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Umschuldung bei mehreren Raten

Bei einer Umschuldung lösen Sie mehrere bestehende Kredite, Ratenkäufe oder Kreditkartenverbindlichkeiten mit einem neuen Kredit ab. Danach zahlen Sie im besten Fall nur noch eine monatliche Rate an einem festen Termin.

Das sorgt für mehr Übersicht, senkt die monatliche Belastung aber nicht automatisch. Die neue Rate entlastet Sie nur, wenn sie dauerhaft zu Ihrem Einkommen passt. Auch die Gesamtkosten müssen im Vergleich sinnvoll bleiben. Dazu gehören Zinsen, Laufzeit, Ablösebeträge und Versicherungen. Viele kleine Konsumkredite erhöhen außerdem das Risiko, den Überblick über die gesamte Verschuldung zu verlieren, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband hervorhebt.

Balkendiagramm eines Falls aus der Schuldnerberatung: Die Schulden steigen von 2.003,42 Euro auf 3.107,74 Euro, nachdem Gebühren und Verzugs kosten hinzukommen.
Beispiel aus einer Schuldnerberatung: 39 BNPL-Zahlungen innerhalb von drei Monaten führten zu Schulden von 2.003,42 Euro; Gebühren und Verzugskosten erhöhten sie auf 3.107,74 Euro.

Erfassen Sie deshalb vor der Entscheidung alle Raten und sonstigen Zahlungsverpflichtungen. Erst dann können Sie prüfen, ob die Umschuldung wirklich entlastet oder nur die Rückzahlung verlängert.

Wann eine Umschuldung bei mehreren Raten sinnvoll sein kann

Eine Bündelung kann sinnvoll sein, wenn mehrere Verbindlichkeiten nebeneinanderlaufen und schwer zu überblicken sind. Voraussetzung ist, dass der neue Kredit die Ablösung zu klaren Bedingungen ermöglicht. Mögliche Vorteile sind:

  • nur ein Zahlungstermin statt mehrerer Abbuchungen,
  • eine Monatsrate, die sich leichter planen lässt,
  • eine übersichtlichere Restschuld,
  • eventuell geringere Zinskosten,
  • ein Ende teurer kurzfristiger Überziehungen.

Eine niedrigere Monatsrate spart nicht automatisch Geld. Oft beruht sie auf einer längeren Laufzeit, sodass Sie zwar monatlich weniger, insgesamt aber länger Zinsen zahlen. Entscheidend ist deshalb die gesamte Rückzahlung, nicht nur die Monatsrate.

Eine Umschuldung hilft außerdem nicht, wenn Sie danach wieder Kreditkarten, Dispositionskredite oder Ratenkäufe für laufende Ausgaben nutzen. Der neue Kredit beseitigt dieses Defizit nicht, weil Ihre Einnahmen weiterhin nicht für die Ausgaben reichen.

Erst alle Raten und Ausgaben erfassen

Notieren Sie zu jeder Verbindlichkeit mindestens:

Angabe Warum sie gebraucht wird
Gläubiger und Kreditart Damit kein Kredit, Ratenkauf oder Kartenkonto fehlt
Aktuelle Monatsrate Zeigt die bisherige laufende Belastung
Offene Restschuld Bestimmt, welcher Betrag abgelöst werden muss
Zinssatz oder effektiver Jahreszins Ermöglicht den Kostenvergleich
Voraussichtliches Laufzeitende Zeigt, wie lange die bisherige Zahlung noch läuft
Ablösebetrag zum gewünschten Termin Dieser Betrag muss der neue Kredit tatsächlich abdecken
Verbundene Versicherung Kredit und Versicherung müssen getrennt geprüft werden

Erstellen Sie danach eine Haushaltsrechnung. Stellen Sie alle regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben gegenüber. Dazu gehören zum Beispiel Miete, Energie, Versicherungen, Unterhalt, Lebensmittel, Mobilität und Rücklagen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine solche Bestandsaufnahme, bevor eine Lösung für hohe Raten gesucht wird.

Entscheidend ist nicht, was in einem besonders günstigen Monat übrig bleibt. Wichtig ist der Betrag, der auch für unregelmäßige Ausgaben wie Reparaturen, Nachzahlungen oder medizinische Kosten reicht.

