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Mietkautionsversicherung: Was sie kostet und wann sie sich lohnt

Wenn beim Einzug das Geld knapp ist, klingt eine Mietkautionsversicherung nach einer einfachen Lösung: Statt die Kaution auf ein Konto zu legen, zahlen Sie einen laufenden Beitrag. Der Vermieter erhält dafür eine Urkunde. Darin bestätigt ein Versicherer oder eine Bank, dass er bei berechtigten Forderungen des Vermieters bis zur vereinbarten Summe zahlt.

Sie müssen die Kautionssumme zunächst nicht selbst aufbringen. Sie beseitigt die Zahlungspflicht aber nicht: Zahlt der Versicherer an den Vermieter, müssen Sie ihm den ausgelegten Betrag grundsätzlich erstatten. Ob sich die Versicherung lohnt, hängt vor allem von drei Fragen ab: Brauchen Sie das Geld gerade für andere Ausgaben? Wie lange bleiben Sie voraussichtlich in der Wohnung? Akzeptiert der Vermieter die Bürgschaft?

So vergleichen Sie die Kosten mit einer Barkaution

Bei einer Barkaution zahlen Sie einen Betrag, den der Vermieter getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen muss. Bei Wohnraum darf die Kaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Nettokaltmiete ist die Grundmiete ohne Betriebskosten. Die Barkaution dürfen Sie in drei gleichen Monatsraten zahlen; die erste Rate wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Diese Regeln sind gesetzlich festgelegt.

Für die Bürgschaft zahlen Sie dagegen laufende Beiträge. Sie erhalten die Kaution nicht zurück, wenn Sie ausziehen, weil Sie sie nie eingezahlt haben. Die bereits gezahlten Beiträge werden grundsätzlich auch nicht mit der Kautionssumme verrechnet.

Ein Beispiel zur Mietkautionsbürgschaft bietet einen Anhaltspunkt für den Vergleich. Andere Anbieter und Tarife können anders kalkulieren. Prüfen Sie deshalb den Jahresbeitrag, mögliche Zusatzkosten und die Bedingungen für die Kündigung.

Bei der Barkaution bleibt das eingezahlte Geld grundsätzlich Ihr Vermögen. Der Vermieter muss das Geld getrennt anlegen. Während des Mietverhältnisses darf er es nur für Forderungen verwenden, die Sie nicht bestreiten oder die rechtskräftig festgestellt wurden. Nach dem Auszug kann er einen angemessenen Teil zunächst zurückhalten, wenn noch eine Betriebskostenabrechnung aussteht. Die Rückzahlung erfolgt nach Prüfung möglicher Ansprüche, nicht automatisch am Tag der Schlüsselübergabe. Hinweise zur getrennten Anlage und zur Rückzahlung bietet Haus & Grund Hessen.

Wann die Bürgschaft nützt und wann sie teuer wird

Eine Bürgschaft ist vor allem dann hilfreich, wenn Sie das Geld für Kaution, Umzug und notwendige Anschaffungen gleichzeitig brauchen. Sie müssen die Kautionssumme nicht auf einmal aufbringen. Die gesetzliche Möglichkeit, eine Barkaution in drei Raten zu zahlen, bleibt allerdings eine Alternative, die Sie ebenfalls mit dem Vermieter besprechen können.

Die Bürgschaft schützt Sie nicht vor berechtigten Forderungen. Meldet der Vermieter beispielsweise einen Schaden an, zahlt der Bürge im Rahmen der Vereinbarung an den Vermieter. Der Versicherer fordert den ausgelegten Betrag anschließend von Ihnen zurück. Planen Sie deshalb neben dem Beitrag auch ein, dass Sie den Betrag im Schadensfall zurückzahlen müssen. Die Informationen von R+V zur Kautionsversicherung erläutern dieses Grundprinzip.

Für einen kurzen finanziellen Engpass kann die Bürgschaft eine Übergangslösung sein. Bleiben Sie viele Jahre in der Wohnung, summieren sich die Beiträge weiter. Eine Barkaution kann dann günstiger sein, wenn Sie die Summe aufbringen können und während der Mietzeit auf das Geld verzichten können. Vergleichen Sie die gesamten Beiträge für Ihre erwartete Wohndauer mit dem Betrag, den Sie als Barkaution vorübergehend binden würden.

Der Vermieter muss die Bürgschaft nicht annehmen

Vermieter müssen eine Mietkautionsbürgschaft nicht automatisch akzeptieren. Klären Sie deshalb vor dem Abschluss schriftlich, ob der Vermieter die konkrete Bürgschaft annimmt und welche Formulierungen er verlangt. Sonst zahlen Sie möglicherweise Beiträge, obwohl Sie die Wohnung damit nicht absichern können. Auch bei einer bereits vereinbarten Barkaution sollten Sie eine Umstellung nicht voraussetzen.

