Wer in Deutschland einen Ratenkredit, eine Händlerfinanzierung oder „Kaufen, später bezahlen“ nutzt, muss künftig mit strengeren Regeln rechnen. Der Bundestag hat am 17. April 2026 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie beschlossen. Die neuen Vorschriften müssen spätestens ab dem 20. November 2026 angewendet werden.

Im Mittelpunkt steht die Kreditwürdigkeitsprüfung. Dabei prüfen Kreditgeber, ob eine Person den Kredit voraussichtlich zurückzahlen kann. Außerdem müssen sie Einkommen, laufende Ausgaben und bestehende Verpflichtungen genauer prüfen. Sie dürfen den Kredit nur vergeben, wenn die Rückzahlung wahrscheinlich ist.
Zugleich gelten die Regeln künftig für mehr Kreditformen, darunter bestimmte Kleinkredite, zinsfreie Darlehen und viele Angebote mit späterer Zahlung. Verbraucher erhalten dadurch mehr Informationen und zusätzliche Rechte, ohne dass daraus ein Anspruch auf einen Kredit entsteht.
Wann die neuen Regeln gelten
Das Gesetz erweitert den Anwendungsbereich des Verbraucherkreditrechts. Erfasst werden künftig unter anderem:
| Kreditform | Was sich ändert |
|---|---|
| Zinsfreie Kredite | Sie fallen grundsätzlich unter die neuen Schutzvorschriften. |
| Darlehen unter 200 Euro | Auch sehr kleine Kredite werden einbezogen. |
| Kurzzeitdarlehen | Kredite mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten werden erfasst. |
| „Kaufen, später bezahlen“ | Zahlungsmodelle mit Raten oder späterer Zahlung unterliegen je nach Ausgestaltung den Kreditregeln. |
| Rechnungskauf | Ein gewöhnlicher Rechnungskauf bleibt grundsätzlich ausgenommen. |
| Debitkarte mit Zahlungsaufschub | Diese Karten gehören nach den verfügbaren Angaben grundsätzlich nicht zum neuen Anwendungsbereich. |
Welche Regeln gelten, hängt vom konkreten Vertrag ab. Entscheidend ist zum Beispiel, ob der Vertrag einen Zahlungsaufschub, eine Ratenzahlung oder einen eigenen Kredit vorsieht. Bei unentgeltlichen Krediten soll ein übersichtliches Informationsblatt mit den wichtigsten Angaben genügen. Verbraucher sollten trotzdem prüfen, wann welcher Betrag fällig wird und ob zusätzliche Gebühren anfallen.
Die Bundesregierung beschreibt die Ausweitung des Schutzes auf neue Kreditformen in ihrer Darstellung zur Umsetzung der Richtlinie. Auch bei Angeboten mit späterer Zahlung bleibt die konkrete Vertragsgestaltung entscheidend.
So verändert sich die Kreditwürdigkeitsprüfung
Rückzahlung muss wahrscheinlich sein
Kreditgeber müssen die finanzielle Situation des Antragstellers prüfen und dürfen den Kredit nur vergeben, wenn die Rückzahlung wahrscheinlich ist. Dazu gehören Angaben zu regelmäßigen Einnahmen und zur Miete. Auch Unterhalt, bestehende Kredite und weitere feste Ausgaben sind für die Prüfung relevant.
Für Verbraucher heißt das: Unvollständige oder veraltete Angaben erschweren die Prüfung. Wer einen Kredit beantragt, sollte deshalb vorab eine realistische Haushaltsrechnung erstellen. Dabei zählen nicht nur die monatliche Rate, sondern auch Versicherungen, Energiekosten, Unterhaltszahlungen, bestehende Raten und unregelmäßige Ausgaben.
Ein Beispiel: Eine Rate wirkt bezahlbar, wenn nur das Nettoeinkommen zählt. Nach Miete und anderen Kreditraten bleibt aber oft deutlich weniger Geld übrig. Diese gesamte finanzielle Situation soll die Prüfung künftig besser zeigen.
