Wenn Sie gründen, einen Betrieb übernehmen oder laufende Kosten finanzieren wollen, kann ein staatlicher Förderkredit eine Möglichkeit sein. Das Geld stammt dabei meist von einer Förderbank wie der KfW. Sie beantragen es häufig über Ihre Hausbank, also die Bank oder Sparkasse, bei der Sie die Finanzierung anfragen.
Ein Förderkredit ist ein Darlehen und muss zurückgezahlt werden. Er unterscheidet sich von einem Zuschuss, den Sie bei Einhaltung der Bedingungen grundsätzlich nicht zurückzahlen müssen. Ein Förderkredit kommt vor allem infrage, wenn Ihr Vorhaben die Bedingungen eines Förderprogramms erfüllt und Sie die Raten auch bei schwankenden Einnahmen zahlen können; staatliche Beteiligung bedeutet weder eine automatische Zusage noch automatisch günstigere Zinsen.
Wann ein Förderkredit infrage kommt
Förderkredite richten sich je nach Programm an Menschen, die gründen, einen Betrieb übernehmen oder ein junges Unternehmen weiterentwickeln. Sie können Investitionen wie Maschinen oder Ausstattung finanzieren. Manche Programme lassen auch laufende betriebliche Kosten zu, etwa Miete oder Material.
Ein bekanntes Beispiel ist der KfW-ERP-Gründerkredit StartGeld, Kredit Nr. 067. Wie viel Geld Sie bekommen können und wofür Sie es einsetzen dürfen, steht in den aktuellen Programmbedingungen. Das Programm richtet sich unter anderem an Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen; die KfW nennt eine Förderung in den ersten fünf Jahren nach dem Start. Prüfen Sie die konkreten Voraussetzungen, denn Rechtsform, Tätigkeit und Vorhaben müssen zum Programm passen. Die KfW hat die Bedingungen des StartGelds veröffentlicht.
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Auch andere KfW-Programme können relevant sein. Beim ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) nennt die KfW eine erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation. Beim ERP-Förderkredit für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind laut KfW bis zu drei tilgungsfreie Jahre möglich. In dieser Zeit zahlen Sie zunächst keine Tilgung, die Rückzahlung beginnt später. Die KfW-Übersicht für Gründungen und Nachfolgen hilft bei der Einordnung der Programme.
| Förderweg | Wofür er passen kann | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| KfW-StartGeld (067) | Gründung, Übernahme oder Ausbau eines jungen Unternehmens; Investitionen und Betriebsmittel | Kreditrahmen und förderfähige Betriebsmittel richten sich nach den aktuellen Programmbedingungen |
| ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) | Gründung oder Unternehmensnachfolge | Fachliche und kaufmännische Qualifikation erforderlich |
| ERP-Förderkredit KMU (365/366) | Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen | Bis zu drei tilgungsfreie Jahre verschieben die Tilgung, sie erlassen keine Rückzahlung |
| Landesprogramme und Bürgschaften | Vorhaben mit regionalem Bezug oder fehlenden Sicherheiten | Voraussetzungen, Gebühren und Zuständigkeiten unterscheiden sich je nach Bundesland |
Die KfW übernimmt bei einzelnen Programmen einen Teil oder das gesamte Ausfallrisiko der kreditgebenden Bank. Beim StartGeld sind es laut KfW 80 Prozent, beim ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge 100 Prozent. Dadurch ist die Bank besser abgesichert. Sie müssen den Kredit trotzdem zurückzahlen.
Was sich vom Bankkredit unterscheidet
Bei vielen Förderkrediten stellen Sie den Antrag nicht direkt bei der Förderbank, sondern über Ihre Hausbank. Diese prüft den Finanzierungsbedarf, Ihre wirtschaftliche Lage und die Rückzahlungsaussichten. Sie kann außerdem Sicherheiten verlangen. Die Förderung kann die Kreditbedingungen ändern, trotzdem prüft die Bank Ihren Antrag.
Ein Förderkredit kann längere Laufzeiten, tilgungsfreie Anlaufjahre oder eine Risikoentlastung der Bank bieten. Trotzdem ist sein Zinssatz nicht automatisch niedriger als der eines vergleichbaren Bankkredits. Entscheidend sind unter anderem Laufzeit, Bonität, Sicherheiten und die Konditionen zum Zeitpunkt der Zusage. Vergleichen Sie deshalb den effektiven Jahreszins und alle Gebühren. Fragen Sie auch nach verlangten Sicherheiten, Kosten für eine Bürgschaft und möglichen Kosten bei vorzeitiger Rückzahlung.
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Eine Bürgschaft ist eine zusätzliche Absicherung für die Bank, wenn Ihnen eigene Sicherheiten fehlen. Sie stellt kein Geld für Ihr Vorhaben bereit und nimmt Ihnen die Rückzahlungspflicht nicht ab. Eine Immobilie oder persönliche Bürgschaft als Sicherheit kann den Zugang zu einem Kredit erleichtern, bindet aber Ihr privates Vermögen. Prüfen Sie deshalb, welches persönliche Risiko Sie mit einer solchen Zusage übernehmen.
Der Antrag muss vor dem Vorhaben kommen
Beantragen Sie die Förderung in der Regel, bevor Sie das Vorhaben verbindlich beginnen. Ein unterschriebener Kauf-, Liefer- oder Bauvertrag kann die Förderfähigkeit gefährden. Klären Sie deshalb zuerst mit der Hausbank, ob das Programm passt, und warten Sie mit verbindlichen Bestellungen oder Verträgen, bis Sie wissen, welche Schritte das Programm verlangt. Die KfW-Hinweise zum StartGeld nennen die Hausbank als Antragsweg.
