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Barkaution oder Bürgschaft? So entscheiden Sie richtig

Wenn Sie eine Wohnung mieten, müssen Sie oft eine Sicherheit für mögliche Mietschulden oder Schäden stellen. Bei Wohnraum darf die Kaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Sie können das Geld direkt hinterlegen oder dem Vermieter eine Bürgschaft vorlegen: Dabei verspricht ein Bürge, unter bestimmten Bedingungen für Forderungen einzustehen.

Entscheidend ist, ob Sie das Geld für andere Ausgaben brauchen und ob Ihr Vermieter eine Bürgschaft akzeptiert. Bei einer Barkaution steht Ihnen das Geld während des Mietverhältnisses nicht zur Verfügung. Dafür zahlen Sie normalerweise keine laufenden Beiträge. Eine Mietkautionsbürgschaft lässt Ihr Geld zunächst frei, kostet aber laufend. Zahlt der Bürge an den Vermieter, kann er den Betrag anschließend von Ihnen zurückfordern.

Geld hinterlegen oder Bürgschaft vorlegen?

Bei der Barkaution überweisen Sie den vereinbarten Betrag. Der Vermieter muss das Geld getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen; die Zinsen stehen Ihnen zu. Sie dürfen eine Geldkaution in drei gleichen Monatsraten zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Diese Regeln stehen in § 551 BGB.

Ein Mietkautionskonto ist eine mögliche Form der Geldanlage. Je nach Angebot eröffnet es der Vermieter, oder Sie eröffnen das Konto und verpfänden es zugunsten des Vermieters. Das Geld bleibt gebunden, bis der Vermieter es freigibt. Fragen Sie vor der Eröffnung, wer Gebühren übernimmt und wie die spätere Freigabe abläuft.

Bei einer Mietkautionsbürgschaft stellt ein Versicherer oder ein anderer Bürge dem Vermieter eine Urkunde aus. Darin steht, unter welchen Bedingungen der Bürge für Forderungen des Vermieters einsteht. Statt die Kaution als Geld einzuzahlen, zahlen Sie dafür meist einen jährlichen Beitrag. Die Urkunde ersetzt jedoch keine Versicherung gegen Schäden in Ihrer Wohnung: Zahlt der Versicherer an den Vermieter, kann er den Betrag anschließend von Ihnen zurückfordern. Bei einer Bürgschaft „auf erstes Anfordern“ ist wichtig, dass der Bürge nach den Vertragsbedingungen zunächst an den Vermieter zahlen kann. Die Württembergische erläutert diese Vertragsform für ihr eigenes Angebot.

Kosten und Anbieter im Vergleich

Die folgende Übersicht zeigt Anbieterbeispiele und Kosten. Die genannten Versicherungsbeiträge stammen aus einer Finanztip-Stichprobe vom Oktober 2025; sie sind keine aktuelle Preisgarantie und kein vollständiger Marktvergleich. Tarife, Zahlungsweise und Vertragsbedingungen können sich unterscheiden.

Möglichkeit oder Anbieter Kostenbeispiel Was Sie dabei beachten sollten
Barkaution auf einem Mietkautionskonto In der Finanztip-Stichprobe unterschieden sich die Eröffnungsgebühren je nach Bank. Der Zinssatz betrug höchstens 0,5 Prozent pro Jahr. Das Guthaben bleibt gebunden. Zinsen stehen Ihnen zu; prüfen Sie Gebühren und Freigabeverfahren.
Baloise/Basler, Mietkautionsversicherung 103,20 Euro pro Jahr Der Beitrag fällt laufend an. Die Versicherung kann gezahlte Beträge von Ihnen zurückfordern.
Allianz, Mietkautionsversicherung 105,60 Euro pro Jahr Vor Abschluss die Bedingungen zur Bürgschaft und zur Rückgabe der Urkunde prüfen.
Württembergische, Mietkautionsversicherung 108 Euro pro Jahr Der Anbieter beschreibt sein Produkt als Bürgschaft auf erstes Anfordern.
R+V, Mietkautionsversicherung 112,80 Euro pro Jahr; bei monatlicher Zahlung 132 Euro Die Zahlungsweise beeinflusst den Gesamtbeitrag.
EuroKaution mit R+V als Bürge 112,80 Euro pro Jahr laut Anbieterangabe EuroKaution nennt einen Beitrag von 4,7 Prozent, mindestens 50 Euro. Das ist eine Anbieterangabe, keine unabhängige Bewertung.

Auch die Deutsche Kautionskasse bietet mit „Moneyfix Mietkaution“ eine Bürgschaftslösung an. Das Unternehmen beschreibt sich selbst als auf Mietkautionsbürgschaften spezialisiert und nennt Allianz und ERGO als Partner. Diese Angaben und beworbene Testergebnisse stammen vom Anbieter. Sie ersetzen keinen unabhängigen Tarifvergleich. Bei einem Angebot wie dem Mietkautionskonto der Deutschen Mietkaution sollten Sie ebenfalls die konkreten Kontogebühren, Zinsen und Bedingungen zur Verpfändung prüfen; die verfügbaren Angaben dazu stammen aus einem Vergleichsportal.

Bei einer Bürgschaft zahlen Sie laufende Beiträge, solange der Vertrag besteht. Nach Vertragsende bekommen Sie diese Beiträge nicht zurück. Die Barkaution bleibt Ihr Guthaben. Wie viel Sie zurückerhalten, hängt unter anderem von den Zinsen und berechtigten Forderungen des Vermieters ab.

