Eine Restschuldversicherung, auch Kreditversicherung genannt, soll einen Kredit absichern, wenn der Kreditnehmer stirbt, arbeitsunfähig oder unverschuldet arbeitslos wird. Je nach Vertrag übernimmt der Versicherer die Kreditraten für eine bestimmte Zeit oder zahlt im Todesfall die verbleibende Kreditschuld.
Die Versicherung ist nicht automatisch sinnvoll. Sie verteuert den Kredit häufig deutlich, vor allem wenn die Versicherungsprämie als Einmalbetrag in den Kredit aufgenommen wird. Dann fallen zusätzlich Zinsen auf die Prämie an. Außerdem schließen viele Verträge bestimmte Ursachen aus, sehen Warte- oder Karenzzeiten vor und begrenzen die Leistungsdauer. Die Verbraucherzentrale bewertet Restschuldversicherungen deshalb in der Regel als teuer und leistungsschwach.
Bei hohen Kreditsummen, langen Laufzeiten oder einem besonderen persönlichen Risiko kann eine Restschuldversicherung im Einzelfall infrage kommen. Vor der Unterschrift sollten Sie vorhandene Ansprüche, eigene Versicherungen, Ausschlüsse und Gesamtkosten vergleichen.
Welche Risiken die Versicherung abdeckt
Der genaue Schutz hängt vom Vertrag ab. Typische Bausteine sind:
- Todesfall: Der Versicherer zahlt die offene Kreditsumme oder einen vertraglich begrenzten Betrag. Angehörige müssen den Kredit dann nicht aus dem Nachlass oder aus eigener Tasche weiterfinanzieren.
- Arbeitsunfähigkeit: Der Versicherer übernimmt die Kreditraten, wenn eine Krankheit oder ein Unfall die Arbeitsfähigkeit einschränkt. Maßgeblich sind die Definition im Vertrag und die dort verlangte Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
- Arbeitslosigkeit: Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit werden Raten für einen begrenzten Zeitraum übernommen. Eigenkündigung, Aufhebungsverträge oder eine Kündigung wegen Fehlverhaltens schließen Verträge häufig aus.
Ein bestimmtes Ereignis allein reicht für die Leistung nicht aus. Entscheidend ist, was in den Versicherungsbedingungen steht. Dort finden Sie unter anderem Wartezeiten, Karenzzeiten, Höchstbeträge, Nachweispflichten und Ausschlüsse. Eine Karenzzeit bedeutet, dass der Versicherer trotz Eintritts des Versicherungsfalls zunächst noch nicht zahlen muss.
Vor dem Abschluss sollte deshalb für jeden gewünschten Baustein eine konkrete Frage beantwortet werden: Wann beginnt der Schutz, welche Ursache ist versichert, wie lange zahlt der Versicherer und welche Nachweise verlangt er?
Wann eine Restschuldversicherung helfen kann
Eine Restschuldversicherung kann sinnvoll sein, wenn die Kreditrate bei einem bestimmten Ereignis die finanzielle Stabilität des Haushalts gefährdet und kein gleichwertiger Schutz besteht. Das betrifft insbesondere folgende Situationen:
Hohe Kreditsumme und lange Laufzeit
Bei einem hohen Darlehen mit langer Rückzahlung bleibt die finanzielle Verpflichtung über viele Jahre bestehen. Das erhöht die Zeitspanne, in der ein Todesfall, eine längere Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit die Rückzahlung gefährden kann. Das spricht für eine Prüfung im Einzelfall, aber nicht automatisch für den Abschluss.
Bei einem kleineren Ratenkredit mit kurzer Laufzeit steht die mögliche Versicherungsleistung häufig in einem ungünstigen Verhältnis zu Prämie, Zinsen und Einschränkungen. Die Verbraucherzentrale rät meist von solchen Verträgen ab.
Keine passende Absicherung für Angehörige
Wer Angehörige finanziell absichern muss und keine ausreichende Todesfallabsicherung besitzt, sollte zunächst eine Risikolebensversicherung prüfen. Sie zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe und lässt sich unabhängig von einem einzelnen Kredit nutzen. Die Versicherungssumme kann dadurch mehrere finanzielle Verpflichtungen abdecken, nicht nur einen bestimmten Ratenvertrag.
Eine Restschuldversicherung kann trotzdem eine Option sein, wenn eine eigenständige Risikolebensversicherung wegen bestehender oder chronischer Erkrankungen nicht erhältlich ist. Auch dann entscheiden aber Annahmeregeln und Ausschlüsse des konkreten Vertrags über den tatsächlichen Nutzen.
