Wurde Ihr Kreditantrag wegen falscher oder widersprüchlicher Angaben abgelehnt, prüfen Sie zuerst, wo der Fehler liegt: in Ihrem Antrag, in den eingereichten Nachweisen oder bei einer Auskunftei wie der SCHUFA. Eine Auskunftei sammelt Informationen zu Ihrer Kreditwürdigkeit und berechnet daraus unter anderem einen Score. Ein Score ist ein Zahlenwert, mit dem die Auskunftei Ihre Kreditwürdigkeit einschätzt. Ein Tippfehler lässt sich berichtigen. Eine erneute Anfrage führt dadurch aber nicht automatisch zu einer Kreditzusage, denn der Kreditgeber prüft auch Einkommen, Ausgaben und weitere Voraussetzungen.
Fragen Sie den Kreditgeber nach dem konkreten Ablehnungsgrund und danach, ob eine Auskunftei beteiligt war. Korrigieren Sie anschließend die betroffene Angabe schriftlich und belegen Sie die richtige Information. So vermeiden Sie, dass Sie denselben Fehler in der nächsten Anfrage wiederholen.
Finden Sie heraus, wo die Angabe nicht stimmt
Vergleichen Sie den Antrag mit Ihren Nachweisen. Häufig steckt dahinter kein offensichtlicher Schreibfehler, sondern Angaben passen nicht zusammen. Beispiele sind Brutto- statt Nettoeinkommen, ein befristetes Arbeitsverhältnis, das Sie als unbefristet angegeben haben, oder eine laufende Rate, die im Antrag fehlt. Auch nicht belegte Nebeneinkünfte können Rückfragen auslösen. Beispiele für solche Unstimmigkeiten nennt die Übersicht zu typischen Antragsfehlern.
| Hinweis in der Ablehnung oder im Antrag | Was Sie vergleichen sollten | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| „Angaben nicht plausibel“ | Stimmen Einkommen, Beschäftigungsstatus und monatliche Ausgaben mit den Belegen überein? | Falsche oder widersprüchliche Angaben beim Kreditgeber schriftlich korrigieren |
| „Unterlagen unvollständig“ | Fehlt ein verlangter Nachweis, etwa eine Gehaltsabrechnung oder ein Kontoauszug? | Fehlendes Dokument nachreichen und um Prüfung bitten |
| Hinweis auf eine Auskunftei oder einen Score | Welche Auskunftei und welcher Score waren maßgeblich? | Kreditgeber danach fragen und anschließend die gespeicherten Daten prüfen |
Welche Unterlagen verlangt werden, hängt vom Kreditgeber und Ihrer Situation ab. Dazu können Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge oder ein Arbeitsvertrag gehören. Bei Selbstständigen kommen beispielsweise Steuerunterlagen oder betriebswirtschaftliche Auswertungen infrage. Reichen Sie nur die Dokumente ein, die tatsächlich verlangt werden, und achten Sie darauf, dass Beträge und Zeiträume zu Ihren Angaben passen. Eine Checkliste zu Verbraucherkrediten nennt mögliche Nachweise.
Fragen Sie nach dem Ablehnungsgrund
Bitten Sie den Kreditgeber schriftlich um eine klare Erklärung: Welche Angabe war falsch oder nicht plausibel? Wurden externe Daten einer Auskunftei verwendet, und wenn ja, von welcher? Fragen Sie auch, ob eine bestimmte Auskunft oder ein Score ausschlaggebend war. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, zunächst beim Anbieter zu klären, ob ein Scoring stattgefunden hat und welcher Score verwendet wurde, bevor Sie sich gezielt an die Auskunftei wenden.
