Wenn eine Kreditkündigung droht, sollten Sie sofort handeln. Nehmen Sie Kontakt zum Darlehensgeber auf, prüfen Sie das Kündigungsschreiben und stellen Sie Ihre Einnahmen, Ausgaben und Rückstände übersichtlich zusammen. Eine frühe Einigung kann verhindern, dass aus einer vorübergehenden Zahlungsschwierigkeit eine sofort fällige Gesamtschuld, ein Inkassoverfahren oder bei einer Immobilienfinanzierung sogar eine Zwangsversteigerung entsteht.
Eine Kreditkündigung bedeutet, dass die Bank den Vertrag beendet und grundsätzlich die noch offene Kreditsumme verlangt. Das unterscheidet sich von einer Mahnung wegen einer einzelnen verspäteten Rate. Ob die Kündigung rechtlich zulässig ist, hängt unter anderem von der Kreditart, der Zahl der ausgebliebenen Raten, der Höhe des Rückstands und dem Vertragsinhalt ab.
Die ersten Schritte bei drohender Kündigung
1. Kündigungsschreiben und Fristen prüfen
Lesen Sie das Schreiben vollständig. Markieren Sie dabei:
- das Datum der Kündigung oder Mahnung,
- den genannten Rückstand,
- die geforderte Gesamtsumme,
- Zahlungs- und Gesprächsfristen,
- Angaben zu einer möglichen Ratenlösung,
- die Kontaktdaten des zuständigen Kreditgebers oder Inkassounternehmens.
Bewahren Sie Briefumschläge, E-Mails und Anlagen auf. Schreiben Sie sich jede Frist in den Kalender und reagieren Sie schriftlich, auch wenn Sie telefonisch bereits Kontakt aufgenommen haben.
Eine Nachricht per E-Mail oder SMS ist nicht automatisch echt. Eine unpersönliche Anrede, eine ungewöhnliche Absenderadresse, Drohungen, Links oder sehr kurze Fristen können auf einen Phishing-Versuch hinweisen. Klicken Sie nicht auf Links in einer verdächtigen Nachricht. Prüfen Sie die Mitteilung über die offizielle Internetseite, die bekannte Telefonnummer oder die Banking-App Ihrer Bank. Hinweise zu typischen Phishing-Meldungen von Sparkassen und der DKB zeigen, worauf Sie achten sollten.
2. Vollständige Haushaltsrechnung aufstellen
Listen Sie alle monatlichen Einnahmen und Ausgaben auf. Trennen Sie feste Kosten wie Miete, Energie, Versicherungen und Unterhalt von veränderlichen Ausgaben wie Freizeit, Kleidung oder einzelnen Abonnements. Nehmen Sie auch offene Forderungen, Dispositionskredite, Kreditkartenverbindlichkeiten und Ratenkäufe auf.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Haushaltsübersicht, bevor Sie mit Gläubigern über eine Lösung sprechen. So erkennen Sie, ob nur ein kurzfristiger Engpass vorliegt oder ob die monatlichen Verpflichtungen dauerhaft höher sind als Ihre Einnahmen.
Ein einfacher Überblick kann so aussehen:
| Bereich | Beispiele | Was Sie prüfen sollten |
|---|---|---|
| Einnahmen | Lohn, Rente, Kindergeld, Unterhalt | Welche Beträge stehen sicher zur Verfügung? |
| Existenzielle Ausgaben | Wohnen, Energie, Lebensmittel, Medikamente | Diese Kosten zuerst sichern |
| Weitere notwendige Kosten | Telefon, Internet, Unterhalt, Fahrt zur Arbeit | Nicht ohne Prüfung streichen |
| Kreditverpflichtungen | Rate, Rückstand, Gebühren, Dispositionszinsen | Vertrag und Forderungsaufstellung abgleichen |
| Einsparbare Ausgaben | Abonnements, Freizeit, nicht notwendige Anschaffungen | Vorübergehend reduzieren oder kündigen |
| Rücklagen und Vermögen | Ersparnisse, Tagesgeld, verwertbare Gegenstände | Nur nach Gesamtprüfung einsetzen |
3. Zahlungen nach ihrer Bedeutung ordnen
Bei knappem Geld stehen Wohnen, Energiekosten, Lebensmittel, notwendige Medikamente, Telefon und Internet sowie Unterhalt grundsätzlich vor den meisten Kreditraten. Die Verbraucherzentrale nennt diese Zahlungen als vorrangige Verpflichtungen.