Soziale Netzwerke und Gesundheitsdaten bleiben außen vor
Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung dürfen weder Informationen aus sozialen Netzwerken noch besonders sensible Daten wie Gesundheitsdaten verwendet werden. Ein Kreditgeber darf die Entscheidung daher nicht auf Beiträge stützen, die eine Person veröffentlicht, oder auf die Gruppen, denen sie folgt. Auch gesundheitliche Informationen über die Person dürfen dafür keine Grundlage sein.
Für die Prüfung müssen Kreditgeber geeignete und zulässige Daten verwenden. Verbraucher sollten darauf achten, welche Angaben ein Anbieter verlangt und welchem Zweck sie dienen. Ungewöhnliche Fragen zu privaten Lebensumständen sind ein Anlass, vor dem Absenden des Antrags nach der Rechtsgrundlage und der Verwendung der Daten zu fragen.
Recht auf menschliche Prüfung
Beruht die Entscheidung ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung von Daten, erhalten Verbraucher ein Recht auf eine menschliche Überprüfung. Bei einer automatisierten Prüfung entscheidet ein Computer anhand festgelegter Daten und Regeln über den Antrag. Eine Person bewertet den Einzelfall zunächst nicht.
Wer eine Ablehnung erhält und vermutet, dass die Entscheidung auf einem automatisierten Verfahren beruht, sollte beim Kreditgeber ausdrücklich eine menschliche Überprüfung verlangen. Sinnvoll ist eine schriftliche Anfrage mit der Bitte um Auskunft darüber, ob eine automatisierte Entscheidung eingesetzt wurde und wie die Überprüfung beantragt werden kann.
Das Recht auf eine menschliche Prüfung bedeutet nicht, dass der Kredit anschließend bewilligt werden muss. Es soll sicherstellen, dass ein Mensch den Fall und mögliche Fehler in den zugrunde liegenden Angaben prüfen kann.
Mehr Schutz bei finanziellen Problemen
Gerät eine Kreditnehmerin oder ein Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten, müssen Kreditgeber künftig nachsichtiger vorgehen. Vor einer Zwangsvollstreckung sollen sie Lösungen wie eine Stundung, eine Umschuldung oder eine Anpassung des Vertrags anbieten.
Eine Stundung verschiebt die Zahlung für einen vereinbarten Zeitraum. Bei einer Umschuldung wird ein bestehender Kredit durch eine andere Finanzierung ersetzt, die zu einer niedrigeren Rate oder einer längeren Laufzeit führen kann. Eine Vertragsanpassung kann etwa veränderte Raten oder Zahlungsintervalle betreffen.
Wer eine Rate nicht mehr zahlen kann, sollte den Kreditgeber sofort kontaktieren und die finanzielle Situation offen schildern. Wer bis zum ersten Mahnschreiben wartet, gewinnt keinen zusätzlichen Handlungsspielraum. Verbraucher sollten sich jede Vereinbarung schriftlich bestätigen lassen und prüfen, ob durch eine längere Laufzeit zusätzliche Zinsen entstehen.
Die BaFin weist zugleich darauf hin, dass gerade kurzfristige Konsumfinanzierungen und Angebote mit späterer Zahlung das Risiko steigender Verschuldung erhöhen können. Mehr Schutz durch die neuen Regeln ersetzt deshalb nicht den eigenen Überblick über laufende Zahlungen.
Welche Rechte Verbraucher zusätzlich erhalten
Widerruf bleibt begrenzt
Bei fehlerhaften oder unvollständigen Informationen wird die Widerrufsfrist künftig auf höchstens zwölf Monate und 14 Tage begrenzt. Der Widerruf eines Kreditvertrags kann besondere Folgen für die Rückzahlung des ausgezahlten Betrags und für verbundene Kaufverträge haben. Wer einen Widerruf erwägt, sollte deshalb den Vertrag prüfen lassen, statt sich allein auf allgemeine Internetangaben zu verlassen.
