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Mietkautionsbürgschaft: Anbieter und Kosten einfach erklärt

Wenn Sie eine Wohnung mieten, kann der Vermieter eine Sicherheit verlangen, falls Miete offen bleibt oder Schäden entstehen. Statt Geld auf ein Kautionskonto einzuzahlen, können Sie dem Vermieter die Bürgschaftsurkunde eines Anbieters geben. Macht Ihr Vermieter berechtigte Ansprüche geltend, zahlt der Anbieter ihm laut Vertrag. Anschließend fordert er das gezahlte Geld von Ihnen zurück.

Für die Bürgschaft zahlen Sie laufende Beiträge, die Sie nicht zurückerhalten. Ob sie sich lohnt, hängt vor allem davon ab, ob Sie das Kautionsgeld gerade brauchen und ob Ihr Vermieter die Bürgschaft annimmt. Bürgen können Banken, Versicherungen oder spezialisierte Anbieter sein. Ihre Angebote und Bedingungen unterscheiden sich.

Was bei einer Mietkautionsbürgschaft passiert

Bei einem Mietkautionskonto zahlen Sie Geld ein. Bei einer Mietkautionsbürgschaft verpflichtet sich ein Bürge, dem Vermieter bis zur vereinbarten Summe Geld zu zahlen. Als Nachweis erhält der Vermieter eine Bürgschaftsurkunde. Anbieter nennen das Produkt häufig auch Mietkautionsversicherung. Die Württembergische Versicherung erklärt, dass beide Begriffe im Kern dasselbe bezeichnen.

Die Bürgschaft ersetzt die Kaution nur, wenn der Vermieter zustimmt. Ein Anspruch darauf, statt einer vereinbarten Geldkaution eine Bürgschaft zu stellen, besteht nicht. Klären Sie deshalb zuerst schriftlich mit dem Vermieter, ob er das konkrete Angebot annimmt, bevor Sie einen Vertrag abschließen.

Eine Sicherheitsleistung muss außerdem vereinbart werden. Bei Wohnraummietverträgen darf eine vereinbarte Geldkaution grundsätzlich höchstens drei Monatsmieten betragen, wobei bestimmte Betriebskosten nicht mitgerechnet werden. Die Regeln zur Kaution stehen in § 551 BGB.

Welche Anbieter infrage kommen

Als Bürge kann eine Bank, eine Versicherung oder ein auf Mietkautionsbürgschaften spezialisierter Anbieter auftreten. Auch eine Privatperson kann grundsätzlich bürgen. Die Anbieter unterscheiden sich darin, wer den Vertrag schließt und wie sie Ihre Kreditwürdigkeit (Bonität) prüfen. Außerdem gelten unterschiedliche Bedingungen dafür, wann der Bürge zahlen muss.

Bankbürgschaften und Versicherungsangebote sind dabei nicht immer gleich leicht zu bekommen. Die R+V beschreibt bei Bankbürgschaften eine Bonitätsprüfung und Gebühren. Finanztip berichtet zugleich, dass Banken Mietbürgschaften derzeit kaum direkt anbieten und eher Versicherungen über Kooperationspartner vertreiben. Prüfen Sie daher, wer tatsächlich Vertragspartner und Bürge ist und welche Bedingungen in der Urkunde stehen.

Finanztip veröffentlicht eine Stichprobe zu Mietkautionskosten. Beiträge hängen vom Anbieter und den Vertragsbedingungen ab; die Stichprobe ist kein vollständiger Überblick über den Markt. Holen Sie vor dem Abschluss ein konkretes Angebot ein und prüfen Sie, ob der ausgewiesene Preis für die gesamte Laufzeit gilt.

Was die Bürgschaft tatsächlich kostet

Mit dem Jahresbeitrag bezahlen Sie den Bürgschaftsschutz. Der Beitrag wird nicht zurückgezahlt. Bei einer Geldkaution bekommen Sie das hinterlegte Geld nach dem Mietverhältnis grundsätzlich zurück, sofern der Vermieter keine berechtigten Ansprüche hat. Ein Kautionskonto kann zudem Zinsen abwerfen; Finanztip fand in einer Stichprobe im Oktober 2025 dafür höchstens 0,5 Prozent pro Jahr.

Die Gesamtkosten steigen mit jedem Jahr, in dem die Bürgschaft läuft.

Auch nach dem Auszug endet die Zahlung nicht zwingend sofort. Manche Anbieter berechnen Beiträge bis zur Rückgabe der Originalurkunde. Fragen Sie deshalb vor dem Abschluss, wie Sie die Bürgschaft beenden und wann der letzte Beitrag fällig wird.

