Ein wirksamer Widerruf beendet einen widerrufbaren Vertrag für die Zukunft und führt zur Rückabwicklung: Sie geben die Ware zurück. Der Händler erstattet die Zahlungen, die er von Ihnen erhalten hat. Widerruf und Rücksendung sind dabei nicht dasselbe. Mit dem Widerruf erklären Sie eindeutig, dass Sie den Vertrag nicht fortsetzen möchten. Die Rücksendung betrifft dagegen die Ware.
Die wichtigste Frist beträgt regelmäßig 14 Tage. Dabei gelten zwei Fristen: Sie haben grundsätzlich 14 Tage für den Widerruf. Der Händler muss die Rückzahlung grundsätzlich spätestens 14 Tage nach Eingang Ihrer Widerrufserklärung veranlassen. Bei Waren darf er die Zahlung allerdings zurückhalten, bis er die Ware erhalten hat oder Sie den Versand nachweisen, sofern er keine Abholung angeboten hat. Die gesetzlichen Folgen regelt § 357 BGB.
Wann ein Widerruf möglich ist
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht vor allem bei Verträgen mit Unternehmen, die Sie online, telefonisch oder außerhalb von Geschäftsräumen schließen. Beim Kauf in einem Ladengeschäft gibt es dagegen grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Händler kann Ihnen die Rückgabe trotzdem freiwillig anbieten. Das Verbraucherportal Bayern unterscheidet deshalb zwischen dem gesetzlichen Widerruf und freiwilligen Rückgaberegeln.
Auch bei einem Onlinekauf gelten Ausnahmen. Dazu gehören unter anderem:
- Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden,
- schnell verderbliche Waren,
- bestimmte entsiegelte Produkte, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind,
- einzelne Zeitungen und Zeitschriften.
Prüfen Sie deshalb vor dem Absenden der Retoure, ob Sie den Vertrag tatsächlich widerrufen können. Bei digitalen Inhalten, Dienstleistungen, Finanzdienstleistungen und verbundenen Verträgen gelten teilweise eigene Regeln.
Widerruf und Rücksendung richtig trennen
Nur die Ware zurückzusenden reicht nicht immer als Widerruf. Erklären Sie den Widerruf deshalb ausdrücklich, zum Beispiel per E-Mail oder über das vom Händler angebotene Widerrufsformular. Das Gesetz schreibt grundsätzlich keine bestimmte Form vor. Eine Erklärung in Textform lässt sich aber leichter nachweisen. Das erläutert auch die Übersicht zum Widerrufsrecht beim Internetkauf.
Eine kurze Nachricht genügt, wenn sie eindeutig ist. Sie sollte mindestens enthalten:
- Ihren Namen und die Bestellnummer,
- die Bezeichnung der Ware oder des Vertrags,
- den klaren Satz, dass Sie den Vertrag widerrufen,
- das Datum der Bestellung oder Lieferung,
- Ihre Bitte um eine Bestätigung.
Bewahren Sie die E-Mail, die automatische Eingangsbestätigung und den Einlieferungsbeleg auf. Bei einem Streit kommt es oft auch darauf an, ob Sie den Widerruf und die Rücksendung nachweisen können.
Die wichtigsten Fristen im Alltag
Die Widerrufsfrist beträgt regelmäßig 14 Tage. Bei Waren beginnt sie grundsätzlich am Tag nach dem Erhalt; bei einer einheitlichen Bestellung mit mehreren Lieferungen zählt grundsätzlich der Erhalt der letzten Lieferung. Bei Dienstleistungen beginnt die Frist nach der genannten Verbraucherinformation grundsätzlich mit dem Vertragsschluss.
| Vorgang | Maßgeblicher Zeitpunkt | Praktische Folge |
|---|---|---|
| Widerruf bei Waren | Regelmäßig ab Erhalt der Ware | Widerruf innerhalb der 14-Tage-Frist absenden |
| Mehrere Lieferungen einer Bestellung | Grundsätzlich Erhalt der letzten Lieferung | Frist nicht schon mit dem ersten Paket ansetzen |
| Widerruf einer Dienstleistung | Grundsätzlich ab Vertragsschluss | Vertragsdatum prüfen |
| Rückzahlung durch den Händler | Grundsätzlich spätestens 14 Tage nach Eingang des Widerrufs | Händler darf bei Waren unter Voraussetzungen auf Ware oder Versandnachweis warten |
| Rücksendung nach Widerruf | Innerhalb der gesetzlichen Rückabwicklung | Versandbeleg aufbewahren und dem Händler mitteilen |
Fehlt eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, beginnt die reguläre Widerrufsfrist zunächst nicht zu laufen. Für die behandelten Fälle endet das Widerrufsrecht jedoch grundsätzlich spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem ursprünglichen Fristbeginn. Eine später nachgeholte Belehrung kann eine neue 14-tägige Frist auslösen. Wegen der möglichen Einzelfallfragen sollten Sie bei einer verspäteten Belehrung die konkrete Vertragslage prüfen lassen.
