Sie, ob die Rate dauerhaft zu hoch ist oder ob nur vorübergehend Geld fehlt. Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine ehrliche Haushaltsrechnung, bevor weitere Entscheidungen getroffen werden.

Beispiel für eine einfache Monatsübersicht

Position Betrag oder Prüfung
Monatliche Nettoeinnahmen alle regelmäßigen Einnahmen
Miete oder Wohnkosten einschließlich Nebenkosten
Lebenshaltung Lebensmittel, Haushalt, notwendige Ausgaben
Versicherungen und Verträge laufende Beiträge
Weitere Kreditraten alle Darlehen, Leasing- und Ratenkäufe
Rückstellung für unregelmäßige Kosten Reparaturen, Nachzahlungen, Jahresbeiträge
Verfügbarer Restbetrag Einnahmen minus Ausgaben

Bleibt nach den notwendigen Ausgaben und der Kreditrate kein ausreichender Puffer, sollten Sie nicht auf den nächsten Monat hoffen. Schreiben Sie dem Kreditgeber, bevor Sie eine Rate nicht zahlen, und nennen Sie den Betrag, den Sie derzeit monatlich zahlen können.

Vereinbaren Sie zuerst eine Entlastung mit dem Kreditgeber

Am direktesten ist eine schriftliche Vereinbarung mit der Bank oder dem Finanzierungsunternehmen. Je nach Vertrag und finanzieller Situation kommen unterschiedliche Maßnahmen infrage:

  • eine vorübergehend niedrigere Rate,
  • eine Stundung, bei der eine Zahlung zeitweise ausgesetzt wird,
  • eine Tilgungsaussetzung oder geringere Tilgung bei bestimmten Finanzierungen,
  • eine Verlängerung der Laufzeit,
  • eine spätere Nachzahlung oder eine neue Rückzahlungsplanung.

Keine dieser Lösungen tritt automatisch in Kraft. Der Kreditgeber muss zustimmen. In der Vereinbarung sollte stehen, ab wann sie gilt, wie lange sie dauert, welche Zinsen weiterlaufen und wie sich die Gesamtkosten ändern.

Bei einer niedrigeren Rate verlängert sich oft die Laufzeit oder die Restschuld sinkt langsamer. Eine Zahlungspause kostet daher meist zusätzlich Geld. Sie kann trotzdem helfen, wenn vorübergehend Einkommen fehlt und dadurch Rückstände vermieden werden.

Bei Immobilienkrediten sollten Sie besonders früh Kontakt aufnehmen. Die Verbraucherzentrale rät bei absehbaren Zahlungsschwierigkeiten zu einer rechtzeitigen Einigung mit dem Darlehensgeber. Eine vereinbarte vorübergehende Ratenreduzierung oder Aussetzung führt danach nicht zu einem negativen Eintrag bei der SCHUFA, also der Auskunftei, die unter anderem Zahlungsinformationen speichert.

So bereiten Sie das Gespräch vor

Sagen Sie der Bank nicht nur: „Die Rate ist zu hoch.“ Bereiten Sie stattdessen folgende Informationen vor:

  1. aktuelle Einkünfte und Nachweise,
  2. vollständige monatliche Ausgaben,
  3. vorhandene Rücklagen,
  4. Grund für die Belastung, zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung oder gestiegene Wohnkosten,
  5. Betrag, den Sie realistisch monatlich zahlen können,
  6. gewünschte Dauer der Entlastung.

Eine realistische Rate ist besser als eine zu hohe Zusage, die Sie bald wieder nicht einhalten können. Lassen Sie sich jede Änderung schriftlich bestätigen und prüfen Sie, ob Gebühren, zusätzliche Zinsen oder eine neue Sicherheitenbewertung vorgesehen sind.

Entlasten Sie das Budget, ohne die Kreditrate zu verändern

Wenn der Kreditgeber die Rate nicht sofort senkt, können niedrigere Haushaltskosten monatlich mehr Spielraum schaffen. Die vertragliche Rate bleibt zwar gleich. Trotzdem lassen sich so möglicherweise Rückstände vermeiden.