Textform reicht für viele Verträge
Für Allgemein-Verbraucherdarlehen genügt künftig die Textform. Eine Erklärung in Textform kann beispielsweise per E-Mail abgegeben werden und muss lesbar sowie dauerhaft speicherbar sein. Eine eigenhändige Unterschrift auf Papier ist dann nicht in jedem Fall erforderlich.
Verbraucher sollten elektronische Vertragsunterlagen speichern. Dazu gehören der Antrag, die Vertragsbedingungen, der Tilgungsplan, die vorvertraglichen Informationen und die Kommunikation mit dem Kreditgeber.
Werbung muss Kosten deutlicher nennen
Kreditwerbung muss künftig deutlicher über die Kosten der Kreditaufnahme informieren. Entscheidend ist dabei der effektive Jahreszins, weil er neben dem Sollzins weitere Kosten des Kredits berücksichtigt. Ein niedriger Monatsbetrag in der Werbung zeigt allein nicht, wie teuer der Kredit am Ende ist.
Vor dem Abschluss sollten Verbraucher daher mindestens diese Angaben vergleichen:
- effektiver Jahreszins,
- Gesamtbetrag aller Rückzahlungen,
- Höhe und Anzahl der Raten,
- Laufzeit,
- Kosten optionaler Zusatzleistungen,
- Folgen bei verspäteter Zahlung.
Eine Finanzierung mit niedriger Monatsrate kann durch eine lange Laufzeit insgesamt teurer werden. Der Gesamtbetrag ist deshalb für den Vergleich wichtiger als die Rate allein.
Grenzen und mögliche Nebenwirkungen
Die neuen Regeln bringen für Kreditgeber und Händler mehr Arbeit. Anbieter müssen mehr Daten prüfen, ihre Entscheidungen dokumentieren und Verbraucher ausführlicher informieren. Bei Händlerfinanzierungen können zusätzlich Beratungs- und Erlaubnispflichten für Vermittler entstehen, etwa wenn ein Einzelhändler eine zinsfreie Finanzierung mit einer Partnerbank vermittelt.
Für Verbraucher hat das zwei Seiten. Die Prüfung soll riskante Kredite erschweren und problematische Angebote früher erkennen. Gleichzeitig können Händler bestimmte Ratenzahlungsmodelle einschränken oder ganz streichen, wenn die zusätzlichen Pflichten zu aufwendig sind. Auch höhere Preise oder Gebühren sind als mögliche Folge des zusätzlichen Prüf- und Dokumentationsaufwands nicht ausgeschlossen.
Die BaFin sieht beim Modell „Kaufen, später bezahlen“ weiterhin Risiken. Mehrere kleine Zahlungen können leicht den Überblick über die Gesamtverschuldung erschweren, besonders wenn verschiedene Anbieter gleichzeitig genutzt werden. Wer solche Angebote verwendet, sollte deshalb eine eigene Liste mit allen offenen Beträgen und Fälligkeitsterminen führen.
Für besonders teure Kredite sieht das neue Recht zudem eine verschärfte Grenze vor. Ein Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag ist nichtig, wenn der effektive Jahreszins mehr als doppelt so hoch wie der marktübliche Zinssatz liegt oder diesen um zwölf Prozentpunkte überschreitet. Ob diese Grenze im Einzelfall überschritten ist, hängt vom maßgeblichen Vergleichszins und den Vertragsdaten ab.
Was Verbraucher jetzt praktisch tun sollten
Bis zur Anwendung der neuen Vorschriften bleibt der konkrete Vertrag entscheidend. Verbraucher können sich dennoch schon vorbereiten:
- Haushalt berechnen: Erfassen Sie vollständig: Einnahmen, feste Ausgaben und bestehende Raten.
- Gesamtkosten vergleichen: Effektiven Jahreszins und Gesamtbetrag prüfen, nicht nur die Monatsrate.
- Datenangaben kontrollieren: Vor dem Antrag überprüfen, ob Einkommen, Wohnkosten und bestehende Verpflichtungen aktuell sind.
