Eine Kreditrate zu stunden bedeutet, dass der Kreditgeber eine oder mehrere Raten vorübergehend aussetzt. Die Schuld bleibt bestehen. Je nach Vereinbarung zahlen Sie die ausgesetzten Beträge später nach, verteilen sie auf die restlichen Raten oder verlängern die Laufzeit des Kredits.
Eine Stundung tritt nicht automatisch ein. Sie müssen sie mit der Bank oder dem Kreditinstitut vereinbaren, möglichst bevor die nächste Rate fällig wird. Wer eine Rate ohne Zustimmung auslässt, riskiert Zahlungsverzug, Mahnkosten und Verzugszinsen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, den Kreditgeber bei einem finanziellen Engpass frühzeitig zu kontaktieren.
Wie eine Kreditstundung funktioniert
Bei einer klassischen Ratenstundung setzt der Kreditgeber die monatliche Rate für einen vereinbarten Zeitraum aus. Danach sind mehrere Lösungen möglich:
- Die ausgesetzten Raten werden am Ende der ursprünglichen Laufzeit zusätzlich gezahlt.
- Die offenen Beträge werden auf die verbleibenden Raten verteilt.
- Die Laufzeit verlängert sich, damit die monatliche Rate annähernd gleich bleibt.
- Bei bestimmten Bau- oder Immobilienkrediten werden vorübergehend nur die Zinsen gezahlt. Die Tilgung, also die Rückzahlung der eigentlichen Kreditschuld, pausiert dann. Die Restschuld sinkt in diesem Zeitraum nicht.
Welche Variante gilt, hängt vom Kreditvertrag und von der Vereinbarung mit dem Kreditgeber ab. Eine Stundung kann Gebühren und zusätzliche Zinsen verursachen. Lassen Sie sich deshalb vor der Zustimmung die Gesamtkosten und die Höhe der künftigen Raten nennen.
Beispiel für die Auswirkungen
Wird eine Rate für einen Monat ausgesetzt, muss der offene Betrag später trotzdem bezahlt werden. Die folgende Übersicht zeigt die typischen Varianten, ohne konkrete Kosten zu nennen:
| Vereinbarung | Was passiert während der Pause? | Mögliche Folge danach |
|---|---|---|
| Nachzahlung am Laufzeitende | Eine Rate wird nicht eingezogen | Die Kreditlaufzeit oder die Schlusszahlung steigt |
| Verteilung auf Folgeraten | Die Zahlung wird auf mehrere Raten aufgeteilt | Die monatlichen Raten steigen |
| Laufzeitverlängerung | Die Rate pausiert vollständig | Der Kredit läuft länger, zusätzliche Zinsen sind möglich |
| Tilgungsaussetzung | Es werden nur Zinsen gezahlt | Die Restschuld bleibt zunächst unverändert |
Eine Stundung entlastet Sie nur kurzfristig. Wenn Einnahmen und Ausgaben auch danach nicht zusammenpassen, brauchen Sie einen neuen Zahlungsplan oder eine andere Lösung.
Wann eine Stundung infrage kommt
Kreditgeber prüfen jeden Fall einzeln. Gründe für eine Stundung können eine vorübergehende Arbeitslosigkeit, eine längere Krankheit oder ein unerwarteter Einkommensausfall sein. Voraussetzung ist, dass die finanzielle Belastung nur vorübergehend besteht und später wieder eine tragbare Zahlung möglich ist.
Ein Anspruch auf eine Stundung besteht grundsätzlich nicht. Das kann anders sein, wenn Ihr Kreditvertrag bereits eine Ratenpause oder eine ähnliche Regelung vorsieht. Prüfen Sie deshalb zuerst die Vertragsunterlagen. Suchen Sie nach Begriffen wie „Ratenpause“, „Stundung“, „Tilgungsaussetzung“ oder „Zahlungsaufschub“.
