Wenn Sie einen Kredit beantragen, bittet der Anbieter möglicherweise um einen „Kontoblick“ und Sie fragen sich, was dabei mit Ihren Bankdaten passiert. Dabei prüft der Anbieter Ihre Kontobewegungen, um Ihre Einnahmen und laufenden Ausgaben einzuschätzen.
Welche Daten dabei eine Rolle spielen, hängt vom Anbieter und der erteilten Freigabe ab. Im Folgenden erfahren Sie, worauf Sie vor der Zustimmung achten sollten.
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Kurze Antwort
Beim Kontoblick wertet der Kreditgeber oder ein von ihm beauftragter Dienst Ihre Kontobewegungen für die Kreditprüfung aus. Er kann sicher sein, wenn Sie den Zugriff bewusst freigeben, die Datenverwendung nachvollziehen können und Ihre Zugangsdaten nur auf der echten Anmeldeseite Ihrer Bank eingeben. Der Begriff allein sagt allerdings nichts darüber aus, wer auf welche Daten zugreift oder wie lange der Zugriff gilt. Manche Kreditgeber verlangen stattdessen Kontoauszüge aus den letzten drei bis sechs Monaten; das ist eine Anbieterpraxis und keine gesetzliche Frist für den Kontoblick.
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Was der Kontoblick beim Kredit umfasst
Beim Kontoblick analysiert ein Kreditgeber oder ein von ihm eingesetzter Dienst Kontobewegungen, um etwa regelmäßige Gehaltseingänge und wiederkehrende Ausgaben zu erkennen. Je nach Angebot geben Sie den Zugriff digital frei oder reichen Kontoauszüge ein. Welche Konten und Daten erfasst werden und wie lange ein Zugriff besteht, hängt vom konkreten Anbieter und der erteilten Freigabe ab. Prüfen Sie deshalb die Informationen, die vor der Zustimmung angezeigt werden.
Ein Kontoauszug zeigt typischerweise Zahlungseingänge und Ausgaben wie Miete, Versicherungen oder bestehende Kreditraten. Anbieter können solche Unterlagen anfordern, wenn sie Einnahmen und Verpflichtungen nachvollziehen müssen; welche Nachweise nötig sind, hängt unter anderem von Kredit und Einkommenssituation ab. Die Unterlagenübersicht für Verbraucherkredite erläutert, welche Nachweise Kreditgeber typischerweise verlangen.
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Was das Gesetz zur Kreditprüfung sagt
Kreditgeber müssen die Kreditwürdigkeit prüfen. Für Allgemein-Verbraucherdarlehen kann der Kreditgeber laut § 505b BGB die Angaben der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers nutzen. Wenn nötig, kommen Informationen von Auskunfteien hinzu. Das Gesetz nennt den Kontoblick oder Kontoauszüge dabei nicht ausdrücklich als vorgeschriebene Methode. Die Regelung zur Kreditwürdigkeitsprüfung beschreibt die Grundlagen der Prüfung.
Der Kreditgeber muss also Ihre finanzielle Lage prüfen. Die Vorschrift schreibt dafür aber keinen bestimmten digitalen Kontozugriff vor. Fragen Sie nach, wenn unklar ist, warum der Anbieter den Kontoblick verlangt, welche Daten er auswertet oder ob Sie stattdessen Kontoauszüge einreichen können.
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Worauf Banken bei den Kontobewegungen achten
Für die Haushaltsrechnung stellt der Kreditgeber regelmäßige Einnahmen den Ausgaben und bestehenden Raten gegenüber. Dabei zählen unter anderem Miete und Unterhalt. Auch Leasing, Ratenkäufe und Versicherungen gehören dazu. Der Betrag, der nach diesen Ausgaben übrig bleibt, zeigt, ob eine weitere Kreditrate zum Haushalt passt. Eine positive SCHUFA-Auskunft allein beantwortet diese Frage nicht.
Auch der Verlauf über mehrere Monate kann eine Rolle spielen. Regelmäßige Einnahmen und nachvollziehbare Ausgaben geben ein klareres Bild als ein einzelner Kontostand. Häufige Überziehungen oder Verpflichtungen, die in den Angaben zum Antrag fehlen, können Rückfragen auslösen. Eine allgemeingültige Prozentgrenze für den verfügbaren Betrag gibt es nicht; die Ausgaben und Verpflichtungen unterscheiden sich von Haushalt zu Haushalt.
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Beispiel: vereinfachte Haushaltsrechnung
Eine Haushaltsrechnung stellt regelmäßige Einnahmen den laufenden Kosten und bestehenden Raten gegenüber. Ob eine zusätzliche Rate tragbar ist, hängt von der individuellen Situation ab. Unregelmäßige Kosten und ein finanzieller Puffer müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Das ist keine Zusage für einen Kredit und keine feste Vorgabe der Banken.
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So prüfen Sie, ob der digitale Zugriff sicher wirkt
Die Bezeichnung „Kontoblick“ lässt die Sicherheit des Zugriffs offen. Prüfen Sie vor der Zustimmung, welcher Anbieter den Zugriff erhält. Klären Sie, welche Konten und Umsätze betroffen sind. Fragen Sie auch, ob Sie die Freigabe später beenden können. Lesen Sie auch, ob der Anbieter die Daten nur für die Kreditprüfung nutzt und wie er sie danach verarbeitet.
