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Kredit für Selbstständige: Diese Unterlagen verlangen Banken

Wenn Sie als Selbstständige oder Selbstständiger einen privaten Kredit beantragen, haben Sie keine üblichen Gehaltsabrechnungen. Banken prüfen deshalb Ihre Steuer- und Geschäftsunterlagen. Daraus beurteilen sie, wie verlässlich Ihr Einkommen ist und wie viel nach laufenden Kosten für die Kreditrate bleibt.

Jede Bank verlangt andere Unterlagen. Häufig fragt sie nach Steuerbescheiden aus mehreren Jahren, einer aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertung und einer Gewinnermittlung. Welche Nachweise Ihre Bank genau verlangt, hängt unter anderem davon ab, welche Rechtsform Sie haben und wie lange Sie selbstständig sind. Auch der Kredit spielt eine Rolle. Vor Abschluss eines Verbraucherdarlehens muss die Bank Ihre Kreditwürdigkeit prüfen. Das heißt, sie beurteilt, ob Sie die Raten voraussichtlich zahlen können (§ 505a BGB).

Diese Nachweise sollten Sie vorbereiten

Die Bank prüft vor allem zwei Dinge: Seit wann sind Sie selbstständig, und wie viel Geld bleibt Ihnen tatsächlich für die Raten? Eine Gewerbeanmeldung oder ein Handelsregisterauszug belegt, dass Ihr Unternehmen besteht. Steuerbescheide, Gewinnermittlungen und aktuelle Geschäftszahlen zeigen dagegen, wie es wirtschaftlich läuft. Eine einzelne „Bescheinigung der Selbstständigkeit“ gibt es nicht als allgemeingültigen amtlichen Nachweis, wie Accountable erläutert.

Unterlage Was sie zeigt Worauf Sie achten sollten
Steuerbescheide Vom Finanzamt festgesetzte Einkünfte aus abgeschlossenen Jahren Fragen Sie, welche Jahre die Bank benötigt. Häufig werden Nachweise aus mehreren Jahren verlangt.
EÜR oder Jahresabschlüsse Gewinn und Geschäftsentwicklung eines abgeschlossenen Jahres Die EÜR ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Stimmen Sie die Zahlen mit den Steuerbescheiden ab.
Aktuelle BWA Umsätze und Kosten im laufenden Geschäftsjahr BWA bedeutet betriebswirtschaftliche Auswertung. Fragen Sie, wie aktuell sie sein muss und ob ein Vorjahresvergleich erwartet wird.
Summen- und Saldenliste Aufstellung der Konten und Buchungen hinter der BWA Reichen Sie sie ein, wenn die Bank sie verlangt oder Ihre BWA damit nachvollziehbarer wird.
Kontoauszüge Tatsächliche Zahlungseingänge und laufende Belastungen Legen Sie nur den verlangten Zeitraum vor und prüfen Sie, welche Angaben Sie schwärzen dürfen.
Gewerbeanmeldung oder Registerauszug Bestehen und Rechtsform des Unternehmens Die Bank kann je nach Tätigkeit und Rechtsform einen anderen Nachweis verlangen.
Steuerberaterbescheinigung Einordnung der Geschäftszahlen durch eine Steuerkanzlei Sie ist kein gesetzlich einheitlich geregeltes Dokument. Klären Sie vorher, ob die Bank sie akzeptiert oder verlangt.

Als Ausgangspunkt nennt VR.de für Selbstständige Steuerbescheide der vergangenen ein bis drei Jahre. Ergänzend können eine aktuelle BWA oder eine EÜR verlangt werden. Manche Banken bitten außerdem um Kontoauszüge, einen Nachweis der selbstständigen Tätigkeit und Angaben zu privaten Ausgaben sowie bestehenden Krediten. Stellen Sie deshalb nicht vorsorglich alle denkbaren Unterlagen zusammen, sondern lassen Sie sich die konkrete Liste geben.

Bei schwankendem Einkommen zählt die Entwicklung

Ein hoher Umsatz allein belegt nicht, dass eine Kreditrate bezahlbar ist. Von den Einnahmen gehen betriebliche Ausgaben ab; außerdem müssen Sie Steuern, Versicherungen und private Kosten berücksichtigen. Für Ihre eigene Einschätzung sollten Sie daher den Gewinn und den monatlich verfügbaren Betrag betrachten, nicht nur den Umsatz.

Steuerbescheide zeigen abgeschlossene Jahre, eine BWA bildet den laufenden Zeitraum ab. Zusammen können beide Nachweise erklären, ob ein besonders gutes oder schwaches Jahr eine Ausnahme war oder ob sich die Ertragslage verändert hat. Banken werten schwankende Zahlen jedoch unterschiedlich aus: Eine allgemeingültige Berechnungsmethode oder ein festes Schema für alle Institute gibt es nicht. VR.de beschreibt die Prüfung über mehrere Jahre; wie Ihre Bank einzelne Jahre gewichtet, sollten Sie direkt erfragen.

Wenn Ihre aktuelle BWA einen deutlichen Rückgang zeigt, legen Sie die Ursache knapp und mit passenden Belegen dar, etwa durch saisonale Schwankungen oder eine einmalige Ausgabe. Stimmen Sie die Erklärung mit Ihren Unterlagen ab. Wenn BWA, EÜR und Kontoauszüge unterschiedliche Zahlen zeigen, erklären Sie den Grund. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Bank die Abweichung selbst einordnet.