Die bisherige und die neue Finanzierung vergleichen

Vergleichen Sie die alte und die neue Finanzierung nach denselben Punkten:

Vergleichspunkt Bisherige Kredite zusammen Neuer Umschuldungskredit
Monatliche Rate Summe aller Raten Neue Monatsrate
Verbleibende Laufzeit Je Kredit unterschiedlich Neue Laufzeit
Offene Restschuld Summe der Ablösebeträge Kreditbetrag einschließlich möglicher Nebenkosten
Gesamtrückzahlung Noch zu zahlende Beträge Alle Raten über die neue Laufzeit
Zinsen Verbleibende Zinskosten Zinskosten des neuen Kredits
Zusatzkosten Ablöse- oder Vertragskosten, soweit vereinbart Gebühren, Versicherungen oder sonstige Kosten
Zahlungstermine Mehrere Termine Ein Termin

Berechnen Sie mindestens diese beiden Beträge:

Bisherige Restkosten
= Summe aller noch ausstehenden Raten + vertraglich anfallende Kosten

Neue Gesamtkosten
= Summe aller neuen Raten + Kosten für die Ablösung und weitere vereinbarte Zusatzleistungen

Die neue Finanzierung ist nicht automatisch besser, wenn die Gesamtsumme höher ist. Sie kann trotzdem vorübergehend entlasten, wenn die bisherige Rate Ihr Budget überfordert. Wählen Sie die längere Rückzahlung dann bewusst, statt sie unbemerkt entstehen zu lassen.

Achten Sie beim Vergleich auf den effektiven Jahreszins. Er zeigt die jährlichen Kreditkosten unter den Vertragsbedingungen besser als der reine Sollzins. Zusätzlich sollten Sie prüfen, ob der neue Kredit tatsächlich alle alten Verbindlichkeiten ablöst und ob der Ablösebetrag zum Auszahlungstermin ausreicht.

So prüfen Sie Angebote ohne neue Unübersichtlichkeit

Fragen Sie zuerst bei den bisherigen Kreditgebern nach den konkreten Ablösebeträgen. Eine allgemeine Restschuld aus einem älteren Kontoauszug reicht für die Ablösung an einem bestimmten Datum nicht immer aus.

Vergleichen Sie anschließend Angebote mit identischem Kreditbetrag und möglichst ähnlicher Laufzeit. Prüfen Sie dabei:

  1. Kreditbetrag: Deckt er nur die tatsächlichen Ablösebeträge oder enthält er zusätzlich frei verfügbares Geld?
  2. Monatsrate: Passt sie nach der Haushaltsrechnung dauerhaft ins Budget?
  3. Gesamtrückzahlung: Wie viel zahlen Sie bis zum Ende insgesamt?
  4. Laufzeit: Wird die Rückzahlung deutlich verlängert?
  5. Sondertilgung und vorzeitige Rückzahlung: Welche Möglichkeiten nennt der Vertrag?
  6. Auszahlung und Ablösung: Überweist der neue Kreditgeber direkt an alte Gläubiger oder müssen Sie selbst ablösen?
  7. Versicherungen: Ist eine Restschuldversicherung enthalten oder wird sie zusätzlich angeboten?

Bei einem Kreditvergleich zählt nicht nur die niedrigste beworbene Rate. Die tatsächlichen Konditionen hängen unter anderem von Kreditbetrag, Laufzeit, Einkommen, bestehenden Verpflichtungen und der Bonitätsprüfung ab. Die Verbraucherzentrale weist außerdem auf das Risiko vieler kleiner Verbraucherkredite und auf den Bedarf verständlicher Kreditinformationen hin, etwa in ihren Hinweisen zu Verbraucherkrediten.

Beispiel für eine Entscheidung

Angenommen, vier bestehende Verbindlichkeiten verursachen zusammen eine hohe Monatsbelastung. Ein neuer Kredit bündelt sie in einer Rate, verlängert aber die Laufzeit deutlich.

Dabei sind zwei Fragen getrennt zu beantworten:

  • Reicht die neue Rate jeden Monat aus?
  • Ist die zusätzliche Laufzeit den möglichen Mehrpreis wert?

Die erste Frage betrifft Ihre Zahlungsfähigkeit im Alltag, die zweite die Kosten. Beide Antworten müssen Ja lauten, damit die Umschuldung dauerhaft sinnvoll ist. Wenn nur die erste Frage mit Ja beantwortet wird, kann die Umschuldung trotzdem als Krisenmaßnahme dienen, sollte aber mit einer klaren Rückzahlungsplanung verbunden werden.