Wenn Sie sich anmelden sollen, prüfen Sie die Internetadresse und achten Sie darauf, ob die Anmeldung direkt bei Ihrer Bank erfolgt. Geben Sie Ihr Passwort oder eine TAN nicht per E-Mail, am Telefon oder in einem Chat weiter. Wenn die Verbindung abbricht oder die Freigabe unklar ist, geben Sie keine Daten ein. Fragen Sie den Kreditgeber nach einer Alternative, zum Beispiel nach Kontoauszügen, die Sie sicher übermitteln können.
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Typische Fehler beim Kontoblick
Ein häufiger Fehler ist, die Zustimmung zu erteilen, ohne den Umfang des Zugriffs zu prüfen. Fragen Sie nach, wenn nicht klar ist, welche Konten und Zeiträume einbezogen werden oder wer die Daten erhält.
Machen Sie im Kreditantrag vollständige und richtige Angaben. Stimmen die Angaben im Kreditantrag nicht mit den Kontobewegungen überein, kann der Anbieter nachfragen oder den Antrag ablehnen. Wenn eine Buchung erklärungsbedürftig ist, erläutern Sie sie sachlich, statt sie zu verschweigen.
Schließlich ersetzt ein positiver SCHUFA-Score keine eigene Budgetprüfung. Rechnen Sie vor der Zustimmung selbst nach, ob die Rate auch dann tragbar bleibt, wenn unerwartete Ausgaben anfallen.
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Was tun, wenn der Kontoblick nicht klappt?
Bitten Sie den Anbieter zunächst um eine alternative Möglichkeit zur Prüfung. Fragen Sie, ob Sie Kontoauszüge einreichen können und welche Monate oder Konten dafür benötigt werden. Übermitteln Sie die Unterlagen nur auf einem Weg, den der Kreditgeber als sicher bezeichnet. Schwärzen Sie keine Angaben, bevor Sie geklärt haben, ob der Anbieter sie für die Prüfung braucht.
Wird Ihr Antrag abgelehnt, fragen Sie den Anbieter, welche Angaben oder Unterlagen gefehlt haben. Wenn Sie eine SCHUFA-Abfrage vermuten oder Ihre gespeicherten Daten prüfen möchten, können Sie eine kostenlose Datenkopie anfordern; die Erläuterungen zu Bonität und Auskunft beschreiben diesen Weg.
Ein Kreditvergleich kann helfen, Angebote zu vergleichen. Bei einer Konditionsanfrage fragt ein Anbieter Konditionen für Ihre Angaben ab, ohne dass damit bereits der Kreditvertrag zustande kommt. Smava beschreibt eine solche Anfrage als SCHUFA-neutral; prüfen Sie vor dem Absenden, ob es tatsächlich um eine Konditionsanfrage und nicht um einen verbindlichen Kreditantrag geht. Vergleichsportale zeigen außerdem nicht zwingend jedes Angebot am Markt, da Vermittler für zustande gekommene Verträge Provisionen erhalten können.
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Kernaussagen
- Prüfen Sie die Freigabe: Der Begriff „Kontoblick“ sagt nichts darüber aus, welche Daten ein Anbieter erhält und wie lange der Zugriff gilt.
- Klären Sie die Alternative: § 505b BGB verlangt eine Kreditwürdigkeitsprüfung, schreibt dafür aber keinen Kontoblick als bestimmte Methode vor.
- Rechnen Sie selbst nach: Entscheidend ist, ob nach laufenden Kosten und bestehenden Raten genug Geld für eine weitere Kreditrate bleibt.
- Geben Sie keine Zugangsdaten weiter: Passwort und TAN gehören nicht in E-Mail, Telefonate oder Chats.
- Achten Sie beim Vergleich auf die Anfrageart: Eine Konditionsanfrage ist von einem Kreditantrag zu unterscheiden.
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FAQ
Muss ich dem Kontoblick zustimmen?
Der Kreditgeber muss Ihre Kreditwürdigkeit prüfen, aber § 505b BGB nennt den Kontoblick nicht ausdrücklich als vorgeschriebene Methode. Fragen Sie, ob der Anbieter Kontoauszüge oder andere Nachweise akzeptiert, bevor Sie den Zugriff freigeben.
Sieht die Bank mit dem Kontoblick alle meine Umsätze?
Das hängt von der konkreten Freigabe ab. Lesen Sie vor der Zustimmung, welche Konten, Daten und Zeiträume erfasst werden, und fragen Sie beim Anbieter nach, wenn diese Angaben fehlen oder unverständlich sind.
Ist eine Konditionsanfrage über smava SCHUFA-neutral?
Smava beschreibt die Konditionsanfrage als SCHUFA-neutral. Achten Sie darauf, dass Sie tatsächlich eine Konditionsanfrage stellen und noch keinen Kreditantrag absenden.
Was kann ich tun, wenn ich meine Zugangsdaten bereits auf einer verdächtigen Seite eingegeben habe?
Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank über die bekannte Telefonnummer oder ihre offizielle Internetseite und lassen Sie den Zugang prüfen. Folgen Sie den Anweisungen der Bank und ändern Sie Ihre Zugangsdaten über deren offizielle Anmeldeseite.