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So beantragen Sie eine Mietkautionsbürgschaft

Wenn Sie eine Wohnung mieten und das Geld für die Kaution lieber auf dem Konto behalten möchten, kommt eine Mietkautionsbürgschaft infrage. Dabei verpflichtet sich eine Versicherung oder Bank gegenüber Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter, berechtigte Forderungen bis zu einer vereinbarten Summe abzusichern. Dafür zahlen Sie laufende Beiträge.

Klären Sie zuerst schriftlich, ob die Vermieterseite diese Form der Sicherheit akzeptiert. Erst danach lohnt sich der Antrag: Die Bürgschaft ersetzt zwar die sofortige Einzahlung der Kaution, aber keine möglichen Schulden. Zahlt der Bürge an den Vermieter, müssen Sie den Betrag in der Regel zurückzahlen.

Schritt 1: Zustimmung der Vermieterseite einholen

Vermieterinnen und Vermieter müssen eine Mietkautionsbürgschaft nicht annehmen. Fragen Sie daher vor dem Abschluss nach und lassen Sie sich die Zustimmung schriftlich geben; andernfalls riskieren Sie, Beiträge zu zahlen, obwohl die Vermieterseite die Bürgschaft nicht als Sicherheit akzeptiert. Vermieter dürfen grundsätzlich eine Barkaution verlangen, wie auch die Württembergische zur Mietkaution erläutert.

Fragen Sie zugleich, welche Bürgschaftsurkunde akzeptiert wird und auf welchen Betrag sie lauten muss. Stimmen Sie Betrag und Formulierung mit dem Mietvertrag ab, bevor Sie einen Anbieter auswählen.

Schritt 2: Kautionsbetrag und Obergrenze prüfen

Bei Wohnraum darf die Kaution grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Nettokaltmiete ist die Miete ohne Betriebs- und Heizkosten. Eine bereits vereinbarte Barkaution zählt bei der Berechnung mit: Barkaution und Bürgschaft dürfen zusammen grundsätzlich nicht über der zulässigen Höchstsumme liegen. Die Regelung zur Höhe steht in § 551 BGB; auch der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass mehrere Sicherheiten grundsätzlich zusammengerechnet werden.

Beispiel: Die zulässige Gesamtsumme richtet sich nach der Nettokaltmiete; eine bereits vereinbarte Barkaution wird dabei berücksichtigt. Die Bürgschaft sollte höchstens den verbleibenden Spielraum abdecken. Lassen Sie die konkrete Aufteilung im Zweifel prüfen, insbesondere wenn mehrere Sicherheiten vereinbart wurden.

Bei einer Geldkaution dürfen Sie in drei gleichen monatlichen Raten zahlen. Dieses gesetzliche Ratenrecht gilt für eine als Geldsumme zu leistende Sicherheit. Für eine Bürgschaft gibt es kein entsprechendes Recht, die Bürgschaftssumme in Raten zu stellen.

Schritt 3: Anbieter und Vertragsbedingungen vergleichen

Vergleichen Sie nicht nur den Jahresbeitrag. Prüfen Sie auch, wann der Vertrag endet, wie Sie die Bürgschaft nach dem Auszug freigeben lassen und welche Fristen gelten, falls der Vermieter Geld fordert. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter.

Achten Sie besonders auf die Klausel „auf erstes Anfordern“. Sie kann bedeuten, dass der Bürge zunächst an den Vermieter zahlt, ohne die Forderung vollständig zu prüfen. Danach fordert er das Geld von Ihnen zurück. Ob und wie Sie widersprechen können und welche Frist gilt, hängt vom konkreten Vertrag ab. Lesen Sie deshalb die Abschnitte zu Schadenmeldungen, Einwendungen und Erstattung vor dem Abschluss.

Auch die Beiträge sind laufende Kosten und werden in der Regel nicht zurückgezahlt. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Anbieter und Tarif ab. Mehr zur Mietkautionsbürgschaft: Darstellung zur Mietkautionsbürgschaft.

Form der Sicherheit Was Sie zu Beginn zahlen Was nach Mietende passiert
Barkaution Sie hinterlegen die vereinbarte Geldsumme. Der Vermieter zahlt den nicht für berechtigte Forderungen benötigten Betrag zurück.
Bürgschaft Sie zahlen Beiträge, statt die Kautionssumme einzuzahlen. Beiträge werden in der Regel nicht erstattet; die Bürgschaft muss ausdrücklich freigegeben oder beendet werden.

Schritt 4: Antrag ausfüllen und Bonitätsprüfung abwarten

Beantragen Sie die Bürgschaft beim gewählten Anbieter, häufig über ein Onlineformular. Halten Sie dafür die Angaben aus dem Mietvertrag und die vereinbarte Kautionssumme bereit. Auch die Kontaktdaten der Vermieterseite benötigen Sie. Der Anbieter prüft Ihren Antrag und Ihre Bonität, also ob Sie voraussichtlich zahlen können. Welche Angaben und Nachweise genau erforderlich sind, legt der Anbieter fest.