Unsichere Beschäftigung und fehlende Rücklagen
Eine Absicherung gegen Arbeitslosigkeit kann für Beschäftigte mit hohem Einkommensrisiko interessant erscheinen. Prüfen Sie vorher, welche staatlichen Leistungen bereits bestehen. Arbeitnehmer sind grundsätzlich gesetzlich arbeitslosenversichert. Bei Krankheit gibt es zunächst Lohnfortzahlung und anschließend unter bestimmten Voraussetzungen Krankengeld.
Eine Versicherung ersetzt keine Rücklage. Wer über Rücklagen verfügt, kann vorübergehende Einkommensausfälle möglicherweise selbst überbrücken und spart die Versicherungsprämie. Ob die Rücklagen reichen, hängt von der Rate, den Haushaltsausgaben, dem Einkommen und der möglichen Ausfalldauer ab.
Wann die Versicherung den Kredit nur verteuert
Am teuersten wird die Versicherung oft, wenn eine einmalige Prämie mitfinanziert wird, statt sie aus eigenen Mitteln zu zahlen. Dadurch wird der Kredit höher. Die Bank berechnet Zinsen dann nicht nur auf den ursprünglichen Kredit, sondern auch auf den Versicherungsbeitrag.
So wirkt sich die Mitfinanzierung aus
| Bestandteil | Auswirkung auf den Kredit |
|---|---|
| Nettokredit für den gewünschten Zweck | Eigentliche Darlehenssumme |
| Einmalige Versicherungsprämie | Erhöht den Finanzierungsbetrag |
| Zinsen auf die Prämie | Zusätzliche Kreditkosten |
| Ausschlüsse und Wartezeiten | Verringern den praktischen Leistungswert |
| Begrenzte Leistungsdauer | Der Kredit wird nicht zwingend vollständig abgesichert |
Ein Beispiel ohne konkrete Beträge: Wird eine Prämie vollständig in den Kredit eingerechnet, zahlt der Kreditnehmer sie über die Rate zurück. Zusätzlich entstehen Finanzierungskosten für diese Prämie. Die Monatsrate allein sagt daher nicht genug aus. Vergleichen Sie den Gesamtbetrag, die Laufzeit und die Gesamtkosten mit und ohne Versicherung.
Bei bis Ende 2024 gleichzeitig mit dem Kredit abgeschlossenen Verträgen mussten die zusätzlich finanzierten Versicherungskosten nach Darstellung der Verbraucherzentrale nicht im effektiven Jahreszins erscheinen. Der effektive Jahreszins soll die jährlichen Kreditkosten vergleichbar machen. In diesen Fällen konnte der tatsächliche Gesamtpreis deshalb höher liegen als der im Kreditvertrag ausgewiesene Satz vermuten ließ.
Für Neuverträge ab dem 2. Januar 2025 gilt eine neue zeitliche Vorgabe: Der Restschuldversicherungsvertrag darf erst eine Woche nach der Unterzeichnung des Kreditvertrags abgeschlossen werden. Wird diese Vorgabe verletzt, ist der Versicherungsvertrag nach Darstellung der Verbraucherzentrale unwirksam. Kreditnehmer sollten daher nicht akzeptieren, dass die Versicherung als angeblich zwingender Bestandteil unmittelbar zusammen mit dem Darlehen unterschrieben werden muss.
Ausschlüsse, Wartezeiten und Leistungsgrenzen prüfen
Ein niedriger Beitrag bedeutet nicht automatisch guten Schutz. Die entscheidenden Informationen stehen in den Versicherungsbedingungen und im Produktinformationsblatt.
Prüfen Sie insbesondere:
- Versicherte Ereignisse: Sind Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit tatsächlich enthalten oder handelt es sich nur um optionale Bausteine?
- Ursachen und Ausschlüsse: Gilt der Schutz auch bei Vorerkrankungen, psychischen Erkrankungen, Rückenleiden, befristeten Arbeitsverhältnissen oder einer Probezeit?
- Warte- und Karenzzeiten: Ab welchem Zeitpunkt besteht Schutz und wann beginnt die Zahlung nach Eintritt des Ereignisses?
- Leistungsdauer: Übernimmt der Versicherer eine einzelne Rate, mehrere Raten oder die gesamte Restschuld?
- Höchstgrenzen: Gibt es eine maximale monatliche Leistung oder einen Höchstbetrag?
- Nachweispflichten: Welche Bescheinigungen und Fristen gelten bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit?
- Kostenmodell: Wird die Prämie einmalig oder laufend berechnet, und wird sie in den Kredit aufgenommen?
Prüfen Sie besonders Ausschlüsse, die genau das erwartete Risiko betreffen. Wer etwa eine Absicherung gegen Arbeitslosigkeit sucht, sollte prüfen, ob eine Eigenkündigung, ein Aufhebungsvertrag, eine befristete Beschäftigung oder eine Kündigung in der Probezeit ausgeschlossen ist.
