Ich habe vor zwei Monaten bei einem Möbelhaus eine neue Couch für 2.800 Euro bestellt und über einen Ratenkredit meiner Hausbank finanziert, den ich in 24 Monaten abzahle. Die erste Rate habe ich schon gezahlt, doch der Händler hat die Lieferung mehrfach verschoben und meldet sich inzwischen gar nicht mehr.
Kann ich die weiteren Raten jetzt zurückhalten, weil die Ware nicht geliefert wird? Oder muss ich den Kredit trotzdem weiter abzahlen und meine Ansprüche allein gegen den Händler geltend machen?
Sie haben eine Ware bestellt und über einen Kredit bezahlt, doch der Händler liefert nicht. Ob Sie die Raten zurückhalten dürfen, hängt davon ab, ob der Kredit rechtlich mit dem Kaufvertrag verbunden ist. Die rechtliche Verbindung setzt mehr voraus als die Verwendung des geliehenen Geldes für den Kauf.
Kurze Antwort
Bei einem verbundenen Kredit dürfen Sie der Bank unter bestimmten Voraussetzungen die Nichtlieferung entgegenhalten und weitere Raten zurückhalten. Dafür müssen Sie die Lieferung zunächst erfolglos vom Händler verlangen oder darlegen können, dass sie nicht mehr durchgesetzt werden kann. Die Regel greift grundsätzlich nicht, wenn der finanzierte Betrag weniger als 200 Euro beträgt. Haben Sie einen unabhängigen Kredit aufgenommen, müssen Sie die Raten an die Bank weiterzahlen und Ihre Ansprüche gegen den Händler geltend machen.
Sprechen Sie zuerst mit Ihrer Bank und klären Sie, ob der Kredit rechtlich mit dem Kaufvertrag verbunden ist. Wenn Sie den Kredit weiter abzahlen müssen und finanzielle Engpässe entstehen, können Sie über den Kreditvergleich von smava prüfen, ob eine Umschuldung mit einem günstigeren Ratenkredit möglich ist.
Wann Kaufvertrag und Kredit zusammengehören
Ein Kredit ist mit dem Kaufvertrag verbunden, wenn er genau diesen Kauf finanziert und beide Verträge wirtschaftlich eine Einheit bilden. Das ist zum Beispiel häufig der Fall, wenn Sie den Kredit direkt beim Händler abschließen oder der Händler den Kreditvertrag vermittelt. Die rechtliche Grundlage bilden die Regeln zu verbundenen Verträgen in den §§ 358 und 359 BGB.
Bei einem verbundenen Kredit können Sie der Bank unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen dieselben Einwände entgegenhalten wie dem Händler. Dieses Recht heißt Einwendungsdurchgriff. Bei einer Nichtlieferung müssen Sie zunächst vom Händler die Lieferung verlangen. Bleibt sie aus oder ist sie nicht mehr durchsetzbar, kann das Zurückhalten der Kreditraten in Betracht kommen.
Hier geht es zum passenden Kredit
| Finanzierung | Was die Nichtlieferung für die Raten bedeutet |
|---|---|
| Kredit direkt beim Händler abgeschlossen oder von ihm vermittelt | Sie können der Bank die Nichtlieferung entgegenhalten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. |
| Unabhängiger Ratenkredit, etwa von Ihrer Hausbank ohne Beteiligung des Händlers | Sie müssen die Raten weiterzahlen und Ihre Ansprüche gegen den Händler getrennt verfolgen. |
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag und das Zurückhalten von Kreditraten sind unterschiedliche Schritte. Beenden Sie den Kaufvertrag, teilen Sie das auch der Bank schriftlich mit. Bei einem verbundenen Vertrag kann die Rückabwicklung des Kaufvertrags Auswirkungen auf den Kredit haben.
Worauf es für die Bank ankommt
Ob Sie Raten zurückhalten dürfen, hängt vor allem von drei Fragen ab: Wer hat den Kredit vermittelt? Wurde der Kredit für genau diesen Kauf aufgenommen? Und haben Sie den Händler bereits nachweisbar zur Lieferung aufgefordert?
Prüfen Sie Kaufvertrag und Kreditvertrag gemeinsam. Hinweise auf eine Vermittlung durch den Händler finden sich etwa in den Unterlagen zum Finanzierungsgespräch oder im Kreditvertrag. Bewahren Sie außerdem Ihre Bestellung und die vereinbarte Lieferzeit auf. Heben Sie auch Ihre Nachrichten an den Händler auf. Wenn der Händler nicht reagiert, schreiben Sie ihm und setzen Sie eine konkrete angemessene Frist zur Lieferung.
