Wenn Sie eine Wohnung anmieten, aber die Kaution nicht auf einmal zahlen möchten, kommt eine Mietkautionsversicherung infrage. Sie wird auch Mietkautionsbürgschaft genannt. Der Anbieter sagt dem Vermieter zu, berechtigte Forderungen bis zu einem vereinbarten Betrag zu bezahlen. Zahlt er an den Vermieter, kann er den Betrag anschließend von Ihnen zurückfordern. Die Bürgschaft deckt Ihre eigenen Kosten also nicht.
Vor dem Antrag sollten Sie drei Dinge klären: Wie hoch darf die Kaution sein? Akzeptiert der Vermieter eine Bürgschaft? Und welche Angaben oder Unterlagen verlangt der Anbieter tatsächlich? Rechner, eine kurze Anfrage an den Vermieter und ein sorgfältiger Blick in die Bürgschaftsbedingungen helfen bei der Vorbereitung.
Erst die Kautionshöhe berechnen
Bei Wohnraum darf die Kaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Die Nettokaltmiete ist die Miete ohne Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen. Die Obergrenze gilt auch, wenn eine Bürgschaft die Barkaution ersetzt oder mit einer Barkaution kombiniert wird. Ein Kautionsrechner von Objekt-Fuchs kann die Höchstsumme und die Raten für eine Barkaution veranschaulichen.
Bei 650 Euro Nettokaltmiete beträgt die Höchstsumme 1.950 Euro.

Eine Barkaution dürfen Mieterinnen und Mieter in drei gleichen Monatsraten zahlen. Dieses gesetzliche Ratenrecht gilt für die Barkaution, nicht für die Mietkautionsbürgschaft. Für Gewerberäume, Garagen oder Stellplätze ohne Wohnung gelten andere Regeln; die Höhe kann dort vertraglich frei vereinbart werden.
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Prüfen Sie den Mietvertrag, bevor Sie einen Rechner bedienen. Maßgeblich für die Obergrenze ist die Nettokaltmiete, nicht der Gesamtbetrag inklusive Nebenkosten.
Kosten über die geplante Mietdauer vergleichen
Eine Bürgschaft kostet laufende Beiträge, die Sie in der Regel nicht zurückerhalten. Nach Angaben eines Anbieters liegen die Beiträge häufig bei 3,5 bis 6 Prozent der Bürgschaftssumme pro Jahr; Mindestbeiträge oder zusätzliche Abschluss- und Verwaltungsgebühren können hinzukommen. Das sind Anbieterangaben und keine unabhängige Marktübersicht. Holen Sie deshalb mehrere Angebote ein und prüfen Sie, bis wann Beiträge anfallen.
Die folgende Beispielrechnung übernimmt einen veröffentlichten Rechenfall mit 2.400 Euro Kaution und einem Jahresbeitrag von 5 Prozent:
| Dauer der Bürgschaft | Aufgelaufene Beiträge |
|---|---|
| 1 Jahr | 120 Euro |
| 3 Jahre | 360 Euro |
| 5 Jahre | 600 Euro |
| 10 Jahre | 1.200 Euro |
Die Beträge stammen aus einer Beispielrechnung zu den Bürgschaftskosten. Sie gelten für genau diese Annahmen und sagen nicht voraus, welchen Beitrag ein konkreter Anbieter berechnet. Fragen Sie auch, ob eine Mindestprämie gilt und ob der Vertrag nach dem Auszug weiterläuft, bis der Vermieter die Bürgschaftsurkunde zurückgibt oder den Anbieter schriftlich aus der Haftung entlässt.
Ein Vergleichsrechner für Mietkautionsbürgschaften fragt nach Bürgschaftssumme, Mietdauer und privater oder gewerblicher Nutzung. Nutzen Sie Vergleichsergebnisse als Ausgangspunkt: Entscheidend sind das konkrete Angebot und dessen Vertragsbedingungen. Vergleichen Sie die Gesamtkosten über Ihre voraussichtliche Mietdauer mit einer Barkaution. Bei der Barkaution bleibt das Geld grundsätzlich Ihr Vermögen; die Bürgschaftsbeiträge sind laufende Kosten.