Bereiten Sie für das Gespräch einen klaren Finanzierungsplan vor. Dazu gehören eine Übersicht über den Kapitalbedarf und eine Liquiditätsplanung. Ergänzen Sie eine realistische Vorschau auf Einnahmen und Ausgaben. Steuerbescheide, Einnahmenüberschussrechnungen oder Jahresabschlüsse und eine Übersicht laufender Kredite können ebenfalls helfen. Die Bank kann weitere Unterlagen verlangen; eine für alle Programme und Banken einheitliche Pflichtliste gibt es nicht.
Prüfen Sie außerdem, ob Sie die Raten auch in Monaten mit geringeren Einnahmen zahlen können. Ein Gewinn auf dem Papier bedeutet nicht automatisch, dass genug Geld für Kreditraten verfügbar ist: Rechnungen werden möglicherweise spät bezahlt, während Steuern, Miete und andere Kosten früher fällig werden. Ein Kontokorrentkredit, also ein Kreditrahmen auf dem Geschäftskonto, eignet sich eher für kurzfristige Engpässe. Als dauerhafte Finanzierung kann er wegen möglicher hoher Zinsen teuer werden.
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Förderkredit, Zuschuss oder Bürgschaft?
Nicht jede staatliche Unterstützung ist ein Kredit. Ein Zuschuss muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden, sofern Sie die Förderbedingungen einhalten. Eine Bürgschaft sichert einen Teil des Bankrisikos ab, überweist Ihnen aber kein Geld. Ein Förderdarlehen gibt Ihnen Kapital, das Sie samt Zinsen zurückzahlen müssen.
Wenn Sie arbeitslos sind und eine Selbstständigkeit aufnehmen wollen, kann außerdem der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit infrage kommen. Die Förderung steht im Ermessen der Agentur und wird nicht automatisch bewilligt. Für Beratungsangebote und regionale Förderprogramme gelten jeweils eigene Bedingungen. Prüfen Sie solche Angebote beim zuständigen offiziellen Förderträger, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben oder eine Beratung beginnen.
Ihre nächste Prüfung
Lesen Sie zuerst die aktuelle KfW-Produktseite zum StartGeld und gleichen Sie Verwendungszweck, Unternehmensalter und Förderbedingungen mit Ihrem Vorhaben ab. Vereinbaren Sie anschließend ein Gespräch mit Ihrer Hausbank und fragen Sie konkret, ob Ihre Tätigkeit und Rechtsform für das Programm infrage kommen, welche Sicherheiten verlangt werden und welche Gesamtkosten entstehen. Unterschreiben Sie bis dahin keine Verträge, durch die das Förderprogramm Ihr Vorhaben als begonnen wertet.
Wenn Sie länger als fünf Jahre selbstständig sind oder das Vorhaben nicht zum StartGeld passt, bitten Sie die Bank zusätzlich um eine Prüfung passender KfW- und Landesprogramme. Landesangebote unterscheiden sich: Ein Kredit oder eine Bürgschaft in Thüringen gilt beispielsweise nicht automatisch auch in einem anderen Bundesland. Die Thüringer Aufbaubank zeigt, wie regionale Kredit- und Bürgschaftsangebote ausgestaltet sein können.
Kernaussagen
- Prüfen Sie den Zweck zuerst: Ein Förderkredit kommt nur infrage, wenn Ihr Vorhaben und Ihre Tätigkeit die Programmregeln erfüllen.
- Beantragen Sie vor dem Start: Unterschreiben Sie keine verbindlichen Kauf-, Liefer- oder Bauverträge, bevor die Förderfähigkeit geklärt ist.
- Vergleichen Sie die Gesamtkosten: Zinssatz, Gebühren, Sicherheiten und mögliche Kosten bei vorzeitiger Rückzahlung gehören in den Vergleich.
- Planen Sie auch schwache Monate ein: Tilgungsfreie Jahre verschieben die Rückzahlung. Schulden und Ausfallrisiko bleiben bestehen.
- Unterscheiden Sie die Förderwege: Kredite müssen zurückgezahlt werden, Zuschüsse grundsätzlich nicht und Bürgschaften sichern nur einen Teil des Bankrisikos ab.
FAQ
Muss ich einen Förderkredit zurückzahlen?
Ja. Ein Förderkredit ist ein Darlehen und muss nach den vereinbarten Bedingungen zurückgezahlt werden. Auch wenn eine Förderbank einen Teil des Risikos der Hausbank übernimmt, entfällt Ihre Rückzahlungspflicht nicht.
Ist ein staatlicher Förderkredit immer günstiger als ein Bankkredit?
Nein. Die Kosten hängen unter anderem von Laufzeit, Bonität, Sicherheiten und dem Zeitpunkt der Zusage ab. Vergleichen Sie den effektiven Jahreszins und zusätzliche Gebühren mit einem passenden Bankangebot.
Kann ich einen Förderkredit beantragen, wenn ich schon selbstständig bin?
Das hängt vom Programm und vom Alter Ihres Unternehmens ab. Das StartGeld richtet sich laut KfW an Gründungen und junge Unternehmen in den ersten fünf Jahren; für andere Fälle können Programme für kleine und mittlere Unternehmen oder regionale Angebote passen.
Was passiert, wenn ich schon einen Vertrag unterschrieben habe?
Ein Vertrag vor der Antragstellung kann die Förderfähigkeit gefährden, weil viele Förderanträge vor Beginn des Vorhabens gestellt werden müssen. Fragen Sie die Hausbank oder Förderstelle, ob Ihr konkreter Vertrag bereits als Vorhabenbeginn gilt, bevor Sie weitere Verpflichtungen eingehen.