Das bedeutet nicht, dass Kreditraten folgenlos ausgesetzt werden dürfen. Zahlen Sie nicht eigenmächtig dauerhaft weniger oder gar nichts, ohne den Kreditgeber zu informieren. Dadurch wächst der Rückstand weiter. Bei einer Immobilienfinanzierung kann eine Kündigung dazu führen, dass die gesamte Restschuld fällig wird und die Bank die Immobilie über die Grundschuld verwertet.
Ein Dispositionskredit über das Girokonto hilft höchstens bei einem kurzen Engpass. Wegen der hohen Zinsen eignet er sich nicht als dauerhafte Lösung für eine Finanzierungslücke.
Warum frühe Kommunikation die Kündigung verhindern kann
Durch Ihre Kontaktaufnahme erkennt die Bank, dass Sie die Lage ernst nehmen und an einer Lösung arbeiten. Je früher Sie sich melden, desto eher können Sie über die Fortsetzung des Darlehens sprechen. Nach Informationen der Hanseatic Bank zur Kreditkündigung kann ein Gespräch mit der Bank eine Kündigung verhindern.
Warten Sie nicht bis zum Ende der letzten Frist: Rufen Sie zuerst an und schicken Sie anschließend eine kurze schriftliche Zusammenfassung. Versprechen Sie keine Zahlungen, die Sie nicht dauerhaft leisten können. Eine Rate, die nur für einen Monat möglich ist, löst das Problem nicht.
Für die erste Kontaktaufnahme reicht eine sachliche Nachricht:
Wegen eines finanziellen Engpasses kann ich die vereinbarte Rate derzeit nicht vollständig leisten. Ich möchte den Kredit weiter bedienen und bitte um eine Prüfung meiner Möglichkeiten. Eine aktuelle Übersicht meiner Einnahmen, Ausgaben und Rückstände kann ich kurzfristig einreichen. Bitte teilen Sie mir mit, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Lösung für den Vertrag geprüft werden kann.
Halten Sie für das Gespräch folgende Informationen bereit:
- Vertragsnummer und Kreditart,
- Höhe und Dauer des Rückstands,
- Grund des Engpasses,
- monatlich verfügbares Einkommen,
- notwendige Ausgaben,
- Betrag, den Sie realistisch monatlich zahlen können,
- eine erwartete Veränderung, zum Beispiel ein neuer Arbeitsplatz oder das Ende einer zusätzlichen Belastung.
Welche Lösungen Sie mit der Bank besprechen können
Die passende Lösung hängt davon ab, ob der Engpass vorübergeht oder bleibt. Lassen Sie sich jede Vereinbarung schriftlich bestätigen. Sie sollte die neuen Kosten, die Laufzeit und den Zahlungsbeginn nennen.
Niedrigere Rate durch längere Laufzeit
Eine längere Laufzeit senkt die monatliche Belastung, führt aber meist zu insgesamt höheren Zinsen. Lassen Sie sich deshalb neben der neuen Rate auch die Gesamtkosten nennen.
Vereinbarte Ratenpause
Eine Ratenpause verschiebt die Zahlung. Zinsen laufen je nach Vertrag weiter, und die Restschuld kann dadurch steigen. Klären Sie vorab, ob die ausgesetzten Raten später nachgezahlt werden müssen und ob zusätzliche Gebühren entstehen.
Umschuldung
Bei einer Umschuldung wird der bestehende Kredit durch einen neuen ersetzt. Sie ist nur sinnvoll, wenn Sie die neue Monatsrate dauerhaft tragen können und alle Kosten berücksichtigt sind. Vergleichen Sie den effektiven Jahreszins, die Restlaufzeit, Bearbeitungs- oder Vermittlungskosten und mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen. Eine Umschuldung wird außerdem schwieriger, wenn bereits erhebliche Rückstände oder negative Zahlungseinträge bestehen.
Einmalzahlung oder Verkauf einer Sicherheit
Wenn Rücklagen vorhanden sind, kann eine Teilzahlung den Rückstand verringern. Setzen Sie dafür aber nicht das Geld ein, das Sie für Miete, Energie, Lebensmittel oder Medikamente benötigen. Bei einer Immobilie sollten Sie einen Verkauf oder eine andere Verwertung nicht ohne fachkundige Prüfung entscheiden.