- Zahlungsmodelle bündeln: Bei mehreren Raten- oder Später-zahlen-Käufen alle Fälligkeiten an einer Stelle dokumentieren.
- Ablehnung hinterfragen: Bei einer automatisierten Entscheidung eine menschliche Überprüfung verlangen.
- Bei Zahlungsproblemen früh handeln: Vor der ersten ausgefallenen Rate nach Stundung, Umschuldung oder einer Vertragsanpassung fragen.
Eine positive Kreditprüfung hängt weiterhin von den finanziellen Voraussetzungen und den Kriterien des jeweiligen Kreditgebers ab. Die neuen Regeln schaffen Prüf- und Informationspflichten, aber keinen Anspruch auf einen Kredit.
FAQ
Ab wann gelten die neuen Regeln für Verbraucherkredite?
Die nationalen Vorschriften müssen spätestens ab dem 20. November 2026 angewendet werden. Für einzelne Anbieter können Übergangs- und Umsetzungsfragen eine Rolle spielen; maßgeblich ist der konkrete Vertragszeitpunkt und die jeweils geltende Regelung.
Bekomme ich künftig leichter einen Kredit?
Nein. Die neuen Regeln führen nicht zu einem Anspruch auf eine Kreditzusage. Kreditgeber müssen sogar genauer prüfen, ob die Rückzahlung wahrscheinlich ist.
Darf eine Bank meine sozialen Netzwerke für die Kreditprüfung auswerten?
Nein. Informationen aus sozialen Netzwerken dürfen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung nicht verwendet werden. Das gilt ebenso für besonders sensible Daten wie Gesundheitsdaten.
Was kann ich bei einer automatischen Ablehnung tun?
Fragen Sie den Kreditgeber, ob die Entscheidung ausschließlich automatisiert getroffen wurde. Wenn das der Fall ist, können Sie eine menschliche Überprüfung verlangen und sollten zugleich prüfen, ob die verwendeten Angaben vollständig und richtig waren.
Gilt das neue Recht auch für einen normalen Rechnungskauf?
Ein gewöhnlicher Rechnungskauf bleibt grundsätzlich ausgenommen. Wird daraus jedoch eine Ratenzahlung oder ein Zahlungsaufschub mit Kreditfunktion, kann die rechtliche Einordnung anders ausfallen.
Was passiert, wenn ich eine Kreditrate nicht mehr zahlen kann?
Kontaktieren Sie den Kreditgeber möglichst früh und bitten Sie um eine schriftliche Lösung. Je nach Situation kommen eine Stundung, eine Umschuldung oder eine Anpassung des Vertrags infrage.
Ist ein zinsfreier Kredit künftig genauso geregelt wie ein Ratenkredit?
Zinsfreie Kredite werden grundsätzlich in den erweiterten Anwendungsbereich einbezogen. Für bestimmte neu erfasste Kreditformen gelten vereinfachte Informationsanforderungen, die Prüfung der konkreten Vertragsgestaltung bleibt aber notwendig.
Kernaussagen
- Prüfen Sie die Gesamtkosten: Vergleichen Sie effektiven Jahreszins, Gesamtbetrag, Laufzeit und Rate gemeinsam.
- Rechnen Sie den Haushalt vollständig durch: Zur Kreditwürdigkeitsprüfung gehören bestehende Kredite, Miete, Versicherungen und unregelmäßige Ausgaben.
- Verlangen Sie eine menschliche Prüfung: Bei einer rein automatisierten Ablehnung können Sie eine Überprüfung durch eine Person beantragen.
- Reagieren Sie früh bei Zahlungsschwierigkeiten: Fragen Sie vor weiteren Mahnungen nach Stundung, Umschuldung oder Vertragsanpassung.
- Behalten Sie Kleinkredite im Blick: Mehrere Käufe mit späterer Zahlung können sich zu einer schwer überschaubaren Gesamtbelastung summieren.