Bei Immobilienkrediten ist besondere Vorsicht nötig. Werden vereinbarte Raten nicht gezahlt, kann der Kreditgeber den Kredit unter den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen kündigen und die sofortige Rückzahlung verlangen. Die Verbraucherzentrale weist außerdem darauf hin, dass bei ausbleibender Rückzahlung nach sechs Monaten auch die Grundschuld gekündigt und eine Zwangsversteigerung betrieben werden kann. Eine solche Situation sollten Sie durch sofortige Kontaktaufnahme und eine schriftliche Vereinbarung vermeiden.
Welche Informationen der Kreditgeber braucht
Die Bank braucht vor allem einen klaren Überblick über Ihre aktuelle Lage und Ihre künftige Zahlungsfähigkeit. Welche Unterlagen erforderlich sind, ist je nach Kreditgeber verschieden. Typischerweise gehören folgende Informationen dazu:
- Grund des Engpasses: etwa eine Krankschreibung, ein Kündigungsschreiben oder ein vorübergehender Einkommensausfall
- Aktuelle finanzielle Situation: Einnahmen, regelmäßige Ausgaben und bestehende Zahlungsverpflichtungen
- Nachweise: zum Beispiel aktuelle Kontoauszüge oder Dokumente zum Einkommensausfall
- Kreditdaten: Vertragsnummer, aktuelle Rate, Restschuld und gewünschter Zeitraum der Stundung
- Zukünftige Zahlungsfähigkeit: erwartete Einkünfte und die Rate, die Sie danach realistisch tragen können
- Bisheriger Zahlungsverlauf: ob die bisherigen Raten pünktlich gezahlt wurden
- Bonität: die bisherige Kreditwürdigkeit und mögliche weitere finanzielle Belastungen
- Insolvenzstatus: ob ein Insolvenzverfahren läuft
Ein Budgetplan hilft Ihnen bei der Vorbereitung. Stellen Sie alle monatlichen Einnahmen den festen Ausgaben gegenüber. Berücksichtigen Sie Wohnen, Energie, Lebensmittel, Versicherungen, Unterhalt, weitere Kredite und notwendige Medikamente. Schlagen Sie der Bank keine Rate vor, die Sie nur in einem besonders guten Monat zahlen können.
So beantragen Sie die Stundung
Kontaktieren Sie den Kreditgeber über den vereinbarten Weg, zum Beispiel telefonisch, schriftlich oder über das Kundenportal. Bei einem akuten Engpass sollten Sie nicht warten, bis die Bank die Rate zurückweist.
Bereiten Sie vor dem Gespräch diese Angaben vor:
- Ihre Kredit- oder Kundennummer
- den Grund und den voraussichtlichen Zeitraum des Engpasses
- Nachweise zur aktuellen Situation
- eine Übersicht über Ihre Einnahmen und Ausgaben
- einen konkreten Vorschlag für die Zahlung nach der Pause
Fragen Sie ausdrücklich nach den Gesamtkosten. Klären Sie vor allem:
- Fallen Bearbeitungs- oder Stundungsgebühren an?
- Werden während der Pause weiterhin Zinsen berechnet?
- Steigt die Rate nach dem Zahlungsaufschub?
- Verlängert sich die Laufzeit?
- Wann wird die erste reguläre Rate wieder eingezogen?
- Wie behandelt der Kreditgeber die ausgesetzte Rate?
- Welche Auswirkungen hat die Vereinbarung auf den Zahlungsverlauf?
Lassen Sie sich die Einigung schriftlich bestätigen. Das Schreiben sollte mindestens den Zeitraum, die Höhe der ausgesetzten Zahlung, die weitere Zahlungsweise und alle zusätzlichen Kosten nennen. Eine telefonische Zusage ohne schriftliche Bestätigung schützt Sie nicht zuverlässig vor späteren Missverständnissen.