So ordnen Sie die Unterlagen nachvollziehbar

Sortieren Sie die Dokumente nach Themen und Jahren, nicht nach dem Datum, an dem Sie die Dateien gespeichert haben. Eine einfache Reihenfolge ist: persönliche Angaben und Haushaltskosten, Steuerbescheide, Gewinnermittlungen, aktuelle BWA und ergänzende Belege. Benennen Sie Dateien so, dass Inhalt und Zeitraum sofort erkennbar sind, zum Beispiel „EÜR_Geschäftsjahr“ oder „BWA_laufendes_Jahr“.

Gleichen Sie vor dem Versand die wichtigsten Zahlen ab. Prüfen Sie insbesondere, ob der Gewinn in der EÜR zu den Steuerunterlagen passt und ob die BWA denselben Zeitraum wie die ergänzenden Buchhaltungsdaten abdeckt. Wenn Unterlagen noch fehlen, schreiben Sie dazu, wann Sie den Nachweis voraussichtlich nachreichen können, statt eine vorläufige Zahl als endgültig darzustellen.

Finanzunterlagen enthalten sensible Angaben. Senden Sie sie über den sicheren Übermittlungsweg der Bank. Schwärzen Sie Daten nur, wenn die Bank sie für die Prüfung nicht benötigt und die entscheidenden Informationen, etwa Zahlungseingänge und Beträge, erkennbar bleiben. VR.de weist auf den Schutz solcher Einkommensnachweise hin.

Wenn die Selbstständigkeit noch jung ist

Bei einer kurzen Geschäftstätigkeit liegen möglicherweise noch keine Steuerbescheide aus mehreren Jahren vor. Fragen Sie die Bank, welche Ersatznachweise sie prüft. Je nach Institut können aktuelle Kontoauszüge, eine Liquiditätsplanung, ausgestellte Rechnungen oder vorhandene Verträge helfen, die bisherige Entwicklung zu erklären. Die Bank muss diese Unterlagen aber nicht automatisch akzeptieren.

Auch wenn Sie als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen, sollten Sie Einnahmen und Ausgaben nachvollziehbar belegen. Entscheidend ist, dass die Bank Ihre finanzielle Lage anhand der verlangten Unterlagen einschätzen kann. Holen Sie daher frühzeitig Auskunft ein, statt fehlende Steuerbescheide durch ungefragte Dokumente zu ersetzen.

Ihre nächste Aktion: Unterlagenliste und Aktualität abfragen

Bevor Sie Dateien versenden, fragen Sie Ihre Bank schriftlich nach drei Punkten: Welche Dokumente brauchen Sie für Ihre Tätigkeit und Rechtsform? Welche Jahre und welchen Zeitraum muss die BWA abdecken? In welchem Format und über welchen Übermittlungsweg soll ich die Unterlagen einreichen? Das klärt auch, ob ein Steuerberaternachweis oder eine Summen- und Saldenliste nötig ist.

Vorsicht gilt bei Kreditvermittlern, die Geld verlangen, bevor ein Kredit tatsächlich zustande gekommen ist. Die Verbraucherzentrale warnt vor Vorauszahlungen und Nachnahme-Angeboten. Ein Vermittler entscheidet außerdem nicht selbst über die Kreditvergabe.

FAQ

Welche Steuerbescheide verlangt die Bank von Selbstständigen?

Häufig fragt die Bank Steuerbescheide aus mehreren Jahren an. Wie viele Jahre Sie vorlegen müssen, legt das jeweilige Institut fest. Fragen Sie nach, falls der jüngste Steuerbescheid noch nicht vorliegt.

Reicht eine aktuelle BWA als Einkommensnachweis?

Eine BWA zeigt die Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr, ersetzt aber nicht zwingend die Steuerbescheide und Gewinnermittlungen abgeschlossener Jahre. Erfragen Sie außerdem, wie aktuell sie sein muss. Dafür gibt es keine einheitliche Vorgabe für alle Banken.

Was kann ich vorlegen, wenn ich erst seit Kurzem selbstständig bin?

Bitten Sie die Bank um eine Liste der Ersatznachweise, die sie berücksichtigt. Fragen Sie gezielt nach Kontoauszügen, einer Liquiditätsplanung und Belegen zu Aufträgen oder Rechnungen. Eine Annahme dieser Unterlagen ist nicht garantiert.

Muss ich für den Kreditantrag eine Bescheinigung meiner Steuerberatung einreichen?

Eine allgemein vorgeschriebene Bescheinigung der Selbstständigkeit gibt es nicht. Manche Banken verlangen eine Bestätigung durch eine Steuerkanzlei, andere nicht. Klären Sie die Anforderung vorab, damit Sie kein unnötiges Dokument beschaffen.

Kernaussagen

  • Fragen Sie zuerst nach der Bankliste: Umfang, Zeitraum und Aktualität der Nachweise unterscheiden sich je nach Institut.
  • Belegen Sie Vergangenheit und Gegenwart: Steuerbescheide und Gewinnermittlungen zeigen abgeschlossene Jahre, die BWA die laufende Entwicklung.
  • Erklären Sie Schwankungen mit Zahlen: Stellen Sie Umsatz, Gewinn und verfügbare Mittel nicht gleich und ordnen Sie auffällige Abweichungen nachvollziehbar ein.
  • Prüfen Sie jede Datei vor dem Versand: Stimmen Sie Beträge und Zeiträume ab und geben Sie sensible Angaben nur über einen geeigneten Übermittlungsweg weiter.

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