Rückstände sofort ansprechen

Wenn bereits Raten ausstehen, warten Sie nicht erst auf die Zusage eines neuen Kredits. Sprechen Sie frühzeitig mit dem bisherigen Darlehensgeber. Fragen Sie nach einer schriftlichen Lösung, zum Beispiel nach einer Ratenanpassung oder einem Zahlungsplan. Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei absehbaren Zahlungsschwierigkeiten, frühzeitig das Gespräch mit dem Darlehensgeber zu suchen.

Eine Umschuldung ersetzt keine sofortige Klärung bestehender Rückstände. Verspätete Zahlungen, eine Kreditkündigung oder ein Vollstreckungsbescheid können negative Folgen für die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen haben. Eine vereinbarte Umschuldung oder vorübergehende Ratenanpassung führt dagegen nicht automatisch zu einem negativen SCHUFA-Eintrag, wie die Verbraucherzentrale zu SCHUFA-Einträgen erklärt.

Die SCHUFA ist eine Wirtschaftsauskunftei. Sie speichert unter anderem Informationen zu Kreditverhältnissen und Anfragen, die für die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit herangezogen werden. Mit einer kostenlosen Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung können Sie prüfen, welche Daten gespeichert sind und ob Kreditanfragen korrekt erfasst wurden. Fehler sollten Sie sowohl gegenüber der SCHUFA als auch gegenüber dem meldenden Unternehmen beanstanden.

Bei Immobilienkrediten gelten besondere Risiken. Nach Darstellung der Verbraucherzentrale kann die Bank grundsätzlich kündigen, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten ausstehen und der Rückstand mindestens 2,5 Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrags erreicht. Zuvor sind eine Mahnung und eine zweiwöchige Frist zur Zahlung erforderlich. Diese Regel gilt nicht ohne Weiteres für gewöhnliche Ratenkredite, Ratenkäufe oder Kreditkarten.

Dispositionskredit und neue Raten sind keine dauerhafte Lösung

Ein Dispositionskredit, also die Überziehung des Girokontos, eignet sich nur für einen kurzfristigen Engpass. Die Zinsen sind nach Angaben der Verbraucherzentrale hoch, und das Konto muss anschließend wieder ausgeglichen werden. Wer die Überziehung durch einen weiteren langfristigen Kredit ersetzt, trägt zusätzlich eine neue Monatsrate.

Prüfen Sie deshalb vor jeder Umschuldung, ob Ihre laufenden Ausgaben dauerhaft höher sind als Ihre Einnahmen. Wenn das so ist, reicht ein neuer Kredit allein nicht aus. Dann brauchen Sie zusätzlich eine Ausgabensenkung, eine Vereinbarung mit den Gläubigern oder qualifizierte Schuldnerberatung.

Restschuldversicherung getrennt prüfen

Eine Restschuldversicherung soll je nach Vertrag beispielsweise bei Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit die Kreditraten übernehmen. Kreditvertrag und Versicherungsvertrag sind jedoch zwei verschiedene Verträge. Die Aufnahme eines neuen Kredits beendet eine bestehende Restschuldversicherung deshalb nicht automatisch.

Prüfen Sie vor der Ablösung folgende Punkte:

  • ob der alte Kredit eine Restschuldversicherung enthält,
  • ob die Versicherung bei vorzeitiger Ablösung endet,
  • ob ein Erstattungsanspruch besteht,
  • welche Kosten bereits gezahlt wurden,
  • ob der neue Kredit eine Versicherung voraussetzt oder nur optional anbietet,
  • welche Ausschlüsse, Wartezeiten und Karenzzeiten gelten.

Die Verbraucherzentrale bewertet Restschuldversicherungen häufig als teuer und leistungseingeschränkt. Seit dem 2. Januar 2025 darf ein neuer Restschuldversicherungsvertrag außerdem erst eine Woche nach Unterzeichnung des Kreditvertrags geschlossen werden. Prüfen Sie daher zuerst, ob bereits andere Versicherungen ausreichenden Schutz bieten, bevor Sie eine zusätzliche Absicherung unterschreiben.