Worauf Sie bei den Bedingungen achten sollten

Achten Sie besonders auf die Zahlungsregel in der Urkunde. Bei einer Bürgschaft „auf erstes Anfordern“ darf der Bürge dem Vermieter nach den vereinbarten Bedingungen zunächst Geld zahlen, sobald dieser eine Forderung stellt. Halten Sie die Forderung für unberechtigt, müssen Sie sich danach darum kümmern, sie abzuwehren. Die Württembergische beschreibt ihr eigenes Angebot als Bürgschaft auf erstes Anfordern. Diese Eigenschaft gilt nicht automatisch für jedes Produkt.

Wenn der Bürge zahlt, müssen Sie dem Anbieter den ausgezahlten Betrag grundsätzlich erstatten. Berechtigte Mietforderungen müssen Sie also weiterhin selbst bezahlen. Die Bürgschaft verschiebt vor allem den Zeitpunkt, zu dem Sie das Geld aufbringen müssen.

Die meisten Anbieter prüfen außerdem die Bonität. Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann die Annahme erschweren oder zur Ablehnung führen. Prüfen Sie vorab auch, ob die Bürgschaftssumme exakt der im Mietvertrag vereinbarten Kaution entspricht und ob der Anbieter den Vermieter schriftlich über das Ende der Bürgschaft informieren muss.

Wann sich welche Lösung eher eignet

Eine Bürgschaft kann helfen, wenn Sie die Kaution nicht sofort aufbringen möchten oder das Geld für Umzug und Einrichtung brauchen. Sie ist besonders dann interessant, wenn Sie voraussichtlich nur kurze Zeit mieten und die laufenden Beiträge die Kosten eines Kautionskontos für Sie aufwiegen.

Bei einem längeren Mietverhältnis ist eine Geldkaution häufig günstiger: Die Beiträge für eine Bürgschaft summieren sich. Das Kautionsguthaben bekommen Sie nach dem Mietende zurück. Wenn Sie die Kaution problemlos zahlen können, vergleichen Sie daher die Gesamtkosten über die erwartete Mietdauer und nicht nur den ersten Monats- oder Jahresbeitrag. Finanztip rät bei verfügbarer Kautionssumme von einer Versicherung ab, unter anderem wegen der nicht rückzahlbaren Beiträge und möglicher Zahlungen bei Streit über eine Forderung.

Kernaussagen

  • Fragen Sie zuerst den Vermieter: Er muss eine Bürgschaft statt einer vereinbarten Geldkaution nicht akzeptieren.
  • Vergleichen Sie die Gesamtkosten: Die Beiträge kommen nicht zurück und summieren sich mit jedem Jahr.
  • Prüfen Sie die Zahlungsregel: Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern kann der Anbieter zuerst zahlen und anschließend Geld von Ihnen zurückverlangen.
  • Klären Sie das Vertragsende: Beiträge können bis zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde weiterlaufen.
  • Holen Sie aktuelle Angebote ein: Vergleichswerte aus Stichproben sind Momentaufnahmen und ersetzen keine Prüfung der konkreten Vertragsbedingungen.

FAQ

Muss mein Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft annehmen?

Nein. Wenn im Mietvertrag eine Geldkaution vereinbart ist, können Sie nicht einseitig eine Bürgschaft an ihre Stelle setzen. Fragen Sie den Vermieter und lassen Sie sich die Zustimmung schriftlich bestätigen.

Bekomme ich die Beiträge am Ende zurück?

Nein. Die Beiträge bezahlen den Bürgschaftsschutz und sind kein Kautionsguthaben. Bei einer Geldkaution erhalten Sie das verbleibende Guthaben nach Prüfung berechtigter Ansprüche grundsätzlich zurück.

Was passiert, wenn der Vermieter die Bürgschaft nutzt?

Der Bürge zahlt nach den Bedingungen der Urkunde und fordert das Geld danach von Ihnen zurück. Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern müssen Sie eine unberechtigte Forderung möglicherweise erst nach der Zahlung klären.

Kann ein negativer SCHUFA-Eintrag zur Ablehnung führen?

Ja. Anbieter prüfen häufig die Bonität, und ein negativer Eintrag kann die Entscheidung erschweren. Fragen Sie beim Anbieter nach den konkreten Voraussetzungen, bevor Sie den Antrag stellen.

Wie beende ich die Bürgschaft nach dem Auszug?

Halten Sie sich an die Kündigungs- und Rückgaberegeln des Vertrags. Häufig ist die Rückgabe der Originalurkunde wichtig; fragen Sie den Vermieter rechtzeitig danach und klären Sie mit dem Anbieter, ab wann keine Beiträge mehr anfallen.

Seitenadresse: https://www.kreditzentrale.com/thema/was-ist-eine-mietkautionsburgschaft-einsteiger-erklarung