Wenn Sie während eines laufenden Mietverhältnisses den Anbieter Ihrer Mietkautionsbürgschaft wechseln möchten, brauchen Sie zuerst die Zustimmung Ihres Vermieters. Eine Bürgschaft ist eine Garantie, bei der ein Anbieter dem Vermieter verspricht, bis zu einem vereinbarten Betrag für berechtigte Forderungen einzustehen; Sie können diese Sicherheit vorschlagen, aber der Vermieter muss sie nicht annehmen. Ein Anspruch darauf, eine bestehende Barkaution durch eine Bürgschaft zu ersetzen, besteht ebenfalls nicht (Finanztip zur Mietkaution).
Für den Wechsel muss der Vermieter die neue Bürgschaft annehmen und die bisherige Sicherheit freigeben. Kündigen oder geben Sie die alte Bürgschaft erst zurück, wenn die neue angenommen und die Freigabe der alten schriftlich bestätigt ist. Mit einer Bürgschaft müssen Sie die Kaution zunächst nicht selbst hinterlegen. Ihre Haftung bleibt aber bestehen: Zahlt der Anbieter an den Vermieter, kann er den Betrag von Ihnen zurückfordern.
Welche Anbieter und Produkte kommen infrage?
Bei einer Mietkautionsbürgschaft übernimmt eine Bank oder ein Versicherer die Garantie gegenüber dem Vermieter. Versicherungsanbieter vertreiben solche Angebote teils direkt, teils über Kooperationspartner. Die verfügbaren Angaben ergeben keine vollständige Marktübersicht. Genannte Beispiele sind Allianz, Baloise, R+V und Württembergische; auch digitale Anbieter wie heysafe, kautionsfrei.de, INZMO oder DepositDirect erscheinen in Vergleichen. Die Namen allein sagen jedoch nichts über Preis, Vertragsbedingungen oder die Annahme durch Ihren Vermieter aus.
Bankbürgschaft und Mietkautionsversicherung sind nicht dasselbe. Bei einer Bankbürgschaft können Gebühren anfallen und die Bürgschaft kann nach Angaben der R+V die verfügbare Kreditlinie belasten. Bankangebote für Mietkautionen sind schwer zu vergleichen: Finanztip beschreibt sie als kaum verbreitet, andere Anbieter erläutern weiterhin Bankbürgschaften. Fragen Sie deshalb direkt bei Ihrer Bank nach den konkreten Bedingungen, statt von einem einheitlichen Marktangebot auszugehen.
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Vergleichen Sie auch nicht versehentlich verschiedene Produkte. Ein Mietkautionskonto enthält hinterlegtes Geld, eine Bürgschaft ist eine Garantie und ein Depot legt die Kaution in Wertpapieren an. Angaben zu Konto- oder Depotgebühren lassen sich nicht auf Bürgschaften übertragen.
Was die Kostenbeispiele zeigen
Eine Bürgschaft kostet laufende Beiträge, während eine Barkaution grundsätzlich nach den gesetzlichen Regeln als Geldanlage des Vermieters behandelt wird. Der Vermieter darf höchstens drei Nettokaltmieten als Kaution verlangen. Die Vorauszahlung oder Pauschale für Nebenkosten zählt nicht dazu. Bei einer Bürgschaft zahlen Sie den Beitrag für die Garantie; wenn der Anbieter an den Vermieter zahlt, fordert er das Geld anschließend von Ihnen zurück.
Die Tabelle zeigt einen Vergleich aus einer Finanztip-Erhebung vom Oktober 2025. Er bezieht sich auf eine Kaution von 2.400 Euro und ist kein aktuelles Angebot:
| Anbieter | Jährlicher Beitrag im Beispiel |
|---|---|
| Baloise/Basler | 103,20 Euro |
| Allianz | 105,60 Euro |
| Württembergische | 108,00 Euro |
| R+V | 112,80 Euro bei jährlicher Zahlung; 132 Euro bei monatlicher Zahlung |
Die Werte stammen aus einer Finanztip-Stichprobe vom Oktober 2025. Die Beispiele zeigen, dass die monatliche Zahlung teurer sein kann und die Beiträge je nach Anbieter unterschiedlich hoch sind. Vergleichen Sie vor dem Wechsel die aktuellen Gesamtkosten für Ihre Kautionssumme. Berücksichtigen Sie dabei auch mögliche Abschluss- oder Bearbeitungsgebühren und die Kosten einer monatlichen Zahlung. Die R+V nennt beispielsweise für eine Kaution von 1.000 Euro einen Jahresbeitrag von 50 Euro; dieser Wert ist nicht ohne Weiteres mit den anderen Beispielen gleichzusetzen.
