Verlangt eine Bank für einen Kredit eine zusätzliche Sicherheit, bittet sie häufig den Ehepartner, ein Familienmitglied oder eine andere nahestehende Person um eine Bürgschaft. Der Bürge verspricht der Bank, für die Rückzahlung einzustehen, wenn der Kreditnehmer seine Pflichten aus dem Darlehensvertrag nicht erfüllt.
Für den Bürgen ist das ein erhebliches finanzielles Risiko: Je nach Vertrag muss er die offene Kreditsumme einschließlich Zinsen und Gebühren bezahlen. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann die Bank Zahlung direkt vom Bürgen verlangen, ohne zuvor erfolglos gegen den Kreditnehmer vorzugehen. Der Kreditnehmer bekommt durch die Bürgschaft den gewünschten Kredit, bindet aber eine andere Person an seine Schulden. Das belastet die gemeinsame finanzielle Beziehung.
Unterschreiben Sie eine Kreditbürgschaft erst, wenn Sie die Haftungshöhe, die Vertragsart, die Laufzeit und Ihre eigene Zahlungsfähigkeit geprüft haben. Eine mündliche Zusage reicht grundsätzlich nicht aus. Die Bürgschaftserklärung muss schriftlich abgegeben werden. Nach den Informationen der Verbraucherzentrale zur Ehegattenbürgschaft genügt eine elektronische Erklärung nicht.
Wann eine Bürgschaft für einen Kredit verlangt wird
Eine Bank verlangt vor allem dann eine Bürgschaft, wenn Einkommen und Vermögen des Kreditnehmers für die Rückzahlung nicht ausreichen. Gründe sind zum Beispiel ein geringes oder schwankendes Einkommen, fehlende Sicherheiten, eine kurze Beschäftigungsdauer oder eine schwache Kreditwürdigkeit. Ein Bürge mit ausreichendem Einkommen und guter Bonität soll das Ausfallrisiko der Bank verringern.
Banken und Sparkassen verlangen eine Bürgschaft häufig von Angehörigen oder Ehepartnern. Das betrifft besonders größere Darlehen, wenn die Bonität des Kreditnehmers allein nicht ausreicht. Eine Bürgschaft ersetzt keine tragfähige Finanzierung. Die Bank prüft auch bei einem Kredit mit Sicherheiten, ob das Vorhaben wirtschaftlich sinnvoll ist und der Kredit zurückgezahlt werden kann. Das Existenzgründungsportal des Bundes weist darauf hin, dass Sicherheiten allein für eine Kreditentscheidung nicht ausreichen.
Prüfen Sie als Kreditnehmer deshalb, warum die Bank eine Bürgschaft fordert. Fragen Sie konkret:
- Welche Voraussetzung für den Kredit erfüllt die Bürgschaft?
- Wie hoch muss die Bürgschaft sein?
- Warum reicht eine niedrigere Kreditsumme oder eine andere Sicherheit nicht aus?
- Wird die Bürgschaft später freigegeben, wenn sich Ihre finanzielle Situation verbessert?
Eine Bürgschaft für einen Kredit ohne ausreichende eigene Rückzahlungsfähigkeit verschiebt das Risiko vor allem auf den Bürgen. Sie löst das finanzielle Problem nicht.
Was der Bürge rechtlich verspricht
Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber der Bank, für die Schuld einer anderen Person einzustehen. Der Kreditnehmer bleibt Schuldner des Darlehens. Der Bürge haftet zusätzlich, sobald die im Vertrag genannten Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Welche Pflichten der Bürge übernimmt, steht im Vertrag. Wichtig ist vor allem der Unterschied zwischen einer normalen und einer selbstschuldnerischen Bürgschaft:
| Vertragsform | Wann die Bank den Bürgen in Anspruch nehmen kann |
|---|---|
| Bürgschaft mit Einrede der Vorausklage | Die Bank muss grundsätzlich zuerst erfolglos versuchen, die Forderung beim Kreditnehmer zwangsweise durchzusetzen. |
| Selbstschuldnerische Bürgschaft | Die Bank kann sich direkt an den Bürgen wenden, ohne diesen vorherigen Vollstreckungsweg abzuwarten. |
| Höchstbetragsbürgschaft | Die Haftung ist auf den ausdrücklich vereinbarten Höchstbetrag begrenzt. |
| Unbegrenzte Bürgschaft | Die Haftung kann die gesamte offene Schuld einschließlich Zinsen und Gebühren umfassen. |
Die Verbraucherzentrale beschreibt die selbstschuldnerische Bürgschaft als besonders weitreichend. Lesen Sie daher nicht nur die Überschrift des Dokuments. Entscheidend sind Formulierungen wie „selbstschuldnerisch“, „für alle bestehenden und künftigen Forderungen“ oder „unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage“.