Bei Wohnraum dürfen Kaution und Bürgschaft zusammen grundsätzlich nicht über drei Nettokaltmieten liegen. Verlangen Sie deshalb keine volle Barkaution zusätzlich zu einer Bürgschaft, die zusammen die gesetzliche Grenze überschreiten würde. Eine unaufgefordert angebotene zusätzliche Bürgschaft durch Angehörige kann rechtlich anders zu beurteilen sein als eine vom Vermieter verlangte Sicherheit. Ein Urteil des Landgerichts Berlin betraf eine freiwillig und unaufgefordert abgegebene Bürgschaft; die Einzelheiten fasst die LBS-Mitteilung zum Kautionsstreit zusammen.

Auch der Bürgschaftstext zählt. Eine selbstschuldnerische Bürgschaft bedeutet vereinfacht, dass der Vermieter den Bürgen unter den vereinbarten Bedingungen in Anspruch nehmen kann, ohne vorher erfolglos mit rechtlichen Mitteln Geld vom Mieter einzutreiben. Eine Ausfallbürgschaft greift dagegen erst, wenn der Vermieter beim Mieter erfolglos versucht hat, die Forderung einzutreiben. Lesen Sie daher genau, wann der Bürge zahlen muss und welche Ansprüche der Anbieter anschließend gegen Sie hat. Eine Bürgschaftserklärung muss grundsätzlich schriftlich abgegeben werden; die elektronische Form genügt laut mieter-magazin.de nicht.

So kündigen Sie und beenden die Bürgschaft

Der Auszug allein beendet die Bürgschaft nicht in jedem Vertrag. Der Vermieter muss die Bürgschaftsurkunde zurückgeben oder den Bürgen auf andere Weise wirksam aus der Haftung entlassen. Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung und das Übergabeprotokoll auf. Heben Sie auch den Schriftwechsel auf und klären Sie, wer die Originalurkunde an den Anbieter zurücksendet.

Die Vertragsbedingungen unterscheiden sich. R+V gibt für ihr privates Angebot an, dass die Bürgschaft täglich kündbar ist und nach Vorlage einer Kündigungsbestätigung oder eines Übergabeprotokolls ab dem Auszugstag keine Beiträge mehr anfallen. Das ist eine anbieterspezifische Regelung, die nicht automatisch für andere Verträge gilt. Prüfen Sie außerdem, ob bereits gezahlte Beiträge anteilig erstattet werden; verlassen Sie sich darauf nicht ohne eine ausdrückliche Vertragsregelung.

Kernaussagen

  • Vergleichen Sie die Gesamtkosten: Die Beiträge laufen weiter und bauen kein rückzahlbares Guthaben auf; bei langer Mietdauer kann eine Barkaution günstiger sein.
  • Kalkulieren Sie den Schadensfall mit ein: Zahlt der Bürge an den Vermieter, müssen Sie dem Versicherer den ausgelegten Betrag grundsätzlich erstatten.
  • Holen Sie zuerst die Zustimmung des Vermieters ein: Er muss eine Bürgschaft nicht akzeptieren.
  • Nutzen Sie bei einer Barkaution Ihr Ratenrecht: Bei Wohnraum können Sie die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen.
  • Klären Sie die Freigabe nach dem Auszug: Die Bürgschaft endet nicht zwingend mit der Schlüsselübergabe; die Urkunde und die Kündigungsbedingungen sind entscheidend.

FAQ

Ist eine Mietkautionsversicherung dasselbe wie eine Versicherung gegen Schäden?

Nein. Sie sichert die Ansprüche des Vermieters durch eine Bürgschaft ab. Zahlt der Anbieter an den Vermieter, fordert er den Betrag grundsätzlich vom Mieter zurück.

Muss mein Vermieter die Mietkautionsbürgschaft annehmen?

Nein. Eine gesetzliche Pflicht zur Annahme besteht nach den verfügbaren Informationen nicht. Fragen Sie vor Vertragsabschluss nach der Zustimmung und lassen Sie sich bestätigen, welche Bürgschaftsurkunde akzeptiert wird.

Kann ich die Barkaution stattdessen in Raten zahlen?

Ja. Bei Wohnraum darf die Barkaution in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig; für eine Bürgschaft gilt dieses gesetzliche Ratenrecht nicht.

Bekomme ich die Versicherungsbeiträge beim Auszug zurück?

Sie können nicht allgemein davon ausgehen, dass der Anbieter bereits gezahlte Beiträge zurückzahlt. Entscheidend sind die Vertragsbedingungen des Anbieters, etwa zur Kündigung und zu einer möglichen anteiligen Erstattung.

Darf der Vermieter zusätzlich zur vollen Kaution eine Bürgschaft verlangen?

Bei Wohnraum dürfen Kaution und Bürgschaft zusammen grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Eine zusätzliche, vom Vermieter verlangte Sicherheit kann diese Grenze überschreiten; freiwillige Bürgschaften von Angehörigen können rechtlich gesondert zu beurteilen sein.

Seitenadresse: https://www.kreditzentrale.com/thema/mietkautionsversicherung-kosten-und-nutzen-im-uberblick