Der Anbieter kann den Antrag ablehnen. Welche Gründe dafür ausschlaggebend sind und welches Einkommen erforderlich ist, lässt sich nicht für alle Anbieter verallgemeinern. Fragen Sie bei einer Ablehnung nach, ob Unterlagen fehlen oder eine andere Kautionsform infrage kommt.

Der Ablauf hängt vom Anbieter ab. Bei der SV Mietkaution Privat beschreibt die Sparkasse Nördliche Oberpfalz einen Onlineantrag, eine Prüfung und anschließend die Zusendung der Vertragsunterlagen. Die dort genannte Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden ist eine Angabe zu diesem Angebot, keine allgemeine Frist für alle Anbieter.

Schritt 5: Bürgschaftsurkunde übergeben und Beiträge kontrollieren

Nach Vertragsabschluss erhalten Sie die Bürgschaftsurkunde. Geben Sie das Original oder die vereinbarte Form der Urkunde an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter weiter und bewahren Sie eine Kopie sowie den Vertrag auf. Prüfen Sie, ob der Vermieter den Erhalt bestätigt und die Bürgschaft als Sicherheit für den Mietvertrag akzeptiert.

Notieren Sie sich, wie hoch der Beitrag ist und in welchem Rhythmus Sie zahlen. Halten Sie auch die Kündigungsbedingungen fest. Die Bürgschaft läuft nach dem Auszug nicht automatisch aus. Klären Sie mit dem Vermieter die Freigabe und senden Sie die Urkunde entsprechend den Vertragsbedingungen zurück. Fragen Sie beim Anbieter nach, ab wann keine Beiträge mehr anfallen. Die Regeln unterscheiden sich je nach Vertrag; manche Anbieter verlangen einen Nachweis über den Auszug oder die Freigabe.

Wenn der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch nimmt

Eine Bürgschaft schützt Sie nicht vor berechtigten Forderungen. Sie sichert zunächst die Vermieterseite ab. Nach den gesetzlichen Regeln kann der Bürge nach der Zahlung die Forderung des Vermieters übernehmen und den ausgezahlten Betrag von Ihnen zurückfordern. Achten Sie deshalb auf Schreiben des Anbieters und reagieren Sie innerhalb der Frist in Ihren Vertragsbedingungen.

Prüfen Sie eine Forderung des Vermieters sorgfältig und widersprechen Sie schriftlich, wenn Sie sie für unbegründet halten. Bewahren Sie Belege, Übergabeprotokolle und den Schriftwechsel auf. Die Fristen sind nicht bei allen Anbietern gleich, daher zählt die Frist in Ihrem eigenen Vertrag.

Kernaussagen

  • Holen Sie zuerst die schriftliche Zustimmung ein: Der Vermieter muss eine Bürgschaft nicht anstelle einer Barkaution akzeptieren.
  • Prüfen Sie die Gesamthöhe aller Sicherheiten: Bei Wohnraum dürfen Kaution und Bürgschaft grundsätzlich zusammen höchstens drei Nettokaltmieten betragen.
  • Vergleichen Sie Vertragsbedingungen und Kosten: Beiträge werden in der Regel nicht zurückgezahlt und können über die Mietdauer die Höhe einer Barkaution übersteigen.
  • Behalten Sie Fristen und Freigabe im Blick: Die Bürgschaft endet nicht automatisch beim Auszug, und nach einer Zahlung kann der Anbieter Geld von Ihnen zurückfordern.

FAQ

Muss mein Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft akzeptieren?

Nein. Vermieterinnen und Vermieter können auf einer Barkaution bestehen. Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein, bevor Sie einen Vertrag mit einem Anbieter abschließen.

Kann ich die Bürgschaftssumme in drei Monatsraten stellen?

Das gesetzliche Recht auf drei gleiche Monatsraten gilt für eine als Geldsumme zu leistende Kaution. Für eine Bürgschaft besteht grundsätzlich kein entsprechendes Recht auf Teilzahlungen.

Bekomme ich die Beiträge nach dem Auszug zurück?

In der Regel nicht. Die Beiträge sind der Preis für die Bürgschaft und werden nicht angespart. Zahlen Sie häufig weiter, solange der Anbieter noch haftet; entscheidend sind die Kündigungs- und Freigaberegeln Ihres Vertrags.

Was passiert, wenn der Vermieter Geld aus der Bürgschaft verlangt?

Der Bürge kann je nach Vertragsbedingungen an den Vermieter zahlen und anschließend Erstattung von Ihnen verlangen. Reagieren Sie deshalb sofort auf Mitteilungen des Anbieters und beachten Sie die dort genannte Widerspruchsfrist.

Endet die Bürgschaft automatisch, wenn ich ausziehe?

Nein, darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Lassen Sie sich die Freigabe durch den Vermieter bestätigen und beenden Sie die Bürgschaft nach den Vorgaben Ihres Vertrags.

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