Die wichtigsten Risiken für Bürgen
Der Bürge haftet mit seinem eigenen Einkommen und Vermögen. Dazu gehören zum Beispiel Rücklagen, Wertpapiere und Ersparnisse für die Altersvorsorge. Reicht das laufende Einkommen nicht aus, kann die Bank unter den rechtlichen Voraussetzungen auch auf vorhandenes Vermögen zugreifen.
Eine Bürgschaft lässt sich in der Regel nicht einfach kündigen. Auch nach einer Trennung, einem Streit oder einer Verschlechterung der eigenen finanziellen Lage endet sie nicht automatisch. Für Laufzeit und Freigabe gelten die Regelungen im Vertrag.
Auch die eigene spätere Kreditaufnahme kann schwieriger werden. Die Hanseatic Bank erläutert die Kreditbürgschaft, dass die Bürgschaft in der SCHUFA-Auskunft berücksichtigt werden kann. Eine weitere Bank sieht dadurch eine zusätzliche mögliche Zahlungsverpflichtung, auch wenn der Bürge bisher keinen Betrag zahlen musste. Fragen Sie vor der Unterschrift, wie die konkrete Bürgschaft gemeldet wird, und prüfen Sie später Ihre SCHUFA-Daten auf Richtigkeit.
Mehrere Bürgen haften für dieselbe Hauptschuld grundsätzlich als Gesamtschuldner. Unter den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen kann sich die Bank an einen einzelnen Bürgen wenden. Dieser muss sich anschließend gegebenenfalls mit den anderen Bürgen auseinandersetzen, und auch eine Aufteilung der Schuld schützt nicht automatisch vor einer direkten Inanspruchnahme.
Wann eine Bürgschaft unwirksam sein kann
Eine Bürgschaft kann wegen Sittenwidrigkeit unwirksam sein. Das kommt nach der Rechtsprechung besonders dann in Betracht, wenn der Bürge bei Vertragsschluss finanziell krass überfordert ist, ein enges emotionales Verhältnis zum Kreditnehmer besteht und der Kreditgeber diese Lage ausnutzt. Ein Missverhältnis zwischen Einkommen und Bürgschaftssumme reicht dafür allein nicht immer aus.
Die Verbraucherzentrale erklärt zur Ehegattenbürgschaft, dass eine Überforderung besonders deutlich wird, wenn der Bürge voraussichtlich nicht einmal die laufenden Zinsen aus eigenen Mitteln bezahlen könnte. Eigene gewichtige wirtschaftliche Vorteile aus dem Kredit können die rechtliche Bewertung verändern. Das bloße Mitwohnen in einem finanzierten Haus reicht als Vorteil jedoch nicht automatisch aus.
Verlassen Sie sich nicht auf diese mögliche Einwendung. Ob eine Bürgschaft unwirksam ist, hängt von den Umständen und dem konkreten Vertrag ab und muss im Streitfall rechtlich geprüft werden. Eine Unterschrift bleibt bis zu einer verlässlichen Klärung ein erhebliches Risiko.
Was Kreditnehmer beachten müssen
Eine Bürgschaft erleichtert dem Kreditnehmer den Zugang zu einem Darlehen, verschärft aber die Folgen eines Zahlungsausfalls. Wenn Sie Raten nicht mehr zahlen, fordert die Bank unter Umständen Geld vom Bürgen. Dieser muss dann eigene Rücklagen verwenden oder einen Kredit aufnehmen. Das kann eine Partnerschaft oder familiäre Beziehung erheblich belasten.