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Auch die Vertragsbedingungen zählen. Eine Klausel „auf erstes Anfordern“ kann dazu führen, dass der Anbieter zunächst zahlt, sobald der Vermieter ihn dazu auffordert. Ob die Forderung berechtigt war, müssen Sie dann unter Umständen anschließend klären. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine solche Klausel enthält und wie der Anbieter mit Einwänden umgeht. Die Württembergische erläutert dieses Rückforderungsrisiko.
Checkliste für den Wechsel
Gehen Sie die folgenden Punkte in dieser Reihenfolge durch. Der neue Anbieter übernimmt Ihren alten Vertrag nicht automatisch. Der Vermieter muss die neue Bürgschaft annehmen; die Freigabe der alten Sicherheit müssen Sie gesondert klären.
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Alte Bürgschaft prüfen: Notieren Sie Bürgschaftsbetrag, Laufzeit, Kündigungsweg und Rückgabepflichten. Prüfen Sie besonders, ob die Originalurkunde zurückgegeben werden muss und ob der Vermieter die alte Bürgschaft schriftlich freigeben muss.
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Vermieter zuerst fragen: Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung, dass der Vermieter die Bürgschaft des neuen Anbieters akzeptiert. Klären Sie zugleich, welche Form und welcher Betrag verlangt werden und wann der Vermieter die bisherige Sicherheit freigibt.
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Angebote nach denselben Kriterien vergleichen: Vergleichen Sie den Jahresbeitrag für denselben Bürgschaftsbetrag, Zahlungsweise, Zusatzgebühren, Kündigungsbedingungen und Klauseln zur Zahlung auf erstes Anfordern. Prüfen Sie außerdem, ob der Anbieter Ihre Kreditwürdigkeit prüft, etwa über eine Bonitäts- oder SCHUFA-Prüfung. Anbieter wie die Württembergische weisen darauf hin, dass SCHUFA-Prüfungen verbreitet sind und ihr eigenes Angebot grundsätzlich nicht ohne eine solche Prüfung erhältlich ist.
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Neue Bürgschaft erst nach Zustimmung beantragen: Achten Sie auf die Voraussetzungen des konkreten Vertrags. Die R+V beschränkt ihr Angebot beispielsweise auf bestimmte private Wohnraummietverhältnisse und nennt weitere Bedingungen, etwa eine Mindestmietdauer. Solche Vorgaben gelten nicht automatisch für andere Anbieter.
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Neue Urkunde zustellen und Annahme sichern: Lassen Sie sich vom Vermieter schriftlich bestätigen, dass die neue Bürgschaft als Sicherheit gilt. Bitten Sie dabei ausdrücklich um die Freigabe der alten Bürgschaft und bewahren Sie beide Bestätigungen auf.
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Alte Bürgschaft anschließend beenden: Halten Sie die Kündigungs- und Rückgaberegeln des bisherigen Anbieters ein. Die Bedingungen unterscheiden sich: Die Württembergische verlangt für die Kündigung die Rückgabe der Originalurkunde. Bei der R+V ist laut Anbieter eine tägliche Kündigung möglich. Prüfen Sie die jeweils geltenden Vertragsunterlagen, bevor Sie mit einer Erstattung oder einem Beitragsende rechnen.