Welche Folgen eine Stundung haben kann
Während des vereinbarten Zeitraums zahlen Sie zunächst weniger oder nichts. Danach müssen Sie den offenen Betrag zusätzlich zahlen oder den Kredit länger zurückzahlen. Verteilt der Kreditgeber den offenen Betrag auf die folgenden Raten, steigt die monatliche Belastung. Bei einer längeren Laufzeit zahlen Sie länger Zinsen.
Eine Stundung ist daher nicht automatisch günstiger als andere Lösungen. Vergleichen Sie, wie viel Sie ab dem Änderungszeitpunkt insgesamt noch zurückzahlen müssen. Eine niedrigere Monatsrate sagt allein wenig über die tatsächlichen Kosten aus.
Klären Sie auch, wie die Stundung im Zahlungsverlauf behandelt wird. Bei einer vereinbarten Stundung liegt eine Absprache vor. Eine nicht genehmigte verspätete Zahlung erfolgt ohne diese Absprache. Ob und wie der Kreditgeber eine Stundung an Auskunfteien meldet, ist je nach Vertrag verschieden. Fragen Sie deshalb direkt nach.
Was ohne Vereinbarung passiert
Wenn Sie die Rate einfach nicht zahlen, kann der Kreditgeber Sie mahnen. Je nach Vertrag und Situation können Verzugszinsen, Mahnkosten oder weitere Kosten entstehen. Bei wiederholten Rückständen wird die Lage schwieriger.
Priorisieren Sie bei akutem Geldmangel zunächst existenzielle Ausgaben wie Miete, Energie, Lebensmittel und notwendige Medikamente. Informieren Sie den Kreditgeber trotzdem sofort und suchen Sie bei mehreren Schulden zusätzlich eine anerkannte Schuldnerberatung auf.
Alternativen zur vollständigen Ratenpause
Neben einer vollständigen Stundung kommen weitere Lösungen infrage. Entscheidend ist, ob der Engpass nur kurz besteht oder die bisherige Rate dauerhaft zu hoch ist.
Zeitweise Ratenreduzierung
Bei einer Ratenreduzierung zahlen Sie vorübergehend weniger, statt die Zahlung vollständig auszusetzen. Dadurch bleibt der Zahlungsfluss bestehen, die Restschuld sinkt jedoch langsamer. Klären Sie, ob die Differenz später nachgezahlt oder die Laufzeit verlängert wird.
Laufzeitverlängerung
Eine längere Laufzeit senkt die monatliche Rate, verteilt die Rückzahlung aber über einen längeren Zeitraum. Dadurch können die gesamten Zinskosten steigen. Lassen Sie sich die neue Gesamtsumme vor der Entscheidung berechnen.
Umschuldung
Bei einer Umschuldung löst ein neuer Kredit den bestehenden ab. Die Rate kann sinken, wenn der neue Kredit länger läuft oder günstigere Konditionen bietet. Vergleichen Sie nicht nur die Monatsrate, sondern auch Zinsen, Gebühren und mögliche Kosten für die vorzeitige Ablösung, etwa eine Vorfälligkeitsentschädigung. Hinweise zum Vergleich gibt auch die Sparkasse zur Umschuldung.
Restschuldversicherung
Eine Restschuldversicherung kann bei bestimmten Ereignissen wie Arbeitslosigkeit oder längerer Arbeitsunfähigkeit Leistungen vorsehen. Ob sie tatsächlich zahlt, richtet sich ausschließlich nach den Bedingungen des konkreten Vertrags. Prüfen Sie Wartezeiten, Ausschlüsse, Nachweispflichten und die maximale Leistungsdauer.
Wann professionelle Hilfe sinnvoll ist
Eine einzelne unerwartete Belastung lässt sich oft mit einer befristeten Vereinbarung auffangen. Bei mehreren offenen Rechnungen, dauerhaft zu niedrigem Einkommen oder bereits vorliegenden Mahnungen reicht eine einzelne Ratenpause meist nicht aus.