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Unterlagen und Angaben vor dem Antrag sortieren
Die Anbieter verlangen unterschiedliche Unterlagen. Prüfen Sie deshalb zuerst die Antragsseite des gewählten Anbieters und reichen Sie nur die dort verlangten Nachweise ein.
Legen Sie für die Vorbereitung den Mietvertragsentwurf oder die verbindliche Mietzusage sowie die genaue Kautionssumme bereit. Halten Sie außerdem die Angaben bereit, die der Anbieter für seinen Antrag abfragt, etwa zu Ihrer Person und zur Wohnung. Ein Vergleichsrechner kann sich auf Kautionsbetrag, Mietdauer und Nutzungsart beschränken; daraus folgt jedoch nicht, dass der Bürgschaftsanbieter keine weiteren Angaben oder Nachweise verlangt.
Trennen Sie Unterlagen für den Bürgschaftsantrag von Unterlagen für die Vermietung. Nach einer Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz darf die Vermieterin oder der Vermieter Bonitäts- und Einkommensnachweise grundsätzlich erst kurz vor Abschluss des Mietvertrags verlangen, wenn Sie bereits ausgewählt wurden. Die konkrete Einordnung hängt von der Situation ab. Die Zusammenfassung zu zulässigen Bonitätsauskünften beschreibt auch, dass unnötige Angaben auf Gehaltsnachweisen geschwärzt werden sollten. Fragen Sie den Bürgschaftsanbieter separat, welche Dokumente er für seinen Antrag benötigt, und senden Sie keine umfangreichen Nachweise vorsorglich an mehrere Stellen.
Zustimmung des Vermieters schriftlich einholen
Ein Vermieter muss eine Bürgschaft nicht anstelle einer vertraglich vereinbarten Barkaution akzeptieren. Beantragen Sie die Bürgschaft deshalb erst, wenn Sie die schriftliche Zustimmung haben. Sonst zahlen Sie womöglich Beiträge für eine Sicherheit, die der Vermieter nicht annimmt.
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Für die Anfrage genügt eine kurze Nachricht, zum Beispiel:
Guten Tag,
im Mietvertrag ist eine Kaution von [Betrag] Euro vorgesehen. Akzeptieren Sie dafür eine Mietkautionsbürgschaft anstelle der Barkaution? Falls ja, teilen Sie mir bitte mit, auf welchen Namen und welche Anschrift die Bürgschaft ausgestellt werden soll.
Freundliche Grüße[Name]
Lassen Sie sich die Zustimmung und die gewünschte Bürgschaftshöhe schriftlich bestätigen. Prüfen Sie anschließend, ob Name, Wohnungsanschrift, Vermieter als begünstigte Person und Betrag in der Bürgschaftsurkunde mit Mietvertrag und Zustimmung übereinstimmen. Bei digitalen Urkunden sollte der Vermieter außerdem wissen, wie sich die Echtheit beim Aussteller prüfen lässt; ein PDF aus einer E-Mail allein belegt sie nicht automatisch. Hinweise zur Prüfung einer Bürgschaftsurkunde nennen unter anderem den Abgleich von Name, Anschrift, Betrag und Begünstigtem.
Bürgschaftstext auf Zahlungsregeln und Ende prüfen
Lesen Sie vor dem Abschluss, wann der Anbieter an den Vermieter zahlt und wie die Bürgschaft endet. Achten Sie besonders auf eine Klausel „auf erstes Anfordern“. Sie bedeutet, dass der Anbieter zunächst an den Vermieter zahlt, sobald dieser eine Forderung stellt. Wenn Sie die Forderung bestreiten wollen, müssen Sie das anschließend selbst tun. Ohne eine solche Klausel prüft der Bürge die Forderung nach den jeweiligen Vertragsbedingungen; auch dann können kurze Fristen gelten. Lassen Sie unklare Formulierungen vor der Unterschrift fachkundig prüfen.
