Wenn Sie online einen Kredit suchen, sehen Sie oft einen auffällig niedrigen Zinssatz oder eine schnelle Zusage. An diesen Angaben allein erkennen Sie nicht, ob Sie tatsächlich zu diesen Konditionen einen Kredit bekommen. Ein Lockangebot ist hier ein Werbeversprechen, das Ihre Aufmerksamkeit weckt. Im konkreten Angebot können Zinssatz oder Bedingungen anders sein.
Ein Kreditportal fragt Angaben zu Ihrem Kreditwunsch und Ihrer finanziellen Situation ab und leitet passende Angebote von Banken weiter. Das Portal selbst vergibt den Kredit in der Regel nicht; über die Zusage entscheidet die Bank. Achten Sie deshalb darauf, ob Sie gerade Werbung sehen, einen unverbindlichen Konditionsvorschlag erhalten oder bereits einen Kreditantrag stellen.
Was ein Vergleichsportal tatsächlich vergleicht
Ein Portal zeigt Angebote der Banken, mit denen es zusammenarbeitet. Die Trefferliste zeigt deshalb nicht automatisch alle Kredite am Markt. Welche Banken das Portal zeigt und an welcher Stelle, hängt unter anderem von seinen Kooperationen ab. Prüfen Sie auch einen günstigen Treffer: Andere Anbieter können bessere Angebote haben. Auf diese Einschränkung weist auch der Überblick zu Kreditportalen und ihren Angeboten hin.
Portale und Vermittler können an der Vermittlung verdienen. Fragen Sie deshalb, ob das Portal für die Weiterleitung eine Vergütung von Banken erhält und ob diese Vergütung die Auswahl oder Anzeige der Angebote beeinflusst. Eine solche Vergütung macht ein Angebot nicht automatisch schlecht. Sie hilft Ihnen aber einzuschätzen, wie unabhängig die Trefferliste ist.
Auch Werbung kann neben echten Vermittlungsangeboten erscheinen. Achten Sie auf Kennzeichnungen wie „Anzeige“ oder „Werbung“, auf Hinweise zu Partnern sowie darauf, wer im nächsten Schritt Vertragspartner wird. Ein Werbebanner führt nicht zwingend zu einem Kreditangebot des Portals. Umgekehrt bedeutet eine Platzierung in einer Vergleichsliste nicht, dass das Portal den gesamten Markt geprüft hat.
| Was Sie sehen | Was es bedeutet | Was Sie prüfen sollten |
|---|---|---|
| „Anzeige“ oder „Werbung“ | Bezahlte Platzierung oder werblicher Inhalt | Wer wirbt, und führt der Link zu einem Kreditangebot oder zu einer Werbeseite? |
| Treffer in der Vergleichsliste | Ein Angebot aus dem erfassten Kreis der Anbieter | Welche Banken sind enthalten, und erhält das Portal eine Vermittlungsvergütung? |
| Persönliches Kreditangebot einer Bank | Ein konkreter Vorschlag des Kreditgebers | Stimmen effektiver Jahreszins, Laufzeit, Rate und Gesamtbetrag mit Ihren Angaben überein? |
Den Zinssatz richtig einordnen
Der niedrigste Zinssatz auf einer Werbeseite ist häufig ein Bestzins: Er gilt nur für Kreditnehmer, deren finanzielle Situation und Bonität besonders gut zu den Kriterien der Bank passen. Ihre Bonität beschreibt, wie ein Kreditgeber Ihre Fähigkeit zur Rückzahlung einschätzt. Einkommen, Ausgaben und weitere Angaben beeinflussen, welchen Zinssatz Ihnen die Bank tatsächlich anbietet.
Vergleichen Sie deshalb den effektiven Jahreszins und den Gesamtbetrag, den Sie zurückzahlen müssen. Der effektive Jahreszins berücksichtigt die Kosten des Kredits umfassender als der Sollzins. Der Gesamtbetrag umfasst den Nettokreditbetrag und die Gesamtkosten. Die Verbraucherinformation zum Kreditvergleich und zu Zinsangaben erläutert auch den repräsentativen Beispielzins. Bei Kreditwerbung muss der angegebene Zinssatz für mindestens zwei Drittel der Kunden gelten. Prüfen Sie auch die genannten Annahmen, denn sie beschreiben, für welchen Kreditbetrag und welche Laufzeit das Beispiel berechnet wurde.
Das persönliche Angebot kann trotzdem abweichen. Entscheidend ist, was die Bank Ihnen nach Prüfung schriftlich anbietet. Vergleichen Sie bei mehreren Angeboten denselben Kreditbetrag und dieselbe Laufzeit. Eine niedrigere Monatsrate bedeutet nicht automatisch einen günstigeren Kredit: Bei längerer Laufzeit zahlen Sie länger Zinsen. Prüfen Sie außerdem, ob Zusatzleistungen wie eine Restschuldversicherung enthalten oder vorausgewählt sind und wie sie die Gesamtkosten verändern.
