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Inkassobrief erhalten und richtig reagieren

Sie haben Post von einem Inkassounternehmen erhalten. Das Schreiben fordert Sie auf, einen bestimmten Betrag zu zahlen, oft innerhalb weniger Tage. Es listet zusätzlich Gebühren und Zinsen auf. Für viele Verbraucher klingt das wie eine amtliche Anordnung. Es ist aber eine Zahlungsaufforderung eines privaten Dienstleisters. Er treibt die Geldforderung entweder im Auftrag des Gläubigers ein oder hat sie käuflich übernommen. Das nennt man Forderungskauf.

Ein Inkassobrief begründet keine neue Schuld und beweist nicht, dass Sie zahlen müssen. Der Brief belegt nur, dass ein Unternehmen behauptet, Ihnen stehe eine offene Forderung gegenüber. Ob diese Behauptung stimmt, prüfen Sie anhand der Unterlagen. Ein Inkassounternehmen darf nicht ohne Weiteres Geld verlangen. Liegt etwa keine offene Rechnung vor, ist die Forderung unberechtigt, wie die Verbraucherinformation zur Abwehr von Inkassoforderungen erklärt.

Aus diesem Grund gilt: Zahlen Sie nicht sofort, ignorieren Sie den Brief aber auch nicht. Wer gar nicht reagiert, riskiert, dass der Gläubiger einen Mahnbescheid beantragt, klagt und die Kosten weiter steigen. Prüfen Sie stattdessen sechs Punkte: Forderung, Gläubiger, Vertrag, Verzug, Kosten und Fristen. Diese Punkte bestimmen auch, ob Sie zahlen, widersprechen oder eine Ratenlösung vorschlagen.

Warum ein Inkassobrief allein keine Zahlungspflicht begründet

Ein Inkassounternehmen arbeitet nicht für Sie, sondern für den Gläubiger. Es gibt zwei Geschäftsmodelle. Beim einfachen Inkasso mahnt das Unternehmen die offene Forderung im Namen des Gläubigers an und erhält dafür eine Provision. Beim Forderungskauf übernimmt das Unternehmen die Forderung selbst, zahlt dem Gläubiger einen Kaufpreis und treibt die Schuld danach im eigenen Namen ein. In beiden Fällen gilt: Die Forderung muss tatsächlich bestehen, und Sie müssen nachvollziehen können, wofür Sie zahlen sollen.

Deshalb verlangt das Gesetz von Inkassounternehmen klare Angaben. Ein seriöses Schreiben nennt den Auftraggeber, den Forderungsgrund, die Hauptforderung und die Kosten getrennt voneinander. Nicht jede Zahlungsaufforderung erfüllt diese Vorgaben. Darauf weist die Übersicht zu unseriösen Inkassoforderungen hin. Fehlen die Angaben oder wirken sie erfunden, müssen Sie nicht einfach zahlen. Die Beweislast für die Forderung trägt der Gläubiger, nicht Sie.

Forderung, Gläubiger und Vertrag prüfen

Beginnen Sie mit der Frage, ob die Forderung überhaupt entstanden ist. Dazu brauchen Sie drei Angaben: den Gläubiger, den Vertrag und die Rechnung. Stimmt der Name des Gläubigers? Haben Sie mit diesem Unternehmen je einen Vertrag geschlossen? Nennt das Schreiben eine Rechnungs- oder Kundennummer? Passt der offene Betrag zu der Leistung, die Sie erhalten haben? Antwortet das Schreiben auf diese Fragen nicht, verlangen Sie die fehlenden Unterlagen.

Prüfen Sie besonders sorgfältig, wenn Sie die Forderung nicht nachvollziehen können, Zweifel an der Höhe der Kosten haben oder unsicher sind, ob Sie zahlen, widersprechen oder nur die Kosten bestreiten sollen. Die folgende Tabelle fasst die Prüfpunkte zusammen:

Prüfpunkt Woran Sie die Angabe erkennen Was Sie tun, wenn etwas fehlt
Absender Vollständige Firma, ladungsfähige Anschrift und Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister Eintragung beim Bundesamt für Justiz prüfen
Gläubiger Name und Anschrift des Auftraggebers oder Hinweis auf Forderungskauf Auskunft über den ursprünglichen Gläubiger und die Abtretung verlangen
Vertrag und Rechnung Rechnungsnummer, Vertragsnummer, Leistungszeitraum Belege anfordern, etwa Vertrag, Rechnung und Zahlungsaufstellung
Forderungshöhe Hauptforderung, Zinsen und Kosten getrennt ausgewiesen Aufstellung verlangen und Beträge nachrechnen
Fristen Datum der Fälligkeit und gesetztes Zahlungsziel Unrealistisch kurze Fristen schriftlich zurückweisen

Kennen Sie die Forderung nicht, fordern Sie die Belege schriftlich an und setzen Sie eine Frist von zwei Wochen. Bleibt diese Aufforderung ohne Antwort, bestreiten Sie die Forderung schriftlich und weisen Sie weitere Zahlungsaufforderungen zurück. Zahlen Sie in dieser Situation nichts.