Prüfen Sie im Vertrag, wer die Bürgschaft stellt und für welche Person und Wohnung sie gilt. Achten Sie außerdem auf den Höchstbetrag, die Nachweise, die der Vermieter bei einer Forderung vorlegen muss, und die Bedingungen, unter denen die Sicherheit endet oder sinkt. Eine Checkliste zu Bürgschaftsbedingungen behandelt diese Prüfpunkte. Bewahren Sie Angebot und vollständige Vertragsfassung zusammen auf. Legen Sie die Bürgschaftsurkunde und die schriftliche Zustimmung des Vermieters dazu.
Nach dem Auszug endet die Beitragszahlung nicht zwingend automatisch. Fragen Sie den Vermieter rechtzeitig nach der Freigabe und klären Sie mit dem Anbieter, welche Bestätigung er braucht. Je nach Vertrag kann die Bürgschaft erst enden, wenn die Urkunde zurückgegeben oder der Anbieter ausdrücklich aus der Haftung entlassen wurde.
Kernaussagen
- Berechnen Sie zuerst die zulässige Summe: Bei Wohnraum darf die Kaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen; Nebenkostenvorauszahlungen zählen nicht dazu.
- Holen Sie die Zustimmung des Vermieters ein: Eine Bürgschaft ersetzt die vereinbarte Barkaution nur, wenn der Vermieter sie akzeptiert.
- Vergleichen Sie die Gesamtkosten: Beiträge laufen über die Dauer der Bürgschaft und werden in der Regel nicht zurückerstattet.
- Prüfen Sie Zahlungs- und Freigaberegeln: Achten Sie auf „auf erstes Anfordern“, erforderliche Nachweise und die Bedingungen für das Vertragsende.
- Reichen Sie nur angeforderte Unterlagen ein: Die Dokumentenanforderungen unterscheiden sich je Anbieter; prüfen Sie dessen aktuelle Vorgaben und schützen Sie unnötige persönliche Angaben.
FAQ
Welche Unterlagen brauche ich für eine Mietkautionsbürgschaft?
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Anbieter. Prüfen Sie vor dem Antrag, welche Angaben und Nachweise er verlangt. Für die Vorbereitung sind der Mietvertragsentwurf, der Kautionsbetrag und die Wohnungsdaten hilfreich.
Muss der Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft annehmen?
Nein. Wenn der Mietvertrag eine Barkaution vorsieht, muss der Vermieter einen Ersatz durch eine Bürgschaft nicht akzeptieren. Holen Sie die schriftliche Zustimmung ein, bevor Sie einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen.
Kann ich die Bürgschaft wie eine Barkaution in drei Raten zahlen?
Das gesetzliche Recht auf drei Raten bezieht sich auf die Barkaution. Es gilt nicht für die Mietkautionsbürgschaft. Prüfen Sie beim Anbieter, wann und in welcher Höhe die Beiträge fällig werden.
Was passiert, wenn der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch nimmt?
Der Anbieter zahlt im Rahmen der Bürgschaft an den Vermieter und kann den gezahlten Betrag anschließend von Ihnen zurückfordern. Die Bürgschaft übernimmt also nicht Ihre Schuld. Bei einer Klausel „auf erstes Anfordern“ erfolgt die Zahlung nach den Vertragsbedingungen zunächst, bevor Sie die Forderung bestreiten.
Wie endet die Bürgschaft nach dem Auszug?
Das richtet sich nach dem Vertrag. Häufig braucht der Anbieter die zurückgegebene Urkunde oder eine schriftliche Freigabe des Vermieters. Klären Sie die Freigabe und das Ende weiterer Beiträge direkt mit Vermieter und Anbieter.