Wie viel muss der Händler erstatten?
Nach einem wirksamen Widerruf muss der Händler die erhaltenen Zahlungen zurückzahlen. Dazu gehören grundsätzlich auch die Kosten der günstigsten angebotenen Standardlieferung. Haben Sie eine teurere Versandart gewählt, muss der Händler den Aufpreis für diese Sonderoption nicht erstatten. Die gesetzlichen Einzelheiten zu Versand- und Rückzahlungskosten stehen in § 357 BGB.
Der Händler soll die Rückzahlung über dasselbe Zahlungsmittel vornehmen, das Sie für die ursprüngliche Zahlung genutzt haben. Ein anderes Zahlungsmittel ist nur zulässig, wenn Sie dem ausdrücklich zustimmen und dadurch keine Kosten entstehen.
Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung tragen Sie nur, wenn der Händler Sie vor dem Kauf darüber informiert hat. Übernimmt der Händler die Rücksendekosten freiwillig, gilt diese Kostenpflicht nicht. Hat der Händler die Abholung der Ware angeboten, müssen Sie die Ware nicht selbst zurücksenden.
Warum die Rückerstattung trotz Widerruf warten kann
Die 14-Tage-Frist der Rückzahlung beginnt mit dem Eingang Ihrer Widerrufserklärung. Bei einem Warenkauf darf der Händler die Rückzahlung jedoch zurückhalten, bis die Ware bei ihm angekommen ist oder Sie nachweisen, dass Sie sie abgesandt haben. Dieses Zurückbehaltungsrecht entfällt, sobald Sie den Versand nachweisen, sofern der Händler keine Abholung angeboten hat.
Beispiel: Sie widerrufen am Montag und senden das Paket am Dienstag zurück. Der Händler erhält den Widerruf, aber noch nicht die Ware. Schicken Sie ihm den Einlieferungsbeleg, kann er den Versandnachweis prüfen. Warten Sie dagegen nur auf die Auszahlung, ohne die Ware zurückzusenden oder den Versand zu belegen, kann die Rückzahlung zunächst ausbleiben.
Eine Erstattung kann außerdem einige Zeit dauern, wenn Händler und Zahlungsdienstleister beteiligt sind. Entscheidend sind deshalb zwei Zeitpunkte: Wann hat der Händler die Rückzahlung veranlasst, und wann wurde der Betrag Ihrem Konto gutgeschrieben? Bei einer Kartenzahlung oder Zahlung über einen Zahlungsdienstleister prüfen Sie zusätzlich den jeweiligen Zahlungsvorgang.
Was Sie bei einer Verzögerung tun können
Gehen Sie Schritt für Schritt vor, statt nur mehrfach telefonisch nachzufragen:
- Widerruf prüfen: Kontrollieren Sie, ob Sie den Widerruf eindeutig erklärt haben und ob er beim Händler eingegangen ist.
- Rücksendung nachweisen: Suchen Sie den Einlieferungsbeleg, die Sendungsnummer oder die Abholbestätigung heraus.
- Nachweis übermitteln: Senden Sie dem Händler den Versandnachweis erneut per E-Mail und nennen Sie die Bestellnummer.
- Rückzahlung schriftlich verlangen: Fordern Sie die Erstattung des konkreten Betrags über das ursprüngliche Zahlungsmittel.
- Angemessene Frist setzen: Nennen Sie ein klares Datum für die erwartete Rückmeldung oder Zahlung. Eine allgemeine gesetzliche Frist von fünf Werktagen gilt nicht automatisch.
- Unterlagen sichern: Speichern Sie Widerruf, Zustellnachweis, Rücksendeinformationen, Rechnungen und den gesamten Schriftverkehr.
Eine sachliche Nachricht können Sie so formulieren:
Am [Datum] habe ich den Vertrag über [Ware oder Leistung] widerrufen. Die Ware habe ich am [Datum] zurückgesandt. Den Versandnachweis füge ich bei. Bitte erstatten Sie den offenen Betrag von [Betrag] über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel und teilen Sie mir den Stand der Rückzahlung schriftlich mit.
