Sie haben in Deutschland ein Basiskonto beantragt. Die Bank hat Sie wegen Ihrer Bonität abgelehnt. Ein Basiskonto ist ein gesetzlich garantiertes Girokonto für alle, die kein anderes Konto eröffnen können. Damit empfangen Sie Gehalt, bezahlen Rechnungen und nehmen am bargeldlosen Zahlungsverkehr teil. Bonität bedeutet Kreditwürdigkeit. Sie zeigt, wie zuverlässig Sie nach Einschätzung von Auskunfteien wie der SCHUFA Zahlungen leisten.
Eine Ablehnung wegen negativer Bonität ist nicht das endgültige Aus. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto. Die Bank darf diesen Anspruch nur in eng begrenzten Ausnahmefällen verweigern. Jetzt kommt es darauf an, die richtigen Schritte zu gehen und typische Fehler zu vermeiden. Diese Fehler verschlimmern Ihre Lage oder verlängern den Prozess unnötig.
Warum die Ablehnung nicht das Ende bedeutet
Banken prüfen bei fast jeder Kontoeröffnung Ihre Bonität über Daten der SCHUFA und anderer Auskunfteien. Sie wollen Kunden, die ihre Konten nicht überziehen und Zahlungsverpflichtungen einhalten. Wenn Ihre Finanzen aus Sicht der Bank riskant aussehen, lehnt sie den Antrag ab, auch bei einem einfachen Girokonto. Das ist üblich und betrifft viele Menschen mit negativen Einträgen.
Trotzdem gilt: Das Basiskonto ist kein normales Girokonto, sondern ein gesetzlich verankertes Recht. Nach dem Zahlungskontengesetz muss jedes Kreditinstitut, das Verbraucherkonten anbietet, auch ein Basiskonto bereitstellen. Die Bank darf nur ablehnen, wenn sie nachweisen kann, dass Sie gegen Strafgesetze verstoßen haben oder das Konto für illegale Zwecke nutzen wollen. Eine schlechte Bonität allein reicht als Ablehnungsgrund nicht aus.
Das bedeutet: Wenn Sie abgelehnt wurden, geben Sie nicht auf. Legen Sie schriftlich Widerspruch ein und verweisen Sie auf Ihren gesetzlichen Anspruch. Viele Banken geben bei einem formellen Einspruch nach, weil sie die rechtliche Prüfung scheuen. Halten Sie eine Kopie des Ablehnungsschreibens bereit und dokumentieren Sie den gesamten Schriftverkehr.
Die fünf häufigsten Fehler nach einer Ablehnung
Fehler 1: Sie akzeptieren die Ablehnung und suchen keine Alternative. Das ist der häufigste Fehler. Viele Betroffene denken, ohne positive Bonität gäbe es kein Konto, und lassen sich auf teure Prepaid-Karten oder Bargeldgeschäfte ein. Dabei haben Sie ein gesetzlich verbrieftes Recht auf ein Basiskonto. Bleiben Sie hartnäckig und stellen Sie den Antrag erneut, diesmal mit Verweis auf das Zahlungskontengesetz.
Fehler 2: Sie prüfen nicht, ob der SCHUFA-Eintrag korrekt ist. Auskunfteien speichern nicht immer fehlerfrei: Veraltete Einträge, verwechselte Personen oder bereits beglichene Schulden können fälschlich in Ihrer Akte stehen. Sie haben das Recht, einmal pro Jahr eine kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung zu verlangen. Prüfen Sie diese Daten sorgfältig und lassen Sie falsche Einträge löschen oder korrigieren. Ein bereinigter Datensatz verbessert Ihre Chancen bei jeder künftigen Kontoeröffnung.
Fehler 3: Sie wenden sich an die falsche Bank. Manche Institute prüfen die Bonität strenger, andere bieten spezielle Kontomodelle ohne klassische Kreditfunktion an. Ein Girokonto ohne SCHUFA-Abfrage wird häufig als Guthabenkonto oder Basiskonto geführt und ermöglicht Ihnen die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr. Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Banken, bevor Sie einen neuen Antrag stellen. Achten Sie dabei nicht nur auf die Eröffnung, sondern auch auf laufende Gebühren.
Fehler 4: Sie übersehen die Kosten für Barabhebungen. Ein Basiskonto ist nicht automatisch kostenlos: Viele Banken verlangen Gebühren für die Kontoführung und insbesondere für Barabhebungen am Schalter oder an fremden Geldautomaten. Prüfen Sie die Preisliste genau, bevor Sie einen Antrag unterschreiben. Fragen Sie konkret nach den Kosten für Abhebungen, Überweisungen und die Kontoführung. Ein günstiges Basiskonto kann Sie monatlich zwischen fünf und zehn Euro kosten, ein teures deutlich mehr.
Fehler 5: Sie handeln aus der Emotion statt strukturiert. Eine Ablehnung ist frustrierend, aber Wutausbrüche am Telefon oder Drohungen helfen nicht. Bleiben Sie sachlich, fordern Sie eine schriftliche Ablehnung mit Begründung an und dokumentieren Sie alle Schritte. Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Bank Ihr Recht verletzt, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese Stellen können vermitteln und im Einzelfall rechtliche Schritte einleiten.
So prüfen Sie Ihre Bonitätsdaten richtig
Ihre SCHUFA-Daten zu prüfen ist der wichtigste Schritt, den Sie selbst unternehmen können. Fordern Sie Ihre kostenlose Datenkopie schriftlich oder online an. Die Auskunftei muss Ihnen die Daten innerhalb eines Monats zusenden.