Ein Kreditgeber muss die Kreditwürdigkeit prüfen. Eine Absage kann auch auf internen Vorgaben oder der Einschätzung Ihrer finanziellen Belastbarkeit beruhen. Auch wenn Sie einen Tippfehler finden und berichtigen, muss der Kreditgeber Ihren Antrag nicht genehmigen. Wenn Sie eine konkrete falsche Angabe nachweisen können, bitten Sie darum, die Entscheidung auf Grundlage der korrigierten Daten erneut zu prüfen.
Prüfen Sie Ihre Daten bei der Auskunftei
Wenn der Kreditgeber eine Auskunftei nennt, fordern Sie dort eine Auskunft an und vergleichen Sie die gespeicherten Informationen mit Ihren Unterlagen. Bei der SCHUFA heißt die kostenlose Auskunft „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“. Experian und CRIF verwenden die Bezeichnung „Selbstauskunft“. Die Verbraucherzentrale erklärt, wie Sie Auskunft verlangen und warnt vor kostenpflichtigen Angeboten, die mit einer kostenlosen Datenkopie verwechselt werden können.
Eine Auskunft der SCHUFA gilt nicht automatisch für andere Auskunfteien: Sie können unterschiedliche Daten speichern und unterschiedliche Scores berechnen. Prüfen Sie deshalb die Stelle, auf die sich der Kreditgeber tatsächlich bezogen hat. Falls der Anbieter eine Auskunftei genannt hat, aber nicht sagt, welche Auskunft er verwendet hat, fragen Sie nach, welche Daten zu Ihrer Ablehnung beigetragen haben. Die Auskunftei muss verständlich erklären, wie personenbezogene Daten in den Score eingeflossen sind, wenn dieser für die Entscheidung relevant war.
Lassen Sie falsche Daten berichtigen
Entdecken Sie in Ihrer Auskunft einen Fehler, wenden Sie sich schriftlich an die Auskunftei. Benennen Sie genau den Eintrag, der falsch ist, erklären Sie, was daran nicht stimmt, und fügen Sie passende Belege bei. Bei einer veralteten oder unzutreffenden Forderung kann das zum Beispiel ein Schreiben des Gläubigers sein, das den richtigen Sachverhalt bestätigt. Bewahren Sie eine Kopie Ihrer Nachricht und der Anlagen auf.
Informieren Sie außerdem das Unternehmen, das die falsche Information an die Auskunftei übermittelt hat. Nach Angaben der Verbraucherzentrale können Sie eine Berichtigung sowohl bei der Auskunftei als auch beim meldenden Unternehmen verlangen. Die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung falscher oder unzulässig gespeicherter Daten ist grundsätzlich kostenlos. Bei einer Beschwerde über die Auskunftei hilft die Anleitung zu fehlerhaften SCHUFA-Einträgen beim Einordnen der nächsten Schritte.
Wenn der Fehler direkt in Ihrem Kreditantrag liegt, schreiben Sie an den Kreditgeber und nennen Sie den falschen und den richtigen Wert. Legen Sie den passenden Nachweis bei und bitten Sie um eine Korrektur der gespeicherten Antragsangabe. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass eine Berichtigung bei der Auskunftei automatisch auch den Antrag beim Kreditgeber ändert.
Bereiten Sie die nächste Anfrage vor
Bevor Sie erneut einen Kreditantrag stellen, gleichen Sie jede Angabe mit einem aktuellen Beleg ab. Prüfen Sie besonders, ob Sie Netto- oder Bruttoeinkommen eintragen sollen, ob Ihre Beschäftigung befristet ist und ob alle laufenden Verpflichtungen erfasst sind. Übernehmen Sie Zahlen nicht aus dem Gedächtnis, sondern direkt aus Gehaltsabrechnungen, Kontoauszügen oder Verträgen.
Erstellen Sie vor einer neuen Anfrage eine einseitige Übersicht. Tragen Sie darin Ihr Einkommen und Ihren Beschäftigungsstatus ein. Ergänzen Sie regelmäßige Ausgaben sowie bestehende Raten. Vergleichen Sie jede Zahl mit dem zugehörigen Nachweis. Wenn Sie bei der Ablehnung eine Auskunftei vermuten, fragen Sie den Kreditgeber zuerst schriftlich, welche Auskunft er genutzt hat.
