Wenn Sie erst seit kurzer Zeit freiberuflich oder selbstständig arbeiten, können Sie der Bank oft noch nicht mit Zahlen aus mehreren Jahren zeigen, dass Ihr Einkommen stabil ist. Das erschwert vor allem einen privaten Ratenkredit: Die Bank muss einschätzen, ob Sie die Monatsraten auch dann zahlen können, wenn Ihre Einnahmen schwanken.
Eine allgemeine gesetzliche Wartefrist von zwei oder drei Jahren gibt es dafür nicht. Jede Bank legt eigene Anforderungen fest und verlangt häufig Unterlagen aus mehreren Geschäftsjahren. Ihre Chancen verbessern Sie, wenn Sie früh klären, welche Nachweise die Bank akzeptiert, und die Rate anhand Ihres tatsächlichen verfügbaren Einkommens planen.
Warum eine kurze Geschäftshistorie die Prüfung erschwert
Bei Angestellten dienen Gehaltsabrechnungen als regelmäßiger Einkommensnachweis. Bei Freiberuflern hängen die Einnahmen dagegen oft von Aufträgen und Zahlungsterminen ab. Außerdem zeigen einzelne Rechnungen oder ein guter Umsatzmonat noch nicht, wie viel nach Betriebsausgaben, Steuern und Versicherungen für private Kreditraten übrig bleibt.
Vor einem Verbraucherdarlehen muss der Kreditgeber Ihre Kreditwürdigkeit prüfen. Er beurteilt dabei, ob Sie die vereinbarten Raten voraussichtlich zahlen können. Fehlen Steuerbescheide aus mehreren Jahren, hat die Bank weniger ältere Zahlen, anhand derer sie Ihre Zahlungsfähigkeit einschätzen kann. Das bedeutet nicht automatisch eine Ablehnung: Es gibt keine einheitliche Mindestdauer für alle Banken. Einzelne Kreditgeber setzen eigene Anforderungen an die Dauer der Selbstständigkeit und die erforderlichen Unterlagen. Die Anforderungen können sich je nach Bank unterscheiden.
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Entscheidend ist auch, wofür Sie das Geld benötigen. Bei einem privaten Ratenkredit finanzieren Sie persönliche Ausgaben. Für eine berufliche Anschaffung oder laufende Betriebskosten kommt dagegen ein Geschäftskredit infrage. Für Förderkredite und Bürgschaften gelten eigene Regeln. Trotzdem wird auch Ihr Vorhaben geprüft.
Welche Nachweise Sie vorbereiten sollten
Stellen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben nachvollziehbar zusammen. Banken fragen bei Selbstständigen häufig nach Einkommensteuerbescheiden, einer aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA), einer Gewinn-und-Verlust-Rechnung und Kontoauszügen. Eine BWA fasst die laufenden betrieblichen Einnahmen und Ausgaben zusammen. Welche Dokumente und Zeiträume verlangt werden, hängt vom Kreditgeber ab. Eine Übersicht zu typischen Nachweisen hilft bei der Vorbereitung, ersetzt aber nicht die konkrete Auskunft der Bank.
Bei einer kurzen Tätigkeit fehlen möglicherweise ältere Steuerbescheide. Fragen Sie dann vorab, ob die Bank ergänzende Belege prüft, etwa Kontoauszüge, Rechnungen, unterschriebene Aufträge oder eine Liquiditätsplanung. Eine Bank muss solche Ersatznachweise nicht annehmen. Auch eine Gewerbeanmeldung belegt zwar das Bestehen eines Gewerbes, aber nicht, dass daraus genügend Einkommen für die Kreditrate entsteht. Welche Unterlagen Banken verlangen lässt sich deshalb am besten direkt erfragen.
Schreiben Sie Ihrer Bank, seit wann Sie selbstständig sind. Nennen Sie auch den benötigten Betrag und ob Sie den Kredit privat oder beruflich verwenden wollen. Fragen Sie schriftlich nach den verlangten Unterlagen, den benötigten Jahren und dem Zeitraum der BWA. Klären Sie zugleich, ob eine erste Konditionsanfrage schufaneutral ist. Eine Konditionsanfrage dient dem Vergleich möglicher Kreditbedingungen; sie ist von einem verbindlichen Kreditantrag zu unterscheiden. Verlassen Sie sich dabei auf die schriftliche Auskunft des jeweiligen Anbieters.
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Privatkredit, Förderkredit oder andere Lösung?
Für persönliche Ausgaben sollten Sie zunächst prüfen, ob ein kleinerer Betrag oder ein späterer Kauf die Kreditaufnahme vermeidet. Eine geringere Kreditsumme senkt die monatliche Belastung und den Gesamtbetrag, den Sie zurückzahlen. Rechnen Sie dabei mit dem Geld, das nach Betriebsausgaben, Steuern, Versicherungen und privaten Fixkosten tatsächlich verfügbar bleibt, nicht mit dem Umsatz.
Geht es um eine berufliche Investition, kann ein Förderkredit passender sein als ein gewöhnlicher Privatkredit. Die KfW führt dafür etwa den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge. Informieren Sie sich vor einer Bestellung oder einem Vertragsabschluss bei Ihrer Bank über die Antragsbedingungen: Bei Förderungen kann es darauf ankommen, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. Eine tilgungsfreie Anfangszeit verschiebt die Rückzahlung und erhöht die späteren Raten; prüfen Sie deshalb den gesamten Rückzahlungsplan.