Prüfen Sie jeden Eintrag auf Richtigkeit: Stimmen Name, Adresse und Geburtsdatum? Ist die Forderung tatsächlich offen oder bereits beglichen? Wurde die Frist für die Speicherung eingehalten?
Wenn Sie einen falschen Eintrag finden, legen Sie schriftlich Widerspruch ein. Die Auskunftei muss den Eintrag prüfen und entweder korrigieren oder löschen. Bei berechtigten Einträgen, also tatsächlich offenen Schulden, bleibt Ihnen nur, die Schulden zu begleichen; nach der Begleichung wird der Eintrag in der Regel innerhalb weniger Monate gelöscht.
Beachten Sie: Nicht nur die SCHUFA, sondern auch andere Auskunfteien wie Creditreform oder Bürgel speichern Daten über Sie. Fordern Sie auch dort Auskünfte an, wenn Sie den Verdacht haben, dass Einträge vorliegen. Eine vollständige Bereinigung Ihrer Daten erhöht Ihre Chancen auf ein normales Girokonto erheblich.
Welche Alternativen es gibt, wenn das Basiskonto nicht sofort klappt
Während Sie den Widerspruch bearbeiten oder auf die Korrektur Ihrer Daten warten, brauchen Sie eine funktionierende Lösung für Ihren Zahlungsverkehr. Die einfachste Option ist eine Prepaid-Kreditkarte, auf die Sie vorab Geld laden. Sie funktioniert ohne Bonitätsprüfung und ermöglicht Online-Einkäufe sowie Abhebungen an Geldautomaten. Achten Sie auf die Gebühren für Aufladung und Abhebung, die bei manchen Anbietern hoch sind.
Eine weitere Möglichkeit ist ein Guthabenkonto, das einige Banken als Vorstufe zum Basiskonto anbieten. Hier zahlen Sie Geld ein und können es nur bis zu diesem Betrag ausgeben. Eine Überziehung ist ausgeschlossen, daher verzichten viele Institute auf die Bonitätsprüfung. Auch hier gilt: Vergleichen Sie die Konditionen sorgfältig.
Wenn Sie bereits ein Konto haben, das gepfändet wurde, kann die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) sinnvoll sein. Ein P-Konto schützt einen Grundbetrag vor Pfändung und ermöglicht Ihnen weiterhin die Teilnahme am Zahlungsverkehr. Die Fragen und Antworten zum Pfändungsschutzkonto der Verbraucherzentrale erklären die Details und die Voraussetzungen.
Kernaussagen
- Bestehen Sie auf Ihrem gesetzlichen Anspruch: Eine Ablehnung wegen Bonität ist beim Basiskonto unzulässig. Legen Sie schriftlich Widerspruch ein und verweisen Sie auf das Zahlungskontengesetz.
- Prüfen Sie Ihre SCHUFA-Daten: Fordern Sie kostenlos Ihre Datenkopie an und lassen Sie falsche Einträge korrigieren. Das verbessert Ihre Chancen bei jeder künftigen Kontoeröffnung.
- Vergleichen Sie die Angebote: Nicht jede Bank prüft gleich streng. Suchen Sie gezielt nach Guthabenkonten oder Basiskonten ohne klassische Kreditfunktion.
- Achten Sie auf die Gebühren: Barabhebungen und Kontoführung können teuer sein. Prüfen Sie die Preisliste vor der Unterschrift.
- Nutzen Sie Zwischenlösungen: Prepaid-Kreditkarten und Guthabenkonten überbrücken die Zeit, bis Ihr Basiskonto steht.
FAQ
Kann eine Bank ein Basiskonto wegen schlechter Bonität ablehnen?
Nein, grundsätzlich nicht. Die Bank darf ein Basiskonto nur in eng begrenzten Ausnahmefällen verweigern, etwa bei nachgewiesenen Straftaten. Eine negative Bonität allein ist kein zulässiger Ablehnungsgrund. Wenn Sie abgelehnt wurden, legen Sie schriftlich Widerspruch ein.
Was kostet ein Basiskonto?
Die Kosten sind nicht gesetzlich gedeckelt, aber die Bank muss sie angemessen gestalten. In der Praxis liegen die Gebühren meist zwischen fünf und zehn Euro pro Monat.
Prüfen Sie zusätzlich die Kosten für Barabhebungen, die bei manchen Banken separat berechnet werden.
Wie lange dauert die Korrektur eines falschen SCHUFA-Eintrags?
Die Auskunftei muss Ihren Widerspruch prüfen und innerhalb von etwa vier Wochen antworten. Bei berechtigten Einwänden wird der Eintrag korrigiert oder gelöscht. Wenn die Auskunftei nicht reagiert, können Sie sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.
Was mache ich, wenn die Bank auch nach dem Widerspruch ablehnt?
Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder die BaFin. Diese Stellen können die Bank kontaktieren und auf Ihr Recht verweisen. In letzter Instanz bleibt der Rechtsweg, wobei eine anwaltliche Beratung sinnvoll ist.
Kann ich ein Basiskonto auch digital eröffnen?
Ja, viele Banken ermöglichen die digitale Eröffnung per Video-Ident oder App-Verfahren. Sie benötigen dafür einen gültigen Ausweis und ein Endgerät mit Kamera. Die digitale Eröffnung ist oft schneller als der Postweg, aber prüfen Sie trotzdem die Konditionen.