Stellen Sie nicht vorschnell mehrere vollständige Kreditanträge, nur um eine andere Entscheidung zu erhalten. Fragen Sie vor einer neuen Anfrage, ob der Anbieter eine Konditionenanfrage oder eine Kreditanfrage übermittelt. Diese Begriffe bezeichnen unterschiedliche Arten der Anfrage. Es ist nicht für jeden Anbieter und jede Auskunftei belegt, wie sich eine Konditionenanfrage auswirkt. Lassen Sie sich deshalb erklären, was konkret gespeichert und weitergegeben wird. Weitere Hinweise zum Vorgehen nach einer Absage finden Sie in den nächsten Schritten nach einer Kreditablehnung.
Kernaussagen
- Klären Sie zuerst den Fehlerort: Vergleichen Sie Antrag, Nachweise und Auskunft der Auskunftei, bevor Sie erneut einen Kredit beantragen.
- Fragen Sie nach der Grundlage der Absage: Erkundigen Sie sich beim Kreditgeber, ob eine Auskunftei und ein Score beteiligt waren.
- Berichtigen Sie den richtigen Datensatz: Melden Sie Fehler sowohl dem Kreditgeber als auch der Auskunftei oder dem Unternehmen, das falsche Daten übermittelt hat.
- Gleichen Sie jede Zahl mit einem Beleg ab: Prüfen Sie insbesondere Nettoeinkommen, Beschäftigungsstatus und laufende Raten vor der nächsten Anfrage.
- Rechnen Sie nicht mit einer automatischen Zusage: Eine Korrektur beseitigt den Fehler. Der Kreditgeber prüft weiterhin Ihre Kreditwürdigkeit.
FAQ
Kann ein einfacher Tippfehler wirklich zur Ablehnung führen?
Ein Tippfehler kann zu widersprüchlichen Angaben führen, etwa wenn Einkommen oder Beschäftigungsstatus nicht zu den eingereichten Nachweisen passen. Ob genau dieser Fehler die Ablehnung verursacht hat, erfahren Sie am ehesten durch eine schriftliche Nachfrage beim Kreditgeber.
Muss der Kreditgeber mir den genauen Grund nennen?
Fragen Sie konkret, ob die Entscheidung auf einer Auskunftei oder einem Score beruhte und welche Auskunft maßgeblich war. Die genauen Gründe einer Ablehnung müssen nicht in jedem Fall vollständig offengelegt werden. Wenn ein Score ausschlaggebend war, können Sie eine verständliche Erklärung dazu verlangen, wie Ihre Daten in ihn eingeflossen sind.
Kostet die Datenkopie bei der SCHUFA etwas?
Die SCHUFA bezeichnet die kostenlose Auskunft als „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“. Achten Sie darauf, dass Sie tatsächlich die kostenlose Auskunft anfordern und nicht versehentlich ein kostenpflichtiges Zusatzangebot auswählen.
Wird mein Kredit nach der Berichtigung automatisch genehmigt?
Nein. Der Kreditgeber prüft neben den korrigierten Angaben auch weitere Aspekte Ihrer Kreditwürdigkeit und kann den Antrag weiterhin ablehnen. Bitten Sie nach der Korrektur ausdrücklich um eine erneute Prüfung, wenn die falsche Angabe zur Absage beigetragen hat.
Was kann ich tun, wenn die Auskunftei den Fehler nicht korrigiert?
Wenden Sie sich zunächst erneut schriftlich an die Auskunftei und an das Unternehmen, das die falsche Information übermittelt hat. Beschreiben Sie den Eintrag genau und legen Sie Ihre Belege bei. Bei anhaltenden Problemen können Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder die zuständige Datenschutzaufsicht wenden.