Wenden Sie sich dann an eine gemeinnützige Schuldnerberatung. Bringen Sie Kreditverträge, Mahnungen, Kontoauszüge, Einkommensnachweise und eine Liste aller Gläubiger mit. Zahlen Sie den Kredit nicht auf Kosten von Miete, Strom oder Lebensmitteln weiter, ohne Ihre gesamte finanzielle Lage zu prüfen.
Kernaussagen
- Kontaktieren Sie den Kreditgeber frühzeitig: Vereinbaren Sie die Pause vor dem Fälligkeitstermin, damit der Engpass nicht zu einem ungewollten Zahlungsverzug führt.
- Prüfen Sie die Gesamtkosten: Eine ausgesetzte Rate wird nachgezahlt, verteilt oder durch eine längere Laufzeit ausgeglichen und verursacht möglicherweise zusätzliche Zinsen oder Gebühren.
- Legen Sie Ihre Zahlungsfähigkeit offen: Belegen Sie den Engpass mit passenden Unterlagen und zeigen Sie anhand eines Budgetplans, welche Rate künftig tragbar ist.
- Halten Sie jede Einigung schriftlich fest: Zeitraum, Gebühren, Zinsen, neue Rate und erster Einzugstermin müssen eindeutig dokumentiert sein.
- Wählen Sie bei dauerhaften Problemen eine andere Lösung: Ratenreduzierung, Laufzeitverlängerung, Umschuldung oder Schuldnerberatung sind geeigneter, wenn die bisherige Rate dauerhaft nicht passt.
FAQ
Kann ich eine Kreditrate einfach aussetzen?
Nein. Ohne Zustimmung des Kreditgebers geraten Sie in Zahlungsverzug. Dadurch können Mahnkosten, Verzugszinsen und weitere Folgen entstehen.
Habe ich einen Anspruch auf eine Stundung?
Grundsätzlich besteht kein allgemeiner Anspruch. Anders kann es sein, wenn Ihr Kreditvertrag bereits eine Ratenpause oder eine ähnliche Regelung vorsieht. Die Bank entscheidet ansonsten nach Vertrag und Einzelfall.
Welche Nachweise muss ich für eine Stundung einreichen?
Das hängt vom Kreditgeber und von Ihrer Situation ab. Häufig verlangt die Bank eine Begründung für den Engpass und passende Belege, etwa eine Krankschreibung, ein Kündigungsschreiben oder aktuelle Kontoauszüge.
Fallen bei einer Stundung zusätzliche Kosten an?
Das hängt vom Vertrag ab. Während der Pause können weiterhin Zinsen anfallen. Außerdem können Gebühren entstehen oder sich die Laufzeit verlängern. Lassen Sie sich die Gesamtkosten vorher schriftlich nennen.
Wird eine Stundung der SCHUFA gemeldet?
Das lässt sich nicht allgemein für jeden Kreditvertrag beantworten. Eine vereinbarte Stundung ist nicht dasselbe wie eine unberechtigte verspätete Zahlung, aber die konkrete Behandlung sollten Sie beim Kreditgeber erfragen.
Was passiert, wenn ich nur die Zinsen zahle?
Bei einer Tilgungsaussetzung zahlen Sie vorübergehend die Zinsen, während die Rückzahlung der Kreditsumme pausiert. Die Restschuld bleibt dadurch zunächst gleich. Diese Regelung kommt insbesondere bei bestimmten Bau- oder Immobilienkrediten vor.
Wie formuliere ich meinen Antrag?
Nennen Sie die Kreditnummer, den Grund und den Zeitraum des Engpasses, die beigefügten Nachweise sowie Ihren Vorschlag für die spätere Zahlung. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung mit allen Kosten und dem neuen Zahlungsplan.
Was mache ich, wenn die Bank die Stundung ablehnt?
Bitten Sie um eine Ratenreduzierung, eine Laufzeitverlängerung oder einen geänderten Zahlungsplan. Reicht das Einkommen dauerhaft nicht aus oder haben Sie mehrere Schulden, sollten Sie umgehend eine Schuldnerberatung einschalten.