Prüfen Sie zunächst laufende Verträge und Versicherungen. Kündigen oder ändern Sie jedoch keine notwendige Absicherung, ohne die Folgen zu verstehen. Bei Lebens- oder Rentenversicherungen kommen je nach Vertrag beispielsweise eine Stundung der Beiträge, eine Beitragsfreistellung, eine Teilkündigung oder die Auszahlung von Überschüssen infrage. Diese Maßnahmen können Liquidität schaffen, aber die spätere Leistung verringern. Zusatzschutz wie eine Berufsunfähigkeits- oder Todesfallabsicherung kann ebenfalls entfallen oder kleiner werden.

Eine bestehende Restschuldversicherung ist ein weiterer Prüfpunkt. Sie ist vom Kreditvertrag getrennt. Eine Kündigung beendet daher nicht den Kredit, kann aber unter Umständen einen Teil einer gezahlten Einmalprämie zurückbringen. Die Verbraucherzentrale bewertet Restschuldversicherungen als häufig teuer und leistungsbeschränkt. Prüfen Sie vor einer Kündigung die Versicherungsbedingungen und die genaue Erstattung.

Auch Rücklagen können einen vorübergehenden Engpass überbrücken. Das gilt vor allem, wenn ein sicherer Zahlungseingang bevorsteht oder ein kurzfristiger Einkommensausfall endet. Verwenden Sie nicht die gesamte Reserve, wenn dadurch keine Mittel für Miete, Energie, Lebensmittel oder notwendige Reparaturen bleiben. Nach der Stabilisierung sollte der Notgroschen wieder aufgebaut werden.

Prüfen Sie eine vorzeitige Rückzahlung nur mit Kostenvergleich

Eine Sondertilgung oder vollständige Rückzahlung senkt nicht automatisch die laufende Monatsrate. Sie kann jedoch die Restschuld und damit die Zinskosten reduzieren. Ob dadurch jeden Monat mehr Geld bleibt, hängt vom Vertrag ab.

Bei allgemeinen Verbraucherdarlehen dürfen Sie die Schuld grundsätzlich ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen, wodurch sich Zinsen und weitere Kreditkosten für die verbleibende Laufzeit verringern. Bei einem festen Sollzins, also einem vertraglich festgelegten Zinssatz, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Die Verbraucherzentrale erläutert die Rechte bei vorzeitiger Rückzahlung.

Fordern Sie vor einer Sondertilgung eine schriftliche Berechnung an. Vergleichen Sie:

  • die eingesparten Zins- und Versicherungskosten,
  • eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung,
  • die verbleibende Rücklage nach der Zahlung,
  • die neue Rate oder Laufzeit nach der Vertragsänderung.

Bei Immobilienkrediten gelten zusätzlich die Zinsbindung, vertragliche Sondertilgungsrechte und gesetzliche Kündigungsmöglichkeiten. Eine Rückzahlung aus der letzten Liquiditätsreserve ist riskant, wenn danach kein Geld für unvorhergesehene Ausgaben bleibt.

Ordnen Sie mehrere Kredite, bevor Sie über Umschuldung nachdenken

Eine Umschuldung ersetzt einen oder mehrere bestehende Kredite durch einen neuen Vertrag. Sie kann die Monatsrate senken, wenn der neue Vertrag eine längere Laufzeit oder einen niedrigeren Zinssatz hat. Die Gesamtkosten können trotzdem steigen, weil Sie länger zahlen.

Eine Umschuldung sollten Sie deshalb nicht spontan abschließen, sondern genau berechnen. Vergleichen Sie den gesamten noch offenen Rückzahlungsbetrag des alten Kredits mit den Gesamtkosten des neuen Vertrags. Berücksichtigen Sie dabei Ablösegebühren, Vorfälligkeitsentschädigungen, Bearbeitungskosten, Versicherungen und eine längere Laufzeit.

Besonders vorsichtig sollten Sie sein, wenn die neue Rate nur deshalb niedriger ausfällt, weil die Rückzahlung deutlich verlängert wird. Ein niedriger Monatsbetrag ist nicht automatisch ein günstiger Kredit. Vergleichsinformationen zu effektiven Jahreszinsen, Laufzeiten und Ablösekosten bietet etwa der Kreditvergleich von Finanztip.