Besprechen Sie vor dem Antrag offen:
- Wie hoch ist die monatliche Rate?
- Welche Einnahmen bleiben nach Miete, Versicherungen, Unterhalt und weiteren Krediten übrig?
- Wie lange könnte der Bürge im Notfall unterstützen?
- Was geschieht bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung oder Tod?
- Unter welchen Bedingungen gibt die Bank die Bürgschaft schriftlich frei?
Planen Sie die Finanzierung so, dass Sie die Raten aus Ihrem eigenen Einkommen bezahlen können. Eine Bürgschaft sollte nicht dazu dienen, eine dauerhaft zu hohe Rate tragbar erscheinen zu lassen.
Bei einem Immobilienkredit kommen außerdem andere Sicherheiten infrage, etwa eine Grundschuld. Dabei wird das Recht der Bank am Grundstück ins Grundbuch eingetragen. Nach vollständiger Rückzahlung sollte geprüft werden, ob die Grundschuld gelöscht oder anderweitig freigegeben werden kann. Bei einem Todesfall kann eine Risikolebensversicherung zur Absicherung eines Darlehens sinnvoll sein. Sie ersetzt jedoch keine Prüfung der Kreditrate und muss zum abgesicherten Darlehen passen.
So prüfen Sie eine Bürgschaft vor der Unterschrift
Lesen Sie den vollständigen Bürgschaftstext zusammen mit dem Kreditvertrag. Eine kurze Erklärung der Bank reicht für die Prüfung des Risikos nicht aus. Achten Sie auf den Höchstbetrag, die Laufzeit und die gesicherten Forderungen. Prüfen Sie auch, ob Zinsen, Verzugszinsen, Mahnkosten und weitere Gebühren erfasst sind.
Prüfen Sie, ob die Bürgschaft nur für dieses eine Darlehen gilt oder auch für weitere Forderungen aus der Geschäftsbeziehung. Eine Formulierung für „alle bestehenden und künftigen Ansprüche“ ist deutlich weiter als eine Bürgschaft für einen bestimmten Kredit mit einer festen Summe.
Setzen Sie sich eine persönliche Belastungsgrenze: Unterschreiben Sie nur, wenn Sie den vereinbarten Höchstbetrag im Notfall vollständig selbst tragen könnten, ohne Miete, Lebensunterhalt oder Altersvorsorge zu gefährden. Diese Grenze schützt Sie rechtlich nicht automatisch, macht das Risiko aber sichtbar.
Halten Sie die Freigabe schriftlich fest. Ist der Kredit vollständig zurückgezahlt oder der Sicherungszweck weggefallen, fordern Sie von der Bank eine schriftliche Bestätigung über das Ende der Bürgschaft und die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde, sofern eine solche ausgestellt wurde. Ein Ratgeber zur Enthaftung einer Bürgschaft nennt die Erfüllung des Sicherungszwecks als Anlass für die Freigabe. Verlassen Sie sich nicht auf eine mündliche Zusage.
Lassen Sie den Vertrag vor der Unterschrift prüfen. Wenden Sie sich dafür an eine unabhängige Schuldnerberatung oder an die Verbraucherzentrale. Auch eine Rechtsanwältin beziehungsweise ein Rechtsanwalt kommt dafür infrage. Die Bank erklärt die eigene Kreditabsicherung, vertritt aber nicht Ihre persönlichen Interessen als Bürge.
Was passiert, wenn der Kreditnehmer nicht zahlt?
Zahlt der Kreditnehmer eine Rate nicht, sollte er sofort Kontakt mit der Bank aufnehmen. Wer Mahnungen ignoriert, verursacht weitere Kosten und erhöht das Risiko für den Bürgen. Der Kreditnehmer sollte eine realistische Lösung besprechen, etwa eine vorübergehende Anpassung der Rate oder den Verkauf der finanzierten Sache, sofern das im konkreten Vertrag und Fall möglich ist.
Der Bürge sollte die Zahlungsaufforderung der Bank nicht einfach unterschreiben oder anerkennen. Fordern Sie eine vollständige Abrechnung an und prüfen Sie:
- Welche Raten sind tatsächlich offen?
- Wie hoch ist die Hauptforderung?