So wählen Sie nach Ihrer finanziellen Lage

Wenn Sie die Kaution ohne Kredit oder Überziehung Ihres Girokontos zahlen können, ist die Geldkaution häufig günstiger. Sie dürfen sie in drei Raten zahlen. Der Vermieter muss sie getrennt anlegen, und die Zinsen erhöhen die Sicherheit. Erkundigen Sie sich vorab, welche Eröffnungsgebühren und laufenden Kosten beim Mietkautionskonto anfallen. Fragen Sie auch, wie die Freigabe abläuft.

Eine Bürgschaft kommt eher infrage, wenn Sie das Geld für notwendige Ausgaben zum Einzug brauchen und die laufenden Beiträge langfristig tragen können. Rechnen Sie nicht nur mit dem ersten Jahresbeitrag: Solange die Bürgschaft besteht, laufen die Kosten weiter. Lassen Sie sich deshalb schriftlich bestätigen, wann der Vertrag endet und wann der Vermieter die Originalurkunde zurückgeben muss.

Klären Sie vor dem Vertragsabschluss, ob Ihr Vermieter die Bürgschaft akzeptiert; aus den hier verfügbaren Quellen ergibt sich keine allgemeine Pflicht des Vermieters, jede Bürgschaft anzunehmen. Eine Anbieterangabe zur Akzeptanzquote ersetzt keine Zusage für Ihren konkreten Mietvertrag. Lassen Sie sich die Zustimmung daher schriftlich geben, bevor Sie einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen.

Welche Fragen Sie vor dem Abschluss klären sollten

Bei einer Bürgschaft zählt der genaue Vertragstext. Prüfen Sie, ob der Bürge erst zahlt, nachdem die Forderung geprüft wurde, oder ob er bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zunächst auszahlt. Klären Sie außerdem, welche Nachweise der Vermieter für eine Forderung vorlegen muss und wie Sie sich gegen eine aus Ihrer Sicht unberechtigte Forderung wehren können.

Bei einer Barkaution sollten Sie den Nachweis der getrennten Anlage aufbewahren. Ist die Kaution auf einem Konto angelegt, das der Vermieter eingerichtet hat, lösen Sie es nicht eigenmächtig auf. Ein Gericht hat ein solches Vorgehen als erhebliche Pflichtverletzung eingeordnet; die konkrete Folge hängt vom Einzelfall ab, wie der Vermieter-Ratgeber zu Kautionsurteilen zusammenfasst.

Nach dem Auszug gibt es keine starre gesetzliche Rückzahlungsfrist für die Kaution. Der Vermieter darf eine angemessene Zeit prüfen, ob noch Forderungen bestehen; sechs Monate gelten als verbreitete Orientierung, aber die Frist ist nicht in jedem Fall bindend. Bei einer Bürgschaft sollten Sie zusätzlich die Rückgabe der Originalurkunde verfolgen, denn solange die Bürgschaft fortbesteht, können Beiträge weiterlaufen. Die Fragen und Antworten zur Mietkaution erläutern die Rückzahlung und die Rückgabe der Urkunde.

FAQ

Muss mein Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft akzeptieren?

Eine allgemeine Pflicht zur Annahme jeder Bürgschaft ist durch die hier verfügbaren Quellen nicht belegt. Lassen Sie sich deshalb die Zustimmung für Ihren konkreten Mietvertrag schriftlich bestätigen, bevor Sie Beiträge zahlen.

Kann ich die Barkaution in Raten zahlen?

Ja. Bei einer Geldkaution für Wohnraum können Sie drei gleiche Monatsraten zahlen. Die erste Rate wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig; eine Vereinbarung, die Sie als Mieter schlechterstellt, ist unwirksam.

Was passiert, wenn der Versicherer an den Vermieter zahlt?

Die Zahlung ersetzt die Sicherheit gegenüber dem Vermieter. Sie übernimmt aber nicht automatisch Ihren Schaden: Der Versicherer kann den gezahlten Betrag anschließend von Ihnen zurückfordern. Prüfen Sie deshalb besonders, wann und unter welchen Bedingungen der Anbieter zahlt.

Bekomme ich die Kaution direkt nach dem Auszug zurück?

Nicht zwingend. Der Vermieter darf eine angemessene Prüfungsfrist nutzen, um offene Forderungen festzustellen. Eine feste gesetzliche Rückzahlungsfrist gibt es nicht; auch sechs Monate sind keine starre Grenze für jeden Fall.

Kann der Vermieter zusätzlich zur vollen Kaution eine Elternbürgschaft verlangen?

Die Gesamtsicherheit darf die gesetzliche Grenze grundsätzlich nicht überschreiten. Bei einer Kaution in Höhe von drei Nettokaltmieten kann eine zusätzliche Bürgschaft deshalb unwirksam sein. Lassen Sie eine solche Forderung vor der Unterschrift rechtlich prüfen.

Kernaussagen

  • Wählen Sie die Barkaution, wenn Sie das Geld aufbringen können. Sie dürfen in drei Raten zahlen, und laufende Versicherungsbeiträge entfallen.
  • Vergleichen Sie die Gesamtkosten, nicht nur den ersten Beitrag. Eine Bürgschaft kostet jedes Jahr Geld und die Beiträge kommen in der Regel nicht zurück.
  • Holen Sie die Zustimmung des Vermieters ein, bevor Sie eine Bürgschaft abschließen; eine allgemeine Annahmepflicht ist nicht belegt.
  • Prüfen Sie die Zahlungsbedingungen: Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern kann der Bürge zunächst zahlen und anschließend Geld von Ihnen zurückverlangen.
  • Verfolgen Sie die Freigabe nach dem Auszug: Bei einem Konto brauchen Sie die Freigabe, bei einer Bürgschaft die Rückgabe der Originalurkunde.

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