Nehmen Sie keinen neuen Kredit auf, wenn die Haushaltsrechnung bereits ohne die bisherige Rate dauerhaft negativ ist. Dann fehlt nicht nur eine günstigere Finanzierung, sondern eine tragfähige Lösung für die gesamten Ausgaben.

Nutzen Sie den Dispokredit nur für einen sehr kurzen Engpass

Der Dispositionskredit, kurz Dispo, erlaubt die Überziehung des Girokontos. Er kann eine einzelne kurzfristige Zahlung überbrücken, eignet sich aber nicht, um eine dauerhaft zu hohe Kreditrate zu finanzieren. Die Zinsen sind meist hoch, und der Sollsaldo muss wieder ausgeglichen werden.

Ist das Konto schon regelmäßig überzogen, macht eine weitere Belastung die Lage noch schwieriger. Sprechen Sie stattdessen mit dem Kreditgeber und lassen Sie die Schuldnerberatung prüfen, ob eine tragfähige Ratenvereinbarung oder ein anderer Zahlungsplan möglich ist.

Reagieren Sie sofort bei Rückständen

Warten Sie nicht auf die dritte Mahnung. Unpünktliche Zahlungen, eine Kreditkündigung oder ein Vollstreckungsbescheid können negative Informationen bei der SCHUFA auslösen. Eine rechtzeitig vereinbarte Ratenanpassung hat diese Folge dagegen nicht, wenn Sie die Vereinbarung einhalten. Die Verbraucherzentrale erklärt die Folgen verschiedener SCHUFA-Einträge.

Bei Immobilienkrediten ist das Risiko besonders hoch, weil die Immobilie als Sicherheit dient. Wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten offen sind und der Rückstand insgesamt mindestens 2,5 Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrags erreicht, kann die Bank den Kredit grundsätzlich kündigen. Vorher gelten Mahnung und eine zweiwöchige Frist zum Ausgleich des Rückstands. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug können Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung folgen.

Überweisen Sie deshalb nicht einfach weniger als vereinbart, ohne die Zustimmung der Bank zu haben. Eine selbstständig gekürzte Rate gilt in der Regel als Rückstand. Bitten Sie stattdessen schriftlich um eine konkrete Anpassung und dokumentieren Sie alle Gespräche.

Gestalten Sie eine Inkasso-Ratenzahlung tragfähig

Liegt die Forderung schon bei einem Inkassounternehmen, prüfen Sie zuerst, ob die Forderung und die Kosten berechtigt sind. Unterschreiben Sie keine Vereinbarung, deren Rate Ihr Budget übersteigt. Die Verbraucherzentrale warnt vor zu hohen Inkasso-Raten, weil eine solche Vereinbarung schnell scheitern kann.

Legen Sie eine Rate fest, die nach Miete, Lebenshaltung, Energie und anderen notwendigen Zahlungen noch einen Puffer lässt. Eine zu niedrige Rate verlängert die Rückzahlung dagegen stark und kann wegen weiterer Zinsen teurer werden. Lassen Sie sich den offenen Gesamtbetrag, die Kosten und die Auswirkungen jeder Rate schriftlich aufschlüsseln.

Bei mehreren Gläubigern kann eine anerkannte Schuldnerberatung helfen. Sie kann Ihre gesamte Lage prüfen, den Kontakt zu Gläubigern unterstützen und klären, ob ein außergerichtlicher Vergleich oder ein Insolvenzverfahren nötig ist. Suchen Sie die Beratung nicht erst auf, wenn bereits gepfändet wird.

Was Sie jetzt konkret tun können

Gehen Sie so vor:

  1. Alle Einnahmen und Ausgaben erfassen: Erfassen Sie dabei auch jährliche und unregelmäßige Kosten.
  2. Den Engpass einordnen: Entscheiden Sie, ob der Engpass vorübergehend oder dauerhaft besteht.
  3. Zahlungsfähigkeit schützen: Sichern Sie zunächst Miete, Energie, Lebensmittel und notwendige Versicherungen.
  4. Kreditgeber schriftlich kontaktieren: Bitten Sie um Stundung, Ratenanpassung, Tilgungsänderung oder Laufzeitverlängerung.
  5. Vertragskosten prüfen: Kontrollieren Sie Restschuldversicherung, Sondertilgungsrechte und mögliche Vorfälligkeitskosten.
  6. Keine Rate eigenmächtig kürzen: Zahlen Sie nur den Betrag, der ausdrücklich vereinbart wurde.
  7. Beratung einschalten: Nutzen Sie bei mehreren Schulden oder drohenden Rückständen eine Schuldnerberatung.