Teilen Sie der Bank schriftlich mit, dass die Ware nicht geliefert wurde, und erklären Sie, warum Sie Kauf und Kredit als rechtlich verbunden ansehen. Fügen Sie Nachweise bei und bitten Sie um eine schriftliche Antwort. Hören Sie nicht einfach auf, die Raten zu zahlen: Sonst drohen Mahnungen und weitere Folgen, auch wenn Sie sich auf die Nichtlieferung berufen. Die Verbraucherzentrale rät ebenfalls dazu, bei einer Händlerinsolvenz genau zwischen offenen und bereits erfüllten Geschäften zu unterscheiden: Raten für bereits gelieferte Ware müssen weitergezahlt werden (Rechte bei einer Firmeninsolvenz).
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Typische Fehler bei ausbleibender Lieferung
Wenn Sie keine Raten mehr zahlen und der Bank nichts erklären, riskieren Sie Mahnungen und Streit darüber, ob Sie mit den Zahlungen im Rückstand sind. Schreiben Sie deshalb sowohl dem Händler als auch der Bank und dokumentieren Sie, wann Sie welche Nachricht verschickt haben.
Ein Kredit ist nicht automatisch mit dem Kaufvertrag verbunden, nur weil Sie damit den Kauf bezahlen. Ein unabhängig aufgenommener Kredit wird nicht allein dadurch zum verbundenen Vertrag, dass Sie das Geld anschließend an den Händler zahlen. Und wenn die Ware bereits geliefert wurde, entfällt die Pflicht zur Ratenzahlung nicht automatisch, nur weil der Händler später insolvent wird.
Was tun, wenn Händler oder Bank nicht reagieren?
Fordern Sie den Händler zunächst schriftlich zur Lieferung auf und setzen Sie eine konkrete Frist. Bleibt die Lieferung aus, prüfen Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stellt dafür einen Musterbrief bereit.
Informieren Sie parallel die Bank über die Nichtlieferung und legen Sie Ihre Unterlagen vor. Wenn die Bank die Raten weiter verlangt, bitten Sie um eine schriftliche Begründung und lassen Sie prüfen, ob die Verträge rechtlich verbunden sind und ob Sie die Voraussetzungen für das Zurückhalten der Zahlungen erfüllen. Eine Verbraucherzentrale oder eine Rechtsberatung kann dabei helfen.
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Ist der Händler insolvent, entscheidet der Insolvenzverwalter unter anderem, ob ein noch nicht vollständig erfüllter Vertrag abgewickelt wird. Lehnt er die Erfüllung ab, müssen Sie eine Geldforderung unter Umständen zur Insolvenztabelle anmelden. Die vom Gericht gesetzte Frist beträgt laut Verbraucherzentrale mindestens zwei Wochen und höchstens drei Monate. Prüfen Sie deshalb die Schreiben des Insolvenzverwalters und des Gerichts genau.
Kernaussagen
- Prüfen Sie beide Verträge zusammen: Der Einwendungsdurchgriff setzt voraus, dass Kauf und Kredit rechtlich verbunden sind.
- Verlangen Sie zuerst die Lieferung: Dokumentieren Sie Ihre Aufforderung und setzen Sie dem Händler eine konkrete Frist.
- Informieren Sie die Bank schriftlich: Erklären Sie die Nichtlieferung und warum Sie den Kredit für verbunden halten.
- Beachten Sie die Grenze von 200 Euro: Bei einem finanzierten Betrag unter 200 Euro greift die Regel zum Einwendungsdurchgriff grundsätzlich nicht.
- Zahlen Sie nicht kommentarlos einfach nicht weiter: Ein unabhängiger Kredit und Raten für bereits gelieferte Ware laufen grundsätzlich weiter.
FAQ
Muss ich die Raten sofort einstellen, wenn der Liefertermin verstrichen ist?
Nein. Fordern Sie zuerst nachweisbar die Lieferung und klären Sie, ob der Kredit mit dem Kaufvertrag verbunden ist. Teilen Sie der Bank schriftlich mit, weshalb Sie weitere Zahlungen zurückhalten wollen.
Was gilt, wenn ich den Kredit selbst bei meiner Hausbank aufgenommen habe?
Wenn die Bank den Kauf nicht finanziert oder der Händler nicht an der Kreditvermittlung beteiligt war, handelt es sich meist um einen unabhängigen Kredit. Dann müssen Sie die Raten weiterzahlen und Ihre Ansprüche wegen der Nichtlieferung gegenüber dem Händler verfolgen.
Was passiert, wenn der Händler insolvent ist?
Bei einem verbundenen Kredit kann die Insolvenz dazu führen, dass der Händler nicht mehr liefern kann. Die mögliche Nichtlieferung ist für Ihre Einwände gegenüber der Bank relevant. Geldforderungen gegen den Händler müssen Sie gegebenenfalls zur Insolvenztabelle anmelden; maßgeblich ist die Frist im gerichtlichen Schreiben.
Kann ich bereits gezahlte Kreditraten zurückverlangen?
Das hängt davon ab, wie Kauf- und Kreditvertrag rückabgewickelt werden und welche Ansprüche im Einzelfall bestehen. Bereits gezahlte Raten werden nicht automatisch allein deshalb erstattet, weil der Händler nicht geliefert hat.