Reagiert der Händler weiterhin nicht, hängt der nächste Schritt vom Vertrag, vom Zahlungsweg und von der Höhe des Betrags ab. Unterstützung bieten eine Verbraucherzentrale oder eine anwaltliche Beratung. Bei Zahlungen über einen Zahlungsdienstleister können Sie außerdem prüfen, ob dessen eigenes Konflikt- oder Käuferschutzverfahren noch geöffnet ist. Dieses Verfahren ersetzt nicht die Prüfung Ihrer gesetzlichen Ansprüche. Für dieses Verfahren gelten häufig eigene Fristen.
Häufige Fehler bei der Rückerstattung
Nur das Paket zurückschicken
Eine Retoure ohne eindeutige Widerrufserklärung kann zu Beweisproblemen führen. Schreiben Sie den Widerruf immer ausdrücklich und bewahren Sie die Bestätigung auf.
Den Versandbeleg wegwerfen
Ohne Versandnachweis kann der Händler unter den gesetzlichen Voraussetzungen sagen, dass die Ware noch nicht angekommen ist. Der Beleg zeigt, wann Sie die Rücksendung aufgegeben haben.
Mit einer vollständigen Erstattung rechnen
Die günstigsten Standardversandkosten gehören grundsätzlich zur Rückzahlung. Der Aufpreis für eine von Ihnen gewählte teurere Versandart wird dagegen nicht automatisch erstattet.
Das gesetzliche Widerrufsrecht mit einer Händlerkulanz verwechseln
Im Ladengeschäft besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Gibt der Händler Ware freiwillig zurück, richten sich Frist, Zustand der Ware und Erstattungsart nach seinen Bedingungen.
Kernaussagen
- Widerruf eindeutig erklären: Eine bloße Rücksendung ersetzt die Widerrufserklärung nicht zuverlässig. Senden Sie eine klare Nachricht und bewahren Sie den Zugangsnachweis auf.
- Fristen getrennt betrachten: Für den Widerruf gelten regelmäßig 14 Tage; für die Rückzahlung gilt grundsätzlich ebenfalls eine Frist von 14 Tagen ab Eingang des Widerrufs. Bei Waren darf der Händler jedoch auf die Ware oder den Versandnachweis warten.
- Versand nachweisen: Übermitteln Sie den Einlieferungsbeleg sofort, wenn der Händler die Ware noch nicht erhalten hat. Das beseitigt unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Grund für das Zurückhalten der Zahlung.
- Erstattungsbetrag prüfen: Die günstigste Standardlieferung gehört grundsätzlich zurück, ein Aufpreis für eine teurere Versandart jedoch nicht automatisch.
- Schriftlich eskalieren: Fordern Sie die Zahlung mit konkretem Betrag und Datum an, sichern Sie alle Unterlagen und holen Sie bei weiterer Untätigkeit Verbraucher- oder Rechtsberatung ein.
FAQ
Muss ich den Widerruf begründen?
Nein, eine Begründung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sie müssen jedoch eindeutig erklären, dass Sie den Vertrag widerrufen.
Beginnt die Rückzahlungsfrist mit der Rücksendung?
Nein. Für die Rückzahlung ist grundsätzlich der Eingang Ihrer Widerrufserklärung beim Händler maßgeblich. Bei Waren darf der Händler die Zahlung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zurückhalten, bis die Ware eingegangen ist oder Sie den Versand nachweisen.
Was passiert, wenn ich keine Widerrufsbelehrung erhalten habe?
Dann beginnt die reguläre Widerrufsfrist zunächst nicht. Das Recht besteht jedoch nicht unbegrenzt fort; für die genannten Fälle endet es grundsätzlich spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem eigentlichen Fristbeginn. Bei einem konkreten Streit sollten Sie die Belehrung und den Vertrag prüfen lassen.
Wer zahlt die Rücksendung?
Sie tragen die unmittelbaren Rücksendekosten nur, wenn der Händler Sie vorab darüber informiert hat. Bei einem angebotenen Abholservice müssen Sie die Ware nicht selbst zurücksenden.
Was kann ich tun, wenn der Händler trotz Versandnachweis nicht zahlt?
Senden Sie den Versandnachweis zusammen mit einer schriftlichen Zahlungsaufforderung und setzen Sie ein angemessenes konkretes Datum für die Rückzahlung. Reagiert der Händler weiterhin nicht, kommen je nach Fall eine Verbraucherzentrale, anwaltliche Beratung oder ein passendes Verfahren des Zahlungsdienstleisters infrage.
Gilt das Widerrufsrecht auch bei einem Kauf im Geschäft?
Grundsätzlich nicht. Ein stationärer Händler kann eine Rückgabe freiwillig anbieten, ist dazu aber ohne besondere Vereinbarung normalerweise nicht verpflichtet.