Welche Alternativen geprüft werden sollten
Eine Restschuldversicherung schützt meist nur den jeweiligen Kredit. Eigene Versicherungen sind oft flexibler, weil sie nicht an einen bestimmten Kredit gebunden sind.
Risikolebensversicherung für den Todesfall
Eine Risikolebensversicherung zahlt beim Tod der versicherten Person die vereinbarte Versicherungssumme an die begünstigten Personen. Sie eignet sich besonders, wenn Partner, Kinder oder andere Angehörige ihre finanzielle Lebensgrundlage verlieren würden.
Für die Entscheidung zählt nicht nur die Kreditsumme. Auch laufende Haushaltskosten, Unterhalt und andere Verbindlichkeiten sollten berücksichtigt werden. Die Verbraucherzentrale nennt die Risikolebensversicherung als Alternative zur Todesfallabsicherung einer Restschuldversicherung.
Berufsunfähigkeitsversicherung für die Arbeitskraft
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert nicht nur eine einzelne Kreditrate ab, sondern das laufende Einkommen bei Berufsunfähigkeit. Sie leistet nach den vertraglichen Voraussetzungen eine monatliche Rente. Dadurch lassen sich neben der Kreditrate auch Miete, Lebenshaltungskosten und andere Verpflichtungen finanzieren.
Nicht jeder erhält diesen Schutz zu denselben Bedingungen. Gesundheitsprüfung, Beruf, Alter und gewünschte Leistung wirken sich auf Annahme und Beitrag aus. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte den Schutz unabhängig vom Kredit prüfen und nicht erst nach Eintritt gesundheitlicher Probleme.
Private Unfallversicherung
Eine private Unfallversicherung leistet bei den Folgen bestimmter Unfälle. Sie ersetzt keine umfassende Absicherung gegen jede Krankheit und ist daher nicht gleichwertig mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie kann aber je nach persönlicher Situation eine ergänzende Alternative sein.
Rücklagen und bestehende Ansprüche
Eine Rücklage für mehrere Kreditraten kann kurzfristige Einkommensausfälle abfedern. Bei Krankheit greifen für Beschäftigte zunächst gesetzliche Leistungen wie Lohnfortzahlung und anschließend Krankengeld unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Bei Arbeitslosigkeit besteht grundsätzlich ein Anspruch aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die richtige Reihenfolge lautet daher:
- Bestehende gesetzliche und private Ansprüche ermitteln.
- Die monatlich tatsächlich gefährdete Kreditrate berechnen.
- Eine ausreichende Rücklage sowie eigenständige Versicherungen prüfen.
- Erst danach die Restschuldversicherung mit dem unversicherten Kredit vergleichen.
So vergleichen Sie das Kreditangebot richtig
Bitten Sie den Anbieter um zwei vollständige Angebote:
- Kredit ohne Restschuldversicherung
- Kredit mit Restschuldversicherung
Beide Angebote müssen dieselbe Kreditsumme und Laufzeit enthalten. Vergleichen Sie anschließend:
- monatliche Rate,
- Nettokreditbetrag,
- Versicherungsprämie,
- Gesamtbetrag aller Zahlungen,
- effektiven Jahreszins,
- Laufzeit,
- Leistungsumfang,
- Bedingungen für die Kündigung und Erstattung.
Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, ob die Versicherung Voraussetzung für den Kredit ist. Eine freiwillige Versicherung darf nicht durch eine unklare Darstellung wie ein notwendiger Bestandteil wirken. Bei einer Umschuldung endet die zugehörige Restschuldversicherung nicht automatisch mit dem alten Kredit. Kredit- und Versicherungsvertrag sind getrennt und müssen gegebenenfalls separat gekündigt werden.
Wenn die Versicherung nur eine begrenzte Zahl von Raten übernimmt, aber über die gesamte Kreditlaufzeit mitfinanziert wird, muss der mögliche Nutzen den vollständigen Mehrpreis nachvollziehbar rechtfertigen. Fehlen klare Angaben zu Ausschlüssen, Wartezeiten oder Leistungsgrenzen, sollte der Vertrag vor der Unterschrift geklärt oder nicht abgeschlossen werden.
Kündigung und Widerruf bestehender Verträge
Eine bereits abgeschlossene Restschuldversicherung lässt sich in der Regel kündigen. Die Kündigung beendet den Kreditvertrag aber nicht automatisch. Prüfen Sie vorher, ob Sie einen Teil der Prämie zurückbekommen und ob sich die Kreditrate oder der offene Kreditbetrag ändert.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale besteht außerdem ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen. Bei einer Todesfallabsicherung gilt eine Frist von 30 Tagen nach Abschluss.