Welche Regeln je nach Kreditart gelten
Allgemeiner Verbraucherkredit
Für allgemeine Verbraucherkredite nennt die Hanseatic Bank folgende Voraussetzungen: Es müssen unter anderem mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten ganz oder teilweise ausbleiben. Außerdem muss der Rückstand bei einer Laufzeit bis zu drei Jahren mindestens zehn Prozent der Gesamtschuld erreichen, bei längeren Laufzeiten mindestens fünf Prozent.
Vor der Kündigung gehören eine schriftliche Mahnung, eine 14-Tage-Frist und ein Angebot zu einem Lösungsgespräch dazu.
Diese Schwellenwerte gelten nicht automatisch für jede Finanzierung. Maßgeblich sind der Kreditvertrag, die Laufzeit, die Kreditart und das konkrete Schreiben. Wenn Sie Zweifel an der Kündigung haben, lassen Sie die Unterlagen von einer Schuldnerberatung oder einer auf Bank- und Verbraucherrecht spezialisierten Rechtsberatung prüfen.
Immobilienkredit
Bei einem Immobilienkredit gelten besondere Regeln. Nach den Informationen der Verbraucherzentrale zur gefährdeten Immobilienfinanzierung kann die Bank grundsätzlich kündigen, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten offen sind und der Rückstand mindestens 2,5 Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrags erreicht. Vor einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs muss eine Mahnung erfolgen. Danach bleibt eine zweiwöchige Frist, um den Rückstand auszugleichen.
Nach der Kündigung kann die Bank die sofortige Rückzahlung der Restschuld verlangen. Wird diese nicht bezahlt, drohen je nach Fall Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung. Deshalb sollten Eigentümer die Bank bereits beim ersten absehbaren Zahlungsproblem kontaktieren und zusätzlich eine unabhängige Schuldner- oder Verbraucherberatung einschalten.
Wenn die Kündigung bereits ausgesprochen wurde
Eine Kündigung ist keine gewöhnliche Mahnung. Prüfen Sie zuerst, ob die geforderte Summe stimmt und ob die Voraussetzungen laut Schreiben und Vertrag erfüllt sind. Fordern Sie eine genaue Forderungsaufstellung an, falls sich Hauptforderung, Zinsen, Mahnkosten und weitere Gebühren nicht klar trennen lassen.
Kontaktieren Sie den Kreditgeber trotzdem weiter. Eine bereits ausgesprochene Kündigung schließt eine Einigung nicht automatisch aus, aber Sie sollten sich nicht darauf verlassen. Fragen Sie konkret, ob die Kündigung zurückgenommen oder das Darlehen bei Zahlung eines bestimmten Rückstands fortgeführt werden kann. Lassen Sie sich eine solche Vereinbarung schriftlich geben.
Wenn ein Inkassounternehmen beteiligt ist, prüfen Sie zunächst, ob die Forderung dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist, und unterschreiben Sie keine Ratenvereinbarung, bevor Sie deren Kosten und Inhalt verstanden haben. Eine solche Vereinbarung kann als Anerkennung der Forderung gewertet werden und zusätzliche Zinsen oder Gebühren enthalten. Die Verbraucherzentrale warnt vor vorschnellen Inkasso-Ratenvereinbarungen. Wenn eine Ratenzahlung sinnvoll ist, sollte sie schriftlich und mit einer klaren Aufstellung der Restforderung vereinbart werden.
Beratung einschalten, bevor die Schulden weiter wachsen
Eine gemeinnützige Schuldnerberatung hilft bei der Haushaltsrechnung, im Kontakt mit Gläubigern und bei der Prüfung von Ratenplänen. Bringen Sie zum Termin den Kreditvertrag, die Kündigung, Mahnungen, Kontoauszüge, Einkommensnachweise und eine Liste aller Schulden mit.
Bei einer Immobilienfinanzierung, einer hohen Restschuld oder einer angedrohten Verwertung brauchen Sie zusätzlich schnell rechtliche Beratung. Eine Beratung kann klären, ob die Kündigung formal wirksam ist, welche Frist läuft und ob Verhandlungen über die Fortführung des Kredits noch möglich sind.
Nehmen Sie keinen neuen Kredit auf, um alte Raten zu bezahlen, bevor Sie die Gesamtbelastung berechnet haben. Reichen Ihre monatlichen Einnahmen dauerhaft nicht für alle Verpflichtungen aus, verschiebt ein neuer Vertrag das Problem nur.