Verzug, Zinsen und Inkassokosten prüfen

Zinsen und Inkassogebühren darf das Unternehmen nur verlangen, wenn Sie mit der Zahlung in Verzug sind. Verzug entsteht nicht automatisch mit dem Ausstellen einer Rechnung. Der Gläubiger muss Sie mahnen, nachdem die Forderung fällig geworden ist. Eine Mahnung ist nicht immer nötig: Weist die Rechnung ausdrücklich auf die Folgen einer verspäteten Zahlung hin, tritt der Verzug mit Zugang der Rechnung ein. Ohne diesen Hinweis braucht es bei Verbrauchern eine Mahnung. Die Einzelheiten regelt § 286 BGB.

Ist der Verzug eingetreten, schulden Sie ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen. Der Satz liegt für Verbraucher bei fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Das regelt § 288 BGB. Liegt kein Verzug vor, dürfen weder Zinsen noch Mahn- oder Inkassokosten berechnet werden.

Die Inkassogebühr ist kein Strafzuschlag, sondern gleicht die Kosten der Forderungseinziehung aus. Sie richtet sich nach der Höhe der Hauptforderung und ist gesetzlich begrenzt. Ein seriöses Unternehmen weist die Gebühr getrennt aus. Wirkt die Gebühr überhöht, verlangen Sie eine Aufstellung und prüfen Sie, ob der Betrag zur Forderungshöhe passt. Außerdem darf ein Inkassounternehmen nur tätig werden, wenn es die Erlaubnis zur Inkassodienstleistung nach § 10 RDG besitzt. Diese Registrierung können Sie kostenlos im Rechtsdienstleistungsregister des Bundesamts für Justiz einsehen.

So antworten Sie dem Inkassounternehmen

Nach der Prüfung gibt es vier typische Situationen:

  1. Die Forderung ist vollständig berechtigt. Zahlen Sie den geschuldeten Betrag, sobald Sie die Aufstellung geprüft haben, und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung, dass die Forderung erledigt ist. Bezahlen Sie nicht mehr, als nachvollziehbar ist.
  2. Die Forderung ist teilweise berechtigt. Erkennen Sie den nachvollziehbaren Teil ausdrücklich an, zahlen Sie diesen Betrag und bestreiten Sie den Rest. Schreiben Sie zum Beispiel, dass Sie die Hauptforderung anerkennen, die zusätzlichen Kosten aber nicht.
  3. Die Forderung ist unberechtigt. Widersprechen Sie schriftlich, nennen Sie den Grund und verlangen Sie Belege. Bleiben die Belege aus, weisen Sie weitere Zahlungsaufforderungen zurück. Wer eine unberechtigte Forderung ablehnt, muss keine Gebühren fürchten.
  4. Sie können im Moment nicht zahlen. Bieten Sie schriftlich eine Ratenzahlung an, die zu Ihrem Einkommen passt, und nennen Sie einen konkreten Monatsbetrag. Halten Sie die vereinbarten Raten dann zuverlässig ein.

Führen Sie die Kommunikation immer schriftlich. Telefonische Zusagen sind schwer nachweisbar und verpflichten Sie nicht. Lassen Sie keine Frist verstreichen: Gegen einen Mahnbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen schriftlich Widerspruch einlegen. Wer das versäumt, riskiert die Zwangsvollstreckung. Heben Sie zu jedem Schreiben eine Kopie auf und notieren Sie alle Fristen.

FAQ

Muss ich sofort zahlen, nur weil ein Inkassobrief kommt? Nein. Der Brief ist eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung, keine gerichtliche Entscheidung. Prüfen Sie zuerst, ob die Forderung berechtigt ist und ob die Kosten stimmen.

Ich kenne die Rechnung nicht. Kann ich die Forderung abwehren? Ja. Fordern Sie das Unternehmen schriftlich auf, die Forderung mit Belegen nachzuweisen, etwa mit Vertrag, Rechnung und Zahlungsaufstellung. Unberechtigte Inkassoforderungen können Sie abwehren, sobald feststeht, dass keine offene Verbindlichkeit besteht.

Was passiert, wenn ich den Brief ignoriere? Der Gläubiger kann einen Mahnbescheid beantragen und anschließend klagen. Dadurch entstehen weitere Kosten, und Sie verlieren die Kontrolle über den Ablauf. Antworten Sie deshalb immer schriftlich, auch wenn Sie die Forderung bestreiten.

Kann ich mit dem Inkassounternehmen Raten vereinbaren? Ja. Setzen Sie dem Unternehmen schriftlich einen konkreten Ratenplan vor, der zu Ihrem Einkommen passt. Halten Sie die vereinbarten Raten dann verlässlich ein.

Muss ich die geforderten Inkassogebühren bezahlen? Nur wenn die Forderung berechtigt ist und die Gebühren der Höhe nach vertretbar sind. Fordern Sie eine Aufstellung an und bestreiten Sie überhöhte Positionen getrennt von der Hauptforderung.

Weiterführende Quellen

Seitenadresse: https://www.kreditzentrale.com/thema/inkassobrief-erhalten-und-richtig-reagieren