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Mietkautionsbürgschaft: So finden Sie das passende Angebot

Wenn Sie eine Wohnung mieten, verlangt der Vermieter häufig eine Kaution. Eine Mietkautionsbürgschaft ersetzt die Zahlung dieses Geldbetrags: Eine Bank oder ein Versicherer verspricht dem Vermieter, berechtigte Forderungen bis zur vereinbarten Höhe zu begleichen. Dafür zahlen Sie laufende Gebühren oder Beiträge, die Sie in der Regel nicht zurückbekommen.

Vergleichen Sie nicht nur die Beiträge. Klären Sie zuerst, ob Ihr Vermieter die Bürgschaft akzeptiert. Berechnen Sie dann die Gesamtkosten für Ihre voraussichtliche Mietdauer und prüfen Sie, wann der Anbieter Geld an den Vermieter zahlt. Wenn Sie die Kaution selbst bezahlen können, ist ein Kautionskonto häufig günstiger.

Erst die Zustimmung des Vermieters einholen

Der Vermieter muss nicht jede Form der Sicherheit annehmen. Ist im Mietvertrag eine Barkaution vereinbart, kann er eine Bürgschaft ablehnen. Klären Sie deshalb vor dem Vertragsabschluss schriftlich, ob eine Bankbürgschaft oder eine Bürgschaft eines Versicherers genügt. Die vereinbarte Art der Sicherheit lässt sich nicht ohne Weiteres einseitig austauschen, wie auch ein BGB-Kommentar zu § 551 erläutert.

Bei Wohnraum darf die vereinbarte Kaution grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Eine Barkaution dürfen Sie in drei gleichen Monatsraten zahlen; die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die Regeln und ihre Ausnahmen fasst Finanztip zur Mietkaution zusammen. Bei zusätzlichen Bürgschaften durch Angehörige kommt es auf die konkrete Vereinbarung an; lassen Sie eine zusätzliche Sicherheit über der üblichen Kautionsgrenze im Zweifel rechtlich prüfen.

Die Gesamtkosten statt nur den Jahresbeitrag vergleichen

Bei einer Mietkautionsbürgschaft zahlen Sie für die Bereitstellung der Sicherheit. Der Beitrag fällt für jedes Jahr der Laufzeit an und wird normalerweise nicht erstattet, wenn Sie ausziehen. Auch ein niedriger Jahresbeitrag ergibt über eine lange Mietdauer eine beträchtliche Summe.

Ein Vergleich von Finanztip aus Oktober 2025 nennt für eine Kaution von 2.400 Euro folgende Jahresbeiträge.

Anbieter laut Vergleich Jahresbeitrag
Baloise/Basler 103,20 €
Allianz 105,60 €
Württembergische 108,00 €
R+V 112,80 €

Die Werte sind eine Momentaufnahme, keine aktuelle Rangliste für alle Mietverträge. Allianz nennt beispielsweise einen Beitrag von 4,4 Prozent der Kautionssumme pro Jahr, mindestens jedoch 25 Euro. Bei 2.400 Euro ergeben 4,4 Prozent genau 105,60 Euro. Anbieter, Kautionshöhe und Vertragsbedingungen beeinflussen den tatsächlichen Preis. Prüfen Sie daher das konkrete Angebot und rechnen Sie den Beitrag für Ihre voraussichtliche Mietdauer hoch.

Auch bei einer Kautionsversicherung zahlen Sie die Beiträge jedes Jahr, solange sie läuft. Diese Beiträge fließen nicht an Sie zurück. Ein Rechenbeispiel finden Sie in einem Kostenvergleich zur Mietkaution. Vergleichen Sie auch die Mindestbeiträge und prüfen Sie, in welchem Rhythmus Sie zahlen. Berücksichtigen Sie außerdem mögliche Zusatzkosten.

Bürgschaft, Bankgarantie oder Kautionskonto?

Bei einer Mietkautionsversicherung stellt ein Versicherer dem Vermieter eine Bürgschaft. Sie zahlen den Beitrag, müssen aber damit rechnen, dass der Versicherer von Ihnen Ersatz verlangt, wenn er Geld an den Vermieter auszahlt. Eine solche Bürgschaft beseitigt also nicht Ihre Pflicht, berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis zu erfüllen. Lesen Sie vor dem Abschluss, ob der Versicherer die Forderung vor der Zahlung prüft und ob er Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gibt. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Produkt.

Auch bei einer Bankbürgschaft verspricht die Bank dem Vermieter, berechtigte Forderungen bis zur vereinbarten Höhe zu begleichen. Sie kann aber Ihre Kreditlinie belasten. Die Bank prüft Ihre Bonität und kann Unterlagen wie Einkommensnachweise und den Mietvertrag verlangen. Wenn sie an den Vermieter zahlt, kann sie den Betrag von Ihnen zurückfordern. Gebühren und Bedingungen hängen unter anderem von der Bank, der Bürgschaftshöhe und Ihrer Bonität ab; einen einheitlichen Marktpreis gibt es nicht. Die Informationen der R+V zur Bankbürgschaft erläutern diese Punkte.