Damit keine Lücke bei der Sicherheit entsteht, muss die Reihenfolge stimmen: Die alte Bürgschaft bleibt bestehen, bis der Vermieter die neue angenommen und die alte freigegeben hat. Zahlen Sie nicht vorschnell doppelte Beiträge, aber beenden Sie den alten Vertrag auch nicht auf bloße mündliche Zusage. Vermerken Sie das bestätigte Enddatum und kontrollieren Sie danach die letzte Beitragsabrechnung.
Wenn Sie eine Barkaution ersetzen möchten
Der Wechsel von einer Barkaution zu einer Bürgschaft ist ein anderer Fall als der Wechsel zwischen zwei Bürgschaftsanbietern. Auch hier muss der Vermieter der neuen Form zustimmen. Vereinbaren Sie schriftlich, wann er das Geld aus der bisherigen Kaution zurückzahlt und wann die Bürgschaft als Ersatz gilt. Zahlen Sie die Bürgschaft nicht als Ersatz ein, bevor klar ist, dass der Vermieter sie akzeptiert.
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Mieter dürfen eine Barkaution grundsätzlich in drei gleichen Monatsraten zahlen. Dieses Ratenrecht gilt nach den vorliegenden Angaben nicht automatisch für eine Bürgschaft; eine Ratenzahlung der Bürgschaft muss gesondert vereinbart werden. Die Hinweise zur Mietkaution und Bürgschaft erläutern diesen Unterschied. Falls der Vermieter die Bürgschaft ablehnt, bleibt es bei der vereinbarten Sicherheitsform.
Kernaussagen
- Holen Sie die Zustimmung des Vermieters ein: Ohne Annahme der neuen Bürgschaft und Freigabe der alten Sicherheit ist der Wechsel nicht abgesichert.
- Beenden Sie den alten Vertrag zuletzt: Warten Sie auf die schriftliche Bestätigung, dass die neue Bürgschaft angenommen und die bisherige freigegeben ist.
- Vergleichen Sie Gesamtkosten und Klauseln: Jahresbeitrag, Zahlungsweise, Zusatzgebühren, Bonitätsprüfung und Zahlung auf erstes Anfordern gehören in den Vergleich.
- Rechnen Sie mit Rückforderungen: Zahlt der Anbieter an den Vermieter, kann er den Betrag von Ihnen zurückverlangen.
- Trennen Sie Bürgschaft und Barkaution: Eine Bürgschaft ersetzt Geld nur mit Zustimmung des Vermieters; das Recht auf Kautionsraten gilt nicht automatisch für sie.
FAQ
Muss mein Vermieter den neuen Anbieter akzeptieren?
Nein. Sie können eine Bürgschaft vorschlagen, aber der Vermieter muss sie nicht annehmen. Lassen Sie sich die Zustimmung schriftlich geben, bevor Sie die alte Sicherheit kündigen oder zurückgeben.
Wie wechsle ich von einer Bürgschaft zu einer anderen?
Klären Sie zuerst die Annahme der neuen Bürgschaft und die Freigabe der alten mit dem Vermieter. Danach beantragen Sie die neue Bürgschaft, lassen sie bestätigen und kündigen erst dann den alten Vertrag nach dessen Bedingungen.
Schützt mich die Bürgschaft vor einer Forderung des Vermieters?
Nein. Die Bürgschaft stellt dem Vermieter eine Sicherheit bereit; Ihre Haftung bleibt bestehen. Zahlt der Anbieter, kann er den ausgezahlten Betrag von Ihnen zurückfordern.
Was passiert, wenn meine SCHUFA-Auskunft belastet ist?
Einige Anbieter prüfen die Bonität und können deshalb einen Antrag ablehnen oder andere Bedingungen zugrunde legen. Die Württembergische erklärt beispielsweise, dass ihr Angebot grundsätzlich nicht ohne SCHUFA-Prüfung erhältlich ist. Fragen Sie vor dem Antrag nach den Kriterien des jeweiligen Anbieters.
Kann ich eine Barkaution ohne Zustimmung durch eine Bürgschaft ersetzen?
Nein. Der Vermieter muss der geänderten Sicherheitsform zustimmen. Vereinbaren Sie schriftlich, wann er die Barkaution zurückzahlt und wann die neue Bürgschaft gilt.