Kernaussagen

  • Handeln Sie vor dem Zahlungsausfall: Kontaktieren Sie den Kreditgeber frühzeitig und vereinbaren Sie jede Ratenänderung schriftlich.
  • Erstellen Sie eine vollständige Haushaltsrechnung: Nur der realistische Monatsüberschuss zeigt, welche Rate Sie dauerhaft zahlen können.
  • Prüfen Sie zuerst vertragsnahe Lösungen: Stundung, niedrigere Tilgung oder längere Laufzeit können entlasten, aber häufig die Gesamtkosten erhöhen.
  • Nehmen Sie keinen Überbrückungskredit aus Reflex auf: Eine weitere Rate verschärft ein dauerhaft negatives Haushaltsbudget.
  • Lassen Sie Versicherungen und Sondertilgungen berechnen: Eine Kündigung oder Zahlung kann Liquidität schaffen, aber Leistungen, Rücklagen und Kreditkosten verändern.

FAQ

Was soll ich tun, wenn ich die nächste Kreditrate nicht zahlen kann?

Kontaktieren Sie den Kreditgeber sofort und erklären Sie Ihre Situation schriftlich. Bitten Sie um eine konkrete Vereinbarung, etwa eine Stundung oder eine vorübergehende Ratenreduzierung, und zahlen Sie nicht eigenmächtig einen niedrigeren Betrag.

Senkt eine Laufzeitverlängerung automatisch die Gesamtkosten?

Nein. Eine längere Laufzeit senkt häufig die Monatsrate, verlängert aber die Zinszahlung. Lassen Sie sich die neue Gesamtsumme und den Tilgungsplan vor der Zustimmung berechnen.

Wirkt sich eine vereinbarte Ratenpause auf die SCHUFA aus?

Eine mit dem Kreditgeber vereinbarte Ratenreduzierung oder Zahlungspause führt laut Verbraucherzentrale nicht zu einem negativen SCHUFA-Eintrag. Das gilt nicht für eigenmächtige Ausfälle, eine Kreditkündigung oder einen Vollstreckungsbescheid.

Kann ich eine Sondertilgung leisten, damit die Monatsrate sinkt?

Eine Sondertilgung reduziert zunächst die Restschuld und häufig die Zinskosten. Die Monatsrate sinkt nur, wenn der Vertrag oder eine neue Vereinbarung das vorsieht. Prüfen Sie bei der Sondertilgung mögliche Vorfälligkeitskosten und den verbleibenden Notgroschen.

Sollte ich einen neuen Kredit zur Ablösung aufnehmen?

Nur nach einem vollständigen Kostenvergleich und nur, wenn das Budget grundsätzlich tragfähig ist. Eine niedrigere Rate durch eine längere Laufzeit kann insgesamt teurer werden; bei einem dauerhaft negativen Haushaltsbudget löst ein neuer Kredit das Problem nicht.

Was passiert bei einem Immobilienkredit, wenn ich dauerhaft nicht zahlen kann?

Sprechen Sie frühzeitig mit der Bank und suchen Sie zusätzlich eine Schuldner- oder Finanzierungsberatung. Bei anhaltendem Zahlungsverzug kann die grundbuchlich gesicherte Bank auf die Immobilie zugreifen; Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung sind mögliche Folgen.

Kann die Kündigung einer Restschuldversicherung die Kreditrate senken?

Nein, nicht automatisch. Kredit und Versicherung sind getrennte Verträge. Eine Kündigung kann unter Umständen einen Teil einer Einmalprämie zurückbringen und dadurch das Budget entlasten, beendet aber nicht die Kreditverpflichtung.

Was mache ich, wenn mehrere Forderungen bei Inkasso liegen?

Prüfen Sie Forderungen und Kosten und unterschreiben Sie keine Rate, die Ihr Budget übersteigt. Eine Schuldnerberatung hilft dabei, alle Gläubiger, Fristen und Rückzahlungsbeträge gemeinsam zu ordnen.

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