Zahlungseinträge nach der Kündigung prüfen
Nach einer Kreditkündigung kann ein negativer Eintrag bei der SCHUFA folgen. Die SCHUFA ist eine Auskunftei, die Zahlungsinformationen speichert und Unternehmen bei der Einschätzung der Kreditwürdigkeit unterstützt.
Fordern Sie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung kostenlos eine Datenkopie an. Prüfen Sie, ob die gespeicherten Angaben richtig und vollständig sind. Die Verbraucherzentrale erklärt, wie Sie einen SCHUFA-Eintrag prüfen. Bei falschen Daten wenden Sie sich an die SCHUFA und an das Unternehmen, das den Eintrag gemeldet hat. Fügen Sie geeignete Nachweise bei, etwa Zahlungsbelege oder eine schriftliche Einigung.
Kernaussagen
- Handeln Sie sofort: Prüfen Sie Kündigung, Rückstand und Fristen und nehmen Sie noch vor Fristablauf schriftlich Kontakt zum Kreditgeber auf.
- Sichern Sie zuerst das Existenzielle: Bei knappem Geld haben Miete, Energie, Lebensmittel, Medikamente, notwendige Kommunikation und Unterhalt Vorrang.
- Rechnen Sie ehrlich: Bieten Sie nur eine Rate an, die nach Abzug aller notwendigen Ausgaben dauerhaft tragbar ist.
- Unterscheiden Sie die Kreditart: Für Verbraucherkredite und Immobilienkredite gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Risiken.
- Prüfen Sie Forderungen und Daten: Kontrollieren Sie Inkassokosten und SCHUFA-Daten, bevor Sie Vereinbarungen unterschreiben oder falsche Angaben akzeptieren.
FAQ
Kann die Bank einen Kredit einfach kündigen?
Nein, eine Kündigung richtet sich nach der Kreditart, dem Vertrag und den gesetzlichen Voraussetzungen. Bei Zahlungsverzug müssen unter anderem bestimmte Rückstände, eine Mahnung und Fristen berücksichtigt werden. Die genauen Regeln unterscheiden sich insbesondere zwischen allgemeinen Verbraucherkrediten und Immobilienkrediten.
Was soll ich tun, wenn ich die nächste Rate nicht zahlen kann?
Erstellen Sie sofort eine Haushaltsrechnung und sichern Sie zuerst die existenziellen Ausgaben. Informieren Sie den Kreditgeber vor dem Fälligkeitstermin oder spätestens beim ersten absehbaren Ausfall. Bitten Sie schriftlich um die Prüfung einer Laufzeitverlängerung, Ratenpause oder anderen Lösung.
Darf ich eine Rate einfach aussetzen?
Eigenmächtiges Aussetzen führt zu weiteren Rückständen und kann eine Kündigung beschleunigen. Eine Zahlungspause ist nur dann geschützt, wenn sie mit dem Kreditgeber vereinbart wurde.
Was passiert nach einer Kreditkündigung?
Die Bank kann die noch offene Kreditsumme fällig stellen und die Zahlung verlangen. Wird nicht gezahlt und kommt keine Vereinbarung zustande, können Inkasso, gerichtliche Schritte oder bei einer besicherten Immobilienfinanzierung die Verwertung der Sicherheit folgen.
Was mache ich, wenn ein Inkassoschreiben kommt?
Prüfen Sie zuerst Gläubiger, Forderungsgrund, Hauptforderung, Zinsen und Gebühren. Unterschreiben Sie keine Ratenvereinbarung ungeprüft, weil sie zusätzliche Kosten enthalten und als Anerkennung der Forderung wirken kann.
Was ist bei einem Immobilienkredit besonders dringlich?
Sprechen Sie die Bank bereits bei absehbaren Zahlungsschwierigkeiten an, nicht erst nach der Kündigung. Bei einem Immobilienkredit kann der Rückstand unter bestimmten Voraussetzungen zur Kündigung und anschließend zur Verwertung der Grundschuld führen.
Wie erkenne ich eine gefälschte Kündigungsnachricht?
Eine unpersönliche Anrede, ein unseriöser Absender, Links, Drohungen oder ungewöhnlich kurze Fristen sollten Sie misstrauisch machen. Öffnen Sie keine Links. Prüfen Sie die Nachricht nur über einen offiziellen Kontaktweg der Bank.