Die konkrete Frist und die Form des Widerrufs sollten anhand der Versicherungsunterlagen geprüft werden.
Bei einer Umschuldung gilt besondere Vorsicht: Die Ablösung des alten Darlehens beendet den Versicherungsschutz nicht automatisch. Wer die Versicherung nicht mehr benötigt, muss sie in einem solchen Fall ausdrücklich kündigen.
Kernaussagen
- Vergleichen Sie immer zwei Kreditvarianten: Entscheidend sind Gesamtbetrag und Leistungsbedingungen mit und ohne Restschuldversicherung, nicht nur die Monatsrate.
- Prüfen Sie bestehende Absicherung zuerst: Arbeitslosenversicherung, Lohnfortzahlung, Krankengeld, Rücklagen sowie Risiko- und Berufsunfähigkeitsversicherungen können den zusätzlichen Schutz teilweise überflüssig machen.
- Kontrollieren Sie die Finanzierung der Prämie: Wird der Versicherungsbeitrag in den Kredit aufgenommen, fallen darauf ebenfalls Zinsen an.
- Lesen Sie Ausschlüsse und Leistungsdauer: Wartezeiten, Karenzzeiten, Höchstbeträge und begrenzte Ratenübernahme entscheiden darüber, ob die Versicherung im Ernstfall tatsächlich hilft.
- Behandeln Sie Kredit und Versicherung als getrennte Verträge: Bei Kündigung, Widerruf oder Umschuldung muss der Versicherungsvertrag gesondert geprüft und gegebenenfalls beendet werden.
FAQ
Muss ich eine Restschuldversicherung zusammen mit dem Kredit abschließen?
Für Neuverträge ab dem 2. Januar 2025 darf der Versicherungsvertrag erst eine Woche nach der Unterzeichnung des Kreditvertrags geschlossen werden. Eine Bank sollte die Versicherung daher nicht als zwingende Sofortentscheidung darstellen. Lassen Sie sich schriftlich erklären, ob der Kredit auch ohne Versicherung angeboten wird.
Zahlt die Restschuldversicherung den gesamten Kredit ab?
Das hängt vom Baustein und den Bedingungen ab. Im Todesfall kann die offene Restschuld versichert sein, während bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit häufig nur Raten für einen begrenzten Zeitraum übernommen werden. Ausschlüsse, Höchstbeträge und Wartezeiten können die Leistung zusätzlich begrenzen.
Wird die Restschuldversicherung bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses berücksichtigt?
Bei bis Ende 2024 gleichzeitig mit dem Kredit abgeschlossenen Verträgen mussten zusätzlich finanzierte Versicherungskosten nach Darstellung der Verbraucherzentrale nicht zwingend im effektiven Jahreszins enthalten sein. Deshalb sollten Kreditnehmer immer den Gesamtbetrag und die einzelnen Kostenpositionen prüfen, statt nur den angegebenen Zinssatz zu vergleichen.
Wie erkenne ich, ob die Versicherung für mich sinnvoll ist?
Berechnen Sie zuerst, wie viele Kreditraten Ihr Haushalt bei Tod, längerer Krankheit oder Arbeitslosigkeit tatsächlich nicht tragen könnte. Vergleichen Sie dann vorhandene Ansprüche und eigenständige Versicherungen mit dem Mehrpreis, den Leistungsgrenzen und den Ausschlüssen der Restschuldversicherung.
Kann ich eine Restschuldversicherung nachträglich kündigen?
Eine Kündigung ist bei bestehenden Verträgen in der Regel möglich. Zusätzlich nennt die Verbraucherzentrale eine Widerrufsfrist von 14 Tagen, bei Todesfallabsicherung 30 Tage. Prüfen Sie die Vertragsunterlagen und kündigen oder widerrufen Sie schriftlich, ohne den Kreditvertrag ungeprüft zu verändern.
Was passiert mit der Versicherung bei einer Umschuldung?
Die Ablösung des alten Kredits beendet die Restschuldversicherung nicht automatisch. Kredit- und Versicherungsvertrag sind getrennt, deshalb muss die Versicherung gegebenenfalls separat gekündigt werden.
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung immer die bessere Alternative?
Nein. Sie sichert grundsätzlich die Arbeitskraft und nicht nur einen einzelnen Kredit ab, ist aber wegen Gesundheitsprüfung und individueller Vertragsbedingungen nicht für alle Personen gleich zugänglich. Sie sollte unabhängig vom Kredit nach Leistungsumfang, Ausschlüssen und Beitrag bewertet werden.