Fehlen Sicherheiten, kann bei einer geschäftlichen Finanzierung eine Bürgschaftsbank infrage kommen. Sie übernimmt einen Teil des Risikos der kreditgebenden Bank; den Kredit vergibt die Bank selbst. Sie bleiben gegenüber der Bank dennoch für die Rückzahlung verantwortlich; außerdem können Gebühren und laufende Kosten anfallen. Wie Bürgschaften für Gründungen funktionieren sollten Sie daher klären, bevor Sie diese Möglichkeit in Ihre Finanzierung einplanen.
| Ihr Finanzierungszweck | Möglicher Weg | Vor der Anfrage klären |
|---|---|---|
| Private Ausgabe | Privater Ratenkredit oder Ausgabe verschieben | Welche Einkommensnachweise die Bank akzeptiert und ob die Rate in schwachen Monaten tragbar bleibt |
| Berufliche Anschaffung oder Betriebskosten | Geschäftlicher Förderkredit, etwa über die KfW | Ob Sie vor dem Antrag schon Verträge abschließen oder mit dem Vorhaben beginnen dürfen |
| Geschäftskredit, aber wenig Sicherheiten | Kredit mit möglicher Bürgschaft | Welche Gebühren entstehen und für welchen Teil der Rückzahlung Sie weiter haften |
Kosten und Risiken vor der Unterschrift prüfen
Vergleichen Sie die Monatsrate mit dem effektiven Jahreszins und der Gesamtrückzahlung. Beziehen Sie auch die Laufzeit ein. Eine längere Laufzeit senkt zwar die einzelne Rate, erhöht aber die Zahl der Zinsmonate. Prüfen Sie außerdem, ob Sondertilgungen möglich sind und ob eine Zahlungspause Gebühren kostet. Bei schwankenden Einnahmen hilft eine flexible Rückzahlung nur, wenn die Bedingungen dazu klar und bezahlbar sind.
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Planen Sie eine Rate, die auch bei einem schwächeren Monat noch in Ihr Budget passt. Legen Sie dafür Ihre privaten und betrieblichen Fixkosten neben die tatsächlich eingegangenen Einnahmen. Wenn die Rechnung nur aufgeht, solange jeder Auftrag pünktlich bezahlt wird, ist die Kreditsumme zu hoch oder der Zeitpunkt ungünstig.
Seien Sie vorsichtig bei Angeboten, die mit einem Kredit ohne Bonitätsprüfung oder ohne SCHUFA werben. Die Verbraucherzentrale warnt vor Verschuldungsrisiken bei solchen Angeboten und bei Zahlungsaufschüben wie „Jetzt kaufen, später bezahlen“. Hinweise zu Kredit- und Geldanlage-Abzocke helfen, problematische Versprechen zu erkennen. Zahlen Sie außerdem keine Vorausgebühr an eine Kreditvermittlung, bevor tatsächlich ein Kredit zustande gekommen ist.
Kernaussagen
- Klären Sie die Anforderungen vor dem Antrag: Für Selbstständige gibt es keine allgemeine Wartefrist, aber jede Bank kann eigene Nachweise und Zeiträume verlangen.
- Belegen Sie verfügbares Einkommen: Stellen Sie Einnahmen, Betriebsausgaben, Steuern und private Fixkosten gemeinsam dar; der Umsatz allein genügt nicht.
- Trennen Sie private und berufliche Finanzierung: Für persönliche Ausgaben prüfen Sie einen Ratenkredit; bei einer beruflichen Investition können Förderkredit oder Bürgschaft passen.
- Rechnen Sie die Gesamtkosten durch: Vergleichen Sie effektiven Jahreszins, Gesamtrückzahlung und Bedingungen für Zahlungspausen und Sondertilgungen.
- Gehen Sie nicht auf Vorkasse-Versprechen ein: Eine Vermittlung garantiert keine Kreditentscheidung; Gebühren vor Zustandekommen des Kredits sind ein Warnsignal.
FAQ
Gibt es eine feste Wartezeit, bevor ich als Freiberufler einen Kredit beantragen kann?
Nein. Eine allgemeine gesetzliche Wartezeit von zwei oder drei Jahren gibt es nicht. Banken setzen jedoch unterschiedliche eigene Anforderungen an die Dauer der Tätigkeit und die vorgelegten Einkommensnachweise.
Welche Unterlagen brauche ich, wenn ich noch keinen Steuerbescheid aus meiner Selbstständigkeit habe?
Fragen Sie den Kreditgeber, ob er aktuelle Kontoauszüge, Rechnungen, Auftragsverträge oder eine Liquiditätsplanung als Nachweise akzeptiert. Die Bank muss diese Unterlagen nicht als Ersatz für ältere Steuerbescheide akzeptieren.
Ist eine Konditionsanfrage immer schufaneutral?
Das sollten Sie beim jeweiligen Anbieter ausdrücklich prüfen. Fragen Sie, ob die Anfrage als Konditionsanfrage und nicht als verbindlicher Kreditantrag übermittelt wird, und lassen Sie sich die Auskunft vorab bestätigen.
Hilft ein KfW-Kredit bei privaten Ausgaben?
Förderkredite wie der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge richten sich an Gründung und geschäftliche Vorhaben. Für private Konsumausgaben ist ein solcher Kredit nicht die passende Finanzierung; klären Sie den Verwendungszweck und die Antragsbedingungen vor einer Verpflichtung.