- Welche Zinsen und Gebühren verlangt die Bank?
- Welche Klausel erlaubt die Inanspruchnahme?
- Ist der geforderte Betrag durch den Höchstbetrag begrenzt?
Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft darf die Bank den Bürgen grundsätzlich schneller in Anspruch nehmen. Warten Sie deshalb bei einer Zahlungsaufforderung nicht ab, sondern holen Sie umgehend unabhängigen rechtlichen Rat ein. Eine Schuldnerberatung hilft vor allem bei der finanziellen Übersicht; eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt prüft die Wirksamkeit und Reichweite des Bürgschaftsvertrags.
Kernaussagen
- Begrenzen Sie die Haftung: Vereinbaren Sie eine konkrete Höchstsumme und eine klare Laufzeit. Beschränken Sie die Bürgschaft auf den bestimmten Kredit.
- Prüfen Sie die Vertragsart: Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann die Bank direkt Zahlung von Ihnen verlangen.
- Rechnen Sie den Ernstfall durch: Unterschreiben Sie nur, wenn Sie die mögliche Forderung aus Einkommen und Vermögen tragen könnten.
- Fordern Sie die Freigabe schriftlich: Lassen Sie sich nach Rückzahlung des Kredits bestätigen, dass die Bürgschaft beendet ist.
- Holen Sie unabhängigen Rat ein: Lassen Sie den Vertrag vor der Unterschrift von der Verbraucherzentrale, einer Schuldnerberatung oder einer Rechtsberatung prüfen.
FAQ
Muss ich als Bürge immer die gesamte Kreditsumme zahlen?
Das hängt vom Vertrag ab. Bei einer unbeschränkten Bürgschaft kann die Haftung die gesamte offene Darlehensschuld einschließlich Zinsen und Gebühren umfassen. Eine Höchstbetragsbürgschaft begrenzt die Zahlungspflicht auf den vereinbarten Betrag, sofern die Klausel wirksam formuliert ist.
Kann ich eine Bürgschaft später kündigen?
Eine Kreditbürgschaft ist in der Regel nicht frei kündbar. Ob eine zeitliche Begrenzung, eine Kündigungsmöglichkeit oder eine Freigabe vorgesehen ist, ergibt sich aus dem Vertrag. Lassen Sie die konkrete Klausel rechtlich prüfen, bevor Sie von einer Beendigung ausgehen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Bürgen und einem Mitkreditnehmer?
Der Mitkreditnehmer unterschreibt den Darlehensvertrag als eigene kreditnehmende Person und schuldet die Rückzahlung unmittelbar. Der Bürge übernimmt dagegen eine Sicherung für die Schuld einer anderen Person. Beide Rollen können weitreichende Zahlungspflichten auslösen, rechtlich sind sie jedoch nicht identisch.
Kann die Bank mich als Ehepartner automatisch für den Kredit belangen?
Nein. Eine Ehe allein macht Sie nicht automatisch zum Bürgen für den Kredit Ihres Ehepartners. Sie benötigen grundsätzlich eine eigene wirksame Verpflichtung. Eine unterzeichnete Bürgschaft kann allerdings unter engen Voraussetzungen wegen krasser Überforderung und Ausnutzung der persönlichen Nähe unwirksam sein.
Was passiert mit meiner Bürgschaft, wenn sich die finanzielle Lage des Kreditnehmers verschlechtert?
Die Bürgschaft bleibt grundsätzlich bestehen. Nach den Umständen des Vertrags und der Rechtslage kann ein Anspruch auf Befreiung entstehen, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Hauptschuldners erheblich verschlechtert haben. Warten Sie bei einer solchen Entwicklung nicht auf die erste Zahlungsstörung, sondern lassen Sie den Vertrag prüfen.
Wie gehe ich vor, wenn die Bank Geld von mir verlangt?
Fordern Sie eine genaue Abrechnung und eine Kopie des Bürgschaftsvertrags an. Prüfen Sie Hauptforderung, Zinsen, Gebühren, Höchstbetrag und Fälligkeit und holen Sie sofort unabhängigen rechtlichen Rat ein. Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungs- oder Schuldanerkenntniserklärung, bevor Sie deren Folgen verstanden haben.