Diese Fragen sollten Sie vor einer Anfrage stellen
Bevor Sie persönliche Daten eingeben, klären Sie, was mit Ihrer Anfrage geschieht. Fragen Sie insbesondere, ob das Portal zunächst nur Konditionen ermittelt oder Ihre Angaben als Kreditantrag an Banken weiterleitet. Lassen Sie sich erklären, welche Daten an welche Anbieter gehen und ob das Portal dafür eine Vergütung erhält. Vor Abschluss eines Vermittlungsvertrags muss ein Darlehensvermittler Sie über seine Vergütung, mögliche Zahlungen Dritter und den Umfang seiner Befugnisse informieren.
Klären Sie auch, wie die Anfrage bei Auskunfteien wie der SCHUFA behandelt wird. Die Wirkung hängt davon ab, welche Art von Anfrage tatsächlich übermittelt wird. Verlassen Sie sich nicht auf eine pauschale Aussage wie „ohne Einfluss auf Ihre Bonität“, sondern fragen Sie nach der genauen Bezeichnung und bitten Sie um eine schriftliche Erklärung.
Prüfen Sie vor dem Absenden, ob Sie einer Datenweitergabe an mehrere Banken zustimmen und ob ein Häkchen bereits gesetzt ist. Speichern Sie die Angaben zu Zinssatz, Laufzeit und Gesamtbetrag. Sobald eine Bank ein konkretes Angebot vorlegt, gleichen Sie es mit diesen Angaben ab und unterschreiben Sie erst, wenn Sie alle Kosten und Bedingungen verstanden haben.
Gebühren und andere Warnzeichen
Seien Sie vorsichtig, wenn jemand vor der Auszahlung Geld von Ihnen verlangt, etwa als Bearbeitungsgebühr, Kaution oder für eine angeblich notwendige Karte. Nach § 655c BGB wird die Vergütung für eine Darlehensvermittlung grundsätzlich erst fällig, wenn das Darlehen ausgezahlt und die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Die Hinweise zu Gebühren und unseriösen Vermittlungspraktiken nennen auch Nachnahmesendungen mit vermeintlichen Vertragsunterlagen und den Kauf einer Prepaid-Kreditkarte als Warnsignale.
Prüfen Sie außerdem, ob im Impressum ein vollständiger Name und eine Anschrift stehen und ob der Anbieter den tatsächlichen Kreditgeber klar benennt. Zeitdruck, ungewöhnlich hohe Versprechen und Kontakt ausschließlich über E-Mail sind weitere Gründe, innezuhalten. Ein Vermittler kann die Entscheidung der Bank nicht vorwegnehmen. Verspricht jemand eine sichere Zusage, obwohl Ihre finanzielle Lage noch gar nicht geprüft wurde, sollten Sie keine sensiblen Daten übermitteln und kein Geld zahlen.
Ihre nächste Aktion
Bevor Sie eine Anfrage abschicken, notieren Sie Kreditbetrag und gewünschte Laufzeit. Öffnen Sie dann die Angebotsdetails und halten Sie effektiven Jahreszins, Monatsrate und Gesamtbetrag fest. Notieren Sie außerdem, wer das Angebot macht, welche Banken berücksichtigt werden und welche Daten das Portal weiterleitet. Wenn diese Angaben fehlen oder unklar bleiben, fragen Sie nach oder verlassen Sie die Seite.
Kernaussagen
- Vergleichen Sie den effektiven Jahreszins und den Gesamtbetrag bei gleichem Kreditbetrag und gleicher Laufzeit.
- Behandeln Sie die Trefferliste als Auswahl, nicht als Gesamtmarkt: Portale zeigen Angebote aus ihrem erfassten Anbieterkreis.
- Klären Sie vor der Anfrage den Ablauf: Fragen Sie, ob Ihre Angaben nur zur Konditionsprüfung dienen oder als Kreditantrag weitergehen.
- Zahlen Sie keine Vorabgebühr für die Vermittlung und reagieren Sie nicht auf Druck, Vorauszahlungen oder unrealistische Zusagen.
FAQ
Ist ein günstiger Zinssatz auf der Startseite mein persönlicher Zinssatz?
Nein. Der beworbene Zinssatz ist häufig ein Bestzins für Kreditnehmer mit besonders günstigen Voraussetzungen. Maßgeblich ist das persönliche Angebot der Bank nach Prüfung Ihrer Angaben.
Bekommt ein Vergleichsportal alle Kredite am Markt angezeigt?
Nein. Ein Portal zeigt Angebote aus seinem eigenen Anbieterkreis. Welche Banken darin enthalten sind, kann von Kooperationen abhängen; ein Vergleich ersetzt deshalb nicht automatisch den Blick auf weitere Kreditgeber.
Verändert eine Anfrage beim Portal meinen SCHUFA-Eintrag?
Das hängt davon ab, welche Art von Anfrage das Portal weitergibt. Fragen Sie vor dem Absenden konkret, ob es sich um eine Konditionsanfrage oder einen Kreditantrag handelt und wie die Anfrage an die SCHUFA gemeldet wird.
Was soll ich tun, wenn vor der Auszahlung eine Gebühr verlangt wird?
Überweisen Sie zunächst nichts und prüfen Sie die Forderung sorgfältig. Eine verlangte Vermittlungsgebühr vor der Auszahlung ist ein deutliches Warnsignal; fragen Sie bei Unklarheiten eine Verbraucherzentrale um Rat.