Wenn eine Umschuldung nicht passt

Eine Umschuldung ist nicht die einzige Möglichkeit. Je nach Situation können auch diese Schritte helfen:

  • Raten direkt neu vereinbaren: Fragen Sie bestehende Gläubiger nach einer tragbaren Rate und lassen Sie jede Vereinbarung schriftlich bestätigen.
  • Ausgaben sofort begrenzen: Stoppen Sie neue Ratenkäufe und nutzen Sie den Dispositionskredit nicht weiter.
  • Fälligkeiten ordnen: Legen Sie einen realistischen Zahlungsplan für Miete, Energie, Unterhalt und Kreditraten fest.
  • Falsche SCHUFA-Daten korrigieren: Fordern Sie zunächst die kostenlose Datenkopie an und lassen Sie unrichtige Einträge berichtigen.
  • Schuldnerberatung einbeziehen: Wenn die Haushaltsrechnung dauerhaft negativ ist oder bereits Mahnungen und Kündigungsandrohungen vorliegen, sollte die Beratung nicht durch einen weiteren Kreditantrag ersetzt werden.

Ein neuer Kredit ist besonders kritisch, wenn er nur bisherige Zahlungsausfälle verdeckt, zusätzliches frei verfügbares Geld enthält oder nur wegen einer sehr langen Laufzeit bezahlbar ist. Dann steigt das Risiko, dass nach kurzer Zeit erneut mehrere Zahlungsverpflichtungen entstehen.

Kernaussagen

  • Erfassen Sie alle Verbindlichkeiten: Halten Sie Restschuld, Rate, Laufzeit, Zinsen, Ablösebetrag und Zusatzversicherungen fest, bevor Sie ein Angebot annehmen.
  • Vergleichen Sie Gesamtkosten statt Monatsraten: Eine kleinere Rate kann durch eine längere Laufzeit insgesamt teurer werden.
  • Sichern Sie die dauerhafte Tragbarkeit: Stellen Sie die neue Rate einer vollständigen Haushaltsrechnung gegenüber und finanzieren Sie laufende Defizite nicht weiter.
  • Handeln Sie bei Rückständen sofort: Sprechen Sie Gläubiger frühzeitig an und warten Sie nicht darauf, dass eine Umschuldung alle Probleme automatisch löst.
  • Prüfen Sie Restschuldversicherungen separat: Bei einer Kreditablösung endet der alte Versicherungsschutz nicht automatisch. Ein neuer Vertrag kann teuer oder leistungseingeschränkt sein.

FAQ

Ist eine Umschuldung bei mehreren Raten immer günstiger?

Nein. Eine Umschuldung kann die Übersicht verbessern und die monatliche Belastung senken, aber eine längere Laufzeit erhöht möglicherweise die gesamten Zinskosten. Entscheidend ist der Vergleich der vollständigen Restkosten mit der Gesamtrückzahlung des neuen Kredits.

Wie finde ich heraus, ob die neue Rate in mein Budget passt?

Addieren Sie alle regelmäßigen Einnahmen und ziehen Sie alle festen und variablen Ausgaben ab. Die neue Kreditrate muss auch dann bezahlbar bleiben, wenn Sie unregelmäßige Ausgaben und eine angemessene Rücklage einplanen.

Führt eine Umschuldung automatisch zu einem negativen SCHUFA-Eintrag?

Nein. Eine vereinbarte Umschuldung oder Ratenanpassung führt nicht automatisch zu einem negativen Eintrag. Zahlungsausfälle, eine Kreditkündigung oder ein Vollstreckungsbescheid können dagegen negative Folgen haben.

Was passiert mit einer Restschuldversicherung beim alten Kredit?

Die Versicherung und der Kredit sind getrennte Verträge. Die Ablösung des Kredits beendet die Versicherung nicht automatisch, deshalb müssen Sie die Beendigungs- und Erstattungsregeln direkt im Versicherungsvertrag prüfen.

Kann ich mehrere Kredite mit einem neuen Kredit ablösen und zusätzlich Geld aufnehmen?

Das ist grundsätzlich eine eigene Kreditentscheidung, erhöht aber die Gesamtschuld. Wenn die Umschuldung vor allem der Entlastung dienen soll, sollte der neue Kredit nur den tatsächlich benötigten Ablösebetrag und nachvollziehbare Kosten abdecken.

Was soll ich tun, wenn bereits eine Rate nicht bezahlt wurde?

Kontaktieren Sie den betreffenden Gläubiger sofort und bitten Sie um eine schriftliche Vereinbarung. Prüfen Sie parallel die Haushaltsrechnung und holen Sie Beratung ein, wenn die laufenden Einnahmen die notwendigen Ausgaben und Raten dauerhaft nicht decken.

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