Wenn Sie die Kaution aus eigenen Mitteln aufbringen können, vergleichen Sie auch ein Kautionskonto. Das Geld bleibt während des Mietverhältnisses gebunden. Bei dessen Ende wird die Kaution grundsätzlich abgerechnet, statt wie ein jährlicher Bürgschaftsbeitrag für Sie verloren zu sein. Kontoführungsgebühren und Zinsen unterscheiden sich: Finanztips Stichprobe vom Oktober 2025 fand bei vielen Kautionskonten höchstens 0,5 Prozent Zinsen. Prüfen Sie deshalb die Konditionen des konkreten Kontos und rechnen Sie mögliche Gebühren gegen die Zinsen auf.

Eine private Bürgschaft durch Angehörige kann ohne Anbieterbeitrag auskommen. Sie verlagert das finanzielle Risiko jedoch auf die bürgende Person. Lesen Sie die Bürgschaftserklärung genau und vereinbaren Sie keine unbegrenzte Verpflichtung, ohne die Folgen zu verstehen.

Auf diese Bedingungen kommt es im Vertrag an

Vergleichen Sie neben dem Preis vor allem, wann der Vermieter Geld verlangen darf. Bei manchen Bürgschaften ist eine Zahlung auf erstes Anfordern vorgesehen; dann kann der Anbieter zahlen, bevor ein Streit zwischen Ihnen und dem Vermieter abschließend geklärt ist. Andere Produkte sehen eine vorherige Prüfung oder eine Möglichkeit zur Stellungnahme vor. Entscheidend ist der genaue Wortlaut im Bürgschaftsschein, also in der Urkunde über die Bürgschaft.

Klären Sie auch, wie Sie die Bürgschaft beenden. Ein Umzug beendet sie nicht automatisch: Sie ist in der Regel an eine bestimmte Wohnung und einen bestimmten Mietvertrag gebunden. Nach dem Auszug muss der Vermieter die Sicherheit freigeben; bis dahin kann der Beitrag weiterlaufen. Bitten Sie den Vermieter um eine schriftliche Bestätigung der Freigabe. Fragen Sie außerdem beim Anbieter nach, ob und wie er vorausgezahlte Beiträge erstattet. Das Löschen einer digitalen Bürgschaftsdatei auf Ihrem Gerät hebt die Verpflichtung des Anbieters nicht auf.

Nach Ihrem Auszug darf der Vermieter sich angemessen Zeit nehmen, um mögliche Forderungen zu prüfen. Für noch offene Betriebskosten kann er einen angemessenen Teil zurückhalten. Bei einer Bürgschaft sollten Sie nach der Abrechnung prüfen, ob der Vermieter die Freigabe tatsächlich veranlasst. Die Hinweise zur Kündigung und Freigabe einer Mietkautionsversicherung erklären, warum eine Kündigung gegenüber dem Anbieter allein nicht zwingend die Sicherheit für den Vermieter beendet.

Kernaussagen

  • Holen Sie die Zustimmung ein: Lassen Sie sich vor dem Abschluss schriftlich bestätigen, dass der Vermieter genau diese Bürgschaft akzeptiert.
  • Rechnen Sie die Laufzeit durch: Jährliche Beiträge summieren sich und werden normalerweise nicht erstattet; vergleichen Sie daher die Gesamtkosten für Ihre erwartete Mietdauer.
  • Prüfen Sie den Auszahlungsfall: Achten Sie darauf, ob der Anbieter vor einer Zahlung prüft und ob Sie Einwände vorbringen können.
  • Vergleichen Sie mit einem Kautionskonto: Wenn Sie die Kaution bezahlen können, können Sie so laufende Bürgschaftskosten vermeiden.
  • Verlangen Sie die Freigabe: Nach dem Auszug endet die Bürgschaft nicht unbedingt automatisch; lassen Sie sich die Entlassung aus der Verpflichtung bestätigen.

FAQ

Muss mein Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft akzeptieren?

Nein. Entscheidend ist, welche Sicherheitsform Sie vereinbart haben. Fragen Sie vor dem Abschluss nach und lassen Sie die Zustimmung des Vermieters schriftlich festhalten.

Bekomme ich die Beiträge am Ende des Mietverhältnisses zurück?

In der Regel nicht. Die Beiträge bezahlen die Bereitstellung der Bürgschaft und sind normalerweise keine rückzahlbare Kaution. Ob es bei vorausgezahlten Beiträgen eine Erstattung gibt, hängt vom Vertrag ab.

Was passiert, wenn der Versicherer an den Vermieter zahlt?

Der Versicherer kann den gezahlten Betrag von Ihnen zurückfordern. Eine Bürgschaft erspart Ihnen die sofortige Einzahlung der Kaution; für berechtigte Verpflichtungen aus dem Mietvertrag bleiben Sie verantwortlich.

Kann ich die Bürgschaft beim Umzug mitnehmen?

Meistens nicht, weil die Bürgschaft an die konkrete Wohnung und den Mietvertrag gebunden ist. Für die neue Wohnung brauchen Sie dann eine andere Sicherheit; für die alte muss der Vermieter die Bürgschaft freigeben.

Wie beende ich die Bürgschaft nach dem Auszug?

Bitten Sie den Vermieter nach der Abrechnung um die Freigabe. Reichen Sie anschließend die erforderlichen Unterlagen beim Anbieter ein. Prüfen Sie, ab wann die Beitragspflicht endet und ob der Anbieter vorausgezahlte Beiträge anteilig erstattet.

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